Das eine Amt im lutherischen Verständnis
Einleitung: In der Geschichte der Kirche Jesu Christi auf Erden sind es verschiedene Ämter, die sich seit dem 2. Jahrhundert nach Christus in der Nachfolge des Apostelamtes herauskristallisiert haben. Diese münden ein in ein dreigestuftes Amt: Das Bischofsamt, das Amt der Presbyter und das Amt der Diakone.
Bei Ignatius von Antiochien steht der monarchische Bischof bereits an der Spitze seines Presbyteriums und der Diakone. Erstmals ist bei ihm der Presbyteriat als selbständige Stufe zwischen dem Bischof und den Diakonen festzustellen. Charismatische Ämter, wie sie in der Didache auftauchen, „Apostel, Propheten und Lehrer“, haben die folgenden Jahrhunderte nicht überdauert und spielen in den lutherischen Bekenntnisschriften kaum eine Rolle.
1. Das Amt der Kirche Jesu Christi tritt als das eine Amt in den lutherischen Bekenntnisschriften hervor, deren ökumenisches Verständnis immer die una sancta ecclesia catholica im Blick hat und nicht in einem späteren konfessionellen Verständnis verengt werden darf.
2. Der locus classicus für das eine Amt der Kirche im lutherischen Bekenntnis ist der V. Artikel der Augsburgischen Konfession von 1530. Er lautet folgendermaßen: „Ut hanc fidem consequamur, institutum est ministerium docendi evangelii et porrigendi sacramenta. Nam per verbum et sacramenta tamquam per instrumenta donatur spiritus sanctus, qui fidem efficit, ubi et quando visum est Deo, in his, qui audiunt evangelium, scilicet quod Deus non propter nostra merita, sed propter Christum iustificet hos, qui credunt se propter Christum in gratiam recipi.“
3. Diese Aussage schließt einmal unmittelbar an das in Artikel IV, „Von der Rechtfertigung“, Gesagte an und wiederholt außerdem die Botschaft des Evangeliums, „daß wir durch Christus Verdienst, nicht durch unser Verdienst, ein gnädigen Gott haben, so wir solchs glauben“.
4. Das von Gott eingesetzte Predigtamt steht somit durch die Predigt des Evangeliums und durch die Darreichung der heiligen Sakramente (CA VII), die ihm aufgetragen sind, im Dienste des Herrn selbst, der durch dieses Amt die eine heilige christliche Kirche, die Versammlung aller Gläubigen, ins Leben ruft.
5. Nicht das Predigtamt als solches schafft daher die Kirche, sondern das Evangelium in Wort und Sakrament, das von dem Amt und durch das Amt wirksam ist. Das schließt ein rein funktionales Amtsverständnis aus, da das „offentlich lehren oder predigen oder Sakrament reichen“ (CA XIV) immer bestimmten konkreten
Personen aufgetragen wird.
6. Daß das Amt der Kirche in direkter Beziehung zum Amt der Apostel steht, wird vom lutherischen Bekenntnis durch seine Schriftbegründung des Amtes hervorgehoben.
7. Nach Meinung der Augsburgischen Konfession ist solches Amt gerade auch den Bischöfen aufgetragen: „Nun lehren die Unseren also, daß der Gewalt der Schlussel oder der Bischofen sei, lauts des Evangeliums, ein Gewalt und Befehl Gottes, das Evangelium zu predigen, die Sunde zu vergeben und zu behalten und die Sakrament zu reichen und handeln“ (CA XXVIII, § 5, s. auch §

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8. Eine hierarchische Abstufung des einen Amtes der Kirche nach göttlichem Recht ist spätestens seit Luthers Schmalkaldischen Artikeln von 1537 (s. A. S. [= Articuli Schmalcaldici] III, dort X) und Melanchthons Tractatus des gleichen Jahres (s. § 65: „Sed cum jure divino non sint diversi gradus episcopi et pastoris, manifestum
est ordinationem a pastore in sua ecclesia factam jure divino ratam esse.“) für das lutherische Bekenntnis undenkbar.
9.
Eine Gliederung des einen Amtes der Kirche sollte von der lutherischen Kirche als eine ökumenische Chance begriffen werden.
10. Was hier als das eine Amt der Kirche bezeichnet wird, ist seit der apostolischen Zeit, geschichtlich gesehen, in verschiedenen Ausprägungen aufgetreten, jedoch immer so, daß die traditio apostolica der apostolischen Lehre, des Evangeliums
von Jesus Christus, wahrer Gott und wahrer Mensch, und seinem für uns vollbrachten Erlösungswerk, in Wort und Sakrament proklamiert wurde, Glauben schaffend und zum Glauben aufrufend.
Quelle:
http://www.selk.de/download/Amt%20der%20Kirche.pdf