Echte Krankenkasse gesucht!
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Paul Heliosch
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Echte Krankenkasse gesucht!
Echte Krankenkasse gesucht!
Nach Jahrzehnten der Irreführung, daß nämlich Krankenkassen sich angeblich zu 100% um die Gesundheit ihrer Mitglieder sorgen, suche ich nunmehr eine KK, die keine Abtreibungen bezahlt - meinetwegen auch im Ausland. Es ist unerträglich, daß sich einstweilen sämtliche Beitragszahler an diesen Abscheulichkeiten beteiligen müssen...
Hat jemand Infos oder eine Idee?
Nach Jahrzehnten der Irreführung, daß nämlich Krankenkassen sich angeblich zu 100% um die Gesundheit ihrer Mitglieder sorgen, suche ich nunmehr eine KK, die keine Abtreibungen bezahlt - meinetwegen auch im Ausland. Es ist unerträglich, daß sich einstweilen sämtliche Beitragszahler an diesen Abscheulichkeiten beteiligen müssen...
Hat jemand Infos oder eine Idee?
Sehr gute Idee ! Wenn Du erfolgreich bist(wegen der gesetzlichen Pflichtversicherung bis zu einem gewissen Einkommen,der Beitragsbemessungsgrenze,die leider immer höher geschraubt wird,kannst Du Dich vermutlich nur als Selbsständiger wirklich frei nach einer Kasse umschauen)
dann melde das mal-auch an Lebensschutzgruppen und damit in Verbindung stehende Ärzte.Sowas suchen nämlich viele.Wenn die alle mit Austritt aus ihren Kassen drohen,käme wirklich Druck zustande.
Ich würde mal bei irischen Krankenkassen nachfragen-und mir Infos über die Christdemokraten für das Leben(CDL) holen.
dann melde das mal-auch an Lebensschutzgruppen und damit in Verbindung stehende Ärzte.Sowas suchen nämlich viele.Wenn die alle mit Austritt aus ihren Kassen drohen,käme wirklich Druck zustande.
Ich würde mal bei irischen Krankenkassen nachfragen-und mir Infos über die Christdemokraten für das Leben(CDL) holen.
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)
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Paul Heliosch
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@incarnata, besten Dank! Da habe ich doch gleich nach "Lebensschutzgruppen" gegoogelt und finde eine ganz neu gegründete Dachorganisation:
"...
Die Gründung von EuroProLife
Vom 11. – 14. Oktober 2007 fand im Heiligtum der Göttlichen Barmherzigkeit zu Krakau der II. Welt-Gebets-Kongress für das Leben statt.
Dort wurde unter den Teilnehmern die Idee geboren, eine europäische, überkonfessionelle Vereinigung der Lebenschutzorganisationen zu gründen.
Am 8. Dezember 2007 war es dann soweit: in einem Pontifikalamt mit S. E. Erzbischof Karl-Josef Romer – Generalsekretär des Päpstlichen Rates für die Familie in Rom – wurde in der Gebetsstätte Heroldsbach die Vereinigung “EuroProLife” gegründet.
“EuroProLife” steht für: Europäische Stimme der ungeborenen Kinder: „Protect our Life“ = „Schützt unser Leben“
Mitglieder dieser Organisation sind Vertreter von Lebensschutzgruppen aus 15 Europäischen Ländern:
Großbritannien, Ungarn, Polen, Russland, Weißrussland, Slowakei, Rumänien, Kroatien, Tschechien, Deutschland, Schweiz, Portugal, Frankreich, Irland und Österreich.
Das Präsidium setzt sich zusammen aus: Wolfgang Hering, München; Pater Dietrich von Stockhausen, Heroldsbach; Georg Fleischmann, Bamberg und Lothar Fromm, Ingolstadt.
..."
| EuroProLife - europrolife.com |
"...
Die Gründung von EuroProLife
Vom 11. – 14. Oktober 2007 fand im Heiligtum der Göttlichen Barmherzigkeit zu Krakau der II. Welt-Gebets-Kongress für das Leben statt.
Dort wurde unter den Teilnehmern die Idee geboren, eine europäische, überkonfessionelle Vereinigung der Lebenschutzorganisationen zu gründen.
Am 8. Dezember 2007 war es dann soweit: in einem Pontifikalamt mit S. E. Erzbischof Karl-Josef Romer – Generalsekretär des Päpstlichen Rates für die Familie in Rom – wurde in der Gebetsstätte Heroldsbach die Vereinigung “EuroProLife” gegründet.
“EuroProLife” steht für: Europäische Stimme der ungeborenen Kinder: „Protect our Life“ = „Schützt unser Leben“
Mitglieder dieser Organisation sind Vertreter von Lebensschutzgruppen aus 15 Europäischen Ländern:
Großbritannien, Ungarn, Polen, Russland, Weißrussland, Slowakei, Rumänien, Kroatien, Tschechien, Deutschland, Schweiz, Portugal, Frankreich, Irland und Österreich.
Das Präsidium setzt sich zusammen aus: Wolfgang Hering, München; Pater Dietrich von Stockhausen, Heroldsbach; Georg Fleischmann, Bamberg und Lothar Fromm, Ingolstadt.
..."
| EuroProLife - europrolife.com |
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Raphael
Wenn ich mich richtig erinnere, hat es in Deutschland bereits eine gerichtliche Auseinandersetzung zu dieser Frage gegeben: Die Journalistin Ursula Zöller hatte versucht, auf gerichtlichem Wege die Abtreibung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen streichen zu lassen. Begründung: Sie könne es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, daß mit ihren Kassenbeiträgen Abtreibungen finanziert werden. Auch das Verfassungsgericht hat ihr kein entsprechendes Recht eingeräumt. Man kann also sehen, wie das persönliche Gewissen des Einzelnen von dieser Institution eingewertet wird.
Das alles ist bereits in den 80-er-Jahren des letzten Jahrhunderts geschehen und somit mehr als 20 Jahre her. Seitdem hat es niemand gewagt - wahrscheinlich wegen fehlender Erfolgsaussichten - diese heiße Eisen noch einmal anzupacken ..............
Das alles ist bereits in den 80-er-Jahren des letzten Jahrhunderts geschehen und somit mehr als 20 Jahre her. Seitdem hat es niemand gewagt - wahrscheinlich wegen fehlender Erfolgsaussichten - diese heiße Eisen noch einmal anzupacken ..............
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Paul Heliosch
- Beiträge: 1615
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Der Mindestleistungskatalog ist vom Gesetzgeber festgelegt.Da die Abtreibung ja eigentlich nach §218 immer noch eine Straftat darstellt-allerdings unter bestimmten Bedingungen nicht geahndet wird ist es sowieso juristisch unklar,wieso diese "Leistung" über Krankenkassen abgerechnet werden kann.Es gab mal eine Zeit da waren nicht einmal Geburten Bestandteil des Leistungskatalogs,da Schwangerschaft keine Krankheit ist; erst mit zunehmendem Wohlstand erweiterten die Kassen ihr Leistungsspektrum auf versicherungsfremde Leistungen aller Art bis zum Sterbegeld-die jetzt langsam wieder runtergefahren werden.Für Bedürftige gab´s schon immer irgendwelche anderen sozialen Töpfe.In der Vorkriegs-und unmittelbaren Nachkriegszeit hat man sich daum Menschenwürde nicht viel gekümmert: Sozial Schwache wurden "Hausgebärende" in den Unikliniken;die durften die Studenten dann untersuchen,dafür gab´s Essen,Entbindung umsonst und eine gewisse Nachsorge.Aber damals gab´s eben auch keine"legalen" Abtreibungen. `
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)
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ich hab grad auch gegoogelt, un d bin auch folgenden Artikel der Ärztezeitung gestoßen - ob das so richtig ist weiss ich nicht...
Quelle Ärtzeblatt, abtreibungß´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´Nur unter medizinischer oder kriminologischer Indikation ist der Schwangerschaftsabbruch eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies betrifft etwa ein Prozent der Fälle. In den anderen Fällen des rechtswidrigen, aber straffreien („tatbestandslo-
sen oder indikationslosen“) Schwangerschaftsabbruchs muss ein Teil der Leistungen von der Schwangeren selbst bezahlt werden bzw. wird bei „besonderen Fällen“ von anderen Kostenträgern (Sozialamt, Landesstellen usw.) übernommen. Lediglich die Leistungen, die sich auf den Abbruch der Schwangerschaft unmittelbar beziehen und zu seiner Durchführung notwendig sind, fallen bei gesetzlich Versicherten nicht in die Leistungspflicht der GKV. Grundlage der vom Arzt zu erstellenden Privatrechnung ist die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für diese Fälle gilt § 5 a GOÄ, mit welchem die Höhe der Gebühren für ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einem „indikationslosen“ Schwangerschaftsabbruch auf das 1,8fache des jeweiligen Gebührensatzes begrenzt ist. Die Vergütungsbegrenzung auf das 1,8fache gilt gleichermaßen für gesetzlich und privat versicherte Schwangere und betrifft sowohl den operativen als auch den medikamentösen Abbruch.
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Paul Heliosch
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Na, die Sachlage ist doch klar, denn weiter unten im obigen Zitat ist weiter zu lesen:regina 32 hat geschrieben:ich hab grad auch gegoogelt, un d bin auch folgenden Artikel der Ärztezeitung gestoßen - ob das so richtig ist weiss ich nicht...
Quelle Ärtzeblatt, abtreibungß´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´Nur unter medizinischer oder kriminologischer Indikation ist der Schwangerschaftsabbruch eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies betrifft etwa ein Prozent der Fälle. In den anderen Fällen des rechtswidrigen, aber straffreien („tatbestandslo-
sen oder indikationslosen“) Schwangerschaftsabbruchs muss ein Teil der Leistungen von der Schwangeren selbst bezahlt werden bzw. wird bei „besonderen Fällen“ von anderen Kostenträgern (Sozialamt, Landesstellen usw.) übernommen. Lediglich die Leistungen, die sich auf den Abbruch der Schwangerschaft unmittelbar beziehen und zu seiner Durchführung notwendig sind, fallen bei gesetzlich Versicherten nicht in die Leistungspflicht der GKV. Grundlage der vom Arzt zu erstellenden Privatrechnung ist die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für diese Fälle gilt § 5 a GOÄ, mit welchem die Höhe der Gebühren für ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einem „indikationslosen“ Schwangerschaftsabbruch auf das 1,8fache des jeweiligen Gebührensatzes begrenzt ist. Die Vergütungsbegrenzung auf das 1,8fache gilt gleichermaßen für gesetzlich und privat versicherte Schwangere und betrifft sowohl den operativen als auch den medikamentösen Abbruch.
Dann sehen wir mal nach was da so in § 24 b Abs. 4 SGB V steht:Ärzteblatt hat geschrieben:"...Die nicht in § 24 b Abs. 4 SGB V aufgelisteten Leistungen im Zusammenhang mit einem „indikationslosen“ Schwangerschaftsabbruch werden bei sozialversicherten Frauen über die Krankenkassen abgerechnet...."
| Quelle |
Und was ist eine "Einrichtung im Sinne des § 13 Abs. 1"?§ 24b SGBV SGB V hat geschrieben:"...§ 24b SGBV SGB V
Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
Drittes Kapitel (Leistungen der Krankenversicherung)
Dritter Abschnitt (Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe)
(1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation und bei einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt. Der Anspruch auf Leistung bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch besteht nur, wenn dieser in einer Einrichtung im Sinne des § 13 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgenommen wird. ..."
| Quelle |
Antwort:
...und was schlußfolgt daraus? - Antwort: Die KK leistet, wenn der Schwangerschaftsabbruch in einer Einrichtung im Sinne des § 13 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgenommen wird....Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) hat geschrieben:"... § 13 – Einrichtung zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen.
(1) Ein Schwangerschaftsabbruch darf nur in einer Einrichtung vorgenommen werden, in der auch die notwendige Nachbehandlung gewährleistet ist.
(2) Die Länder stellen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher. ..."
| Quelle |
Zuletzt geändert von Paul Heliosch am Samstag 23. August 2008, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Paul Heliosch
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Wie bitte??? Woher soll ich "wissen", daß Du sowas nimmst?
Sowas kann man schlußfolgern, aber nicht wissen! | anneke6 Outing VOL2 |
Allerdings "wissen" wir's eben jetzt.
Sowas kann man schlußfolgern, aber nicht wissen! | anneke6 Outing VOL2 |
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Raimund J.
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Die sind in erster Linie so teuer, weil sich die Pharmakonzerne damit dumm und dämlich verdienen.anneke6 hat geschrieben:Ich vergesse manchmal, was ich über mich geschrieben habe…
Auf jeden Fall sind meine Medis sehr teuer. Bis zu 800 Euro pro Apothekenbesuch, für die Kasse eindeutig mehr als meine Beiträge.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore
Nec laudibus, nec timore
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Paul Heliosch
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Paul Heliosch
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Paul Heliosch
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Paul Heliosch
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Ja, das wäre gut, Danke!regina 32 hat geschrieben:Meine Freundin ist bei der AOK, die Frag ich Montag (hat momentan Kindergeburtstag. dann weiss ichs genauPaul Heliosch hat geschrieben:...ich glaube da ist ein schlußfolgernder Fehler meinerseits...
...und zwar | hier |
Bei Sozialversicherten zahlt`s die AOK,die sich wiederum die bei normal gesetzlich Versicherten von diesen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge z.T. vom Steuerzahler holt.Die gesetzlich Versicherten zahlen den Eingriff selbst aus eigener Tasche.Bei Privatkassen ist es vermutlich unterschiedlich,ob sie solche Kosten erstatten;gezwungen werden können sie dazu nicht.
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Das Problem besteht darin,daß mit der Neuordnung des § 218 der Begriff "medizinische Indikation" so schwammig geworden ist,daß jetzt sehr vieles,was früher unter sozialer Indikation lief wegen angeblicher Psychofolgen für die Mutter medizinisch geworden ist:die Ärzte haben ständig den schwarzen Peter,ob sie nicht doch wegen der Krankenkassenkostenübernahme die medizinische Indikation stellen könnten.Dazu kommt,daß sehr viele praenatal erkennbaren kindlichen Behinderungen und viele mütterliche Virusinfektionen mit möglichen Folgen für das Kind fast schon automatisch zur medizinischen Indikation werden.Seit ein solches Kind gerichtlich als"Schaden" anerkannt wurde fürchten die Ärzte ihr Leben lang für behinderte Kinder zahlen zu müssen,wenn sie nicht rigoros die Frauen über die Möglichkeit des SS-Abbruchs aufklären.Mütter,die bewußt ein behindertes Kind austragen wollen müssen allen diesen "Vortraägen" gegenüber schon sehr gute Nerven haben und viele Zettel über erfolgte Aufklärung unterschreiben !
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Paul Heliosch
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Vor ein paar Jahren hat mich mal ein internationaler Anwalt näherhin ausgelacht: "Was, sie wollen in Deutschland Steuern zahlen...? Wer zahlt denn da noch freiwillig Steuern?"
"Ich" antwortete ich schuldbewusst
: KFZ-, Mehrwert- und was-was-ich-Steuern.... - schliesslich möchte ich mich mit meinem Auto einigermassen schüttelfrei über Deutschlands Strassen manövrieren... (obwohl sich bei mir in letzter Zeit der Eindruck verstärkt, daß sich die automobile Schüttelfrequenz erhöht hat...)
"Ich" antwortete ich schuldbewusst
Deutsche Straßen sind eine Wohltat.
Mittlerweile sind die Grenzen nach Polen offen und man muß nicht mehr 6 Stunden warten, bis man rüberdarf. Aber man merkt sofort, wo man ist, da man auf den grob gepflasterten Straßen durchgeschüttelt wird.
— Vor dem EU-Beitritt beklagte sich jemand bei mir: Die Leute verkaufen ihre Werte im Gegenzug für gepflasterte Straßen.
Aber es muß doch wohl beides gehen, Werte und gepflasterte Straßen, oder?
Mittlerweile sind die Grenzen nach Polen offen und man muß nicht mehr 6 Stunden warten, bis man rüberdarf. Aber man merkt sofort, wo man ist, da man auf den grob gepflasterten Straßen durchgeschüttelt wird.
— Vor dem EU-Beitritt beklagte sich jemand bei mir: Die Leute verkaufen ihre Werte im Gegenzug für gepflasterte Straßen.
Aber es muß doch wohl beides gehen, Werte und gepflasterte Straßen, oder?
???
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Paul Heliosch
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Paul Heliosch
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Wenn der internationale Anwalt einen Ausländer gefragt hätte, ob er denn in Deutschland unbedingt Steuern zahlen möchte, dann wäre diese Frage verständlich gewesen.Paul Heliosch hat geschrieben:Vor ein paar Jahren hat mich mal ein internationaler Anwalt näherhin ausgelacht: "Was, sie wollen in Deutschland Steuern zahlen...? Wer zahlt denn da noch freiwillig Steuern?"
"Ich" antwortete ich schuldbewusst: KFZ-, Mehrwert- und was-was-ich-Steuern.... - schliesslich möchte ich mich mit meinem Auto einigermassen schüttelfrei über Deutschlands Strassen manövrieren... (obwohl sich bei mir in letzter Zeit der Eindruck verstärkt, daß sich die automobile Schüttelfrequenz erhöht hat...)
Ein Deutscher, der in Deutschland lebt, zahlt grundsätzlich seine Steuern in Deutschland; außer er zieht ins Ausland, läßt sein Unternehmen hier arbeiten, zahlt seine Steuer aber in seiner womöglich günstigeren neuen ausländischen Heimat. Aber auch dann kommt er um die Besteuerung seines Unternehmens nicht herum. Aber für sich selbst kann er sich's richten.
Daß in Deutschland niemand gerne seine Steuern zahlt, außer den notorischen und provokativ-anständigen Bürgern, muß nicht verwundern. Deutschland hat ein ungerechtes Steuersystem und selbst das höchste Gericht stellte fest, dass die Steuergesetzgebung in Deutschland verfassungswidrig ist.
Wenn also der liebe und hochpotent-kompetente CDU-Merz vor einigen 3 oder 4 Jahren seine Steuermodell auf einen Bierdeckel aufzeichnete, dann weiß man doch, was die Stunde geschlagen hat. Andere Steuerrechtler können das auch, beispielsweise Prof. Armin und einige weitere Leute vom Fach.
Warum die Regierung nichts unternimmt? Was weiß ich....
Ansonsten war das ursprünglich Thema ja die Suche nach einer PKV, die für Schwangerschaftsabbrüche nichts bezahlt, notfalls sogar eine ausländische, eine irische wurde auch genannt.
Vorsicht bei ausländischen Krankenversicherungen. Auch bei irischen und englischen besonders. Diese lieben ein erhöhtes Patientenrisiko überhaupt nicht. Sollten also übermäßige Zahlungen einer solchen PKV voraussichtlich länger als ein Jahr andauern, wird in der Regel umgehend gekündigt.
Leistungen, wie deutsche PKVs sie anbieten, sind bei den ausländischen Versicherern sowohl quantitativ als auch qualitativ für etwa das gleiche Geld nicht zu bekommen!
Aus den Themenabweichungen zu diesem Thema sehe ich schon, dass hier vermutlich niemand ist, der zum Thema in kompetenter Weise etwas beitragen könnte.
Vielleicht, lieber Paul Heliosch, und wenn es Dir wichtig ist, kannst Du Dich mal darüber informieren und anschließend Deine Erkenntnisse freundlicherweise hier einstellen.
Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)
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Paul Heliosch
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...Da! Ich habe ich etwas gefunden: allerdings gibt es keine Belege bzw. juristischen oder vertraglichen Quellangaben zu der | in dieser Antwort | enthaltenen Aussage...
...das allerdings würde bedeuten, daß ich den Threadtitel umbenennen müsste in "Echten Staat gesucht!"
...das allerdings würde bedeuten, daß ich den Threadtitel umbenennen müsste in "Echten Staat gesucht!"
Zuletzt geändert von Paul Heliosch am Dienstag 26. August 2008, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
Habs vergessen, muss ich noch nachholen. Sorryregina 32 hat geschrieben:Meine Freundin ist bei der AOK, die Frag ich Montag (hat momentan Kindergeburtstag. dann weiss ichs genauPaul Heliosch hat geschrieben:...ich glaube da ist ein schlußfolgernder Fehler meinerseits...
...und zwar | hier |
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Paul Heliosch
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