Joseph hat geschrieben:Leider zitierst du diese Stellen außerhalb ihres Contextes. Sie sind spezifisch an diejenigen Christen gerichtet welche in der Verfolgung des Licinius (Nebenkaiser von Kaiser St. Konstantins) vom Glauben abgefallen sind.... es gab damals eine Gruppe von Bischöfen in Nord Afrika welche diese Leute für immer aus der Kirche ausschliessen wollten. Das Konzil hat diese harte Bestrafung gemildert... von diesem spezifischen Fall auf die Rechtfertigiung der allgemeinen Beichtstrafen des Westens zu schließen ist, milde gesagt, etwas an den Haaren herbeigezogen.Marion hat geschrieben:# Kanon 11: Wenn Leute ohne Gefahr vom Glauben abgefallen sind, sollen sie milde behandelt werden, obwohl sie keine solche Milde verdienen: Sie sollen nach einer Buße von zwölf Jahren wieder zur Kommunion zugelassen werden.
# Kanon 12: Wenn Christen, die erst auf den Militärdienst verzichtet haben, zur Armee zurückgekehrt sind (was unter Licinius Opfer für heidnische Götter bedingte), sollen sie nach dreizehn Jahren Buße wieder zur Kommunion zugelassen werden. Diese Bußzeit kann jedoch im Fall von echter Reue durch den Bischof verkürzt werden.
Kanon 14: Katechumen, die abgefallen sind, dürfen nach einer Bußzeit von drei Jahren wieder mit den Katechumen beten.
Ich hab nochwas gefunden vom Hl Augustinus (den müssten die Ortodoxen auch akzeptieren?) wo die Bußzeit bereits erwähnt, bestätigt und gerechtfertigt wird (ohne Kontext mit Verfolgung des Licinius, sondern völlig allgemein

Augustinus spricht auch von Buße tun nach dem Maß der Sünde und von Sünde von solcher Art, die von daß der Sünder auch vom Leibe Christi getrennt werden muß. Also abwiegen und Unterscheidung zwischen Todsünde und lässlicher Sünde, Maß der Bußzeit, Maß des Reueschmerzes und Maß der Sünde.Joseph hat geschrieben:PS: wenn ich diesen Thread weiter verfolge sehe ich das ganze römische Beichtverfahren in ein legalistisches Festessen für Kirchenrechtler zu verfallen. Todsünden, lässliche Sünden, Gesamtreue, Teilreue, unbewußte Auslassungen, usw. JEDE Sünde ist eine Verschandelung unserer Seele und Gott wird sie heilen ohne diesselbe erst auf eine Laborwaage zu legen und dann die Buße in Milligramms auszuwiegen...
Hl. Augustinus hat geschrieben: 65. Doch mag einer auch noch so schwere Verbrechen begangen haben, er braucht deshalb doch dank der Barmherzigkeit, die Gott in der heiligen Kirche erweist, nicht an der Barmherzigkeit Gottes verzweifeln: er soll nur Buße tun nach dem Maße seiner Sünde. Ist aber die Sünde von solcher Art, daß der Sünder auch vom Leibe Christi getrennt werden muß , dann kommt es bei der Übung der Buße nicht so sehr auf das Maß der Zeit, als vielmehr auf das Maß des Reueschmerzes an. „Denn ein zerknirschtes und gedemütigtes Herz verschmäht Gott nicht5 .“ Weil jedoch der Seelenschmerz des einen einem andern meist verborgen bleiben wird und sich nicht durch Worte oder sonstige Zeichen den andern Menschen äußert, sondern nur dem offenbar ist, an den der Psalmist die Worte richtet: „Mein Seufzen ist vor dir nicht verborgen6 “, so werden von den kirchlichen Vorstehern mit gutem Grund Bußzeiten festgesetzt, damit so auch der Kirche Genugtuung geschehe, in der die Sünden nachgelassen werden.
Schau wie Augustinus das mit Strafe, Züchtigung und Arzt und Heilung beschreibt:Joseph hat geschrieben:Ein Heiler bestraft nicht. Genausowenig wie ein Arzt den Patienten bestraft weil er krank ist bestraft Gott den Sünder der um Heilung zu Ihm kommt.
Hl. Augustinus hat geschrieben:Daraus sollen wir erkennen, daß sich jede Wirkung der heilbringenden Sakramente mehr auf die zu erhoffenden künftigen Güter als auf die Bewahrung oder Erlangung der gegenwärtigen [zeitlichen] bezieht. – Allerdings scheint auch vieles hier auf Erden übersehen und mit keiner Strafe belegt zu werden; allein die Strafe hiefür wird für die Zukunft aufgespart und nicht umsonst heißt der Tag, an dem der Richter über die Lebendigen und die Toten kommen wird, Tag des Gerichtes im eigentlichen Sinn des Wortes. Im Gegensatz dazu kommt hier auf Erden manches zur Bestrafung, das nach seiner Vergebung sicher im künftigen Leben nicht mehr schaden wird. Darum sagt der Apostel in bezug auf gewisse zeitliche Strafen, die hienieden den Sündern auferlegt werden, damit sie jenen, deren Sündenschuld auf diese Weise getilgt wird, nicht für das Ende aufbewahrt bleiben: „Wenn wir uns selbst richteten, dann würden wir vom Herrn nicht gerichtet werden; werden wir aber von ihm gerichtet [d.h. mit zeitlichen Strafen gezüchtigt], so geschieht es, damit wir uns bekehren und nicht mit dieser [ungläubigen] Welt [ewig] verdammt werden8 .“
Das macht mit riesig Spaß wenn ein andersgläubige der katholischen Kirche vorwirft sie würde falsches tun (entgegengesetzt der Tradition) und er das richtige (Tradition bewahren) und ich dann handfeste Beweise suchen und vorlegen kann, daß er wohl irrtJoseph hat geschrieben:Ich habe von meiner Seite aus zu diesem Thema eigentlich nichts weiter beizutragen. Danke für deine Mühe und Zeit...

Sei lieb gegrüßt
Marion
