taddeo hat geschrieben:Eine kleine, aber nicht unbedeutende kirchenrechtliche Randnote möchte ich hier noch anfügen. Unser deutscher Pfarrgemeinderat ist im Grunde ein Zwitterwesen, und daraus resultieren manche der bestehenden und hier diskutierten Probleme. Einerseits ist er der im CIC vorgesehene Pfarrpastoralrat, der dem die Pfarrei leitenden Priester ausschließlich beratend zur Seite steht, aber de facto nichts zu sagen hat.
Richtig.
taddeo hat geschrieben:Andererseits ist er nach deutschem Staatskirchenrecht auch eine rechtmäßige Form des Laienapostolates, und als "Verein" völlig frei in seinem Handeln und durchaus berechtigt, Beschlüsse zu fassen.
Dem "Staatskirchenrecht" ist der PGR - meines Wissens - ziemlich egal, und ein Pfarrgemeinderat ist ein gemeindliches Gremium, aber kein Verein. Weder ein Verein von Gläubigen gemäß CIC, noch ein Verein staatlichen Rechts.
Berechtigt, Beschlüsse zu fassen, ist in der katholischen Kirche jeder mündige und freie Christ. Allerdings ist das nicht immer von solcher Relevanz, dass darauf irgendjemand hören wollte/müsste.
taddeo hat geschrieben:Allerdings können solche Beschlüsse nicht die konkrete Seelsorge betreffen, soweit sie in der Verantwortung des Priesters steht. Wenn es aber darum geht, daß die Laien als solche in einer Pfarrei Aktivitäten entfalten wollen (z. B. Besuchsdienste, Bibelkreise, alles, wofür man nicht unbedingt einen Kleriker braucht), können sie vollkommen selbständig darüber entscheiden, soweit es mit der kirchlichen Lehre und Rechtsordnung vereinbar ist.
Der Pfarrer trägt
immer die Letztverantwortung, was die Angelegenheiten seiner Dienstpfarrei angeht. Also auch für die Dinge, die im Namen der Pfarrei von Laien angeboten oder organisiert werden. Das:
taddeo hat geschrieben:(An diesem Punkt wird übrigens die neue Regensburger Regelung problematisch, daß der Pfarrer automatisch Vorsitzender des PGR sein muß. Der PGR hat aber einerseits auch Zuständigkeiten, bei denen der Pfarrer nichts zu suchen hat; andererseits soll er ja den Pfarrer beraten. Wie soll das gehen, wenn der Pfarrer selber der Chef ist?)
... ist dann nur eine logische Konsequenz aus oben genannten.
Es gibt keine Zuständigkeit des PGRs, in der der Pfarrer nichts zu suchen hat.
Und warum sollte ein
kompetentes Gremium den Pfarrer nicht beraten können? Mir stellt sich die Frage anders herum: der PGR und insbesondere seine Ausschüsse (ich bin dienstlich seit Jahren leidendes Liturgieausschussmitglied von Amts wegen) sind nach den einschlägigen Verlautbarungen als Kompetenzgremium definiert. Wie soll ein Gremium beraten, dass sich nicht kundig macht, vollkommen weiterbildungsresistent ist und persönliche Befindlichkeiten zur Messlatte jeder pastoralen Entscheidung machen will?
taddeo hat geschrieben:- In der Praxis funktioniert allerdings diese Unterscheidung nur selten, weil viele unter "Laienapostolat" nur verstehen, dem Pfarrer ins Handwerk zu pfuschen.
Eben. Kompetenzmangel.
Was bei deinen Überlegungen fehlt: kann ein Gremium, dessen Kandidaten selten rechtskonform benannt werden und dass mit einer Wahlbeteiligung von weniger als 10% gewählt wird, überhaupt Anspruch erheben, die Gemeinde zu vertreten?
Ich sage nein. Ich bin gerade zu müde, um noch tiefer ins Detail zu gehen. Aber meiner Meinung nach ist der PGR schon bevor er gewählt wird ipse facto rechtswidrig.
Ich möchte betonen: die Absicht, die das Konzil mit der Einführung dieser Räte verfolgte, mag löblich sein. Allerdings scheitert es in der Praxis immer wieder am gleichen Punkt: an den Mitgliedern und Ohnegliederinnen der Räte.
Ich sehe Bischof Müllers Amtsführung in Regensburg durchaus kritisch. Aber bei der von ihm durchgeführten Neuordnung ist nichts festzustellen, was nicht mit dem aktuellen Kirchenrecht konform ginge.
Zum Schluss darf ich mich noch einmal selbst zitieren.
cantus planus hat geschrieben:Ich will hier nicht schon wieder die Diskussion um PGR breittreten, aber ein Gremium, dass in einem äußerst fragwürdigen Procedere mit einer lachhaften Wahlbeteiligung gewählt wird, um dann studierte Fachleute in Fragen zu beraten, von denen es keine Ahnung hat, ist schon eine merkwürdige Auffassung von Demokratie.
Meiner Meinung nach gehören diese Räte komplett abgeschafft. Man würde sich unglaublich viel Ärger (und unglaublich viel überflüssiges Gelaber) ersparen.