Kurze Fragen - kurze Antworten II

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Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Berolinensis »

Ja, natürlich, can. 989 CJC.

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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Nassos »

Bitte, was ist denn mit einer jährlichen Beichte gemeint? Ein Minimum an Pflichtbeichten innerhalb eines Zeitraums?
Sinn und Zweck?

Danke und Gruß,
Nassos
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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Nassos »

Bitte entschuldigt, dass ich mir nicht den ganzen Piusbruderstrang antue, ich mach das hier kurz und knackig.

Letztens hat mir ein katholischer Kollege gesagt, die Piusbrüder und Rom stünden wieder in Einheit. Ich habe ihn überrascht angeschaut, weil ich gedacht hätte, es wäre nicht so.

Wie sieht es denn nun wirklich aus?

Danke.
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lifestylekatholik
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von lifestylekatholik »

Nassos hat geschrieben:Bitte, was ist denn mit einer jährlichen Beichte gemeint?
Das ist eines der fünf Gebote der Kirche:
  1. Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen an der Messe teilnehmen und keine Arbeiten und Tätigkeiten verrichten welhe die Heiligung dieser Tage gefährden.
  2. Wenigstens einmal im Jahr die eigenen Sünden beichten
  3. Wenigstens zu Ostern das Sakrament der Eucharistie empfangen.
  4. Die von der Kirche gebotenen Fast- und Abstinenztage halten.
  5. Im Rahmen der eigenen Möglichkeiten der Kirche in ihren materiellen Erfordernissen beistehen.
(Quelle: KKKK)
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Gamaliel »

Nassos hat geschrieben:Bitte, was ist denn mit einer jährlichen Beichte gemeint? Ein Minimum an Pflichtbeichten innerhalb eines Zeitraums?
Das Kirchenrecht bestimmt:
Can. 989 — Jeder Gläubige ist nach Erreichen des Unterscheidungsalters verpflichtet, seine schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig zu bekennen.
Nassos hat geschrieben:Sinn und Zweck?
Der Einfachheit halber ein Zitat aus dem von mir wenig geschätzten modern. Katechismus:
KKK 2042 hat geschrieben:Das zweite Gebot („Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten") sichert die Vorbereitung auf die Eucharistie durch den Empfang des Sakramentes der Versöhnung, das die in der Taufe erfolgte Umkehr und Vergebung weiterführt.
Dies sollte in Zusammenhang mit dem dritten Kirchengebot gesehen werden:
KKK 2042 hat geschrieben:Das dritte Gebot („Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen") gewährleistet ein Mindestmaß für den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn. Dabei wird auf die Verbindung mit den Festen der Osterzeit, dem Ursprung und Zentrum der christlichen Liturgie, Wert gelegt.

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lifestylekatholik
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von lifestylekatholik »

Nassos hat geschrieben:Wie sieht es denn nun wirklich aus?
Die vier Bischöfe der Piusbruderschaft waren exkommuniziert. Diese Exkommunikation wurde aufgehoben. Vielleicht meinte dein Kollege das.

Ansonsten hat sich nicht viel geändert: Die Priester der Piusbruderschaft sind nach wie vor suspendiert und dürfen z. B. keine Messen feiern.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Nassos »

Hallo lifestylekatholik,

heißt das man ist in Einheit, aber die Piuspriester sind im "standby"? Was jetzt genau der Kollege meinte, müsste ich erfragen, aber ich bin mir ziemlich sicher, er meinter "in voller Einheit" (hm, als ob es eine halbvolle Einheit gäbe...)

@Gamaliel: was macht eine Beichte denn für einen Sinn, wenn ich es nur aus Pflicht aber nicht aus Reue mache? Oder übersehe ich hier was?

Danke für Eure Geduld und Eure Antworten.

Nassos
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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von anneke6 »

Nassos hat geschrieben:Hallo lifestylekatholik,

heißt das man ist in Einheit, aber die Piuspriester sind im "standby"? Was jetzt genau der Kollege meinte, müsste ich erfragen, aber ich bin mir ziemlich sicher, er meinter "in voller Einheit" (hm, als ob es eine halbvolle Einheit gäbe...)

@Gamaliel: was macht eine Beichte denn für einen Sinn, wenn ich es nur aus Pflicht aber nicht aus Reue mache? Oder übersehe ich hier was?

Danke für Eure Geduld und Eure Antworten.

Nassos
Ich bin zwar nicht lifestyle, aber das sind meine Gedanken:

Suspendiert heißt nicht exkommuniziert, das heißt, die betreffenden Priester sind Mitglieder der katholischen Kirche, also in Einheit mit Rom. Die Organisation der Piusbruderschaft hingegen ist von Rom nicht anerkannt und deshalb nicht in Einheit. (Ich wette, letzteres wird jetzt gleich jemand widerlegen wollen.)

Was die "jährliche Beichtpflicht" angeht: Leute, denen die Beichte egal ist, gehen auch wegen einer Beichtpflicht nicht hin. Einmal im Jahr ist, so denke ich, tatsächlich das absolute Minimum, wenn man mit den Sakramenten leben will.
???

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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Gamaliel »

Nassos hat geschrieben:@Gamaliel: was macht eine Beichte denn für einen Sinn, wenn ich es nur aus Pflicht aber nicht aus Reue mache? Oder übersehe ich hier was?
Ja, ein bißchen etwas. ;)
Es handelt sich hier lediglich um eine konkrete kirchenrechtliche Detailbestimmung, nicht um eine vollständige Erklärung des Beichtsakraments in dogmatischer, moraltheologischer, pastoraler,...Sicht. Kurz: Alle anderen Eigenschaften für eine gute Beichte werden selbstverständlich vorausgesetzt, d.h. man ist auch verpflichtet sich um eine reuevolle Beichte zu kümmern.

(Wie z.B. in der Fahrschule: Wenn ich die Regel erfahre, bei roter Ampel anhalten zu müssen, dann wird vorausgesetzt, daß der Wagen auch funktionierende Bremsen,... hat, sodaß die Frage "Aber wie soll man denn bei "Rot" anhalten, wenn man keine Bremsen hat?" in diesem Zusammenhang unpassend wäre.)

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Sempre
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Sempre »

Nassos hat geschrieben:heißt das man ist in Einheit, aber die Piuspriester sind im "standby"? Was jetzt genau der Kollege meinte, müsste ich erfragen, aber ich bin mir ziemlich sicher, er meinter "in voller Einheit" (hm, als ob es eine halbvolle Einheit gäbe...)
Der Hl. Vater sieht das so:
Papst Benedikt XVI. hat geschrieben:Die Lösung der Exkommunikation war eine Maßnahme im Bereich der kirchlichen Disziplin: Die Personen wurden von der Gewissenslast der schwersten Kirchenstrafe befreit. Von dieser disziplinären Ebene ist der doktrinelle Bereich zu unterscheiden. Daß die Bruderschaft Pius' X. keine kanonische Stellung in der Kirche hat, beruht nicht eigentlich auf disziplinären, sondern auf doktrinellen Gründen. Solange die Bruderschaft keine kanonische Stellung in der Kirche hat, solange üben auch ihre Amtsträger keine rechtmäßigen Ämter in der Kirche aus. Es ist also zu unterscheiden zwischen der die Personen als Personen betreffenden disziplinären Ebene und der doktrinellen Ebene, bei der Amt und Institution in Frage stehen. Um es noch einmal zu sagen: Solange die doktrinellen Fragen nicht geklärt sind, hat die Bruderschaft keinen kanonischen Status in der Kirche und solange üben ihre Amtsträger, auch wenn sie von der Kirchenstrafe frei sind, keine Ämter rechtmäßig in der Kirche aus.
Die Piusbrüder hingegen sehen die doktrinellen Diskrepanzen zwischen aktueller unverbindlicher und vorkonziliarer verbindlicher Lehre. Sie selbst folgen letzterer. Der Hl. Vater postuliert eine Kontinuität der aktuellen Lehre. Auf eine Darlegung, inwiefern diese gegeben sei, warten einstweilen viele Interessierte.

Gruß
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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Nassos »

Aber wenn man aufrechte Reue verspürt, warum bedarf es dann noch einer Pflicht? Ich meine, wie kann man sich zur aufrechten Reue verpflichten. Es passt irgendwie nicht... Die echte Reue kommt aus dem Herzen und "motiviert" an sich schon da "anzupacken".
Aber an sich wäre die kurze Frage schon beantwortet. Was jetzt ein Nichtkatholik davon hält ist an dieser Stelle sekundär. (Und vielleicht gibt es ja irgendwo einen Strang, in dem auf diese Frage eingegangen wird).
Am lustigsten wäre natürlich, wenn die Orthodoxen so was auch hätten, und ich habs nicht mitbekommen. :patsch:

(zum Auto: als Vegleich würde das heißen, dass ich seine Technik nicht kenne. Vielleicht nur die Technik, die Schiffe anwenden, wenn sie abdrosseln: den Rückwärtsgang. Oder so...)
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Nassos
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Nassos »

Sempre hat geschrieben:
Nassos hat geschrieben:heißt das man ist in Einheit, aber die Piuspriester sind im "standby"? Was jetzt genau der Kollege meinte, müsste ich erfragen, aber ich bin mir ziemlich sicher, er meinter "in voller Einheit" (hm, als ob es eine halbvolle Einheit gäbe...)
Der Hl. Vater sieht das so:
Papst Benedikt XVI. hat geschrieben:Die Lösung der Exkommunikation war eine Maßnahme im Bereich der kirchlichen Disziplin: Die Personen wurden von der Gewissenslast der schwersten Kirchenstrafe befreit. Von dieser disziplinären Ebene ist der doktrinelle Bereich zu unterscheiden. Daß die Bruderschaft Pius' X. keine kanonische Stellung in der Kirche hat, beruht nicht eigentlich auf disziplinären, sondern auf doktrinellen Gründen. Solange die Bruderschaft keine kanonische Stellung in der Kirche hat, solange üben auch ihre Amtsträger keine rechtmäßigen Ämter in der Kirche aus. Es ist also zu unterscheiden zwischen der die Personen als Personen betreffenden disziplinären Ebene und der doktrinellen Ebene, bei der Amt und Institution in Frage stehen. Um es noch einmal zu sagen: Solange die doktrinellen Fragen nicht geklärt sind, hat die Bruderschaft keinen kanonischen Status in der Kirche und solange üben ihre Amtsträger, auch wenn sie von der Kirchenstrafe frei sind, keine Ämter rechtmäßig in der Kirche aus.
Die Piusbrüder hingegen sehen die doktrinellen Diskrepanzen zwischen aktueller unverbindlicher und vorkonziliarer verbindlicher Lehre. Sie selbst folgen letzterer. Der Hl. Vater postuliert eine Kontinuität der aktuellen Lehre. Auf eine Darlegung, inwiefern diese gegeben sei, warten einstweilen viele Interessierte.

Gruß
Sempre
Super, danke. Ich werde das mal dem Kollegen zur Kenntnis geben.

Ciao,
Nassos
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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Gamaliel »

Nassos hat geschrieben:Aber wenn man aufrechte Reue verspürt, warum bedarf es dann noch einer Pflicht? Ich meine, wie kann man sich zur aufrechten Reue verpflichten. Es passt irgendwie nicht... Die echte Reue kommt aus dem Herzen und "motiviert" an sich schon da "anzupacken".
Nassos, das ist einfach eine Regel, so wie es im Leben hunderte davon gibt.

In Österreich ist man beispielsweise verpflichtet, jährlich sein Auto zum Service zu bringen, um die rechtskonforme Fahrtauglichkeit feststellen und bescheinigen zu lassen. Da könnte man jetzt auch sagen, was hat denn das für einen Sinn, wer bei seinem Auto einen größeren Defekt feststellt, wird doch aus eigenem Antrieb in die Werkstätte kommen. Nun, der Sinn ist leicht einsehbar und die Gründe warum sich viele Leute diesen jährlichen Besuch gerne sparen würden, sind leicht vorstellbar. Ähnliches gilt für die jährliche Beichte.(Daß es auch konkrete historische Gründe für die jährliche Beichtvorschrift gegeben hat, sei nur am Rande erwähnt. Eine Erklärung würde den Rahmen ("kurze Antworten") vollends sprengen.)

Für die Sinnhaftigkeit der Beichtpflicht gibt es auch noch viele andere Gründe, als die bereits genannten. Man denke etwa an den erzieherischen Wert (Anleitung zu einer sakramentalen Minimalpraxis), oder an "beschützende" Aspekte (etwa vor einem übereifrigen Priester, der von seinen Gläubigen z.B. die monatliche Beichte verlangt, statt sie ihnen nur berechtigterweise zu empfehlen.)

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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Linus »

anneke6 hat geschrieben: Was die "jährliche Beichtpflicht" angeht: Leute, denen die Beichte egal ist, gehen auch wegen einer Beichtpflicht nicht hin. Einmal im Jahr ist, so denke ich, tatsächlich das absolute Minimum, wenn man mit den Sakramenten leben will.
Mir wurde das im Firmunterricht beigebracht, es wären "Minimalgrenzen, damit geistliches Leben überhaupt irgendwie stattfinden kann."
Nassos hat geschrieben:Aber wenn man aufrechte Reue verspürt, warum bedarf es dann noch einer Pflicht? Ich meine, wie kann man sich zur aufrechten Reue verpflichten. Es passt irgendwie nicht... Die echte Reue kommt aus dem Herzen und "motiviert" an sich schon da "anzupacken".
Reue, ist kein Gefühl es ist (jedenfalls) eine Entscheidung, ein Wollen - die Kirche kennt drei Reuearten: die Reue aus Furcht zu Menschen, die nicht für die Beichte ausreicht ("Der Kollege schaut mich immer so deppert an, seit er weiß daß ich geklaut hab") Reue aus Furcht vor der Hölle (sogenannte unvollkommene Reue) und die Reue aus Liebe ( vollkommen Reue, weil ich mich gegen Gott versündigt habe.) die letzten beiden Arten genügen für die Beichte. (die letzte Art vergibt sogar Sünden, auch wenn du noch nicht beichten warst, schließt aber die Beichte möglichst rasch nachzuholen ein.)


Es geht bei der Reue um den inneren Akt den du tust. Ist so wie wenn du zu deiner Frau sagst: "Ich liebe dich" - dabei aber keine "Schmetterlinge im Bauch" hast, sondern ihr das Häusl und das Bad putzt (oder in Deinem Fall eher: Euer Kind nimmst, damit sie mal kurz ausspannen kann.)

@Gamaliel: die historischen Gründe für die Beichtpflicht täten mich interessieren
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lutherbeck
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von lutherbeck »

Robert schreibt:
Es gibt keinen Grund, weshalb
man sich nicht an Geschäften mit der russischen Luft- und Raumfahrts- und
Rüstungsindustrie oder mit der Tabakwirtschaft beteiligen sollte.
Aha? Darf man also durch den Einsatz des eigenen Geldes gewissermaßen Elend bringende Dinge ( Rüstung, Tabak u. a. ) um des eigenen Vorteils willens unterstützen?

Ist das nicht einfach zynisch und unchristlich?

Überspitzt gefragt: hätte man sich also um des Gewinnes wegen auch am Bau eines KZ finanziell beteiligen dürfen ohne dadurch schuldig zu werden?

Ich meine nein!

:nein:
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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Selbstverständlich ist es sittlich erlaubt, Tabak anzubauen und Waffen her-
zustellen. Was soll denn der Blödsinn? Wo sollte da das Problem liegen?
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Marion
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Marion »

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Selig.- und einem Heiliggesprochenen?
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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von taddeo »

Marion hat geschrieben:Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Selig.- und einem Heiliggesprochenen?
Den Unterschied macht nur die damit verbundene Erlaubnis des öffentlichen Kultus:
Für einen Seliggesprochenen gilt diese regional begrenzt, für einen Heiliggesprochenen universalkirchlich.
Die private Verehrung ist davon natürlich nicht betroffen.

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Marion
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Marion »

Danke dir :)
Im Himmel sind sie also beide mit absoluter Sicherheit und auch dort wird durch die Heiligsprechung nicht ein "höherer Platz" dort festgestellt, sondern nur für uns zwecks Liturgie und so also?
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taddeo
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von taddeo »

Marion hat geschrieben:Danke dir :)
Im Himmel sind sie also beide mit absoluter Sicherheit und auch dort wird durch die Heiligsprechung nicht ein "höherer Platz" dort festgestellt, sondern nur für uns zwecks Liturgie und so also?
Genau.
Die Kanonisierung ist ja im Kern nur die Bestätigung der Kirche,
daß eine Person, von der das gläubige Volk sicher glaubt, daß sie "im Himmel" ist,
auch liturgisch verehrt werden darf.

Deshalb ist auch die Kanonisationsformel eine ziemlich kurze und prosaische "Verwaltungsanordnung":
„Zu Ehren der allerheiligsten Dreifaltigkeit, zum Ruhm des katholischen Glaubens und zur Förderung des christlichen Lebens entscheiden wir nach reiflicher Überlegung und Anrufung der göttlichen Hilfe, dem Rat vieler unserer Brüder folgend, kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und in der Vollmacht des uns übertragenen Amtes, daß der/die selige N. ein(e) Heilige(r) ist. Wir nehmen ihn/sie in das Verzeichnis der Heiligen auf und bestimmen, daß er/sie in der gesamten Kirche als Heilige verehrt wird. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

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Berolinensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Berolinensis »

Das ist so nicht richtig. Die Heiligsprechung ist nach allgemeiner Ansicht ein unfehlbarer Akt des Papstes, während dies für die Seligsprechung nicht gilt.

Ein weiterer Unterschied ist, daß die Heiligsprechung einen präzeptiven Kultus schafft, d.h., sie enthält die Anordnung, daß die Person von der ganzen Kirche verehrt werden muß. Die Seligsprechung hingegen ist entweder bloß permissiv, d.h. sie gestattet die Verehrung, oder schreibt sie jedenfalls nicht für die ganze Kirche vor.

Wir hatten darüber auch schon einmal im Kaiserin-Zita-Strang gesprochen.

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Irmgard
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Irmgard »


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Gamaliel
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Gamaliel »

Irmgard hat geschrieben:siehe auch:

http://kirchensite.de/aktuelles/aktivte ... n-seliger/
Daraus:
Ganz im Gegenteil sind als Voraussetzungen drei Aspekte zu benennen, die im Vorfeld der Einleitung eines Seligsprechungsverfahrens zu prüfen sind. Mit der klassischen lateinischen Terminologie sind dies die so genannte "farma sanctitatis" (Ruf der Heiligkeit), die "farma signorum" (Hinweise auf heilsame und heilende Wirkung) und das "momentum causae" (Bedeutsamkeit des Falles für die Gegenwart).
:D

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Irmgard
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Irmgard »

Wahrscheinlich haben die an Heilkunde gedacht...

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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ich würde sagen: Der Autor hat diktiert.
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Italienische Sprache in der RKK

Beitrag von Amandus2 »

Wie verbreitet ist eigentlich die italienische Sprache innerhalb der RKK?

Sprechen die meisten Priester, zumindest in Europa, etwas bis gut Italienisch? Vielen von ihnen haben doch in Rom studiert, andere fahren dort regelmäßig hin.

Ist Italienisch nicht auch emotional die Sprache der katholischen Kirche?

Ich habe mit vielen jungen Leuten gesprochen, die eine Zeit in Assisi, in Rom oder in Gemeinschaften (z.B. Fokolare) gelebt haben und dadurch diese Sprache etwas erlernt haben.

NIcht jeder hat die Intelligenz und die Gabe, fließend Latein zu sprechen (wie es offensichtlich einige hier im Forum können). Selbst BIschöfe und Kardinäle beherrschen Latein nur noch als Liturgiesprache, nicht aber mehr für die alltägliche Kommunikation.

Kann Italienisch an die ruhmreiche Vergangenheit des Latein anschließen? Ist es das "moderne Latein"?

Ich hörte, dass sich Italienisch immer mehr zur inoffiziellen Lingua Franca des Vatikan entwickelt.

Mich interessiert vor allem, wie weit diese Sprache tatsächlich in der RKK verbreitet ist, nicht so sehr die Frage, on Latein besser wäre.

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Galilei
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Re: Italienische Sprache in der RKK

Beitrag von Galilei »

Amandus2 hat geschrieben:Ist Italienisch nicht auch emotional die Sprache der katholischen Kirche?
Ganz sicher nicht. Der durchschnittliche Gläubige außerhalb Italiens hat mit der italienischen Sprache nichts am Hut und empfindet sie auch nicht als besonders kirchlich.

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cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von cantus planus »

Italienisch spielt im Normalfall keine Rolle. Und die wenigsten Priester haben in Rom studiert. Und wer fließend Italienisch lernen kann, stellt damit unter Beweis, dass Latein für ihn auch kein Problem ist.
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obsculta
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von obsculta »

cantus planus hat geschrieben:Italienisch spielt im Normalfall keine Rolle. Und die wenigsten Priester haben in Rom studiert.
Peccato!

Thomas_de_Austria
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Thomas_de_Austria »

Hm, na ja, Italienisch wird jetzt nicht speziell als besonders katholisch angesehen - auch nicht im "gemeinen Volk". Natürlich können gewisse "engagierte" Gläubige Italienisch, aber hier auch vor allem diejenigen, die es an den Oberschulen hatten. Ich würde behaupten, dass z. B. die Französischkenntnisse dieser Gruppe, durchaus gleichauf mit den Italienischkenntnissen liegen. Es kommt wohl letztlich darauf an, was man so in der Schule hatte. Der Rest ("gläubigere" Katholiken ohne Abitur/Matura) hat damit gleich viel am Hut, wie mit dem Lateinischen ...

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Florianklaus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von Florianklaus »

Woher kommt eigentlich der Begriff "Pontifikalamt" für die Messe eines Bischofs oder mitrierten Prälaten? Nach dem Wortsinn dürfte er doch eigentlich nur für eine Papstmesse zutreffen.
Zuletzt geändert von Florianklaus am Montag 27. September 2010, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.

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cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten II

Beitrag von cantus planus »

Wieso? Benutzen Bischöfe nicht die Pontifikalien?
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