Redemptionis Sacramentum:
85. Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern; zu beachten sind aber die Bestimmungen von can. 844 §§ 2, 3 und 4 sowie von can. 861 § 2.[166] Die Bedingungen, die von can. 844 § 4 festgesetzt sind und die in keiner Weise aufgehoben werden können,[167] können ferner nicht voneinander getrennt werden; deshalb ist es notwendig, daß sie immer alle zugleich verlangt werden.
CIC (Hervorhebungen von mir):
Can. 844 — § 1. Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern; zu beachten sind aber die Bestimmungen der §§ 2, 3 und 4 dieses Canons sowie des can. 861, § 2
§ 2. Sooft eine Notwendigkeit es erfordert oder ein wirklicher geistlicher Nutzen dazu rät und sofern die Gefahr des Irrtums oder des Indifferentismus vermieden wird, ist es Gläubigen, denen es physisch oder moralisch unmöglich ist, einen katholischen Spender aufzusuchen, erlaubt, die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung von nichtkatholischen Spendern zu empfangen, in deren Kirche die genannten Sakramente gültig gespendet werden.
§ 3. Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Angehörigen orientalischer Kirchen, die nicht die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind; dasselbe gilt für Angehörige anderer Kirchen, die nach dem Urteil des Apostolischen Stuhles hinsichtlich der Sakramente in der gleichen Lage sind wie die genannten orientalischen Kirchen.
§ 4. Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind.
§ 5. Für die in den §§ 2, 3 und 4 genannten Fälle darf der Diözesanbischof bzw. die Bischofskonferenz nur nach Beratung zumindest mit der lokalen zuständigen Autorität der betreffenden nichtkatholischen Kirche oder Gemeinschaft allgemeine Bestimmungen erlassen.
Ecclesia de Eucharistia (Hervorhebungen von mir):
45. Wenn die volle Gemeinschaft fehlt, ist die Konzelebration in keinem Fall statthaft. Dies gilt nicht für die Spendung der Eucharistie unter besonderen Umständen und an einzelne Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. In diesem Fall geht es nämlich darum, einem schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis einzelner Gläubiger im Hinblick auf das ewige Heil entgegenzukommen, nicht aber um die Praxis einer Interkommunion, die nicht möglich ist, solange die sichtbaren Bande der kirchlichen Gemeinschaft nicht vollständig geknüpft sind.
[von mir: Wenn er noch zweifelt - ist dann von einem schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis zu sprechen?]
In diesem Sinn hat sich das Zweite Vatikanische Konzil geäußert, indem es die Praxis bestimmte, die gegenüber den orientalischen Christen einzuhalten ist, die in gutem Glauben von der katholischen Kirche getrennt leben, spontan um den Empfang der Eucharistie aus der Hand eines katholischen Amtsträgers bitten und in rechter Weise darauf vorbereitet sind. Diese Verhaltensweise ist von beiden Gesetzbüchern bestätigt worden, die mit den entsprechenden Anpassungen auch den Fall der anderen nicht orientalischen Christen berücksichtigen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen.96
46. In der Enzyklika Ut unum sint habe ich selbst meine Wertschätzung für diese Norm zum Ausdruck gebracht, die es gestattet, für das Heil der Seelen mit dem gebotenen Unterscheidungsvermögen Sorge zu tragen: »Ein Grund zur Freude ist in diesem Zusammenhang, daran zu erinnern, daß die katholischen Priester in bestimmten Einzelfällen die Sakramente der Eucharistie, der Buße und der Krankensalbung anderen Christen spenden können, die zwar noch (von mir: [Punkt]) nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber sehnlich den Empfang der Sakramente wünschen, von sich aus darum bitten und den Glauben bezeugen, den die katholische Kirche in diesen Sakramenten bekennt. Umgekehrt können sich in bestimmten Fällen und unter besonderen Umständen auch die Katholiken zum Empfang derselben Sakramente an die Geistlichen jener Kirchen wenden, in denen sie gültig gespendet werden«.
Es ist notwendig, diese Bedingungen genau zu befolgen. Sie sind unumgänglich, auch wenn es sich um begrenzte Einzelfälle handelt. Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, daß der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist. Und umgekehrt kann ein katholischer Gläubiger nicht die Kommunion in einer Gemeinschaft empfangen, der das gültige Sakrament der Weihe fehlt.
Die getreue Einhaltung aller in dieser Materie festgelegten Normen99 ist Ausdruck und zugleich Garantie der Liebe zu Jesus Christus im heiligsten Sakrament, zu den Brüdern und Schwestern anderer christlicher Konfessionen, denen wir das Zeugnis der Wahrheit schulden, wie auch zum Auftrag, die Einheit zu fördern.
Vatikan: "Eucharistie ist nicht ökumenisch"
Vor Verzerrungen im Eucharistie-Verständnis warnt der Vatikan-Verantwortliche für das Thema, Kardinal Francis Arinze. Mit Blick auf die Debatten bei der Eucharistie-Bischofssynode, die derzeit im Vatikan stattfindet, meint der Präfekt der päpstlichen Liturgie-Kongregation: "Wie wir die Messe zelebrieren, das zeigt, was wir über die Eucharistie glauben, und unser Glauben dirigiert unsere Feier." Und da geht es dem afrikanischen Kardinal im Gespräch mit Radio Vatikan vor allem um eine Klarstellung: "Die Eucharistie ist eine Feier der katholischen Kirche und keine ökumenische Feier. Ökumenismus bleibt immer wichtig in der Kirche, aber die Feier der heiligen Messe ist keine ökumenische Feier. Der Kommunionempfang - das versteht man - gilt nur für die Katholiken." Erst wenn die Christen wirklich alle wieder in Einheit zusammen seien, dürften sie gemeinsam die Eucharistie feiern. "Das ist unsere Hoffnung und unser Gebet."
Vor einer Wiedervereinigung der Christenheit also keine Interkommunion - das ist Kardinal Arinzes Botschaft. Von der Synode solle man sich da keine Überraschungen erwarten. "Die Bischöfe und Kardinäle auf der Synode selbst sind frei, zu reden." Arinze erinnert daran, dass ja auch Katholiken nicht einfach wie selbstverständlich immer zur Kommunion zugelassen seien. "Die Kirche und der heilige Paulus lehren uns, dass, wer im Zustand der Todsünde ist, erst beichten und danach zur Kommunion gehen soll. Es stimmt etwas nicht, wenn man in einer Pfarrei sieht, dass fast alle kommen, um die Kommunion zu empfangen, aber nur einige beichten gehen."
(rv 12.10.05 sk)