zdf hat geschrieben:Ein anzügliches Fotoshooting auf dem Klosteraltar in Kamp-Lintfort könnte einem jungen Paar zum Verhängnis werden. Eine Videokamera zeichnete alles auf. Pater Georg hat jetzt Anzeige erstattet.
Das Gotteshaus wird ja nicht mal mehr von allen Christen und auch Priestern als solches angesehen und geschützt. Mal wird es zu Kunstausstellung freigegeben, mal für ein Konzert, dann für Touristenführungen. Im Nachbarstrang war was von Festsaal geschrieben. Wie soll dann ein Außenstehender, ein Ungläubiger auch nur auf die Idee kommen, daß da was Heiliges ist?
Auch daß der Altarraum heiliger ist als der Rest der Kirche ist vielerorts nicht mehr sichtbar. Und der Altar sieht sowieso nur noch aus wie ein ganz normaler Tisch.
Daß man das nicht tut, werden se schon wissen. Aber daß das ein Verbrechen ist wissen sie nicht! Woher auch?
Es ist traurig, aber m.E. eine natürliche Entwicklung.
Es ist mutig und bewundernswert, dass der Orden die Kirche dennoch offen lässt.
Ein trauriger Nebeneffekt der Kirchenschändungen sind die fast überall ausserhalb der Gottesdienstzeiten geschlossenen Kirchen.
Wenn den beiden nicht bewusst gewesen wäre, dass sie da ein Sakrileg begehen oder aus der Sicht eines Nichtchristen zumindest einen schweren Tabubruch, hätten sie es wohl gar nicht gemacht.
Das Ganze muss schon einen gewissen Nervenkitzel gehabt haben.
Die Herrschaft über den Augenblick ist die Herrschaft über das Leben.
M. v. Ebner- Eschenbach
Muß der Altar vor erneutem Gebrauch nicht entsühnt (rekonziliert) werden?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
CIC hat geschrieben:Can. 1211 — Heilige Orte werden geschändet durch dort geschehene, schwer verletzende, mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen, die nach dem Urteil des Ortsordinarius so schwer und der Heiligkeit des Ortes entgegen sind, daß es nicht mehr erlaubt ist, an ihnen Gottesdienst zu halten, bis die Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher behoben ist.
Daß dies in Deutschland allerdings überall so gehandhabt wird, wage ich zu bezweifeln.
Wer hat warum die Gesichter der Verbrecher unkenntlich gemacht?
Die Ausstrahlung, bzw. Internet-Veröffentlichung könnte doch genau dazu dienen, was die Polizei angeblich will: diese Leute erkennen!
Oder haben die jetzt Täterschutz? Es könnte sie ja tatsächlich jemand erkennen und dann folgen daraus für alle Beteiligten Unannehmlichkeiten.
julius echter hat geschrieben:man sollten den tätern auf den nackten hintern zehn schläge mit einer rute geben - glaubt mir so schnell machen die dass dann nicht mehr
Ja, und in 50 Jahren kommen sie dann und wollen Schadenersatz und Entschuldigungen vom Papst.
also ich wäre nicht zurückhaltend höflich wenn ich solch ein päärchen bei mir in dom und neumünster entdecken würde - den würde ich schon den weg nach draussen zeigen
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Laut Polizistenaussage prüft ja erst mal die Staatsanwaltschaft, ob
überhaupt der Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegt.
Da sehe ich ehrlich gesagt schwarz. Hausfriedensbruch? Die Kirche stand ja offen, und daß der Altar ein seperater Raum ist, das kann man nicht als bekannt voraussetzen. Möglich wäre vielleicht Erregung öffentlichen Ärgernisses, da das Paar billigend in Kauf genommen hat, daß jemand die Kirche betritt und sie beobachtet.
Wenn am Altar etwas beschädigt worden ist, könnte man sagen: Sachbeschädigung. Müßte man untersuchen, ob man die Typen wenigstens so drankriegt.
Ansonsten…auf den Paragraphen 166 setze ich nicht vivel Hoffnung.
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Laut Polizistenaussage prüft ja erst mal die Staatsanwaltschaft, ob
überhaupt der Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegt.
....
Wenn am Altar etwas beschädigt worden ist, könnte man sagen: Sachbeschädigung. Müßte man untersuchen, ob man die Typen wenigstens so drankriegt....
Sachbeschädigung ist ein Vorsatzdelikt. Es dürfte schwierig sein, nachzuweisen, dass die Täter eine Beschädigung des Altars beabsichtigt oder zumindest in Kauf genommen ("Ich will zwar nichts kaputt machen, aber wenn es geschieht, ist mir das auch recht oder egal.") haben.
So ne Sache wird erst interessant wenn sie das mal in einer Moschee versuchen sollten....
Julius Echter, 10 Schläge? Ist das alles?
Für sowas wäre eigentlich der Pranger wieder einzuführen.... Oooops, das würden die dann auch noch mit ihrem Camcorder aufnehmen und auf YouTube posten, denn die Idee hinter einem Pranger ist heute ja wohl nicht mehr jedem geläufig...
We are drowning in information and starving for knowledge.
@ Granuaile: Das stimmt natürlich. Aber ich persönlich würde davon ausgehen, daß, wenn ich mich auf etwas stelle oder drauflege, dabei was kaputt geht. Dazu habe ich bereits viel zu vivele Sachen kaputt gemacht. Das keine Motorboot meines kleineren Bruders im Schwimmbad — "Schnell", sagte mein Bruder, als es im Wasser, in dem er nicht mehr stehen konnte, absoff, "tritt drauf." Das Bötchen wurde zermatscht. Ein anderes Mal sollten mein Bruder und ich einen wilden Erpel langsam auf meinen Vater, der mit dem Käscher wartete, zutreiben. Das mit dem langsam klappte nicht so recht. So ein wilder Erpel fängt nämlich an zu fliegen, wenn man ihm zu schnell auf die Pelle rückt. Ich hatte irgendwann die Schnauze voll und warf mich auf ihn. "Vorsicht", rief mein Bruder, "der hat scharfe Krallen!" Doch die nützten ihm nicht mehr.
Diese geschichte kann man unter Anneke & die Dampfwalze schubladisieren
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Laut Polizistenaussage prüft ja erst mal die Staatsanwaltschaft, ob
überhaupt der Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegt.
Da sehe ich ehrlich gesagt schwarz. Hausfriedensbruch? Die Kirche stand ja offen, und daß der Altar ein seperater Raum ist, das kann man nicht als bekannt voraussetzen.
Das ist egal. Diese Art des Betretens ist von der Kirchengemeinde als Hausherrin sicher nicht vorgesehen gewesen, daher kommt Hausfriedensbruch in Frage. Geöffnet sind Kirche im Regelfall nur zur geistlichen Andacht, wobei regelmäßig rein touristische Besuche eingeschlossen sind. Jede andere Motivation des Besuches ist strenggenommen Hausfriedensbruch, und wenn sich dies so deutlich zeigt wie bei der Altarschändung, dann kann es auch in dieser Weise verfolgt werden.
Maurus hat geschrieben:Das ist egal. Diese Art des Betretens ist von der Kirchengemeinde als Hausherrin sicher nicht vorgesehen gewesen, daher kommt Hausfriedensbruch in Frage. Geöffnet sind Kirche im Regelfall nur zur geistlichen Andacht, wobei regelmäßig rein touristische Besuche eingeschlossen sind. Jede andere Motivation des Besuches ist strenggenommen Hausfriedensbruch, und wenn sich dies so deutlich zeigt wie bei der Altarschändung, dann kann es auch in dieser Weise verfolgt werden.
Nein, das stimmt nicht so ohne weiteres. Die angenommene Zweckbestimmung alleine reicht da nicht. Auch ein Dieb, der sich tagsüber in ein Kaufhaus begibt, um dort etwas in seine Tasche zu stecken, begeht keinen Hausfriedensbruch, obwohl der Kaufhausbesitzer den Zugang sicherlich keinen Dieben gestatten wollte.
Hier ist auf dem Video aber zu sehen, dass der Altarbereich nochmal extra durch eine Kordel abgesperrt war. Das ändert die Sache hier im konkreten Fall, weil dort ausdrücklich kein allgemeines Zugangsrecht bestand. Im Ergebnis hast du damit recht.
Maurus hat geschrieben:Das ist egal. Diese Art des Betretens ist von der Kirchengemeinde als Hausherrin sicher nicht vorgesehen gewesen, daher kommt Hausfriedensbruch in Frage. Geöffnet sind Kirche im Regelfall nur zur geistlichen Andacht, wobei regelmäßig rein touristische Besuche eingeschlossen sind. Jede andere Motivation des Besuches ist strenggenommen Hausfriedensbruch, und wenn sich dies so deutlich zeigt wie bei der Altarschändung, dann kann es auch in dieser Weise verfolgt werden.
Nein, das stimmt nicht so ohne weiteres. Die angenommene Zweckbestimmung alleine reicht da nicht. Auch ein Dieb, der sich tagsüber in ein Kaufhaus begibt, um dort etwas in seine Tasche zu stecken, begeht keinen Hausfriedensbruch, obwohl der Kaufhausbesitzer den Zugang sicherlich keinen Dieben gestatten wollte.
Das ist richtig, aber ein Randalierer im Kaufhaus wäre ohne Zweifel wegen Hausfriedensbruchs dran. Damit sind die Altarschänder wohl eher zu vergleichen. Die Auslegung, wonach Diebe keine Hausfriedensbrecher sind, finde ich iÜ durchaus diskutabel. Zwingend ist das jedenfalls nicht, es entspricht nur der Rechtsprechungspraxis.
Maurus hat geschrieben:Das ist richtig, aber ein Randalierer im Kaufhaus wäre ohne Zweifel wegen Hausfriedensbruchs dran. Damit sind die Altarschänder wohl eher zu vergleichen. Die Auslegung, wonach Diebe keine Hausfriedensbrecher sind, finde ich iÜ durchaus diskutabel. Zwingend ist das jedenfalls nicht, es entspricht nur der Rechtsprechungspraxis.
Was zwingend ist, ist ja wie üblich bei allen Auslegungen eine andere Frage. Maßgeblich für die staatsanwaltschaftliche Beurteilung dürfte aber alleine die Rechtssprechungspraxis sein.
Und beim Randalierer dürfte die Sache auch differenzierter zu beurteilen sein. Wenn er bereits randalierend in den Laden eindringt, bin ich deiner Meinung. Kommt er sozusagen getarnt als normaler Kunde und fängt erst später im Laden an zu randalieren, kommt Hausfriedensbruch m.E. erst in Betracht, wenn er sich der Aufforderung zum Gehen verweigert.
Maurus hat geschrieben:Das ist richtig, aber ein Randalierer im Kaufhaus wäre ohne Zweifel wegen Hausfriedensbruchs dran. Damit sind die Altarschänder wohl eher zu vergleichen. Die Auslegung, wonach Diebe keine Hausfriedensbrecher sind, finde ich iÜ durchaus diskutabel. Zwingend ist das jedenfalls nicht, es entspricht nur der Rechtsprechungspraxis.
Was zwingend ist, ist ja wie üblich bei allen Auslegungen eine andere Frage. Maßgeblich für die staatsanwaltschaftliche Beurteilung dürfte aber alleine die Rechtssprechungspraxis sein.
Und beim Randalierer dürfte die Sache auch differenzierter zu beurteilen sein. Wenn er bereits randalierend in den Laden eindringt, bin ich deiner Meinung. Kommt er sozusagen getarnt als normaler Kunde und fängt erst später im Laden an zu randalieren, kommt Hausfriedensbruch m.E. erst in Betracht, wenn er sich der Aufforderung zum Gehen verweigert.
HeGe hat geschrieben:
Was zwingend ist, ist ja wie üblich bei allen Auslegungen eine andere Frage. Maßgeblich für die staatsanwaltschaftliche Beurteilung dürfte aber alleine die Rechtssprechungspraxis sein.
Macht euch da mal keine Illusionen. Für die meisten Staatsanwaltschaften sind das Bagatellen.
Am Ende Rechtsgüterabwägung: ...der Drang der Liebenden, die freie Entfaltung der Persönlichkeit etc.
Selbst als Scheißhaus muß eine Kirche heute herhalten, ohne daß die Justiz hier auf schuldhaftes Verhalten erkennt (Realität!).
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)