Kilianus hat geschrieben:Nicht, sofern er sich qua Amt zu meinen Seelsorger aufschwingt. So wie ich es nicht akzeptabel finde, wenn er sich qua Amt zum Seelsorger für andere Laien aufschwingt.
Er schwingt sich ja nicht auf

, sondern wird dafür eingesetzt - von den Autoritäten, die auch du akzeptieren müsstest. Und wenn er als Seelsorger für andere Laien tätig wird und die dies akzeptieren, dann hast du gar nichts mehr zu melden diesbezüglich. Du kannst ja wohl nicht anderen vorschreiben, wen sie als Seelsorger akzeptieren und wen nicht.
Kilianus hat geschrieben:Glaubensstärke an sich kann man nicht messen. Aber es gibt bestimmte Parameter, die Rückschlüsse erlauben. Gottesdienstbesuch, Priester- und Ordensberufungen, inhaltliche Übereinstimmung mit Glaubenssätzen. Ich halte die Pastis nicht für die (Haupt-)Ursache des Problems, aber ich rechne sie unter die Krisensymptome.
Hm ... ich glaub nicht, dass die Anzahl der Gottesdienstbesucher, Priester- und Ordensberufungen in den Ländern, die keine Pastis haben, nicht auch zurückgeht. In Polen vielleicht noch, weil es allgemein "frommer" ist, aber doch wohl kaum in Frankreich, den Niederlanden o.ä.
Kilianus hat geschrieben:Das heißt, das Sakrament wird den einzelnen Gläubigen gespendet, unabhängig davon, ob sie zur Kommunion gehen oder nicht? Wenn ich für den Empfang der Eucharistie nicht disponiert bin, darf ich also eine Messe gar nicht besuchen?
Wieder einmal verdrehst du meine Worte ...
Für mich ist die Wandlung und nicht das Austeilen das Entscheidende - und dabei bleibe ich. Wenn du es anders siehst ... okay.
Kilianus hat geschrieben:Wäre es dann im übrigen nicht sinnvoller, ganz auf die Deiner Meinung nach nicht spendenden Spender zu verzichten und einfach nur die Hostienschalen aufzustellen, damit sich jeder bediene?
Für die Symbolik des
Empfangens ist es sinnvoller, wenn man sich nicht selbst bedient, sondern die Hostie gereicht bekommt.
(Wahrscheinlich antwortest du jetzt wieder mit Wortklaubereien, aber ich weiß langsam nicht mehr, wie ich schreiben soll, um das zu vermeiden.)
Aber es ging doch um die Tätigkeiten, die Priestern bwz. Geweihten vorbehalten bleiben sind. Dazu zähle ich das Zelebrieren der Heiligen Messe, die Wandlungsworte, die Absolution in der Beichte, das Taufen, die Assistenz beim Ehesakrament (welches sich übrigens die Partner gegenseitig
spenden 
) ... (unvollständige Aufzählung, das war das wichtigste erstmal).
Dazu zähle ich aber nicht das Austeilen der Kommunion. Klar, was ich meine?
Kilianus hat geschrieben:Wofür schreibe ich mir hier eigentlich die Finger wund? Ich rede der Ausübung eines Hirtenamts, gegenüber einer Gemeinde insgesamt oder gegenüber einzelnen Gläubigen, und zwar nicht auf Basis eines dazu legitimierenden persönlichen Charismas (Bruder Konrad), sondern eines Anstellungsvertrags.
Was das konkret heißt, das weiß ich immer noch nicht.
Kilianus hat geschrieben:Nein, auch der Gruppenleiter darf nicht segnen - weil er Laie ist. Da ist sie wieder, jene Konfusion, der das "Amt" des Pastoralreferenten offenbar Vorschub leistet.
Dazu hab ich mal einen
neuen Thread eröffnet.
Magnifikat