Ein paar Gedanken dazu:
Um den philosophisch-emotionalen Part der leidenschaftlich und meist heuchlerisch geführten „Abtreibungsdebatte“ vorweg zu nehmen:
Warum die Abtreibungsdebatte heuchlerisch geführt wird, führt die Autorin leider nicht weiter aus. Stattdessen müht sie sich an der alten Methode, per Umdefinition ein Unrecht in ein Recht zu verwandeln. Im Prinzip eine ähnliche Methode wie bei den Nazis, die durch Umgestaltung des § 1 BGB die Rechtsfähigkeit von Nicht-Volksgenossen abschaffen wollten.
Das Selbstbewusstsein, also das Sich-selbst-erkennen-können eines Menschen bildet sich zwischen dem 2. und dem 3. Lebensjahr. Die Menschwerdung findet statt, indem sich das Kind aus den rein auf räumlich-zeitliche Explikationen begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten des Tieres befreit.
"Zwischen dem 2. und dem 3. Lebensjahr." Was ist nun die Konsequenz daraus? Dass auch ein Einjähriger nicht ermordet werden kann? Und wie lässt sich die Unschärfe "zwischen dem 2. und dem 3. Lebensjahr" in einen strafrechtlichen Schutz umsetzen? Der Richter wird ja kaum prüfen können, ob sich das ermordete Kleinkind schon aus den begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten eines Tieres befreit hat.
Strafrechtlich gesehen - und dahin geht ja die Argumentation hier, ist das schlichtweg nicht haltbar. Denn das Strafrecht nimmt durchaus zur Kenntnis, dass ein Einjähriger seine Umwelt noch nicht voll wahrnehmen kann. Ein Einjähriger kann - strafrechtlich gesehen - zB nicht heimtückisch ermordet werden, denn nach der strafrechtlichen Definition ist hierfür eine Arglosigkeit des Opfers notwendig, die aber voraussetzt, dass der Opfer überhaupt einen Argwohn entwickeln kann. Bei Säuglingen geht man davon nicht aus. Andere Mordmerkmale aber lassen sich natürlich auch an einem Kleinkind verwirklichen, da es nicht immer auf den Geisteszustand ankommt. Daher ist zB die grausame (=Mordmerkmal) Tötung eines Kindes Mord.
Ein Embryo/Fötus befindet sich in einem Zustand der Dämmerung, etwa vergleichbar mit dem unbewussten Gefühlsleben einer Pflanze.
Unklar bleibt hier, warum nun auf Embryonen oder Föten abgestellt wird. Gilt das Gesagt nun nur für diese, oder sind auch die Kleinkinder eingerechnet, die sich noch nicht von den "begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten eines Tieres" befreit haben? Wenn nein, was sollte dann diese Ausführung überhaupt bezwecken?
Er verfügt also weder über einen Charakter, über nichts, was man mit nachhaltiger Emotion oder gar Intelligenz auch nur entfernt vergleichen könnte, über keine wie auch immer geartete Persönlichkeitsstruktur oder irgend eine andere spezifische Disposition, die ihn einmalig machen würde. Er ist kein Individuum und befindet sich im besten Falle auf der evolutionären Stufe mit einer Kaulquappe, aber ganz sicher nicht mit einem Menschen, auch wenn er – rein ontologisch betrachtet – aufgrund seines potentiellen Menschseins der Kategorie „Mensch“ zugeordnet werden muss.
Und nur darauf kommt es an. Das Strafrecht interessiert sich nicht für evolutionäre Stufen oder Entwicklungsstadien. Mensch ist Mensch. Aus. Übrigens kann ein Embryo bereits Milliardär sein, nämlich wenn der Vater sein Vermögen der nachfolgenden Generation vermacht hat und gleich darauf noch vor der Geburt des Erben verstorben ist. Ein Embryo kann also Vermögen haben - kann eine Kaulquappe das auch? Nein.
Ein Schwangerschaftsabbruch kann demnach niemals als „Mord“ bezeichnet werden, da schlicht niemand ermordet wird. Punkt.
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Ein juristischer Grundkurs wäre anzuraten.
Das ist mehr als Utilarismus, das ist praktizierte Misantrophie. Der nächste Schritt ist dann Sozialdarwinismus mit "Selektion" und anderen Menschenschlächtereien? Naja, man hat ja darin Erfahrung - auch in roten Kreisen.[/quote]