aus aktuellem Anlaß grade mal die folgende, sicherlich kirchenrechtlich relevante Frage: Nehmen wir an, eine der Religion fernstehende, "mittelalterliche" Frau - nicht ich!

Gruß & danke
Renata

Renata hat geschrieben:Hi,
aus aktuellem Anlaß grade mal die folgende, sicherlich kirchenrechtlich relevante Frage: Nehmen wir an, eine der Religion fernstehende, "mittelalterliche" Frau - nicht ich!- wendet sich dem Glauben zu und erwägt auch den späteren Ordenseintritt (gesetzt natürlich den Fall, der Orden akzeptierte sie als Kandidatin). Nun ist sie aber vor vielen Jahren geschieden worden, und gehörte zu dieser Zeit auch keiner Kirche an. Das aus dieser Verbindung entstandene Kind ist längst erwachsen. Kann man unter diesen Voraussetzungen Ordensmitglied werden? (Soo genau kenne ich die entsprechenden Hindernisse des CIC auch nicht mehr bzw. weiß nicht, ob sie auf etwas so lange Zurückliegendes überhaupt anwendbar sind).
Gruß & danke
Renata
Wobei ich meine, von Fällen gehört zu haben, wo eine Frau mit Zustimmung ihres Ehemannes ins Kloster ging... aber vielleicht auch "nur" als Klaustraloblatin, das weiß ich jetzt nicht.Can. 643 - § 1. Nicht gültig wird zum Noviziat zugelassen:
1° wer das siebzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
2° ein Ehegatte, solange die Ehe besteht;
3° wer durch ein heiliges Band an ein Institut des geweihten Lebens noch gebunden oder in eine Gesellschaft des apostolischen Lebens eingegliedert ist, unbeschadet der Vorschrift des can. 684;
4° wer unter dem Einfluß von Gewalt, schwerer Furcht oder Arglist in ein Institut eintritt oder jener, den der Obere unter der gleichen Beeinflussung aufnimmt;
5° wer seine Eingliederung in ein Institut des geweihten Lebens oder in eine Gesellschaft des apostolischen Lebens verheimlicht hat.
§ 2. Das Eigenrecht kann weitere Hindernisse, auch zur Gültigkeit der Zulassung, aufstellen oder Bedingungen beifügen.
QuelleDie Trennung v. Tisch u. Bett kann auch ohne Schuld durch Übereinkunft der Gatten geschehen: für immer, wenn mit Zustimmung des andern Gatten u. Dispens des Apost. Stuhles (cc. 542.987) eines v. ihnen in einen Orden eintritt od. der Mann die höheren Weihen empfängt u. so den Grundauftrag der Liebe in einer die E. übersteigenden Form erfüllen will; (...)
Dem steht meines Wissens nichts entgegen.Soviel ich weiß, können auch Witwen in eine Ordensgemeinschaft eintreten. Wie verhält es sich aber, wenn Kinder vorhanden sind- vielleicht sogar aus einer "wilden Ehe"? Ist das ein Hindernis für einen Ordenseintritt? Ich setze jetzt selbstverständlich voraus, dass die Kinder dann bereits erwachsen und aus dem Haus sind.
Spontan fällt mir folgendes Problem ein: Kinder müssten z.B. "enterbt" werden, weil meines Wissens nach eine Ordensfrau ein Testament zugunsten der Gemeinschaft machen muss. Sicherlich gibt es noch einige andere Probleme, die bei ledigen Frauen nicht auftreten können. Aber machen diese Probleme einen Ordenseintritt unmöglich?
Kann ich so nicht erkennen in Punkt 52 ist klar das es deine (Gewissens)Entscheidung ist, ob du nun deine Kinder oder der Orden davon Profitiert.Da stelle ich mir vor, das es Probleme geben könnte, da man entweder die Kinder bei der Vermögensverwalten "umgehen" muss oder die Kinder berücksichtigt und die Kongregation damit benachteiligt. Kann ja sein, dass man auch im Kloster durch eine Erbschaft oder ähnliches zu Geld kommt.
Jaja die Sünden, wahrscheinlich DIE Sünde aller Sünden: GV, wenn dabei kein Kind gezeugt wurde.HeGe hat geschrieben:Die Frage der Enterbung stellt sich m.E. gar nicht so unbedingt, da man bei einem Ordenseintritt ja irgendwann sein gesamtes Vermögen ohnehin auf die Gemeinschaft überträgt. Zum Vererben ist dann da also ohnehin nichts mehr.
Zu deiner ersten Frage, dürfte wahrscheinlich das größte Problem sein, dem Orden jetzt glaubhaft zu machen, dass die sündhaften Taten von damals bereut und vorbei sind und dass man jetzt ein wahrhaft christliches Leben zu führen bereit ist. Aber dann sollte einem Eintritt aus dieser Richtung wenig im Wege stehen.
Ich glaub ich mach auch nen Kloster auf. Wer vererbt mir sein Vermögen?HeGe hat geschrieben:Ach und was das Thema "Enterbung" angeht, ist es natürlich so, dass man im Testament selbstverständlich nur das Kloster bedenken kann. Dann wird auch nur das Kloster Erbe. Die Abkömmlinge haben dann aber grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch gegen den oder die Erben, der tatsächlich so gut wie nicht zu unterlaufen ist.
(Ausnahmen gibt es aber natürlich auch, z.B. wenn man mit seinem vorverstorbenen Mann einen Erbvertrag oder ein Berliner Testament gemacht hat. Dann kann man durch Testament nicht mehr allzuviel regeln.)
Es gibt unterschiedliche Rechtsformen bei Orden. Bei Instituten des geweihten Lebens geht das Vermögen mit den ewigen Gelübden auf die Gemeinschaft über, bei Gesellschaften des apostolischen Lebens ist das nicht der Fall, nur kann da nur nach Absprache mit dem Oberen über das Vermögen verfügt werden. In dar Praxis sieht das so aus, dass man sich zb nicht einfach ein Auto ohne Zustimmung kaufen kann, wohl aber bei kleineren Summen die Oberen sich nicht einmischen.HeGe hat geschrieben:Die Frage der Enterbung stellt sich m.E. gar nicht so unbedingt, da man bei einem Ordenseintritt ja irgendwann sein gesamtes Vermögen ohnehin auf die Gemeinschaft überträgt. Zum Vererben ist dann da also ohnehin nichts mehr..
Definitv gehts vor einem Jahr heiratete eine gute Bekannte, deren Mutter (4 Kinder) nach der Scheidung (ihr ExMann hat eingereicht[nachdem er im gemeinsamen Haus mit Freundin schon ein paar Jahre wohnte]) sie in den Karmel eingetreten ist. (und ich bewunder sie dafür, war sie doch eine seeeeeeeeeeehr mitteilsameFrauMaria Walburga hat geschrieben:Schonmal vielen Dank an alle, die bisher geantwortet haben! Ich dachte bisher, der Zug wäre "abgefahren", wenn man nicht mehr jung oder nicht kinderlos wäre. Aber offenbar kann es wohl doch so etwas wie Spätberufene geben. Ob es dann noch leicht ist, in Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam zu leben, steht sicherlich auf einem anderen Blatt. Mich interessierte erstmal, ob es theoretisch/ kirchenrechtlich überhaupt möglich wäre.
Liebe Grüße
Maria Walburga
hallo Linus,Linus hat geschrieben:Definitv gehts vor einem Jahr heiratete eine gute Bekannte, deren Mutter (4 Kinder) nach der Scheidung (ihr ExMann hat eingereicht[nachdem er im gemeinsamen Haus mit Freundin schon ein paar Jahre wohnte]) sie in den Karmel eingetreten ist. (und ich bewunder sie dafür, war sie doch eine seeeeeeeeeeehr mitteilsameFrau)
Ich glaube, er meinte, dass deren Mutter ins Kloster gegangen ist. (Hoffentlich nicht wegen der Hochzeit ihrer Tochter!Cypher hat geschrieben:hallo Linus,Linus hat geschrieben:Definitv gehts vor einem Jahr heiratete eine gute Bekannte, deren Mutter (4 Kinder) nach der Scheidung (ihr ExMann hat eingereicht[nachdem er im gemeinsamen Haus mit Freundin schon ein paar Jahre wohnte]) sie in den Karmel eingetreten ist. (und ich bewunder sie dafür, war sie doch eine seeeeeeeeeeehr mitteilsameFrau)
also heiratete sie, oder ging sie ins Kloster?
Doch, man kann seines ewigen Heiles verlustig gehen.HeGe hat geschrieben:Also aus Lebensgefährtin Lebensgefahr zu machen...Linus hat geschrieben:der mann lebt immer noch in dem haus mit seiner lebensgefahr.![]()
Sooo schlimm sind die Weiber nun auch nicht.
warum? die lebensgefahr kann ja auch männlich sein.sofaklecks hat geschrieben:Das ewig Weibliche zieht uns hinan!
Nicht hinab!
Linus, mir graut's vor dir.
Sofaklecks
Blödsinn, sicher gibt das in der Kirche, auch wenn es erst junge Erscheinungen sind. Gemeinschaft der Seligpreisungen, Gemeinschaft chemin neuf als übernationale Beispiele wo in Klöstern Verheiratete, Familien, einfach-Zölibatäre und sakramental-Geweihte zusammenleben. Ebenso auf bistumsebene ist das möglich. (In Wien Etwa die Gemeinschaft der Nachfolge Jesu oder die Gemeinschaft Immaculata in Eisenstadt die Franziskusgemeinschaft.)Kreuzritter hat geschrieben:Hi.
Ich würde von Euch gerne mal erfahren, was Ihr von der Idee haltet eine derartige Einrichtung zu etablieren?
Es gibt, aber natürlich nicht in der RKK solche Kommunitäten, oder zum Teil auch eigene Glaubensgemeinschaften, die ein gewisses Ordensleben praktizieren. Auch mit verheirateten. Z.B. die Mariaviten.
Erst informieren, dann meckern.Kreuzritter hat geschrieben:Es gibt, aber natürlich nicht in der RKK solche Kommunitäten, oder zum Teil auch eigene Glaubensgemeinschaften, die ein gewisses Ordensleben praktizieren.