Raimund Josef H. hat geschrieben:Wie ist das eigentlich beim Zölibatsbruch. Reicht da ein Gang in den Beichtstuhl und gut ist? Wenn der bisherige Priester zukünftig mit seiner Auserwählten
zusammenleben will, kann man ja auch nicht gerade von tiefer Reue sprechen.
Das kann man in dieser Allgemeinheit nicht beantworten, außer man wollte einen kleinen Traktat verfassen.
Geht´s "nur" um Zölibatsbruch oder bei Ordenpriestern auch um den Bruch des Gelübdes?
Ist der Verstoß geheim oder ist es öffentlich bekannt?
Mit wem wird diese Sünde begangen: Kind, ledige Frau, verheiratete Frau?
Was die Beichte betrifft, so ist natürlich für die Gültigkeit Reue erforderlich. Will der Pönitent von vorneherein mit der schweren Sünde (z.B. Konkubinat) nicht brechen, so muß ihm die Absolution verweigert werden.
=> Es gibt also mehrere verschiedene Fälle mit entsprechend verschiedenen Auswirkungen (Delikte -> kanonische Strafen), sodaß man ganz grob und sehr pauschal sagen kann, daß ein derartiger Verstoß mit der Beichte alleine nicht unbedingt erledigt ist. Genaues kann nur im konkreten Einzelfall unter Kenntnis aller relevanten Umstände gesagt werden.