Taufpraxis in den Freikirchen
Das stimmt nicht.
Nehmen wir z.B. das Sakrament der Versöhnung (Beichte.) Wenn das Beichtkind nicht die entsprechende "Einstellung" hat, sondern weil es ihm einfach Spaß macht, dem Priester zu erzählen, mit wem es alles im Bett war, dann ist die Beichte höchstwahrscheinlich nicht gültig.
Es ist schwer zu sagen: Das ist absolut nicht gültig. Nur, ich denke, es gibt mehr oder weniger zweifelhafte Fälle.
Nehmen wir z.B. das Sakrament der Versöhnung (Beichte.) Wenn das Beichtkind nicht die entsprechende "Einstellung" hat, sondern weil es ihm einfach Spaß macht, dem Priester zu erzählen, mit wem es alles im Bett war, dann ist die Beichte höchstwahrscheinlich nicht gültig.
Es ist schwer zu sagen: Das ist absolut nicht gültig. Nur, ich denke, es gibt mehr oder weniger zweifelhafte Fälle.
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Es wäre mir aber neu, dass es in der röm.-kath. Kirche Widertaufen gibt. Das wäre doch die Konsequenz deines Sakramentsverständnisses.
Beichte (und Ehe) halte ich aufgrund der von Dir angesprochenen Unsicherheit nicht als Sakrament einstufbar. Das unterscheidet sie auch von den beiden Sakramenten Taufe und Abendmahl.
Beichte (und Ehe) halte ich aufgrund der von Dir angesprochenen Unsicherheit nicht als Sakrament einstufbar. Das unterscheidet sie auch von den beiden Sakramenten Taufe und Abendmahl.
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"
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ich weiß und genau darum hängt nach röm.-kath. Lehre die Gültigkeit der Taufe nicht vom Täufling (seinem Glauben, seiner Einstellung, etc.) ab. Sonst gäbe es Wiedertaufen.anneke6 hat geschrieben:Es gibt keine Widertaufe in der katholischen Kirche. Wer gültig getauft worden ist, wird kein zweites Mal getauft. Wenn es Zweifel gibt, ob jemand jemals getauft wurde, oder ob jemand gültig getauft wurde, dann wird konditionell getauft: "Wenn Du noch nicht getauft bist, so taufe ich Dich…"
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"
Wie kann man sicher feststellen, ob man gültig getauft ist?anneke6 hat geschrieben:Es gibt keine Widertaufe in der katholischen Kirche. Wer gültig getauft worden ist, wird kein zweites Mal getauft. Wenn es Zweifel gibt, ob jemand jemals getauft wurde, oder ob jemand gültig getauft wurde, dann wird konditionell getauft: "Wenn Du noch nicht getauft bist, so taufe ich Dich…"
Und was ist die Konsequenz, wenn jemand Zeit seines irdischen Lebens fälschlicherweise von der Wirksamkeit seiner Taufe ausgeht?
Dies ist @ Lutheraner. Die Antwort an Jacinta folgt noch…
Bist Du Dir sicher, daß Du die römisch-katholische Lehre wirklich kennst? Ich denke, die römisch-katholische Lehre kann man nur kennen, wenn man sie erkennt, und wenn man sie erkennt, kann man kein Lutheraner sein.
Ich sage ja auch nicht, daß grundsätzlich alle Taufen, bei denen der Täufling nicht mitmacht, ungültig sind. Und selbst in solchen Fällen gibt es Unterschiede, es muß ja nicht immer so kraß sein, daß man gegen seinen Willen im Schlaf getauft wird. Das war jetzt ein Extrembeispiel.
Letztendlich weiß es nur der liebe Gott, ob so jemand getauft ist.
Aber es ist keine Sünde, wenn man sich nicht sicher ist, um eine konditionelle Taufe zu bitten. Das ist keine Wiedertaufe. Wiedertaufe ist es, wenn man jemanden, den man für gültig getauft hält, noch einmal tauft.
Bist Du Dir sicher, daß Du die römisch-katholische Lehre wirklich kennst? Ich denke, die römisch-katholische Lehre kann man nur kennen, wenn man sie erkennt, und wenn man sie erkennt, kann man kein Lutheraner sein.
Ich sage ja auch nicht, daß grundsätzlich alle Taufen, bei denen der Täufling nicht mitmacht, ungültig sind. Und selbst in solchen Fällen gibt es Unterschiede, es muß ja nicht immer so kraß sein, daß man gegen seinen Willen im Schlaf getauft wird. Das war jetzt ein Extrembeispiel.
Letztendlich weiß es nur der liebe Gott, ob so jemand getauft ist.
Aber es ist keine Sünde, wenn man sich nicht sicher ist, um eine konditionelle Taufe zu bitten. Das ist keine Wiedertaufe. Wiedertaufe ist es, wenn man jemanden, den man für gültig getauft hält, noch einmal tauft.
Zuletzt geändert von anneke6 am Sonntag 30. März 2008, 23:30, insgesamt 1-mal geändert.
Sicher feststellen kann man das in den meisten Fällen nicht — nur in einigen ist es offensichtlich. Bei der "Taufe" dieser unsäglichen Christengemeinschaft zum Beispiel (siehe Thread.) Wie soll eine dermaßen ketzerische Vereinigung das tun, was die Kirche tut, wenn sie tauft?! Oder eben diese Taufen, über die kürzlich auch gesprochen wurde, die nicht ausdrücklich im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes gespendet wurden, sondern nur mit Umschreibungen wie "Im Namen dessen, der Dich schuf". Oder wenn kein Wasser verwendet wird, sondern nur feiner Sand. Kein Witz, eine evangelische Religionslehrerin hat mir mal erzählt, dies ginge.Jacinta hat geschrieben:Wie kann man sicher feststellen, ob man gültig getauft ist?anneke6 hat geschrieben:Es gibt keine Widertaufe in der katholischen Kirche. Wer gültig getauft worden ist, wird kein zweites Mal getauft. Wenn es Zweifel gibt, ob jemand jemals getauft wurde, oder ob jemand gültig getauft wurde, dann wird konditionell getauft: "Wenn Du noch nicht getauft bist, so taufe ich Dich…"
Und was ist die Konsequenz, wenn jemand Zeit seines irdischen Lebens fälschlicherweise von der Wirksamkeit seiner Taufe ausgeht?
-- Wenn jemand an den anderen Sakramenten teilnimmt, weil er davon ausgeht, daß er getauft ist, begeht er keine Sünde.
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Yep.Stephen Dedalus hat geschrieben:Und Du hast verstanden, was das heißt?Lutheraner hat geschrieben:Yep. Sakramente wirken nach röm.-kath. Lehre ex opere operato.anneke6 hat geschrieben:Bist Du Dir sicher, daß Du die römisch-katholische Lehre wirklich kennst?
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"
Wirkt aber nicht so...Lutheraner hat geschrieben:Yep.Stephen Dedalus hat geschrieben:Und Du hast verstanden, was das heißt?Lutheraner hat geschrieben:Yep. Sakramente wirken nach röm.-kath. Lehre ex opere operato.anneke6 hat geschrieben:Bist Du Dir sicher, daß Du die römisch-katholische Lehre wirklich kennst?

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Die Taufen der neuapostolischen Sekte werden von der RKK anerkannt. Wenn die "Christengemeinschaft" auf den dreieinigen Gott mit Wasser tauft, wird die RKK deren Taufen sicherlich auch anerkennen.anneke6 hat geschrieben:Bei der "Taufe" dieser unsäglichen Christengemeinschaft zum Beispiel (siehe Thread.) Wie soll eine dermaßen ketzerische Vereinigung das tun, was die Kirche tut, wenn sie tauft?!
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"
Da bin ich mir nicht so sicher, ob die Taufen der Neuapostolischen von jedem röm.-kath. Pfarrer anerkannt werden. Ich bin ja selbst in einer neuapostolischen Familie aufgewachsen und erst als junger Erwachsener ausgetreten.
Die Taufe in der NAK wird dadurch vollzogen, dass der Täufer (i.d.R. der Vorsteher der Gemeinde) ein Kreuzzeichen im Namen des dreieinigen Gottes auf die Stirn des Täuflings schmiert. Die Taufe bewirkt nach dem Verständnis der NAK auch nicht die Wiedergeburt aus Wasser und Geist und führt auch lediglich zur Tilgung der Erbsünde. Aus Wasser und Geist ist man nach NAK-Sichtweise erst mit dem zusätzlichen Empfang der sog. „Heiligen Versiegelung“ (Verleihung des Heiligen Geistes) durch einen angeblichen Apostel wiedergeboren. Erst dann gilt man auch als Gotteskind. Folglich sind nach der Ansicht der NAK andere Christen auch keine wiedergeborene Christen und Gotteskinder. Dafür werden in den sog. „Entschlafenengottesdienste“, welche vom sog. „Stammapostel“ (dem Oberguru) oder einem sog. „Bezirksapostel“ geleitet werden, alle 4 Monate neuapostolische Amtsträger für die Entschlafenen getauft, versiegelt und empfangen für sie auch das Abendmahl (eine Hostie mit drei Weintröpfchens, da Kelche in der NAK überhaupt nicht zum Einsatz kommen). Die entschlafenen Seelen werden zu diesen Gottesdiensten, besser gesagt okkulten Veranstaltungen, sogar ausdrücklich eingeladen. Man will es schließlich auch anderen Christen, Juden und Heiden ermöglichen, ins Vaterhaus eingehen zu können. Ansonsten müssten sie brav bis zum Jüngsten Tag warten und auf ein gnädiges Urteil hoffen.
In einem Forum habe ich gelesen, dass ein EX-Naki, der Ende der 80er-Jahren zur RKK konvertiert ist, dort nochmals getauft und gefirmt wurde, weil der Pfarrer offenbar im Taufverständnis der NAK einen anderen als den Willen seiner Kirche erkannte. Schließlich wird man in der RKK ja mit dem Willen getauft, dass der Täufling zu einem Glied am Leib Christi, zu einem wiedergeborenen Christen und Gotteskind wird und seine Erbsünde wie auch seine persönlichen Sünden und Sündenstrafen vergeben bekommt.
Näheres zur NAK:
http://www.weltanschauung-selk.homepage ... n.html#nak
http://www.naki.de/_nak_lehre/nak_lehre_1.htm (Betreiber ist ein NAK-Kritiker)
Die Taufe in der NAK wird dadurch vollzogen, dass der Täufer (i.d.R. der Vorsteher der Gemeinde) ein Kreuzzeichen im Namen des dreieinigen Gottes auf die Stirn des Täuflings schmiert. Die Taufe bewirkt nach dem Verständnis der NAK auch nicht die Wiedergeburt aus Wasser und Geist und führt auch lediglich zur Tilgung der Erbsünde. Aus Wasser und Geist ist man nach NAK-Sichtweise erst mit dem zusätzlichen Empfang der sog. „Heiligen Versiegelung“ (Verleihung des Heiligen Geistes) durch einen angeblichen Apostel wiedergeboren. Erst dann gilt man auch als Gotteskind. Folglich sind nach der Ansicht der NAK andere Christen auch keine wiedergeborene Christen und Gotteskinder. Dafür werden in den sog. „Entschlafenengottesdienste“, welche vom sog. „Stammapostel“ (dem Oberguru) oder einem sog. „Bezirksapostel“ geleitet werden, alle 4 Monate neuapostolische Amtsträger für die Entschlafenen getauft, versiegelt und empfangen für sie auch das Abendmahl (eine Hostie mit drei Weintröpfchens, da Kelche in der NAK überhaupt nicht zum Einsatz kommen). Die entschlafenen Seelen werden zu diesen Gottesdiensten, besser gesagt okkulten Veranstaltungen, sogar ausdrücklich eingeladen. Man will es schließlich auch anderen Christen, Juden und Heiden ermöglichen, ins Vaterhaus eingehen zu können. Ansonsten müssten sie brav bis zum Jüngsten Tag warten und auf ein gnädiges Urteil hoffen.
In einem Forum habe ich gelesen, dass ein EX-Naki, der Ende der 80er-Jahren zur RKK konvertiert ist, dort nochmals getauft und gefirmt wurde, weil der Pfarrer offenbar im Taufverständnis der NAK einen anderen als den Willen seiner Kirche erkannte. Schließlich wird man in der RKK ja mit dem Willen getauft, dass der Täufling zu einem Glied am Leib Christi, zu einem wiedergeborenen Christen und Gotteskind wird und seine Erbsünde wie auch seine persönlichen Sünden und Sündenstrafen vergeben bekommt.
Näheres zur NAK:
http://www.weltanschauung-selk.homepage ... n.html#nak
http://www.naki.de/_nak_lehre/nak_lehre_1.htm (Betreiber ist ein NAK-Kritiker)
Irrtum!Lutheraner hat geschrieben:Die Taufen der neuapostolischen Sekte werden von der RKK anerkannt. Wenn die "Christengemeinschaft" auf den dreieinigen Gott mit Wasser tauft, wird die RKK deren Taufen sicherlich auch anerkennen.anneke6 hat geschrieben:Bei der "Taufe" dieser unsäglichen Christengemeinschaft zum Beispiel (siehe Thread.) Wie soll eine dermaßen ketzerische Vereinigung das tun, was die Kirche tut, wenn sie tauft?!
Zwar hat sich im Westen die Ansicht durchgesetzt, daß auch ein Ungläubiger oder Ketzer taufen kann, wenn er die richtige Intention hat. (Für die Sicht vieler Orthodoxer, siehe die Begründung von Ieromonach)
Diese Intention ist, das zu tun, was die Kirche tut. Wenn die "Christengemeinschaft" tauft, geht es darum, daß der Täufling sich überkonfessionell in der Beziehung zu Christus orientiert.



Das sagt eigentlich alles, also braucht über die Materie (Wasser, Salz, Asche) gar nicht erst nachgedacht werden.
Über die NAK bin ich nicht informiert.
Ob Zwangstaufen gültig sind, wage ich zu bezweifeln. Wie das mit "Mischmotivation" aussieht, ist eine andere Frage. Gegen den Willen eines Menschen gespendete Sakramente können wohl kaum gültig sein. Darum wurde ich z.B. - wenn auch "sub conditione" - vor einem Jahr "nochmals" gefirmt.Lutheraner hat geschrieben:ich weiß und genau darum hängt nach röm.-kath. Lehre die Gültigkeit der Taufe nicht vom Täufling (seinem Glauben, seiner Einstellung, etc.) ab. Sonst gäbe es Wiedertaufen.anneke6 hat geschrieben:Es gibt keine Widertaufe in der katholischen Kirche. Wer gültig getauft worden ist, wird kein zweites Mal getauft. Wenn es Zweifel gibt, ob jemand jemals getauft wurde, oder ob jemand gültig getauft wurde, dann wird konditionell getauft: "Wenn Du noch nicht getauft bist, so taufe ich Dich…"
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Hallo zusammen,
als ehemaliges NAK Mitglied, kann ich ergänzen, dass die RKK die Taufe in der NAK vollständig annerkennt.
Als ich letztes Jahr konvertiert bin und aufgenommen wurde, erhielt ich die Erstkommunion in beiderlei Gestalt und wurde vor 4 Wochen gefirmt.
Seit zwei Jahren erkennt auch die NAK die Taufe in anderen Kirchen an sofern sie trinitarisch vollzogen wurde.
Um vollständig Mitglied dieser Sekte werden zu können bedarf es allerdings der Versiegelung durch einen "Apostel"...
Hier die offizielle Darstellung der NAK zu ihren Sakramenten:
NAK Sakramente
Auf jeden Fall bin ich froh, da raus zu sein...[schild=13 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Hehehe[/schild]
Ich würde mich übrigens freuen, wenn es hier noch ein paar EX-NAK´ler gäbe, mit denen ich mich über ihre Erfahrungen nach der Konversion zur RKK austauschen könnte.
Viele Grüße!
-Sven.-
als ehemaliges NAK Mitglied, kann ich ergänzen, dass die RKK die Taufe in der NAK vollständig annerkennt.
Als ich letztes Jahr konvertiert bin und aufgenommen wurde, erhielt ich die Erstkommunion in beiderlei Gestalt und wurde vor 4 Wochen gefirmt.
Seit zwei Jahren erkennt auch die NAK die Taufe in anderen Kirchen an sofern sie trinitarisch vollzogen wurde.
Um vollständig Mitglied dieser Sekte werden zu können bedarf es allerdings der Versiegelung durch einen "Apostel"...
Hier die offizielle Darstellung der NAK zu ihren Sakramenten:
NAK Sakramente
Auf jeden Fall bin ich froh, da raus zu sein...[schild=13 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Hehehe[/schild]
Ich würde mich übrigens freuen, wenn es hier noch ein paar EX-NAK´ler gäbe, mit denen ich mich über ihre Erfahrungen nach der Konversion zur RKK austauschen könnte.
Viele Grüße!
-Sven.-
Das ist gut! Ich habe auch schon mehrmals gelesen, daß die katholische Kirche die Taufe der NAK anerkennt. Aber wenn es der Priester, der dem Ex-Naki, von dem hier die Rede war, es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, den Täufling nicht ohne konditionelle Taufe in die Kirche aufzunehmen, dann ist das auch nachvollziehbar.Sven hat geschrieben:Auf jeden Fall bin ich froh, da raus zu sein...[schild=13 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Hehehe[/schild]
Noch was, um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich meine jetzt nicht, daß jeder Hans und Franz sich noch mal konditionell taufen lassen muß. Eben nur dann, wenn der Täufling oder auch eine andere Person meint, dies sei angebracht.
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Hallo Sven,Sven hat geschrieben:Ich würde mich übrigens freuen, wenn es hier noch ein paar EX-NAK´ler gäbe, mit denen ich mich über ihre Erfahrungen nach der Konversion zur RKK austauschen könnte.
Sebastian hat mal geschrieben, dass er Ex-NAKler ist. Allerdings ist er jetzt orthodox. (Und wie

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Hallo holzi,
Sebastian kenne ich noch sehr gut aus diesem Forum:
http://forum.glaubenskultur.net/index.php
Aber danke für deinen Hinweis...
Sebastian kenne ich noch sehr gut aus diesem Forum:
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Aber danke für deinen Hinweis...

OK, sonst kenne ich hier niemand mehr. In mykath.de war mal eine Frau, die aus der NAK kam. Ich schreibe dort seit über einem Jahr aber nicht mehr.Sven hat geschrieben:Hallo holzi,
Sebastian kenne ich noch sehr gut aus diesem Forum:
http://forum.glaubenskultur.net/index.php
Aber danke für deinen Hinweis...
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Ich habe das Forum bzw. den Thread und Beitrag wieder gefunden. Der Betreffende schreibt unter dem Namen "Falk".anneke6 hat geschrieben:Das ist gut! Ich habe auch schon mehrmals gelesen, daß die katholische Kirche die Taufe der NAK anerkennt. Aber wenn es der Priester, der dem Ex-Naki, von dem hier die Rede war, es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, den Täufling nicht ohne konditionelle Taufe in die Kirche aufzunehmen, dann ist das auch nachvollziehbar.Sven hat geschrieben:Auf jeden Fall bin ich froh, da raus zu sein...[schild=13 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Hehehe[/schild]
Noch was, um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich meine jetzt nicht, daß jeder Hans und Franz sich noch mal konditionell taufen lassen muß. Eben nur dann, wenn der Täufling oder auch eine andere Person meint, dies sei angebracht.
War also nicht der Priester, sondern das bischöfliche Ordinariat, welches die Taufe sogar für ungültig erklärte.Falk hat geschrieben:
Hallo Erich, hallo Petrus,
Gott spielt meines Erachtens bei der Taufe dieselbe Rolle wie bei allen anderen Sakramenten.
Gerade deshalb ist es ja so verwunderlich, dass ein Sakrament, welches Wirkungen verschiedener anderer Sakramente in sich vereinigt, von jedem Menschen gespendet werden kann, während es für die anderen geweihter Amtsträger bedarf.
Die Frage nach Gültigkeit meiner neuapostolischen Taufe war übrigens gar nicht so einfach zu beantworten und in meinem konkreten Fall wurde sie auch nicht anerkannt. Ich bin also noch einmal (und nicht nur bedingungsweise) getauft worden.
Mir sind aber 2 Fälle persönlich bekannt, wo die neuapostolische Taufe bei der Aufnahme in die katholische Kirche anerkannt wurde und die Betreffenden gleich gefirmt wurden.
Ich hatte mich bei verschiedenen Stellen informiert und bekam sehr unterschiedliche Antworten.
Die traditionelle Sicht lautete:
Eine Taufe ist dann gültig, wenn sie in Materie, Form und Intention der katholischen Taufe entspricht.
(Form und Intention, so würde ich sagen, sind bei der neuapostolischen Taufe fraglich, denn der Kopf des Täuflings wird nicht mit Wasser übergossen, sondern nur mit dem in das Taufwasser getauchten Finger des Taufspenders berührt;
und die Intention besteht ja auch nicht darin, den heiligen Geist zu vermitteln, weil dies in einem extra Sakrament passiert)
Die katholische Glaubensinformation meinte, die neuapostolische Taufe sei gültig und verwies dabei auf eine lutherische Untersuchung![]()
Das bischöfliche Ordinariat entschied schließlich, die Taufe sei ungültig, weil sich die neuapostolische Kirche damals nicht an der ökumenischen Bewegung beteiligte.
Schon ziemlich verworren, oder?
Gruß
Falk
Ketelhohn schrieb im selben Thread zuvor zum Thema "Sektentaufe":
Für die Mormonen ist die Frage kürzlich entschieden worden: und zwar negativ. Mormonische Taufen sind als ungültig anzusehen. Derselbe Verdacht muß für alle Wiedertäufer gelten, das heißt: Eine Sekte, die eine katholische Taufe als ungültig betrachtet und darum noch einmal tauft, steht mindestens im dringenden Verdacht, durch ihre „Taufe“ nicht das tun zu wollen, was die Kirche tut, wenn sie tauft.
Taufen solcher Sekten müssen wir also als ungültig ansehen. Sollte bei manchen Sekten oder im konkreten Einzelfall Zweifel über die Gültigkeit der Taufe bestehen, so muß ein Sektenmitglied, das katholisch werden will, bedingungsweise (sub condicione) katholisch getauft werden. Das bedeutet: Wir vollziehen den Taufritus mit dem Willen zu taufen, falls der Bewerber noch nicht gültig getauft ist, zugleich jedoch mit dem Willen, daß der Vollzug des Ritus nicht als Taufversuch angerechnet werde, wenn der Bewerber doch schon gültig getauft gewesen sein sollte.
So ist man zum Beispiel auch bei Personen vorgegangen, an denen von braunbehemdeten SA-Pfarrern in den Reihen der „Deutschen Christen“ ein nicht mehr nachvollziehbarer Taufritus vollzogen worden war, wenn also nicht mit Gewißheit klärbar war, ob etwa die korrekte Taufformel »im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes« verwendet oder aber möglicherweise »im Namen deutscher Erde, deutschen Volks und deutschen Bluts« eine Pseudotaufe vorgenommen wurde. Lag hingegen sicher der letztgenannte Fall vor, so war die betroffene Person eindeutig ungetauft und somit neu oder vielmehr überhaupt erst zu taufen.
Zuletzt geändert von Marcus am Dienstag 1. April 2008, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
- Robert Ketelhohn
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- Wohnort: Velten in der Mark
- Kontaktdaten:
Falk schreibt auch hier im Kreuzgang (wenn er auch seit ’ner Weile nicht mehr da war):
search.php?search_author=Falk
Ggf. per PN ansprechen.
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Ggf. per PN ansprechen.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.