Chiara hat geschrieben:Raphael hat geschrieben:Zunächst wäre doch wohl erst einmal zu klären, ob für Protestanten im Allgemeinen und für lutherische Protestanten im Besonderen die Ehe überhaupt ein Sakrament ist....
Mithin fehlt es dem Protestanten an der erforderlichen Intention, wenn er vor dem Standesamt ein zivilrectliches Eheversprechen abgibt.
Entschuldige, wenn ich widerspreche.
Das ist kein Grund, sich zu entschuldigen, sondern das ist im Internet so üblich!
Wer Zustimmung sucht, verirrt sich im Internet!
Chiara hat geschrieben:Wie der Protestant das sieht, ist prinzipiell völlig egal; aus unserer katholischen Sicht begründet er eine sakramentale Ehe, wenn er nach den Maßstäben seiner Konfession gültig (erstmalig) heiratet.
Demzufolge übernimmt die katholische Kirche zunächst einmal ungeprüft, die Maßstäbe einer beliebigen Konfession?
Auch wenn nach den Maßstäbe dieser Konfession, eine Ehe überhaupt kein Sakrament ist?
Chiara hat geschrieben:Denn das Christsein wird man auch dem Protestanten nicht absprechen können.
Er braucht auch keine spezielle Intention dazu. Übrigens auch die katholischen Brautleute nicht: sie müssen einfach heiraten wollen und keinen wesentlichen Teil der Ehe willentlich verneinen.
Hier fängt es ja schon mal an kompliziert zu werden.
Ein wesentlicher Teil der Ehe ist die Unauflöslichkeit, die sogar auf eine eindeutige Aussage Jesu in Matthäus 19, 8 f. zurückgeht.
Wie hoch ist nochmal die Scheidungsquote von verheirateten Pfarrern und Pfarrerinnen in deutschen Landen?
Chiara hat geschrieben:Wer in einem solchen Teil einfach indifferent ist, heiratet gültig. Und zunächst einmal wird angenommen, dass die betreffende Person das gewollt, was sie auch versprochen hat.
Sollte eine Ehe vor den kirchlichen Kadi kommen, wird genauer geschaut - ob ein solches Nein zu einem wesentlichen Teil der christlichen Ehe nachweislich vorgelegen hat. Übrigens: Es gibt die Rechtsgunst der Gültigkeit der Ehe, d.h. ihre Gültigkeit muss nicht bewiesen werden, sondern steht fest, bis das Gegenteil bewiesen werden kann.
PS. Eine evangelische Ehe kann durchaus vor dem katholischen Kirchengericht landen - nämlich wenn einer der beiden dann einen Katholiken heiraten will.
Das hört sich in meinen Ohren leicht rechtspositivistisch an, wobei ich mir als eine Begründung dafür die Erfordernis der Rechtssicherheit denken kann.
Es erinnert mich an das Konzept der Naturehe, bei der noch nicht 'mal ein Standesbeamter benötigt wird, sondern rein auf das Eheversprechen von Braut und Bräutigam abgestellt wird.