Höchst erstaunlich
Altkatholiken Blog hat geschrieben: Heute vor 30 Jahren begann der Niedergang alt-katholischer Kirchlichkeit – eine Ansichtssache
Heute vor 30 Jahren, am 1. Adventssonntag 1979, hat sich die Alt-Katholische Kirche in Deutschland für die Freiheit und gegen die Gebundenheit entschieden, indem sie den Kanon der Messe durch eine „Sammlung von Eucharistiegebeten“ ersetzte.
Dies war das Fanal zu einer umfassenden „Liturgiereform“, mit dem Ziel einer Angleichung an die neue Messordnung Papst Pauls VI., den dieser bereits zehn Jahre zuvor, am 1. Adventssonntag 1969, durch die Apostolische Konstitution „Missale Romanum“ in Kraft setzte.
Ohne die Marginalisierung des altehrwürdigen Canon Romanus wären die Neuerungen, die darauf folgten, nicht denkbar gewesen. Indem Hand angelegt wurde an den heiligsten Text der abendländischen Christenheit, sahen sich die gleichen Reformkreise ermächtigt, weitere tiefgreifende Eingriffe in das Wesen und die Verfassung der Kirche vorzunehmen mit der Folge, dass die Kirchlichkeit der Alt-Katholiken fraglich geworden ist.
Im Gegensatz zu den Modernisten in der römischen Kirche kann man denjenigen Personen, die den westeuropäischen Altkatholizismus seit den 1970er Jahren dominieren, zugute halte, dass sie lediglich etwas gedanklich fortführten und umsetzten, was innerhalb des liberalen Spektrums der römisch-katholischen Kirche common sense ist: dass Altes durch Neues, Überliefertes durch Selbstgeschaffenes zu ersetzen sei. So wird in der altkatholischen Kirche der Gegenwart nur das konsequent zu Ende gedacht, was ebenso als „Reformanliegen“ innerhalb der römischen Kirche artikuliert wird (Frauenordination, Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften etc.).
Doch ein näheres Hinsehen entlarvt bereits das Anliegen einer „Liturgiereform“ als Ausdruck eines Neuerungsstrebens. Mitnichten handelt es sich dabei um eine Reform im Sinne einer Wiederherstellung. Unter dem Deckmantel der „Reform“ wird stattdessen dem Subjektivismus aus einem überzogenen Freiheitsverständnis heraus gehuldigt. Die Liturgie, die zuvor ein mächtiges Bollwerk gegen jedwede Irrung war, wurde zum Experimentierfeld für kreative Gottesdienstgestalter und zum Einfallstor für nicht wenige zweifelhafte, zuweilen gar heterodoxe Ansichten.
Der Kampf gegen den Kanon, das römische Eucharistiegebet, hatte sich bereits Martin Luther auf die Fahnen geschrieben. Der Todesstoss wurde ihm jedoch von demjenigen versetzt, dessen Aufgabe von Amts wegen es gewesen wäre, das liturgische Gut für alle zukünftigen Generationen unverändert zu bewahren: Papst Paul VI.
Hierin zeigt sich einmal mehr die Richtigkeit des altkatholischen Protestes gegen die überhöhte Stellung des römischen Bischofs, wie sie durch das Erste Vatikanische Konzil festschrieben wurde. Für traditionsgebundene Altkatholiken ist auch der Papst durch die Tradition gebunden. Er verfügt nicht über die Vollmacht, unorganische Neuerungen einzuführen; er steht nicht über, sondern in der Tradition; tut er dies nicht, steht er außerhalb.
Ebensowenig sind die Organe der altkatholischen Kirchen berechtigt, eigenmächtig die Liturgie der Kirche neu zu verfassen. Im Gegenteil: Ihr Gründungsauftrag ist es, an der überlieferten Liturgie festzuhalten und sie frei von Entstellungen und Verfälschungen weiterzugeben. Dabei stellen wir nicht in Abrede, dass es bisweilen nötig sein kann, Korrekturen vorzunehmen, in aller Behutsamkeit punktuell Revisionsarbeit zu leisten, nicht aber etwas derartig Neues einzuführen, wie es 1969 in der römischen Kirche geschah.
Wie konnte es zu einem solchen Schritt in der altkatholischen Kirche kommen?
These: Nur durch die irreführende Rede von „Wiederentdeckung“ und „Wiederherstellung“ war es möglich, diese Neuerungen legitim erscheinen zu lassen:
Die pastoralliturgische Erneuerungsbewegung, die in allen Kirchen der westlichen Christenheit aufgebrochen ist, hat ein altes Verständnis des Eucharistiegebets wiederentdeckt:
Es muß kein im Wortlaut festgeschriebener „Kanon“ sein.
So drückte es die Liturgische Kommission des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland am 21. Juni 1986 aus. Dem liegt jedoch ein weit verbreitetes Missverständnis des Kanons als einer Aneinanderreihung von separaten Bittgebeten zugrunde:
Im Bericht vom Abschiedsmahl Jesu (I Kor II, 24 und Parallelen) lesen wir: »Er nahm das Brot und sprach das Dankgebet« – >Eucharistäsas< heißt das im Griechischen. Das ist so wichtig, das davon die ganze Feier ihren Namen bekommen hat!
Im Laufe der Jahrhunderte geriet das in der westlichen Kirche in Vergessenheit. Aus dem Eucharistiegebet, der großen Danksagung, wurde eine Aneinanderreihung von Bitt- und Opferstrophen, die sich wie ein Kranz um die >Wandlungsworte< legten. Die alte Kirche hat so nicht gebetet und gefeiert. […] Martin Luther und andere Reformatoren haben die Rahmenstrophen aus guten Gründen gestrichen, aber das Dankgebet in seiner ursprünglichen Form nicht wiederhergestellt.
In diesem Zitat aus dem Vorwort zum neuen „Eucharistiebuch“ von 1995 zeigt sich darüber hinaus ein weiteres Missverständnis: die zeitliche Erstreckung dessen, was man unter „Alte Kirche“ versteht. So beweist der unterstrichene Satz, dass die Neuerer nicht auf dem Boden der Utrechter Erklärung stehen, denn für Altkatholiken währt die Alte Kirche bis zum grossen Schisma; sie umfasst das ganze erste Jahrtausend.
Daher ist dieser Behauptung entgegenzuhalten:
Ja, die alte Kirche (des Westens) hat so gebetet und gefeiert. Und die alt-katholischen Gemeinden, die das Altarbuch von 1959 verwendet haben, haben sehr ähnlich gebetet und gefeiert wie es die römische Ortskirche und die meisten der ihr verbundenen Ortskirchen des Westens es in jahrhundertelanger Treue zur hl. Überlieferung getan haben.
Sigisbert Kraft schrieb: „So ist die Feier in ihrem Kern nicht verfügbar und veränderbar“.
Dem ist zu erwidern: Nein; die Feier als Ganzes ist weder verfügbar noch veränderbar!
Und weiter äusserte der deutsche Bischof: „So ist die Gestalt der Eucharistiefeier, die wir in der gottesdienstlichen Erneuerung (Liturgiereform) der letzten Jahrzehnte wiedergewonnen habe, dieselbe wie in der alten Kirche, auf deren Glauben und Leben wir uns mit unserem Namen berufen.“
Darauf lautet unsere Antwort: Mitnichten! Ihr unterliegt einer gewaltigen Selbsttäuschung: Während ihr eine zeitgemässe Kirche wollt, halten wir fest an einem Verständnis von Kirche, das diese in Freiheit von Zeitgeist und kirchlichen Moden, die oftmals säkularen Ursprungs sind, existieren lässt.
Alle Neuerungen, die nach 1979 folgten (zuvorderst der IBK-Beschluss von 1982, die Einführung des Diakonats der Frau in die Verantwortung der einzelnen Mitgliedskirchen zu stellen), ging die Aversion gegen den Kanon voraus! Was dem Teufel das Weihwasser, ist dem Progressisten der Kanon, die Richtschnur eucharistischen Betens gemäss der Überlieferung der römischen Kirche, als diese noch fest im katholischen und apostolischen Glauben stand, als sie unzweifelhaft Teil der alten Kirche war, was gewisse Kreise in ihrer ideologischen Verblendung nicht erkennen und anerkennen können, so dass sie genötigt sind, die Existenz der alten Kirche auf die ersten zwei, drei Jahrhunderte zu verkürzen, um ihre Vorstellungen von Liturgie und Kirche in diese hinein projizieren und für die Gegenwart legitimieren zu können; ein Vorgang, der nicht ohne Geschichtsknitterung auskommt.
Während unsere altkatholischen Gründungsväter gegen jede Form von Geschichtsverfälschung ihre gelehrten Stimmen erhoben, um die römische Kirche vor einem Abgleiten in die Häresie zu warnen, blieb dies bei den Neuerungen der letzten 30 Jahre aus, mit einer Ausnahme: unsere amerikanische Schwesterkirche, die PNCC, die ein Jahr zuvor (1978) das Interkommunionabkommen mit der Episcopal Church (PECUSA) durch Bischofs- als auch durch Synodenbeschluss aufhob, nachdem der US-amerikanische Zweig der anglikanischen Kirchengemeinschaft sich gegen die Treue zur hl. Schrift und Überlieferung und für schrankenlose Freiheit entschied, indem die PECUSA (heute TEC genannt) das Frauenpriestertum für ihren Bereich sanktionierte; wie wir meinen, eine Vergehen gegen die Einheit der Kirche und eine Missachtung des göttlichen Willens.
Doch wie unterschiedlich die Perspektive auf diese Frage ist, zeigt die Begründung des deutschen Synodenbeschlusses von 1989:
Der Ausschluß der Frau bedeutet deshalb einen existenziellen Mangel für das ordinierte Amt, den die Kirche nicht ohne Schuld weiterexistieren lassen kann, weil so nur ein Teil des gottebenbildlichen Menschen in den priesterlichen Dienst und die geistliche Leitung der Kirche eingebracht ist.
Zwei Sichtweisen, zwei Optionen, stehen sich somit offensichtlich unvereinbar gegenüber. Der derzeit vorherrschenden Hermeneutik einer ‚Freiheit in Gebundenheit‘ stellen wir ein anderes, weniger bekanntes, aber nicht weniger bedeutsames Diktum des hl. Vinzenz von Lérin entgegen:
Fortschritte des Glaubens, nicht Veränderung! (profectus fidei, non permutatio),
denn „zum Fortschritt gehört nämlich, dass eine Sache in sich selbst vertieft werde; zur Veränderung aber, dass etwas aus einem in anderes verwandelt werde.“ (Vincentius Lerinensis, Comm. XXIII, 2, CCSL 64, 177)
Fazit:
Die Weichen zu diesen verhängnisvollen Neuerungen wurden in den 1970er Jahren gestellt. Der Preisgabe des Kanons folgte die Preisgabe des katholischen Charakters des Weihepriestertums. So verschwand innerhalb zweier Dezennien der Altkatholizismus als rechtgläubiger abendländischer Ausdruck katholischer Kirchlichkeit bis auf kleinste Restbestände aus Mitteleuropa.
Quelle