Krankensalbung durch Diakone

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PeterB
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von PeterB »

Ich habe zu dem Thema "Krankensalbung" gegoogelt und fand dabei dieses Forum, das mir vorher allerdings nicht unbekannt war.

Ich hörte zum Thema "Krankensalbung durch Diakone bzw. Laien" heute folgende Ausführung von einem Liturgiewissenschaftler.

1. Die Krankensalbung wäre nachweislich bis ins 8. Jarh. von "jedermann" gespendet worden, d. h. die Menschen hätten das Krankenöl mit heim genommen.
Ich lese hierzu anderswo, man habe das vom Bischof geweihte Öl für alle möglichen Verwendungen von Öl benutzt, sich gesalbt, evtl. auch selbst, evtl. es auch als Lampenöl benutzt ... - es sei aber um die heil(s)bringende Wirkung des geweihten Öles gegangen, kirchlich sei diese Praxis schon deshalb akzeptiert gewesen, weil sie half, heidnischen Riten das Wasser abzugraben.

Hierzu wird von Kritikern, wie ich las, eingewandt, dass diese allgemeine Verwendung des Krankenöles zu unterscheiden sei von der offiziellen Salbung damit durch den Priester. Bliebe die Frage, ob und wann dies als Unterscheidungsmerkmal eingeführt worden ist.

2. Der eigentliche Spender der Krankensalbung ist - der Bischof! Die sakramentale im Handlung im engsten Sinne ist die Weihe der Öle, nicht die Salbung selbst. Der salbende Priester (oder andere) hätte eher die Funktion eines, der die Kommunion austeilt. Ergo, so mein Gesprächspartner, könnten auch analog Diakone oder andere Personen prinzipiell die Krankensalbung ausspenden.

Er wies dabei auch darauf hin, dass es durchaus Bischöfe gegeben habe, die "unter der Hand" signalisiert hätte, ihn bloß nicht offiziell nach der Spendung durch Laien (und Diakone) zu fragen, weil er dies dann untersagen müsse, er habe de facto schon begriffen, das in seiner Diözese Pastoralreferenten/innen und Diakone den Ritus der Krankensalbung ausüben.

Bleibt also ein Dissens bestehen, den ich an dieser Stelle garnicht weiter bewerten will:
- spendet ein Nichtpriester die Krankensalbung "gültig" aus? Die Verlautbarungen aus dem Vatikan weisen dies deutlich zurück: sie gehen wohl davon aus, das dies eine Simulation der Sakramentenspendung sei.
Hätte aber mein Gesprächspartner recht, wäre dem nicht so. Wenn die betroffenen das geweihte Krankenöl aus der Ölmesse verwenden, und dies, wie er behauptet, das Wesentliche an dem Sakrament sein, wäre es für die Gültigkeit nicht ausschlaggebend, wer ausspendet.
Umgekehrt würde ja demnach ein Priester, der - weil kein vom Bischof geweihtes Öl zur Hand ist - in einem Notfall den Ritus mit anderem Olivenöl o.ä. vollzieht, nicht wirklich das Sakrament ausspenden, vorausgesetzt er weiht das Öl nicht selbst, was das "Die Feier der Krankensakramente" ausdrücklich auf S. 185 vorsieht.
Auch das LThK erwähnt, dass vor der Karolingerzeit der Akzent deutlich auf dem geweihten Öl, nicht auf der Art der Ausspendung lag. Sicher muss man fragen, was zu der Einschränkung geführt hat, evtl. Missbrauch, dass jeder Bauer seinen Wagen mit geweihtem Öl geschmiert hat?

Als entscheidendes Argument zur Spendung durch den Priester wird in der Regel angeführt, dass die "Binde- und Lösegewalt", die dem Priester vorbehalten ist, zur Anwendung kommt, der Zuspruch der Sündenvergebung. Dies hängt sicher auch zusammen mit der Wiederaufnahme in die eucharistische Gemeinschaft - Eucharistie ist die klassissche Zuständigkeit des Priesters. Nun muss man sich fragen: war diese Form der Sündenvergebung schon immer mit der Ausspendung des Krankenöles verbunden? Geschieht sie durch die Salbung oder den Zuspruch des Ausspendenden? Oder indirekt durch die Weihe des Öles durch den Bischof? Fragen über Fragen.

Ich frage mich, wer da WIRKLICH kompetent ist, wo die Quellen sind, auf die sich die verschiedenen Positionen berufen ... und ob die vorliegenden Veröffentlichungen nicht zumeist an der Oberfläche bleiben. Weiß vielleicht jemand etwas zu meinen Ausführungen anzumerken? Besten Dank - und einen segensreichen Sonntagabend noch!

Peter

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Niels
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Niels »

PeterB hat geschrieben:und einen segensreichen Sonntagabend noch!

Peter
Dir auch, und: herzlich willkommen! :huhu:
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

PeterB
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von PeterB »

Dankeschön!

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Maurus
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Maurus »

Hallo PeterB, von mir dazu folgende Gedanken:
PeterB hat geschrieben: 2. Der eigentliche Spender der Krankensalbung ist - der Bischof! Die sakramentale im Handlung im engsten Sinne ist die Weihe der Öle, nicht die Salbung selbst.
Das ist mir neu. Die Krankensalbung ist ein eigenes Sakrament. Die Materie ist das Öl bzw die Salbung, die Form besteht aus den begleitenden Gebeten des Priesters. Das Öl wird für die Krankensalbung geweiht, ist aber noch nicht das Sakrament der Krankensalbung. Von einer solchen Auffassung habe ich noch nie gehört, kennst du Literatur dazu?
Der salbende Priester (oder andere) hätte eher die Funktion eines, der die Kommunion austeilt. Ergo, so mein Gesprächspartner, könnten auch analog Diakone oder andere Personen prinzipiell die Krankensalbung ausspenden.
Aus dem Bauch heraus: Für mich klingt das nach einer Hilfskonstruktion, deren Motiv allein darauf gerichtet ist, die Spendung auch anderen Weihestufen oder Laien zu ermöglichen.
PeterB hat geschrieben:Er wies dabei auch darauf hin, dass es durchaus Bischöfe gegeben habe, die "unter der Hand" signalisiert hätte, ihn bloß nicht offiziell nach der Spendung durch Laien (und Diakone) zu fragen, weil er dies dann untersagen müsse, er habe de facto schon begriffen, das in seiner Diözese Pastoralreferenten/innen und Diakone den Ritus der Krankensalbung ausüben.
Das finde ich ehrlich gesagt beunruhigend. Der Bischof weiß, dass die Spendungen nach Lehre der Kirche ungültig sind. Wie man als verantwortungsvoller Hirte darüber hinwegsehen kann ist mir schleierhaft.
PeterB hat geschrieben:Hätte aber mein Gesprächspartner recht, wäre dem nicht so. Wenn die betroffenen das geweihte Krankenöl aus der Ölmesse verwenden, und dies, wie er behauptet, das Wesentliche an dem Sakrament sein, wäre es für die Gültigkeit nicht ausschlaggebend, wer ausspendet.
So wie die Kirche das Sakrament sieht ist das weder das Wesentliche, noch ein Nebenaspekt. Die Ölweihe ist nur insofern interessant, als dass es für die Krankensalbung gültig geweihtes Öl braucht.
Auch das LThK erwähnt, dass vor der Karolingerzeit der Akzent deutlich auf dem geweihten Öl, nicht auf der Art der Ausspendung lag. Sicher muss man fragen, was zu der Einschränkung geführt hat, evtl. Missbrauch, dass jeder Bauer seinen Wagen mit geweihtem Öl geschmiert hat?
Öle werden auch für Weihen und Segnungen verwendet (zB Glockenweihe, Altarweihe), mit der Krankensalbung hat das nichts zu tun.
PeterB hat geschrieben:Geschieht sie durch die Salbung oder den Zuspruch des Ausspendenden? Oder indirekt durch die Weihe des Öles durch den Bischof? Fragen über Fragen.
Hier berührt man die Thematik der Sterbesakramente, zu denen die Krankensalbung ("Letzte Ölung") und die Beichte gehört. Bei den Sterbesakramenten spricht der Priester den Sterbenden kraft apostolischer Vollmacht los. Auch dies hat mit der Ölweihe nichts zu tun.
PeterB hat geschrieben:Ich frage mich, wer da WIRKLICH kompetent ist, wo die Quellen sind, auf die sich die verschiedenen Positionen berufen ...
Naja, die kirchliche Position ist schon recht deutlich und die Quellen bekannt: "Can. 1003 — § 1. Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester und nur er."

Das ist ja eigentlich deutlich. Es gibt auch eine entsprechende Erklärung des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte, da wird nochmals ausdrücklich und unter Verweis auf die gesamte bekannte Lehre festgestellt, dass der Spender der Krankensalbung nur der Priester ist und jede andere "Spendung" ungültig ist.

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ad-fontes
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

Geschichte als Argument kann auch dazu führen, die Kirche und ihre Sakramente in der Gegenwart in Frage zu stellen.

Der Schritt, aus obigen Erwägungen und auf spärlich fließenden Quellen eine Forderung in der Art zu machen: "Wir fordern eine Wiederherstellung der Krankensalbung durch Diakone (und Laien)" ist dann nicht mehr fern.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

PeterB
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von PeterB »

Hallo Maurus, kurz dazu:
Maurus hat geschrieben:Hallo PeterB, von mir dazu folgende Gedanken:
PeterB hat geschrieben: 2. Der eigentliche Spender der Krankensalbung ist - der Bischof! Die sakramentale im Handlung im engsten Sinne ist die Weihe der Öle, nicht die Salbung selbst.
Das ist mir neu. Die Krankensalbung ist ein eigenes Sakrament. Die Materie ist das Öl bzw die Salbung, die Form besteht aus den begleitenden Gebeten des Priesters. Das Öl wird für die Krankensalbung geweiht, ist aber noch nicht das Sakrament der Krankensalbung. Von einer solchen Auffassung habe ich noch nie gehört, kennst du Literatur dazu?

Leider keine. Ich werde mich mal umhören.
Wenn die Auffassung, wie mein Gesprächspartner meinte, eine altkirchliche, vorkarolingische ist, ist ja die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie mit der ostkirchlichen Überlieferung konvergiert. Dort kennt man m. W. nach nur die Salbung durch mehrere Priester (sieben, nur notfalls von weniger oder einem). Allerdings fasst ja die Ostkirche auch das Ehesakrament klerikaler auf, d. h. bezeichnet die Rolle des Priesters nicht lediglich als Assistenz der sich das Sakrament gegenseitig spendenden Brautleuten.

Ich habe aber beim Googeln noch etwas gefunden, ein Zitat aus Denzinger-Hünermann (hab nicht kontrolliert, stammt aus einem Vorlesungsmanuskript).

"Zweifellos muß das (d.i. Jak 5,14-16) von den kranken Gläubigen
verstanden werden, die mit dem heiligen Öl des Chrisam
gesalbt werden können. Dieses Öl wird vom Bischof geweiht
und darf nicht nur von den Priestern, sondern von allen
Gläubigen in eigener Not oder in der Not der
Ihrigen zur Salbung verwendet werden... Über die
Büßenden kann es (d.i. das Öl) nicht gegossen
werden, weil es zu den Sakramenten gehört. Denn
welchen die übrigen Sakramente verweigert werden,
wie sollte denen diese eine Art zugestanden
werden können?" (DH 216).


Brief von Papst INNOCENZ I. an
Bischof DECENTIUS von Gubbio in Auslegung
von Jak 5,14-16 (aus dem Jahr 416)

Der Kommentator (den ich bislang noch nicht identifizieren konnte), schreibt dazu:

Wichtig ist hier:
(1) Gebet und Salbung sind den Kranken,
nicht etwa den Sterbenden zugedacht.
(2) Während dem Bischof die Weihe des Öles
vorbehalten ist, wird die Salbung sowohl von
den Presbytern wie den übrigen Christen in
eigener und fremder Not vorgenommen. Das
geweihte Öl wurde dazu ausgeteilt wie auch die
Eucharistie ausgeteilt wurde. Dies kommt im MA
aus der Übung und wird im 9. Jh. verboten.
(3) Es ist die Rede von einem >Sakrament<;
dies ist (außer inbezug auf Taufe und
Eucharistie) überraschend und untypisch für die
christliche Antike.
(4) Im Falle des öffentlichen Sünders muss
dem Empfang dieses Sakramentes die öffentliche
Rekonziliation vorausgehen, sonst nicht.


Wenn ich das richtig lese, benennt der Papst das geweihte Öl als Sakrament, nicht den Salbungsritus durch den Priester (oder jmd. anderen). Zumindest erwähnt er nicht, es handle sich im Falle eines nichtpriesterlichen Spenders um kein Sakrament.
Sonst müsste ich voraussetzen, dem Leser des 5. Jahrh. (dem Bischof von Gubbio) sei der Unterschied zwischen "Salbung durch Laien und Diakone - nichtsakramental" und "Salbung durch Priester - sakramental" so geläufig gewesen, dass er keiner weiteren Erwähnung bedurfte. Der Papst will aber, dass alle mit ein- und demselben Öl salben.

Maurus hat geschrieben:
PeterB hat geschrieben:Der salbende Priester (oder andere) hätte eher die Funktion eines, der die Kommunion austeilt. Ergo, so mein Gesprächspartner, könnten auch analog Diakone oder andere Personen prinzipiell die Krankensalbung ausspenden.
Aus dem Bauch heraus: Für mich klingt das nach einer Hilfskonstruktion, deren Motiv allein darauf gerichtet ist, die Spendung auch anderen Weihestufen oder Laien zu ermöglichen.
Wie interpretierst Du denn das Zitat aus dem Denzinger?
Maurus hat geschrieben:
PeterB hat geschrieben:Er wies dabei auch darauf hin, dass es durchaus Bischöfe gegeben habe, die "unter der Hand" signalisiert hätte, ihn bloß nicht offiziell nach der Spendung durch Laien (und Diakone) zu fragen, weil er dies dann untersagen müsse, er habe de facto schon begriffen, das in seiner Diözese Pastoralreferenten/innen und Diakone den Ritus der Krankensalbung ausüben.
Das finde ich ehrlich gesagt beunruhigend. Der Bischof weiß, dass die Spendungen nach Lehre der Kirche ungültig sind. Wie man als verantwortungsvoller Hirte darüber hinwegsehen kann ist mir schleierhaft.
Klar. Aber vielleicht vertritt er bezüglich der Praxis der Krankensalbung in der früheren Kirche eine ähnliche Auffassung, wie Prof. Frohnhofen aus Mainz (habe ich inzwischen eruiert, er hat Skripten ins Netz gestellt) und mein Gesprächspartner am gestrigen Nachmittag.
Maurus hat geschrieben:
PeterB hat geschrieben:Hätte aber mein Gesprächspartner recht, wäre dem nicht so. Wenn die betroffenen das geweihte Krankenöl aus der Ölmesse verwenden, und dies, wie er behauptet, das Wesentliche an dem Sakrament sein, wäre es für die Gültigkeit nicht ausschlaggebend, wer ausspendet.
So wie die Kirche das Sakrament sieht ist das weder das Wesentliche, noch ein Nebenaspekt. Die Ölweihe ist nur insofern interessant, als dass es für die Krankensalbung gültig geweihtes Öl braucht.
In dem zitierten Text wird aber wohl der Akzent auf das Öl gelegt, nicht so sehr auf die Handlung. Es wirkt (abgesehen von WEM gespendet) relativ gleichgültig, wie ... Hand, Kopf, Auge, Ohr - erkranktes Körperteil???

Auch das LThK erwähnt, dass vor der Karolingerzeit der Akzent deutlich auf dem geweihten Öl, nicht auf der Art der Ausspendung lag. Sicher muss man fragen, was zu der Einschränkung geführt hat, evtl. Missbrauch, dass jeder Bauer seinen Wagen mit geweihtem Öl geschmiert hat?[/quote]
Maurus hat geschrieben:Öle werden auch für Weihen und Segnungen verwendet (zB Glockenweihe, Altarweihe), mit der Krankensalbung hat das nichts zu tun.
Doch, doch. Ich rede hier vom Krankenöl. Darauf beziehen die sich. Schau mal nach!
Maurus hat geschrieben:
PeterB hat geschrieben:Geschieht sie durch die Salbung oder den Zuspruch des Ausspendenden? Oder indirekt durch die Weihe des Öles durch den Bischof? Fragen über Fragen.
Hier berührt man die Thematik der Sterbesakramente, zu denen die Krankensalbung ("Letzte Ölung") und die Beichte gehört. Bei den Sterbesakramenten spricht der Priester den Sterbenden kraft apostolischer Vollmacht los. Auch dies hat mit der Ölweihe nichts zu tun.
Gut - die im Denzinger zitierte Praxis erwähnt Sterbende nicht einmal. Aber die Bitte um Sündenvergebung ist im normalen Formular zur Krankensalbung vorgesehen. "Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, er richte dich in seiner Gnade auf." Von Sündenvergebung ist dann im Rituale noch in den Fürbitten und einigen Fassungen der Oration nach der Spendung der Salbung die Rede - was ja nicht besonders klerikalen Charakter hat. Derartige Bitten und Orationen werden ja in der kirchlichen Praxis an verschiedensten Stellen von Nichtpriestern gebetet.
Bei der Wegzehrung und Hl. Ölung in der Sterbestunde kann ja der Priester kraft apostolischer Vollmacht den vollkommenen Ablass gewähren (was bei weitem nicht alle Priester tun). Die Vergebung der Schuld geht voraus: durch die Beichte, wenn möglich, oder den Empfang der Salbung.
Sicher wäre dies problematisch, dass die Vergebung an das geweihte Öl gebunden wäre, der (u. U. nichtgeweihte) Spender könnte dies in seiner Verantwortung zukommen lassen mit der Wirkung der Sündenvergebung ...?! Schade, dass wir nicht erfahren, wie Papst Innzonez I. über diesen Aspekt dachte ... .
Maurus hat geschrieben:
PeterB hat geschrieben:Ich frage mich, wer da WIRKLICH kompetent ist, wo die Quellen sind, auf die sich die verschiedenen Positionen berufen ...
Naja, die kirchliche Position ist schon recht deutlich und die Quellen bekannt: "Can. 1003 — § 1. Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester und nur er."

Das ist ja eigentlich deutlich. Es gibt auch eine entsprechende Erklärung des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte, da wird nochmals ausdrücklich und unter Verweis auf die gesamte bekannte Lehre festgestellt, dass der Spender der Krankensalbung nur der Priester ist und jede andere "Spendung" ungültig ist.
Naja, werter Maurus, macht man es sich da nicht sehr einfach? Es steht dort - aber in diesem thread wurde ja die Frage gestellt, ob es göttlichen Rechtes ist oder eine Setzung des kirchlichen Gesetzgebers. Wenn es wirklich über Jahrhunderte allgemein akzeptiert eine Praxis der Laien-Salbung gegeben hat, kann man das nicht einfach ignorieren, wenn sie in dem angeführten Zitat vom damaligen Pontifex ausdrücklich so beschrieben und begrüßt wird. Es sei denn, jemand weiß diesen Text und das Beschriebene vollkommen anders zu deuten.

Gute Nacht - Gott Euch alle!

Peter

Sorry, ich hatte ein paar Probleme mit der Zitierweise - ich hoffe, es bleibt verständlich lesbar.

Ich habe die Zitate repariert. - HeGe als Moderator

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Maurus
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Maurus »

PeterB hat geschrieben: Wenn ich das richtig lese, benennt der Papst das geweihte Öl als Sakrament, nicht den Salbungsritus durch den Priester (oder jmd. anderen).
Da müsste man an das Original heran, denn es kann sich durchaus auf das Öl, welches ausgegossen wird beziehen. Nach heutigen Sakramentenverständnis kann Öl, auch wenn es geweiht ist nach meiner Auffassung kein Sakrament sein. Der Sakramentenbegriff ist aber das Ergebnis einer Entwicklung, so dass dies im 5. Jh. noch anders gesehen worden sein könnte. Da müssen Experten ran.
PeterB hat geschrieben:Wie interpretierst Du denn das Zitat aus dem Denzinger?
Dass diese Handlungen nciht notwendigerweise als Sakrament zu verstehen sind. Was ein Sakrament ist, wurde ja erst später entgültig festgelegt.
PeterB hat geschrieben:Klar. Aber vielleicht vertritt er bezüglich der Praxis der Krankensalbung in der früheren Kirche eine ähnliche Auffassung, wie Prof. Frohnhofen aus Mainz (habe ich inzwischen eruiert, er hat Skripten ins Netz gestellt) und mein Gesprächspartner am gestrigen Nachmittag.
Nach meiner Auffassung ist es nicht ins Belieben eines Bischofs gestellt, die kirchliche Sakramentenlehre umzudeuten. Es handelt sich um eine entschiedene Frage, nicht um etwas, was noch diskutiert wird und daher noch so oder so entschieden werden kann.

PeterB hat geschrieben: In dem zitierten Text wird aber wohl der Akzent auf das Öl gelegt, nicht so sehr auf die Handlung. Es wirkt (abgesehen von WEM gespendet) relativ gleichgültig, wie ... Hand, Kopf, Auge, Ohr - erkranktes Körperteil???
Ja eben: Es muss schon gesalbt werden. Ohne Salbung kein Sakrament. Anders bei der Eucharistie: Ob der Gläubige kommuniziert oder nicht ist ohne Belang: Es ist ein Sakrament zustande gekommen, wenn der Priester die Hl. Messe gemäß der kirchlichen Ordnung zelebriert hat.
PeterB hat geschrieben:Auch das LThK erwähnt, dass vor der Karolingerzeit der Akzent deutlich auf dem geweihten Öl, nicht auf der Art der Ausspendung lag. Sicher muss man fragen, was zu der Einschränkung geführt hat, evtl. Missbrauch, dass jeder Bauer seinen Wagen mit geweihtem Öl geschmiert hat?
Warum hätte der Bauer dies tun sollen? Es geht ja um Gesundung, diese kann einer toten Materie kaum zuteil werden.
PeterB hat geschrieben: Gut - die im Denzinger zitierte Praxis erwähnt Sterbende nicht einmal. Aber die Bitte um Sündenvergebung ist im normalen Formular zur Krankensalbung vorgesehen. "Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, er richte dich in seiner Gnade auf." Von Sündenvergebung ist dann im Rituale noch in den Fürbitten und einigen Fassungen der Oration nach der Spendung der Salbung die Rede - was ja nicht besonders klerikalen Charakter hat. Derartige Bitten und Orationen werden ja in der kirchlichen Praxis an verschiedensten Stellen von Nichtpriestern gebetet.
Die Bitten und die tatsächliche Vergebung sind ja von einander verschieden.
PeterB hat geschrieben:Bei der Wegzehrung und Hl. Ölung in der Sterbestunde kann ja der Priester kraft apostolischer Vollmacht den vollkommenen Ablass gewähren (was bei weitem nicht alle Priester tun). Die Vergebung der Schuld geht voraus: durch die Beichte, wenn möglich, oder den Empfang der Salbung.
Die Salbung vergibt die Sünden? Wo steht das? Zu Innozenz I. würde das, wie oben zitiert, ja nun nicht ganz passen.

PeterB hat geschrieben:Naja, werter Maurus, macht man es sich da nicht sehr einfach? Es steht dort - aber in diesem thread wurde ja die Frage gestellt, ob es göttlichen Rechtes ist oder eine Setzung des kirchlichen Gesetzgebers. Wenn es wirklich über Jahrhunderte allgemein akzeptiert eine Praxis der Laien-Salbung gegeben hat, kann man das nicht einfach ignorieren, wenn sie in dem angeführten Zitat vom damaligen Pontifex ausdrücklich so beschrieben und begrüßt wird. Es sei denn, jemand weiß diesen Text und das Beschriebene vollkommen anders zu deuten.
Ich nehme an, dass die Kirche die Salbung durch Laien oder Diakone so betrachtet, wie etwa die Laienbeichte, die es ja auch gibt. Die Laienbeichte ist kein Sakrament, sondern eine fromme Übung.

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Bernado
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Bernado »

PeterB hat geschrieben: Ich hörte zum Thema "Krankensalbung durch Diakone bzw. Laien" heute folgende Ausführung von einem Liturgiewissenschaftler.
Die hier und im folgenden zitierten Ausführungen sagen wenig bis nichts über die gültige Sakramentenlehre der Kirche - aber sehr viel über den Stand der Theoloogie an den deutschen Hochschulen, an denen jeder Inhaber einer Lehrkanzel (und oft genug schon der Assistent) sich für den berufenen Vormund des Lehramtes hält.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)

PeterB
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von PeterB »

Bernado hat geschrieben:
PeterB hat geschrieben: Ich hörte zum Thema "Krankensalbung durch Diakone bzw. Laien" heute folgende Ausführung von einem Liturgiewissenschaftler.
Die hier und im folgenden zitierten Ausführungen sagen wenig bis nichts über die gültige Sakramentenlehre der Kirche - aber sehr viel über den Stand der Theoloogie an den deutschen Hochschulen, an denen jeder Inhaber einer Lehrkanzel (und oft genug schon der Assistent) sich für den berufenen Vormund des Lehramtes hält.

Werter Bernado,
das ist mir ein wenig zu viel "Roma locuta" . Damit möchte ich sagen: ich möchte ja schließlich wissen, was sich dahinter verbirgt; weshalb die gegenwärtige Praxis so ist. Ich kann ja meinem gestrigen Gesprächspartner nicht einfach entgegenhalten, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

Letztlich gibt es ja wohl zwei Deutungsmöglichkeiten:

a) Die Praxis vor der Karolingerzeit ist nicht mit der gegenwärtigen vergleichbar. Es hätte sich nicht um eine Sakrament im "modernen", kirchlich streng definierten Sinne gehandelt. Dagegen spricht, dass im Denzinger der (nach Aussage von Dogmengeschichtlern) sparsam verwendete Begriff "Sakrament" ausdrücklich fällt.
Auch könnte dies bedeuten, dass man damals mit der Salbung ausdrücklich einen dem Priester ausdrücklich vorbehaltenen Zuspruch der Sündenvergebung verbunden hätte.
Letzterer müsste später (z. B. bei den karolingischen Reformen) hinzugekommen sein. Demnach wäre die Krankensalbung als Sakrament im strengen Sinne erst später in der römischen Kirche definiert worden, die von Papst Innozenz beschriebene Praxis wäre dann eher eine "Vorform" gewesen.

b) Die von Papst Innonenz beschriebene Praxis beinhaltet das Sakrament der Krankensalbung im heutigen Sinne, folglich hätte die Kirche die Vollmacht, weitere Personen mit deren Ausspendung zu beauftragen. (Ggf. ohne die priesterliche Lossprechung von Schuld, mit einer anderen Spendeformel?)

Weiter bleibt die Frage: der Jakobusbrief erwähnt eigens die "Ältesten" (presbyteroi), was die Bindung an das priesterliche Amt nahelegt. Sollte die Kirche jahrhundertelang, auch über wachsame Persönlichkeiten, wie Papst Gregor den Großen hinweg, eine entgegengesetzte Praxis geduldet haben?

Ich gebe Maurus recht: hier müssten wirklich Fachleute ran, um die für meinen Blick etwas widersprüchlichen Aussagen zu klären.

Bei weiterer Internetrecherche las ich, dass 1973 zwei Dogmatikprofessoren zu dieser Frage ein Gutachten für die DBK verfasst hatten. Herbert Vorgrimmler und Peter Hünermann müssen damals unter Berufung das Zitat von Papst Innozenz usw. dafür plädiert haben, die Ausspendung der Krankensalbung durch weitere Beauftragte zu ermöglichen.

Einen segensreichen Tag allen -

evtl. kann ich mich 1 Woche nicht melden, sollte ich nicht gleich reagieren auf neue Antworten!

Peter

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Bernado
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Bernado »

PeterB hat geschrieben:
(...)
Weiter bleibt die Frage: der Jakobusbrief erwähnt eigens die "Ältesten" (presbyteroi), was die Bindung an das priesterliche Amt nahelegt. Sollte die Kirche jahrhundertelang, auch über wachsame Persönlichkeiten, wie Papst Gregor den Großen hinweg, eine entgegengesetzte Praxis geduldet haben? (...)

Bei weiterer Internetrecherche las ich, dass 1973 zwei Dogmatikprofessoren zu dieser Frage ein Gutachten für die DBK verfasst hatten. Herbert Vorgrimmler und Peter Hünermann müssen damals unter Berufung das Zitat von Papst Innozenz usw. dafür plädiert haben, die Ausspendung der Krankensalbung durch weitere Beauftragte zu ermöglichen.
Ich gehe nur auf diese beiden Punkte ein, um schnell antworten zu können - und weil sie die Berechtigung meines vorigen einwands unterstreichen.

Zu 1. Neben dem Umstand, daß vieles, das bereits in der hl. Schrift grundgelegt ist, erst im Lauf der Zeit in seiner vollen Bedeutung erkannt werden konnte, ist es tatsächlich so, daß die Kirche in der Vergangenheit (wie auch in drr Gegenwart) vielerlei Praktiken duldet, die sie nicht billigt. In der Vergangenheit hatte das viel mit dem Zustand der Kommunikationsmittel und mit weltlichen Machtstrukturen zu tun: Manches erfuhr "Rom" nie oder erst sehr spät - und selbst wenn, fehlten vielfach die Mittel, auf eine Änderung hinzuwirken. Oft auch der Wille - die Kirche des 8. - 10 Jh war in einem ziemlich üblen Zustand.

Zu 2. Vorgrimler und Hünermann sind lebende Beweise für meine These. Vorgrimler hat sich in seiner persönlichen Lebensführung offensiv von den Verpflichtungen, die ihm sein Priesteramt auferlegt, abgewandt, und auf vielfache Weise zu erkennen gegeben, daß er in sich die einzige Autorität sieht, die er anerkennt. Hünermann ist zwar als Dissident nicht ganz so bekannt wie die anderen Unglücks-männer der deutschen Theologie, doch um die Zahl der Aufrufe und Erklärungen zu dokumentieren, in denen er sich von nationalkirchlichen Positionen aus gegen das Lehramt des Papstes gewandt hat, bräuchte man vermutlich auch mehr als eine Seite.

Soweit ich das sehe, sind bei beiden die entsprechenden Entwicklungen erst nach 1973 deutlich hervorgetreten, so daß man der Bischofskonferenz keinen unmittelbaren Vorwurf machen kann, wenn sie bei diesen Herren ein Gutachten bestellt. Ich äußere mich deshalb so zurückhaltend, weil die Bischofskonferenz bzw. ihre Vorsitzenden in dieser Hinsicht oft genug sehr lässig vorgegangen sind, wenn sie z.B. Theologen wie Hasenhüttl, denen auf Anweisung Roms die Tätigkeit in der Priesterausbildung untersagt werden mußte, danach zu akademischen Autoritäten für die Didaktik des Religionsunterrichtes gemacht haben - der bekanntlich heute völlig zerstört darniederliegt.

Ich weiß also nicht, wie heterodox die beiden genannten sich schon 1973 eingelassen haben könnten, sage aber ganz klar, daß sie in meinen Augen als Autoritäten für die Lehre der katholischen Kirche seit langem jeden Kredit verloren haben. Tatsächlich neige ich sogar dazu, die von ihnen aufgeworfenen Fragestellungen insgesamt weniger als Äußerungen wissenschaftlichen Erkenntnisinteresses, sondern als Angriffe auf die Gestalt der Kirche - unter dem Deckmäntelchen von Wissenschaft - wahrzunehmen.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)

PeterB
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von PeterB »

Bernado hat geschrieben:
PeterB hat geschrieben:
(...)
Weiter bleibt die Frage: der Jakobusbrief erwähnt eigens die "Ältesten" (presbyteroi), was die Bindung an das priesterliche Amt nahelegt. Sollte die Kirche jahrhundertelang, auch über wachsame Persönlichkeiten, wie Papst Gregor den Großen hinweg, eine entgegengesetzte Praxis geduldet haben? (...)

Bei weiterer Internetrecherche las ich, dass 1973 zwei Dogmatikprofessoren zu dieser Frage ein Gutachten für die DBK verfasst hatten. Herbert Vorgrimmler und Peter Hünermann müssen damals unter Berufung das Zitat von Papst Innozenz usw. dafür plädiert haben, die Ausspendung der Krankensalbung durch weitere Beauftragte zu ermöglichen.
Ich gehe nur auf diese beiden Punkte ein, um schnell antworten zu können - und weil sie die Berechtigung meines vorigen einwands unterstreichen.

Zu 1. Neben dem Umstand, daß vieles, das bereits in der hl. Schrift grundgelegt ist, erst im Lauf der Zeit in seiner vollen Bedeutung erkannt werden konnte, ist es tatsächlich so, daß die Kirche in der Vergangenheit (wie auch in drr Gegenwart) vielerlei Praktiken duldet, die sie nicht billigt. In der Vergangenheit hatte das viel mit dem Zustand der Kommunikationsmittel und mit weltlichen Machtstrukturen zu tun: Manches erfuhr "Rom" nie oder erst sehr spät - und selbst wenn, fehlten vielfach die Mittel, auf eine Änderung hinzuwirken. Oft auch der Wille - die Kirche des 8. - 10 Jh war in einem ziemlich üblen Zustand.
Jein. Das vorgelegte Zitat spricht ja ausdrücklich davon, dass Papst Innozenz es als selbstverständlich ansieht, dass Laien das Krankenöl verwenden, Menschen damit salben, evtl. auch sich selbst. Es klingt kein bißchen von Mißbilligung durch, er sagt ausdrücklich "licet" - "es ist erlaubt" und weißt eine Einschränkung auf die Priester hin zurück.

Eine stimmige Erklärung hierfür wäre ja nur, dass die betreffenden Laien etwas anderes als die Spendung der Krankensalbung (als Sakrament) mit dem Öl vorgenommen hätten, und dass dies durch die kirchliche Autorität gebilligt gewesen wäre.

Im übrigen ist die Kirche im "üblen Zustand", von der Du sprichst (8.-10. Jahrh.) gerade die, die die Salbung durch Laien ausdrücklich abgelehnt haben soll, VORHER (vor Karl d. Gr.) sagen die Kritiker, sei die Laiensalbung Gang und Gäbe gewesen.
Bernado hat geschrieben: Zu 2. Vorgrimler und Hünermann sind lebende Beweise für meine These. Vorgrimler hat sich in seiner persönlichen Lebensführung offensiv von den Verpflichtungen, die ihm sein Priesteramt auferlegt, abgewandt, und auf vielfache Weise zu erkennen gegeben, daß er in sich die einzige Autorität sieht, die er anerkennt. Hünermann ist zwar als Dissident nicht ganz so bekannt wie die anderen Unglücks-männer der deutschen Theologie, doch um die Zahl der Aufrufe und Erklärungen zu dokumentieren, in denen er sich von nationalkirchlichen Positionen aus gegen das Lehramt des Papstes gewandt hat, bräuchte man vermutlich auch mehr als eine Seite.
Ich würde Vorgrimlers persönlichen Lebenswandel, zu dem ich nichts definitives weiß, nur Gerüchte über eine Frau, die in seinem Haushalt lebte, hier heraushalten wollen. Immerhin hat wohl dies alles den letzten Münsteraner Bischof nicht davon abgehalten, enge persönliche Kontake (gemeinsame Urlaubsreisen?) zu ihm zu halten.
Man kann auch lange über das Für- und Wider- Romkritischer deutscher Theologen debattieren - auch die noch so scharf vorgetragene Kritik hat das Recht auf ernsthafte Antwort, wenn fundierte Argumente gebracht werden. Der Einwand der Note zur Krankensalbung der Glaubenskongregation, noch von Kard. Ratzinger unterzeichnet, liefert noch keine andere Deutungsmöglichkeit des Textes aus dem 5. Jahrh.:
"Der Brief Papst Innozenz’ I. und andere Zeugnisse des ersten Jahrtausends (Cäsarius von Arles, Beda Venerabilis) liefern keinen Beweis für die Möglichkeit, Spender für die Krankensalbung einzuführen, die nicht Priester sind. "
- heißt es dort. Weshalb? Vielleicht existiert dazu noch Literatur, die die Quellen aus dem 1. Jahrtausend anders deutet. Man müsste man recherchieren, was gegenwärtige hl. Vater oder andere konservativere Autoren hierzu veröffentlicht haben.
Bernado hat geschrieben:Soweit ich das sehe, sind bei beiden die entsprechenden Entwicklungen erst nach 1973 deutlich hervorgetreten, so daß man der Bischofskonferenz keinen unmittelbaren Vorwurf machen kann, wenn sie bei diesen Herren ein Gutachten bestellt. Ich äußere mich deshalb so zurückhaltend, weil die Bischofskonferenz bzw. ihre Vorsitzenden in dieser Hinsicht oft genug sehr lässig vorgegangen sind, wenn sie z.B. Theologen wie Hasenhüttl, denen auf Anweisung Roms die Tätigkeit in der Priesterausbildung untersagt werden mußte, danach zu akademischen Autoritäten für die Didaktik des Religionsunterrichtes gemacht haben - der bekanntlich heute völlig zerstört darniederliegt.
"bekanntlich ... darniederliegt" :hae?: (Gut, ist jetzt nicht das Thema. Und Hasenhüttl ist nicht Vorgrimler. Und nicht Hünermann. Hasenhüttl hat als Assistent in Tübingen indirekt an der Priesterausbildung mitgewirkt, im Saarland war er nicht Prof. an einer theologischen Fakultät mit Priesteramtskandidatenkollegium, sondern Studierenden für Lehramt, Magister usw.)
Bernado hat geschrieben:Ich weiß also nicht, wie heterodox die beiden genannten sich schon 1973 eingelassen haben könnten, sage aber ganz klar, daß sie in meinen Augen als Autoritäten für die Lehre der katholischen Kirche seit langem jeden Kredit verloren haben. Tatsächlich neige ich sogar dazu, die von ihnen aufgeworfenen Fragestellungen insgesamt weniger als Äußerungen wissenschaftlichen Erkenntnisinteresses, sondern als Angriffe auf die Gestalt der Kirche - unter dem Deckmäntelchen von Wissenschaft - wahrzunehmen.
Heißt also: die beiden wollten mit Hilfe eines Gutachtens 1973 die Bischofskonferenz so manipulieren, dass die hierKirche in ihrer von Christus gestifteten hierarchischen Form ausgehölt wurde, als eine Art Verschwörung?

... ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Frage nach der Deutung des Textzeugnsises von Papst Innozenz I. mit noch offen bleibt. Im "Original" im Denzinger-Hünermann lese ich, dass er Jakobus wörtlich zitiert, wo von den Priestern spricht, von den Formulierungen, die auch die Spendeformel heute aufweist ("aufrichten", "Sündenvergebung") - im selben Moment ausdrücklich sagt NICHT NUR die Priester (non solum sacerdotibus) sondern ALLE CHRISTEN (sed et omnibus uti christianis licet) legitimiert seien, mit dem geweihten Öl zu salben. :irritiert:

Vielleicht findet jemand noch einen anderen Kommentar dazu? Ich finde die Frage spannend und wichtig.

Einen frohen Tag allen!

Peter (vielleicht letztes posting vor dem Urlaub??)

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Bernado
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Bernado »

PeterB hat geschrieben:Heißt also: die beiden wollten mit Hilfe eines Gutachtens 1973 die Bischofskonferenz so manipulieren, dass die hierKirche in ihrer von Christus gestifteten hierarchischen Form ausgehölt wurde, als eine Art Verschwörung?
Nein, eher anders herum. Bekanntlich bestellen Auftraggeber ein Gutachten immer bei dem, von dem sie sich eine Bestätigung dessen erwarten, was sie für richtig erkannt haben wollen.
Vielleicht findet jemand noch einen anderen Kommentar dazu? Ich finde die Frage spannend und wichtig.
Ich finde sie eben eher symptomatisch als spannend - akademische Streitigkeiten interessieren mich weniger als steinerne Zeugnisse:
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„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)

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Maurus
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Maurus »

PeterB hat geschrieben: Jein. Das vorgelegte Zitat spricht ja ausdrücklich davon, dass Papst Innozenz es als selbstverständlich ansieht, dass Laien das Krankenöl verwenden, Menschen damit salben, evtl. auch sich selbst. Es klingt kein bißchen von Mißbilligung durch, er sagt ausdrücklich "licet" - "es ist erlaubt" und weißt eine Einschränkung auf die Priester hin zurück.
Es spricht dafür, dass es nicht um ein Sakrament im strengen Sinn geht. Sakramente kann man sich nicht selbst spenden. Man kann sich nicht selbst taufen oder firmen.
Eine stimmige Erklärung hierfür wäre ja nur, dass die betreffenden Laien etwas anderes als die Spendung der Krankensalbung (als Sakrament) mit dem Öl vorgenommen hätten, und dass dies durch die kirchliche Autorität gebilligt gewesen wäre.
In der Dogmatik von Schmaus ist dazu ausgeführt, man habe diese Salbungen nicht als Sakrament betrachtet, doch sei man davon ausgegangen, dass dies besser als nichts sei. Außerdem habe man verhindern wollen, dass die Gläubigen ersatzweise auf heidnische Rituale zurückgreifen.

PeterB
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von PeterB »

@ Bernado

Ich finde wirklich, dass der vorweggenommene Grabstein von Prof. Vorgrimler und der ihm nahe stehenden Dame hier nicht hingehört. Wenn Dich akademische Streitigkeiten nicht interessieren, dann brauchst Du Dich ja nicht an der Diskussion zu beteiligen. Die Frage nach der Spendung der Krankensalbung möchte ich anhand von Dokumenten und historischen Quellen klären und nicht anhand von Kommentierungen das dieser oder jender Dogmatikprofessor aufgrund seiner Lebensführung schon unglaubwürdig sei.

Die Frage nach der Deutung eines alten Textes erscheint mir daher schon spannend. Man muss sie auch ergebnisoffen angehen und nicht von vorn herein sagen: "Die Kirche lehrt es heute so, also kann es anders nicht gemeint gewesen sein." Sonst würde das kirchliche Zeugnis öffentlich von niemandem ernst genommen werden.

Deine Ausführungen über die DBK als Auftraggeber des Gutachtens von 1973 kann ich ja nur verstehen als Vermutung, dass die damalige Bischofskonferenz darauf spekuliert hätte, die hierarchische Gestalt der Kirche auszuhöhlen, wenn Du unterstellst, dass sie dies Gutachten gewissermaßen suggestiv den beiden Dogmatikern überlassen hätten. Unter Döpfner und Höffner kann ich mir derartiges nur schwer vorstellen ... . Wer sollen den in der DBK der 70ger die progressiven Heißsporne gewesen sein?

@ Maurus

Damit kann ich schon eher etwas anfangen. Den "Schmaus" habe ich leider nicht zur Hand, da muss ich gelegentlich mal nachschauen. Oder gibt es den vielleicht online? Hast Du einen Seitenangabe? Allerdings ist er nun nicht gerade die neueste Literatur, interessant wäre zu wissen, ob neuere Autoren sich seiner Erklärung anschließen.

Der Einwand mit der Selbstsalbung ist sicher schwerwiegend. Allerdings: was geschieht, wenn ein Priester selbst in der Hl. Messe kommuniziert? Oder bei der Spendung des Ehesakramentes: da spendet ein Partner dem anderen das Sakrament, aber dies hat doch eine reflektierende Wirkung auf jeden einzelnen selbst ... oder? Gut klar ist: das Heil schenkt Christus, der die Quelle und die Gabe selbst ist - in jedem der Sakramente.

So haben wir ein interessantes neues Thema: "Selbstspendung - möglich?"

(Ich entdecke gerade, dass die Schmaus-Dogmatik online steht, aber das sind nur ein paar Stichworte, ich vermute, das Werk ist umfangreicher. Er erwähnt das Zitat Innozenz I., führt es aber nicht wörtlich an und geht dort auf die Frage der "Laiensalbung" nicht ein. Vielleicht liegt Dir ein anderes Buch oder die "Vollversion" vor ...)

Gute Nacht - vermutl. mein letztes posting bevor es ab geht in ein paar Urlaubstage!

Peter

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Maurus
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Maurus »

PeterB hat geschrieben: @ Maurus

Damit kann ich schon eher etwas anfangen. Den "Schmaus" habe ich leider nicht zur Hand, da muss ich gelegentlich mal nachschauen. Oder gibt es den vielleicht online? Hast Du einen Seitenangabe? Allerdings ist er nun nicht gerade die neueste Literatur, interessant wäre zu wissen, ob neuere Autoren sich seiner Erklärung anschließen.
Im Falle einer Abweichung käme es vor allem darauf an, ob man die vorige Lehre in der Dogmatik plausibel widerlegen kann.
Der Einwand mit der Selbstsalbung ist sicher schwerwiegend. Allerdings: was geschieht, wenn ein Priester selbst in der Hl. Messe kommuniziert?
Ja, damit hat sich das Trienter Konzil ja auch befasst und hier erklärt, dass dies zulässig sei. Ich meine aber auch, dass der Kommunikant die Frucht des Sakraments genießt. Das Sakrament ist die Wandlung, diese kommt mE auch zustande, wenn die Kommunion unterbleibt.

Oder bei der Spendung des Ehesakramentes: da spendet ein Partner dem anderen das Sakrament, aber dies hat doch eine reflektierende Wirkung auf jeden einzelnen selbst ... oder?
Ich weiß nicht, was damit gemeint ist, aber da eine gegenseitige Spendung vorliegt ist für eine auch mittelbare Selbstspendung mE kein Raum.

(Ich entdecke gerade, dass die Schmaus-Dogmatik online steht, aber das sind nur ein paar Stichworte, ich vermute, das Werk ist umfangreicher. Er erwähnt das Zitat Innozenz I., führt es aber nicht wörtlich an und geht dort auf die Frage der "Laiensalbung" nicht ein. Vielleicht liegt Dir ein anderes Buch oder die "Vollversion" vor ...)
Ja, mir liegt eine andere Auflage als Buch vor.

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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

Maurus hat geschrieben: Es spricht dafür, dass es nicht um ein Sakrament im strengen Sinn geht. Sakramente kann man sich nicht selbst spenden. Man kann sich nicht selbst taufen oder firmen.
Man kann sich auch nicht selbst die Sünden vergeben; nicht einmal der Papst kann das.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

PeterB hat geschrieben:"Zweifellos muß das (d.i. Jak 5,14-16) von den kranken Gläubigen
verstanden werden, die mit dem heiligen Öl des Chrisam
gesalbt werden können.
Hier ist gar nicht von oleum inf. die Rede, oder etwa doch?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

PeterB hat geschrieben: Als entscheidendes Argument zur Spendung durch den Priester wird in der Regel angeführt, dass die "Binde- und Lösegewalt", die dem Priester vorbehalten ist, zur Anwendung kommt, der Zuspruch der Sündenvergebung. Dies hängt sicher auch zusammen mit der Wiederaufnahme in die eucharistische Gemeinschaft - Eucharistie ist die klassissche Zuständigkeit des Priesters.
Nein, sondern daß Heilung und Sündenvergebung in einem sehr unmittelbaren Zusammenhang stehen.
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

PeterB hat geschrieben: Als entscheidendes Argument zur Spendung durch den Priester wird in der Regel angeführt, dass die "Binde- und Lösegewalt", die dem Priester vorbehalten ist, zur Anwendung kommt, der Zuspruch der Sündenvergebung. Dies hängt sicher auch zusammen mit der Wiederaufnahme in die eucharistische Gemeinschaft - Eucharistie ist die klassissche Zuständigkeit des Priesters.
Aus altkirchlich-orthodoxer Sicht: Nein, da es hier nicht nur um eine Salbung geht, sondern um einen Lese- und Gebetsgottesdienst in Gegenwart eines Kranken und der Gebetsdienst ex officio dem Priester zukommt, nicht aber dem Diakon.
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von lifestylekatholik »

PeterB hat geschrieben:Die Frage nach der Deutung eines alten Textes erscheint mir daher schon spannend. Man muss sie auch ergebnisoffen angehen
Nein. Man muss sie im Lichte der Lehre der Kirche angehen.

Wer ist denn die höhere Autorität: Du Zwerg mit deinem so leicht manipulierbaren Verständchen? Oder doch die Kirche, der die Lehrautorität gegeben ist, inspiriert von Gott heiligem Geist, ruhend auf dem Fundament der Apostel?
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Maurus
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Maurus »

lifestylekatholik hat geschrieben:
PeterB hat geschrieben:Die Frage nach der Deutung eines alten Textes erscheint mir daher schon spannend. Man muss sie auch ergebnisoffen angehen
Nein. Man muss sie im Lichte der Lehre der Kirche angehen.

Wer ist denn die höhere Autorität: Du Zwerg mit deinem so leicht manipulierbaren Verständchen? Oder doch die Kirche, der die Lehrautorität gegeben ist, inspiriert von Gott heiligem Geist, ruhend auf dem Fundament der Apostel?
Geht's vielleicht auch in einem erträglichen Ton?

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lifestylekatholik
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von lifestylekatholik »

Maurus hat geschrieben:Geht's vielleicht auch in einem erträglichen Ton?
Wenn du schon in so muffeligem Ton durch die Gegend schranzt erkläre mir doch bitte, was genau dich denn so aufbringt.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Lutheraner
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Lutheraner »

Maurus hat geschrieben:Es spricht dafür, dass es nicht um ein Sakrament im strengen Sinn geht. Sakramente kann man sich nicht selbst spenden.
Nach röm.-kath. Lehre kann doch ein Priester alleine die Eucharistie feiern?
Zuletzt geändert von Lutheraner am Mittwoch 21. Oktober 2009, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"

Kilianus
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Kilianus »

Lutheraner hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Es spricht dafür, dass es nicht um ein Sakrament im strengen Sinn geht. Sakramente kann man sich nicht selbst spenden.
Nach röm.-kath. Lehre kann doch ein Priester alleine die Eucharistie feiern?
Ja, im Ausnahmefall. Wobei er es nach röm-kath. Verständnis trotzdem nicht alleine tut: Die Engel und die Heiligen sind ja immer dabei.

Für die Frage, um die es hier geht, spielt das aber trotzdem keine Rolle: Auch in der Messe mit Volk wird dem Priester ja nicht von jemand anderem die Kommuion gespendet.

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ad-fontes
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

Lutheraner hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Es spricht dafür, dass es nicht um ein Sakrament im strengen Sinn geht. Sakramente kann man sich nicht selbst spenden.
Nach röm.-kath. Lehre kann doch ein Priester alleine die Eucharistie feiern?
Hier möge ein Mod korrigieren. Das Zitat stammt von Maurus.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Lutheraner »

Korrigiert. Sorry!
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"

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Niels
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Niels »

Hab's auch beim Beitrag von Kilianus korrigiert!
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

Niels hat geschrieben:Hab's auch beim Beitrag von Kilianus korrigiert!
Danke!
(Ich meinte ja nur die Sündenvergebung.)
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Robert Ketelhohn
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Robert Ketelhohn »

PeterB hat geschrieben:Hallo Maurus, kurz dazu:
Maurus hat geschrieben:Hallo PeterB, von mir dazu folgende Gedanken:
PeterB hat geschrieben: 2. Der eigentliche Spender der Krankensalbung ist - der Bischof! Die sakramentale im Handlung im engsten Sinne ist die Weihe der Öle, nicht die Salbung selbst.
Das ist mir neu. Die Krankensalbung ist ein eigenes Sakrament. Die Materie ist das Öl bzw die Salbung, die Form besteht aus den begleitenden Gebeten des Priesters. Das Öl wird für die Krankensalbung geweiht, ist aber noch nicht das Sakrament der Krankensalbung. Von einer solchen Auffassung habe ich noch nie gehört, kennst du Literatur dazu?
Leider keine. Ich werde mich mal umhören.
Wenn die Auffassung, wie mein Gesprächspartner meinte, eine altkirchliche, vorkarolingische ist, ist ja die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie mit der ostkirchlichen Überlieferung konvergiert.
Nein, konvergiert nicht – und ist auch für den Westen unhaltbar.

Man müßte da etwas weiter ausholen. Zunächst einmal ist der zugrundegelegte Sakramentenbegriff fürs fünfte Jahrhundert (und auch noch fürs neunte, vorsorglich gesagt) völlig anachronistisch. Vor dem elften Jahrhundert ist mit einer tieferen theologischen Reflexion dieses Begriffs überhaupt nicht zu rechnen, und die heutige Anschauung einschließlich der Siebenzahl hat sich erst im zwölften Jahrhundert ausgebildet.

Zuvor kannte man selbstverständlich die heiligen rituellen Handlungen, die wir heute Sakramente nennen – oder auch Sakramentalien. Aber man schied das nicht klar und systematisierte nicht. Natürlich gab es unter jenen Handlungen ebenso die Salbung der Kranken wie auch die Weihe der Öle, als solche natürlich eindeutig unterschieden und mit besonderen Formularen, Regeln und so weiter, aber eben nicht nach Sakrament oder Sakramentale kategorisiert.

Hauptanknüpfungspunkt für oben Diskutiertes ist der Brief Innozenzens I. an Bischof Decentius von Gubbio von 416. Ich will den oben aus Denzinger mit der hünermannschen Übersetzung zitierten Abschnitt kurz meiner Übersetzung wiedergeben, weil die hünermannsche hier unerwartet ungenau ist:
Quod non est dubium de fidelibus aegrotantibus accipi, vel intelligi debere, qui sancto oleo chrismatis perungi possunt, quod ab episcopo confectum, non solum sacerdotibus, sed omnibus uti Christianis licet, in sua, aut suorum necessitate inungendo. […] Nam poenitentibus illud fundi non potest, quia genus est sacramenti. Nam quibus reliqua sacramenta negantur, quomodo unum genus posse putatur concedi?

"Zweifellos muß das (d.i. Jak 5,14-16) von den kranken Gläubigen verstanden werden, die mit dem heiligen Öl des Chrisam gesalbt werden können. Dieses Öl wird vom Bischof geweiht und darf nicht nur von den Priestern, sondern von allen Gläubigen in eigener Not oder in der Not der Ihrigen zur Salbung verwendet werden... Über die Büßenden kann es (d.i. das Öl) nicht gegossen werden, weil es zu den Sakramenten gehört. denn welchen die übrigen Sakramente verweigert werden, wie sollte denen diese eine Art zugestanden werden können?" (DH 216).
Das muß zweifellos von den kranken Gläubigen angenommen oder verstanden werden, die mit dem heiligen Öle des Chrisma ganz gesalbt werden können, welches – vom Bischof bereitet – nicht nur den Priestern, sondern allen Christen erlaubt ist, bei eigenem oder der Angehörigen Bedarf beim Einsalben zu gebrauchen. […] Über die Büßenden kann jenes nicht gegossen werden, weil es die Art eines Sakraments ist. Denn welchen die übrigen Sakramente verweigert werden, wie meint man, eine Art könne ‹ihnen› zugestanden werden? (wörtliche Übersetzung Ketelhohn.)
An dieser Stelle muß ich eine kurze Zwischenbemerkung einschieben. Dieser Brief, der hier in unsern Diskussionen schon zum zweiten Mal binnem kurzem als zentrales Dokument auftaucht, ist mir aus verschiedenen (inhaltlichen und sprachlichen) Gründen verdächtig geworden. Die Nachforschung ergibt, daß er tatsächlich innerhalb der pseudoisidorischen Dekretalen überliefert ist, aber üblicherweise zu den dort eingeschobenen echten Dokumenten gerechnet wird und auch anderweitig überliefert sein soll. Die Aussagekraft der mir zur Verfügung stehenden Quellenwerke hinsichtlich des Ortes einer solchen von Pseudoisidor unabhängigen alten Überlieferung ist aber zu dürftig, um überprüfbat zu sein. Ich muß dieser Sache demnächst einmal nachgehen, zumal ich nur ein inhaltliches Kriterium sehe, daß eher für die Echtheit, aber mehrere, die dagegen sprechen. Die Relevanz für diese Diskussion läge aber nur darin, ob der Inhalt des Schreibens die Situation zu Anfang des fünften oder um die Mitte des neunten Jahrhunderts wiederspiegele. Das macht hinsichtlich der hier umstrittenen Fragen keinen Unterschied. Ich gehe also (mit leisem Vorbehalt) von der Echtheit aus.

Merkwürdig ist die Verwendung des Sakramentsbegriffs. Wie oben schon ausgeführt, darf man ihn aber keinesfalls im definierten Sinn heutiger Kirchenlehre verstehen. Ob aufs Öl oder auf das Ölen bezogen, ist sprachlich nicht ganz eindeutig, obgleich ich eher zu letzterem tendiere.

Darauf kommt es aber nicht an. Einen wesentlichen Unterschied zwischen ritueller Salbung der Kranken durch Laien auf der einen Seite und Kleriker auf der andern hat man bis ins neunte Jahrhundert offensichtlich nicht gesehen, wobei man einräumen muß, daß es für Kleriker natürlich festgelegte Riten gab, wäre Laien die Salbung privat eher „frei nach Schnauze“ durchgeführt haben dürften (und oft durch orale Applikation). Insofern dürfte der Unterschied also schon deutlich gewesen sein, aber man hat das bis zur genannten Zeit anscheinend nicht thematisiert und jedenfalls keine lehrmäßigen und disziplinarischen Konsequenzen daraus gezogen.

Irgendwann – nämlich im Lauf des neunten Jahrhunderts, soweit wir sehen – hat man das dann aber doch getan. Man erkannte nun in der priesterlichen Handlung die gegenüber dem Laienritus ganz andere Qualität – und schränkte letztere, um Mißdeutungen zu vermeiden, auch gleich durch Verbote ein.

Der Weiheritus der heiligen Öle dagegen war kaum Änderungen unterworfen, zumal er stets dem Bischof vorbehalten war.

Erst noch einmal Jahrhunderte später hat man den Sakramentsbegriff theologisch exakt definiert und dabei die Krankenölung durch den Priester als Sakrament, die Ölweihe aber als Sakramentale eingeordnet.

Die Vorstellung, der Sakramentsbegriff sei von Anfang an dagewesen, aber im Lauf der Zeit von der Ölweihe zur Salbung „gewandert“, ist völlig anachronistisch.

Ebenso abwegig ist die Idee, wegen der früheren Möglichkeit der Laien, Krankenölungen mit bischöflich geweihtem Chrisam vorzunehmen, müßten auch heutige Laien das können und dürfen. Wohl wird man annehmen dürfen, daß die Kirche die Dinge so ordnen könnte, wenn sie es für sinnvoll erachtete, wenigstens was die Spendung durch Diakone betrifft. Immerhin gab es in der Geschichte mancherorts sogar reguläre Spendung des Bußsakraments durch Diakone.

Was Laien betrifft, würde man, so man eine Verwendung der heiligen Öle durch sie erlaubte, der Handlung aber doch kaum sakramentalen Charakter beimessen. Es ist auch zu bedenken, daß die geschichtlich bezeugte Laienölung jedenfalls im privaten Rahmen stattfand, nicht aber durch klerikalisierte, möchtergernpriesterliche Berufslaien, um die es ja geht, wenn heute Ölungsbefugnis für Laien gefordert wird.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

Robert Ketelhohn hat geschrieben: Die Nachforschung ergibt, daß er tatsächlich innerhalb der pseudoisidorischen Dekretalen überliefert ist, aber üblicherweise zu den dort eingeschobenen echten Dokumenten gerechnet wird und auch anderweitig überliefert sein soll. Die Aussagekraft der mir zur Verfügung stehenden Quellenwerke hinsichtlich des Ortes einer solchen von Pseudoisidor unabhängigen alten Überlieferung ist aber zu dürftig, um überprüfbat zu sein. Ich muß dieser Sache demnächst einmal nachgehen, zumal ich nur ein inhaltliches Kriterium sehe, daß eher für die Echtheit, aber mehrere, die dagegen sprechen.
Was die Überlieferung betrifft: Der Brief findet sich bereits in der Collectio Vetus Gallica (ed. Hubert Mordek), kann also nicht am Schreibpult Pseudoisidors entstanden sein.
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Danke dir! Der Brief soll sogar bereits in der Sammlung des Dionysius
Exiguus enthalten sein, was auch erklärte, wie er nach Gallien gelangt
sein kann. Ich hielte aber gern einmal eine kritische Ausgabe mit exaktem
Nachweis des handschriftlichen Befunds in Händen. Migne hat den Text,
aber keinen Apparat. In Mordeks Vetus-Gallica-Ausgabe fehlen die ein-
schlägigen Seiten bei Google-Books. Antiquarisch für 155;- €uronen … :vogel:

Habe aber noch einen Litteraturhinweis gefunden: R. Cabié, La lettre du
pape Innocent Ier à Décentius de Gubbio, in: Bibl. de la Revue d'histoire
ecclésiastique 58 (1973). Hat das einer zu Hause? :)
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Danke dir! Der Brief soll sogar bereits in der Sammlung des Dionysius
Exiguus enthalten sein, was auch erklärte, wie er nach Gallien gelangt
sein kann. Ich hielte aber gern einmal eine kritische Ausgabe mit exaktem
Nachweis des handschriftlichen Befunds in Händen.
Wenn auch über den Umweg einer heute verschollenen Vorlage, die in der Collectio Albigensis (entstanden Mitte oder 2. H. des 6. Jh., kurz nach 549?) heute noch greifbar ist.
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