iustus hat geschrieben:Berolinensis hat geschrieben:
Für die Gültigkeit ist nur Reue und Vorsatz hinsichtlich der Todsünden - oder wenn man keine hat, hinsichtlich einer läßlichen Sünde - erforderlich.
Es ist aber auch nicht leicht zu verstehen.
Fall 1: Ich beichte nur einige läßliche Sünden. Muss ich dann eine bereuen und nicht wiederholen wollen oder alle, die ich beichte oder überhauppt keine?
Wenn du nur läßlich Sünden hast, mußt du für die Gültigkeit nur eine bereuen (ich sage zur Sicherheit nochmal: besser ist es natürlich, wenn du alle bereust. Letztlich ist es auch sinnlos, Sünden zu beichten, die man gar nicht bereut. Deshlab braucht man ja läßliche Sünden auch nicht zu beichten.)
Fall 2: Ich beichte einige läßliche und einige Todsünden? Dann genügt für die Beichte die Reue und der Vorsatz bzgl. der Todsünden, d.h. die läßlichen brauche ich dann nicht zu bereuen und kann sie auch wieder begehen wollen?
Ja. (Mit demselben NB wie bei 1).
Fall 3: Wie ist das beim Ablass?
Für den vollkommenen Ablaß ist, wie bereits erörtert, entschlossene Abkehr von jeder Anhänglichkeit an die Sünde, auch jede läßliche, erforderlich.