iustus hat geschrieben:Prima Raphael, danke!
In einfacheren Worten heißt das: Wenn ich sicher gehen will, dass ich die Verpflichtungen, die ich heute begründe, später auch erfüllen kann, dann muss ich Rücklagen bilden. Wenn ich das nicht tue, signalisiere ich die Haltung: "Es wird schon gutgehen, ich werde später bestimmt ja auch Einnahmen haben."
Eine kleine Korrektur vorweg: Es müssen Rück
stellungen gebildet werden, keine Rücklagen!
Handelsrechtlich gesehen entstehen Rücklagen aus angesammelten Gewinnen und heißen dann Gewinnrücklagen.
Sie können auch aus zusätzlichen Einzahlungen von den Gesellschaftsinhabern entstehen, wenn selbige über das Zeichnungskapital hinausgehen. Wenn bspw. bei einer Kapitalerhöhung die neuen Aktien mit einem Nennwert von 5,00 EUR für 50,00 EUR ausgegeben werden, kommen 5,00 EUR zum Grundkapital und 45,00 EUR in die Kapitalrücklagen.
Alle Arten von Rücklagen gehören zum Eigenkapital!
Rückstellungen gehören jedoch zum
Fremdkapital, wobei jedoch noch nicht exakt feststeht, wie hoch die Verpflichtung genau ist und/oder wann die Verpflichtung tatsächlich fällig wird. Die Pensionsverpflichtung ist ein klassischer Fall für eine Rückstellung.
Die Kameralistik als die Form der Buchführung der öffentlichen Hand denkt nun klassischerweise nicht in den Kategorien Gewinn/Verlust, sondern in den Kategorien Einnahmen/Ausgaben.
Schulden interessieren da weniger, weil die sowieso irgendwann von zukünftigen Staatsbürgern zurückgezahlt werden (müßten). Man muß halt nur jemanden finden, der noch bereit ist, sein - mehr oder weniger sauer verdientes - Geld dem Staat zu leihen.