Kurze Fragen - kurze Antworten II
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Nach dem neuen Enchidirion kann mit Anima Christi ein Teilablaß gewonnen werden, unabhängig vom Kommunionempfang.
???
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Zum CIC can 918 Es wird mit Nachdruck empfohlen, daß die Gläubigen in der Feier der Eucharistie selbst die heilige Kommunion empfangen; wenn sie jedoch aus gerechtem Grund darum bitten, ist sie ihnen außerhalb der Messe zu spenden; dabei sind die liturgischen Riten zu beachten.
Was sind solche gerechten Gründe? (Teilnahme an einer Messe, während man auf die Beichte gewartet hat, die Messe aber kürzer gedauert hat, als man wartete?)
In wie weit liegt das Ablehnen der Eucharistiependung außerhalb der Messe im Ermessen des Priesters (wenn ihm beispielsweise oben geschildeter Sachverhalt zu Kenntnis gebracht wurde), anders gefragt: muß er spenden?
Was sind solche gerechten Gründe? (Teilnahme an einer Messe, während man auf die Beichte gewartet hat, die Messe aber kürzer gedauert hat, als man wartete?)
In wie weit liegt das Ablehnen der Eucharistiependung außerhalb der Messe im Ermessen des Priesters (wenn ihm beispielsweise oben geschildeter Sachverhalt zu Kenntnis gebracht wurde), anders gefragt: muß er spenden?
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Ich würde meinen, daß damit in erster Linie Anlässe wie die Krankenkommunion gemeint sind, die Leuten zuhause gespendet wird, die nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig die Eucharistiefeier aufzusuchen. Eventuell könnte man es auch noch auf Musiker beziehen, die während der Messe keine Gelegenheit zum Kommunizieren haben, das würde ich persönlich aber schon für grenzwertig halten.
Bei allen anderen würde ich solche "gerechten Gründe" eigentlich nicht sehen, denn es gibt weder eine Pflicht noch ein Recht auf den täglichen Kommunionempfang, solange dieser nicht innerhalb der Meßfeier geschehen kann.
Wohlgemerkt: Das soll keine rechtsverbindliche Auskunft sein, sondern nur meine eigene Meinung.
Bei allen anderen würde ich solche "gerechten Gründe" eigentlich nicht sehen, denn es gibt weder eine Pflicht noch ein Recht auf den täglichen Kommunionempfang, solange dieser nicht innerhalb der Meßfeier geschehen kann.
Wohlgemerkt: Das soll keine rechtsverbindliche Auskunft sein, sondern nur meine eigene Meinung.
-
- Beiträge: 5480
- Registriert: Dienstag 11. September 2007, 17:53
- Wohnort: Erzbistum Freiburg;südlichster Südschwarzwald "Dreiland": CH-D-F
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Ein Beispiel aus eigener Erfahrung:Linus hat geschrieben:Zum CIC can 918 Es wird mit Nachdruck empfohlen, daß die Gläubigen in der Feier der Eucharistie selbst die heilige Kommunion empfangen; wenn sie jedoch aus gerechtem Grund darum bitten, ist sie ihnen außerhalb der Messe zu spenden; dabei sind die liturgischen Riten zu beachten.
Was sind solche gerechten Gründe? (Teilnahme an einer Messe, während man auf die Beichte gewartet hat, die Messe aber kürzer gedauert hat, als man wartete?)
In wie weit liegt das Ablehnen der Eucharistiependung außerhalb der Messe im Ermessen des Priesters (wenn ihm beispielsweise oben geschildeter Sachverhalt zu Kenntnis gebracht wurde), anders gefragt: muß er spenden?
Ich habe mal eine Jugendliche mit leichten Behinderungen in die Sonntagsmesse begleitet. - Sie ging/geht nur, wenn jemand mitgeht, sonst traut sie sich nicht. Während der Messe - kurz vor der Kommunionspendung - ist jemand umgefallen. Das Mädchen geriet in Panik und musste sofort nach Hause gebracht werden. Als ich mich auf dem Rückweg machte, war die Messe zu Ende. Da habe ich den Pfarrer gebeten, mir die Kommunion zu spenden, was er auch machte.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
(Mir gings eher um den rechtlichen Aspekt, nicht um den Erfahrungsbericht)
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Der war aber trotzdem interessant!Linus hat geschrieben:(Mir gings eher um den rechtlichen Aspekt, nicht um den Erfahrungsbericht)
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
So ist es.taddeo hat geschrieben:Bei allen anderen würde ich solche "gerechten Gründe" eigentlich nicht sehen, denn es gibt weder eine Pflicht noch ein Recht auf den täglichen Kommunionempfang, solange dieser nicht innerhalb der Meßfeier geschehen kann.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Offline -
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
In welchen Bereichen des kirchlichen Rechts und Lebens ist Illegitimität ein Hindernis oder bedingt einen Nachteil?c. 1139/40 CIC 1983 hat geschrieben:Nichteheliche Kinder werden legitimiert durch nachfolgende Eheschließung der Eltern, sei es eine gültige Ehe oder eine Putativehe, oder durch Reskript des Heiligen Stuhles.
Die legitimierten Kinder werden hinsichtlich der kanonischen Wirkungen in allem den ehelichen Kindern gleichgestellt, wenn nicht vom Recht etwas anderes ausdrücklich vorgesehen ist.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Innerkirchlich heutzutage nirgends mehr (also seit dem CIC 1983), soweit ich weiß. Es könnte allenfalls noch Auswirkungen etwa auf die Erbfolge in katholischen Adelshäusern haben, wenn ein Kind nicht als legitim gelten würde.ad-fontes hat geschrieben:In welchen Bereichen des kirchlichen Rechts und Lebens ist Illegitimität ein Hindernis oder bedingt einen Nachteil?c. 1139/40 CIC 1983 hat geschrieben:Nichteheliche Kinder werden legitimiert durch nachfolgende Eheschließung der Eltern, sei es eine gültige Ehe oder eine Putativehe, oder durch Reskript des Heiligen Stuhles.
Die legitimierten Kinder werden hinsichtlich der kanonischen Wirkungen in allem den ehelichen Kindern gleichgestellt, wenn nicht vom Recht etwas anderes ausdrücklich vorgesehen ist.
- Berolinensis
- Beiträge: 4988
- Registriert: Mittwoch 9. September 2009, 16:40
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Man sollte das nun aber auch wieder nicht zu eng sehen. Bis zum Konzil war es gang und gäbe, außerhalb der Messe zu kommunizieren. Ich will durchaus nicht behaupten, das sei ideal gewesen, nur ist es eben auch wohl kaum besonders schlimm. Ein "gerechter Grund" im Kirchenrecht stellt (im Gegensatz zum schwerwiegenden) keine besonders hohen Hürden auf, darunter kann alles mögliche fallen.Juergen hat geschrieben:So ist es.taddeo hat geschrieben:Bei allen anderen würde ich solche "gerechten Gründe" eigentlich nicht sehen, denn es gibt weder eine Pflicht noch ein Recht auf den täglichen Kommunionempfang, solange dieser nicht innerhalb der Meßfeier geschehen kann.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Das dürfte im Geltungsbereich des Grundgesetzes allerdings - soweit es das Erbrecht betrifft - gegenstandslos sein.taddeo hat geschrieben:Es könnte allenfalls noch Auswirkungen etwa auf die Erbfolge in katholischen Adelshäusern haben, wenn ein Kind nicht als legitim gelten würde.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Was heißt Blutsverwandschaft in der Seitenlinie bis zum vierten Grad? Welche Cousins/Cousinen fallen darunter?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Schau mal da: http://www.ulf-neundorfer.de/v-bez.html. Gleich gegen Beginn ist eine Übersicht über die Regelungen des kanonischen Rechtes.ad-fontes hat geschrieben:Was heißt Blutsverwandschaft in der Seitenlinie bis zum vierten Grad? Welche Cousins/Cousinen fallen darunter?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Eben. Konkret: ich war vor einiger Zeit in einer Kirche und hab die Messe vom Büßerbankerl (Bank vor dem Beichtstuhl) aus mitgefeiert. Die Messe war aber eher aus, als daß ich zur Kommunion hätte gehen können. Mein regulärer Beichtvater war leider außerhalb der Reichweite so daß ich ihn a) nicht um eine Beichte und b) um die Kommunion hätte bitten können (das b) hätt er gemacht) so hab ichs nach der Beichte versucht um die hl. Kommunion zu bitten - allerdings war mir von vornherein klar, daß ich warscheinlich eine Absage auf meinen Wunsch bekommen werde, ich soll doch bitte in die nächste Messe gehen, da werde wieder die hl. Kommunion ausgeteilt. (was aber nicht zu machen war, weil ich bereits weggewesen wäre...)Berolinensis hat geschrieben:Man sollte das nun aber auch wieder nicht zu eng sehen. Bis zum Konzil war es gang und gäbe, außerhalb der Messe zu kommunizieren. Ich will durchaus nicht behaupten, das sei ideal gewesen, nur ist es eben auch wohl kaum besonders schlimm. Ein "gerechter Grund" im Kirchenrecht stellt (im Gegensatz zum schwerwiegenden) keine besonders hohen Hürden auf, darunter kann alles mögliche fallen.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
+
Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne dieselben zu verwenden?
pax vobiscum
Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne dieselben zu verwenden?
pax vobiscum
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Auf was bezieht sich das "dieselben", auf die Konventsmesse ("dieselbe") oder die Konventsmesse ("denselben"). Ich will hier bestimmt nicht den Deutschlehrer spielen, aber es ist für die Beantwortung der Frage nötig zu wissen, was Du meinst. Sei mir nicht böse.OCist hat geschrieben:+
Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne dieselben zu verwenden?

Im letzteren Fall (ich vermute, Du meinst den) denke ich: Auch wenn der Abt in der Konventsmesse die Befugnis hat, den Pontifikalsegen zu spenden, muß er sich an den Wortlaut halten.
???
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Nein, damit meint OCist wohl die Pontifikalien. Die Frage würde demnach lauten:anneke6 hat geschrieben:Auf was bezieht sich das "dieselben", auf die Konventsmesse ("dieselbe") oder die Konventsmesse ("denselben"). Ich will hier bestimmt nicht den Deutschlehrer spielen, aber es ist für die Beantwortung der Frage nötig zu wissen, was Du meinst. Sei mir nicht böse.OCist hat geschrieben:+
Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne dieselben zu verwenden?
Im letzteren Fall (ich vermute, Du meinst den) denke ich: Auch wenn der Abt in der Konventsmesse die Befugnis hat, den Pontifikalsegen zu spenden, muß er sich an den Wortlaut halten.
Ich kann mich nicht daran erinnern, das schonmal so erlebt zu haben. Wenn Abt Marianus von Niederaltaich als "normaler Pater" zelebriert und und nicht pontifiziert, spendet er m. W. immer nur den "normalen" Segen.Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne die Pontifikalien zu verwenden?
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Sieht wohl so aus, als ob ich selber nicht richtig deutsch kann. 

???
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Nein, so sieht es gar nicht aus.anneke6 hat geschrieben:Sieht wohl so aus, als ob ich selber nicht richtig deutsch kann.
Man muß schon ziemlich in diesen liturgischen Dingen zuhause sein, um auf Anhieb zu erraten, was da gemeint war.
Wenn man (bzw. frau) das nicht ist, ist es beileibe keine Schande.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
+taddeo hat geschrieben:Nein, damit meint OCist wohl die Pontifikalien. Die Frage würde demnach lauten:anneke6 hat geschrieben:Auf was bezieht sich das "dieselben", auf die Konventsmesse ("dieselbe") oder die Konventsmesse ("denselben"). Ich will hier bestimmt nicht den Deutschlehrer spielen, aber es ist für die Beantwortung der Frage nötig zu wissen, was Du meinst. Sei mir nicht böse.OCist hat geschrieben:+
Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne dieselben zu verwenden?
Im letzteren Fall (ich vermute, Du meinst den) denke ich: Auch wenn der Abt in der Konventsmesse die Befugnis hat, den Pontifikalsegen zu spenden, muß er sich an den Wortlaut halten.
Ich kann mich nicht daran erinnern, das schonmal so erlebt zu haben. Wenn Abt Marianus von Niederaltaich als "normaler Pater" zelebriert und und nicht pontifiziert, spendet er m. W. immer nur den "normalen" Segen.Kann ein Abt im NO in einer Konventmesse den Pontifikalsegen spenden ohne die Pontifikalien zu verwenden?
So habe ich meine Frage gemeint. Ich muss um Verzeihung bitten, wenn sie etwas unklar gestellt war.
Vielleicht findet sich hier ein Rubrizist, der mir die Frage, jetzt hoffentlich allgemein verständlich, beantworten kann.
pax vobiscum
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Da mir scheinen will, dass sich die Rubriken hinsichtlich der Pontifikalhandlungen im Hinblick auf Äbte und Bischöfe oft decken: Ich habe oft erlebt, dass ein Bischof (Ordensmann, zum Bischof geweiht vor 1959...) in einer einfachen Konventmesse von Ordensfrauen den "Pontifikalsegen" gespendet hat, ohne die "Pontifikalien" zu benützen. Dann gibt es im monastischen (zisterziensischen) Bereich ja noch eigene Regelungen: Messe des Abtes (nur) mit Abtsstab z.B. Wie dann der Segen gespendet wird, kann ich aber nicht sagen.
Gruß, G.
Gruß, G.
"Her, denke an mui, wenn diu met duinem Ruike kümmes." (Lk 23,42)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Wie schwer ist es, heutzutage für die Heirat mit einer Cousine Dispens zu bekommen?taddeo hat geschrieben:Schau mal da: http://www.ulf-neundorfer.de/v-bez.html. Gleich gegen Beginn ist eine Übersicht über die Regelungen des kanonischen Rechtes.ad-fontes hat geschrieben:Was heißt Blutsverwandschaft in der Seitenlinie bis zum vierten Grad? Welche Cousins/Cousinen fallen darunter?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Bei der Beantwortung hilft ein Blick ins "ENCHIRIDION INDULGENTIARUM", wo es heißt:Linus hat geschrieben:http://www.ulrichrhode.de/lehrv/sakr/ablaesse.pdf
Dazu eine Frage: im obigen Dokument heißt es
§ 1. Empfang der Sterbesakramente von einem Priester, zusammen mit
dem apostolischen Segen
§ 2. Wenn in der Sterbestunde kein Priester da sein kann, gewährt die Kirche
jedem Gläubigen, der in seinem Leben regelmäßig gebetet hat, einen
vollkommenen Ablaß. Die Kirche ersetzt dabei die sonst für einen solchen
Ablaß erforderlichen drei Bedingungen. Dazu soll man sich, wenn möglich,
einem Kreuz oder Kruzifix zuwenden
heißt Punkt 2) daß jeder regelmässig betende Gläubige nicht ins Fegefeuer kommt.
zu den Bedingungen: Welche? Am, Anfang des Dokuments werden nicht drei sondern vier aufgezählt
• den Empfang des Bußsakraments,
• den Empfang der Kommunion,
• ein Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters
• und das Freisein von der Neigung zu irgendeiner (und sei es auch nur einer
läßlichen) Sünde.
Ersetzt werden also die ersten drei von Prof. Rhode aufgezählten Bedingungen, nicht ersetzt wird das Freisein von der Anhänglichkeit an jegliche Sünde.N. 20 – § 1.Ad indulgentiam plenariam assequendam, praeter omnimodam exclusionem affectus erga quodcumque peccatum etiam veniale, requiruntur exsecutio operis indulgentia ditati et adimpletio trium condicionum, quae sunt: sacramentalis confessio, communio eucharistica et oratio ad mentem Summi Pontificis.
=> Es kommt keineswegs jeder regelmäßig betende Gläubige in den Himmel, denn abgesehen vom 1.) grundsätzlich erforderlichen Gnadenstand ist auch noch 2.) das Freisein von der Anhänglichkeit an jegliche Sünde und 3.) die Absicht einen Ablaß zu gewinnen erforderlich.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Ergänzend wäre hier c. 843 §1 beizuziehen:Linus hat geschrieben:Zum CIC can 918 Es wird mit Nachdruck empfohlen, daß die Gläubigen in der Feier der Eucharistie selbst die heilige Kommunion empfangen; wenn sie jedoch aus gerechtem Grund darum bitten, ist sie ihnen außerhalb der Messe zu spenden; dabei sind die liturgischen Riten zu beachten.
Was sind solche gerechten Gründe? (Teilnahme an einer Messe, während man auf die Beichte gewartet hat, die Messe aber kürzer gedauert hat, als man wartete?)
In wie weit liegt das Ablehnen der Eucharistiependung außerhalb der Messe im Ermessen des Priesters (wenn ihm beispielsweise oben geschildeter Sachverhalt zu Kenntnis gebracht wurde), anders gefragt: muß er spenden?
Es gibt also unter diesem Gesichtspunkt durchaus ein gewisses Recht auf den Kommunionempfang außerhalb der hl. Messe, wobei die Entscheidung, ob die Bitte darum "gelegen" ist, selbstverständlich ganz beim Priester liegt. Eine Verpflichtung zur Spendung außerhalb der hl. Messe im Sinne eines "Muß" gibt es nicht.Can. 843 — § 1 Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.
In dem von Dir (weiter unten) geschilderten Fall, sehe ich keinen Grund für eine solche Spendung außerhalb der hl. Messe.
Ein weiterer Grund (zu den von anderen schon genannten Gründen) für eine derartige Spendung wären auch, daß der Priester schon zelebriert hat und beispielsweise Pilger,... um den Empfang der hl. Kommunion bitten. Es ließen sich hier noch eine Reihe von Fällen und Umständen konstruieren, was ich aber nicht weiter tun werde. Vieles bleibt hier schlicht der Beurteilung der konkreten Situation durch den Priester überlassen.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Hallo Freunde,
was stimmt oder stimmt nicht?
Gestern hörte ich im Autoradio folgendes:
Ein Pater legte einer Dame die Hl. Schrift aus und meinte dass das „Vater unser…“ im Folgenden falsch aus dem aramäischen übersetzt ist.
Wir beten doch: Vater unser… und führe uns nicht in Versuchung…
Der Pater meinte aber: Vater unser… führe uns in der Versuchung… (also von Gott leiten lassen).
Gott führt doch niemand gezielt in Versuchung, so weit der Pater.
Danke, und ein gesegnetes Wochenende,
Grüße Albert
was stimmt oder stimmt nicht?
Gestern hörte ich im Autoradio folgendes:
Ein Pater legte einer Dame die Hl. Schrift aus und meinte dass das „Vater unser…“ im Folgenden falsch aus dem aramäischen übersetzt ist.
Wir beten doch: Vater unser… und führe uns nicht in Versuchung…
Der Pater meinte aber: Vater unser… führe uns in der Versuchung… (also von Gott leiten lassen).
Gott führt doch niemand gezielt in Versuchung, so weit der Pater.
Danke, und ein gesegnetes Wochenende,
Grüße Albert
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Danke für die Beantwortung der Fragen, Gamaliel...
Linus
Weshalb? Das ist mir nun unverständlichEs gibt also unter diesem Gesichtspunkt durchaus ein gewisses Recht auf den Kommunionempfang außerhalb der hl. Messe, wobei die Entscheidung, ob die Bitte darum "gelegen" ist, selbstverständlich ganz beim Priester liegt. Eine Verpflichtung zur Spendung außerhalb der hl. Messe im Sinne eines "Muß" gibt es nicht.Can. 843 — § 1 Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.
In dem von Dir (weiter unten) geschilderten Fall, sehe ich keinen Grund für eine solche Spendung außerhalb der hl. Messe.
Linus
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
- Robert Ketelhohn
- Beiträge: 26022
- Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
- Wohnort: Velten in der Mark
- Kontaktdaten:
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
An der Übersetzung „führe [bringe] uns nicht in Versuchung“ ist überhauptAlbert hat geschrieben:Ein Pater legte einer Dame die Hl. Schrift aus und meinte dass das „Vater
unser…“ im Folgenden falsch aus dem Aramäischen übersetzt ist.
Wir beten doch: Vater unser… und führe uns nicht in Versuchung…
Der Pater meinte aber: Vater unser… führe uns in der Versuchung… (also
von Gott leiten lassen).
Gott führt doch niemand gezielt in Versuchung, so weit der Pater.
nichts zu deuteln. Der (griechische!) Urtext ist eindeutig. Eine abweichende
aramäische Vorlage herbeizuphantasieren besteht keinerlei Grund noch Recht.
Siehe dazu:
• http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=75837#p75837
• http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=188889#p188889
• http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=27638#p27638
• http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=241665#p241665
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Robert, Danke für die ausführliche Information.
Grüße.
Albert
Grüße.
Albert
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Da ich Deinen "Fall" nicht genauer kenne, möchte ich mir kein definitives Urteil erlauben, aus den geschilderten "Zutaten" geht aber immerhin hervor, daß Du zu etwas späterer Gelgenheit jedenfalls die Möglichkeit zu einem Kommunionempfang gehabt hättest. Diese Möglichkeit scheint nun mit Deinem Zeitplan/Deinen sonstigen Verpflichtungen nicht gut zusammengepaßt zu haben. Ein solches individuelles Terminproblem, bei dem es scheinbar um keinen großen Zeitraum geht, ist sicher kein hinreichender Grund für eine extra Kommunionspendung zwischen den beiden Messen. Freilich wäre eine solche Kommunionspendung nicht verboten, aber wenn ein Priester dazu nicht bereit ist, kann man ihm per se keinen Vorwurf machen.Linus hat geschrieben:Weshalb? Das ist mir nun unverständlichEs gibt also unter diesem Gesichtspunkt durchaus ein gewisses Recht auf den Kommunionempfang außerhalb der hl. Messe, wobei die Entscheidung, ob die Bitte darum "gelegen" ist, selbstverständlich ganz beim Priester liegt. Eine Verpflichtung zur Spendung außerhalb der hl. Messe im Sinne eines "Muß" gibt es nicht.Can. 843 — § 1 Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht verweigern, die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind.
In dem von Dir (weiter unten) geschilderten Fall, sehe ich keinen Grund für eine solche Spendung außerhalb der hl. Messe.
Wie gesagt, ich lehne mich hier etwas aus dem Fenster, da ich die genaueren Details nicht kenne, aber wenn ich ergänzend auch noch berücksichtige, daß Du regelmäßiger Kirchgänger bist, Dich anscheinend oft in Wien aufhältst, wo Du hinreichend Gelegenheiten zum Kommunizieren hast,... dann sehe ich für solch ein "Extra" noch weniger Gründe.
Allgemein gilt: Der Empfang der hl. Kommunion ist jedenfalls der Höhepunkt eines Tages, diesem Höhepunkt ist die größte Aufmerksamkeit - auch in der Tages-/Zeitplanung - zu widmen. Wenn dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht so gehandhabt werden kann, dann sollte man besser nur geistig kommunizieren insbesondere, wenn man für gewöhnlich oft/häufig während des Jahres die Gelegenheit zum Besuch einer hl. Messe hat.
- cantus planus
- Beiträge: 24273
- Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 16:35
- Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
Braucht jemand ein katholisches Wand-Tattoo? http://www.bilder-welten.net/de/cat_view.php?catid=1297
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten
@ Gamaliel: Ich halte es aus eigener Erfahrung für wichtig, nach der Beichte so schnell wie möglich zur Kommunion zu gehen, insbesondere, wenn man mit der Sünde schwer zu kämpfen hat — als Stärkung sozusagen. Nächster morgen geht auch noch, aber wenn die nächste Möglichkeit zur Kommunion zu gehen in einer Woche ist…dann ist es nicht so gut.
???