Kann irgendjemand eine Entscheidungshilfe geben?

Es gibt ganz verschiedene Katechismen, die teils auch unterschiedliche Zielsetzungen hatten. Eine kleine Liste findest Du z.B. hier.WolfgangF hat geschrieben:Kann irgendjemand eine Entscheidungshilfe geben?
Dazu: die aktuelle KKK ausgabe ist rot die erste unrevidierte war blau. (nur damit dir niemand ein altes Exemplar andreht, Wolfi)cantus planus hat geschrieben:Ja, den ersteren. Wenn überhaupt. Der sog. "Erwachsenen-Katechismus" strotzt teilweise von Fehlern.
Ansonsten: viewtopic.php?p=437326#p437326
Wie wärs damit?WolfgangF hat geschrieben:Kurze Frage: Es werden ja verschiedene Version des Katholischen Katechismus angeboten – auf die Schnelle gefunden: Katechismus der Katholischen Kirche, dto. als Kompendium, der 2-bändige "Erwachsenen-Katechismus"...
Kann irgendjemand eine Entscheidungshilfe geben?
Wolfgang
Der Zeremoniar eines Bischofs tut gut daran, auf Firmreisen welche für die Insignienträger mitzunehmen.michaelis hat geschrieben: Und noch ein letztes:
Die einzigen, die im katholischen Gottesdienst Handschuhe tragen, sind Bischöfe und ältere Damen.
Hallo Robert,Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das ist allerdings immer noch die alte Version, die längst von der nach dem maßgeb-
lichen lateinischen Text korrigierten Fassung abgelöst worden ist. Es wurde zwar nicht
sehr viel, aber doch Wichtiges geändert.
Abgesehen davon ist für den normalen Gebrauch in der Regel das »Kompendium«
zum Katechismus besser geeignet, meine ich:
http://www.vatican.va/archive/compendiu ... cc_ge.html
(Vom »Erwachsenenkatechismus« der dt. Bischofskonferenzs kann ich nur dringend abraten.)
Gem. Partikularnorm Nr. 16 der Deutschen Bischofskonferenz zu cc. 1251, 1253 CIC kann das Freitagsopfer verschiedene Formen annehmen.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Wie ist es eigentlich einzuordnen, wenn man z. B. in den Ferien die Wochentage vergißt,
am Freitag Mittag Fleisch ißt und einem abends einfällt, daß Freitag ist?
Es soll ja tatsächlich Leute geben, denen sowas schon passiert ist ... Also - hab' ich gehört ...![]()
Die kann es aber nur annehmen, wenn man nicht vergißt, daß Freitag ist.Raimund Josef H. hat geschrieben:Gem. Partikularnorm Nr. 16 der Deutschen Bischofskonferenz zu cc. 1251, 1253 CIC kann das Freitagsopfer verschiedene Formen annehmen.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Wie ist es eigentlich einzuordnen, wenn man z. B. in den Ferien die Wochentage vergißt,
am Freitag Mittag Fleisch ißt und einem abends einfällt, daß Freitag ist?
Es soll ja tatsächlich Leute geben, denen sowas schon passiert ist ... Also - hab' ich gehört ...![]()
Danke.taddeo hat geschrieben:Dispensat dementia.
Sent. cert.
Danke.taddeo hat geschrieben:dementia.
Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Die kann es aber nur annehmen, wenn man nicht vergißt, daß Freitag ist.Raimund Josef H. hat geschrieben:Gem. Partikularnorm Nr. 16 der Deutschen Bischofskonferenz zu cc. 1251, 1253 CIC kann das Freitagsopfer verschiedene Formen annehmen.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Wie ist es eigentlich einzuordnen, wenn man z. B. in den Ferien die Wochentage vergißt,
am Freitag Mittag Fleisch ißt und einem abends einfällt, daß Freitag ist?
Es soll ja tatsächlich Leute geben, denen sowas schon passiert ist ... Also - hab' ich gehört ...![]()
Wo ist das Problem?Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:...einem abends einfällt, daß Freitag ist
Habe die rote Fassung leider nicht.Thomas_de_Austria hat geschrieben:Wenn es einer von denen sein muss, dann doch lieber das "rote Buch", siehe Robert und Linus.
Wenn der auf der Vatikan-Homepage, noch der des "blauen Buchs" ist, dann vergleiche a. 2358 dort, mit der der neuen, "roten Fassung".
(Ansonsten den Baseler Katechismus und den Catechismus Romanus ...)
Hast ja recht. Aber in aller Regel besteht es doch darin, auf etwas zu verzichten. Und wenn man erst abends dran denkt, verzichtet man eben nur ziemlich kurz.Raimund Josef H. hat geschrieben:Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Die kann es aber nur annehmen, wenn man nicht vergißt, daß Freitag ist.Raimund Josef H. hat geschrieben:Gem. Partikularnorm Nr. 16 der Deutschen Bischofskonferenz zu cc. 1251, 1253 CIC kann das Freitagsopfer verschiedene Formen annehmen.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Wie ist es eigentlich einzuordnen, wenn man z. B. in den Ferien die Wochentage vergißt,
am Freitag Mittag Fleisch ißt und einem abends einfällt, daß Freitag ist?
Es soll ja tatsächlich Leute geben, denen sowas schon passiert ist ... Also - hab' ich gehört ...![]()
Wo ist das Problem?Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:...einem abends einfällt, daß Freitag ist
Das macht nichts. Siehe Matthäus, Kapitel 20, 1-16Vulpius Herbipolensis hat geschrieben: Und wenn man erst abends dran denkt, verzichtet man eben nur ziemlich kurz.
Dann verzichte halt auf etwas Schlaf und bete ein Vaterunser mehr, bevor Du in die Kissen sinkst.Vulpius Herbipolensis hat geschrieben:Und wenn man erst abends dran denkt, verzichtet man eben nur ziemlich kurz.
Und was ist, wenn man grad den ersten Bissen ins Fleisch gemacht hat - und auch schon TV, Süßigkeiten und Internet bedient hat ohne daß man es hätte müssen? (Mir gehts freitags bisweilen so, "Sch... ist ja Freitag, lieber Gott ich habs schon wieder verbockt")taddeo hat geschrieben:Dispensat dementia.
Sent. cert.
Deswegen ist es sehr empfehlenswert sich einfach an die traditionelle Regelung zu halten und als Freitagsopfer grundsätzlich den Fleischverzicht zu üben. (Wem das zuwenig ist oder wer die Tugend mehr/besser üben will kann ja gerne noch weitere Opfer hinzufügen.)Linus hat geschrieben:(Mir gehts freitags bisweilen so, "Sch... ist ja Freitag, lieber Gott ich habs schon wieder verbockt")
… und was, wenn man eh nur sonntags Fleisch isst? Ist der Fleischverzicht am Freitag dann ein Opfer?Linus hat geschrieben:tja und was ist , wenn man eben vergisst daß freitag ist, genau bis zu dem Moment als das Fleisch erstmals den Gaumen kitzelt???
Oder wenn man ein Gratisessen bekommt, das aber aus Fleisch besteht?
beides aus meiner Lebenspraxis....
Wenn man sich nur ein wenig Mühe gibt, dann werden sich diese Fälle auf einige wenige pro Lebenszeit beschränken und außerdem bedarf es zu einer (schweren) Sünde Verstand und Wille, beides fehlt, wenn man "vergißt".Linus hat geschrieben:tja und was ist , wenn man eben vergisst daß freitag ist, genau bis zu dem Moment als das Fleisch erstmals den Gaumen kitzelt???
Dann verzichtet man selbstverständlich und legt - wenn nötig - ein Zeugnis für den Glauben ab.Linus hat geschrieben:Oder wenn man ein Gratisessen bekommt, das aber aus Fleisch besteht?
Rund um das Freitagsfasten gibt es alle möglichen Details, Sonderfälle, Ausnahmen,... Auf die bin ich natürlich nicht extra eingegangen, da ich wahrscheinlich dann nach Mitternacht noch immer mit dem eintippen beschäftigt wäre.Nassos hat geschrieben:Wie sieht es damit aus, dass man seinen Gegenüber nicht in eine unangenehme Situation bringt/traurig macht, so z.B. wenn es um ein Jubiläumsessen geht oder etwas, was dem Einladenden sehr viel bedeutet?
Vielen Dank, Hubertus, daß du dich als einziger bemüht hast, meine Frage zu beantworten.Hubertus hat geschrieben:Berolinensis bezieht sich hier offensichtlich auf die Bestimmungen des CIC/1917, aber auch in dem finde ich keine Einschränkung in Richtung "Pfarr-"kirche (es sei denn, "ecclesia" habe in diesem Zusammenhang die techn. Bezeichnung Pfarrkirche?):Galilei hat geschrieben:Wo steht das denn geschrieben?Berolinensis hat geschrieben:Die Sonntagspflicht muß in einer Kirche oder öffentlichen oder halböffentlichen Kapelle (nicht: Privatkapelle) erfüllt werden.![]()
CIC, c. 1248, § 1 hat geschrieben:Præcepto de Missa participanda satisfacit qui Missæ assistit ubicumque celebratur ritu catholico vel ipso die festo vel vespere diei præcedentis.
CIC/1917, can. 1249 hat geschrieben:Legi de audiendo Sacro satisfacit qui Missae adest quocunque ecclesia vel oratorio publico aut semi-publico et in privatis coemeteriorum aediculis de quibus in ca. 1190, non vero in aliis oratoriis privatis, nisi hoc privilegium a Sede Apostolica concessum fuerit.
Allgemein: es ist an jedem gebotenen Sonn- und Feiertag eine Messe zu hören (die Frage hätte sich vor Einführung der Vorabendmesse - die ich für einen Fehler halte - ohnehin nicht gestellt).Jacinta hat geschrieben:Was soll ich jetzt machen? Eine kirchenrechtliche Eröterung im Beichtstuhl führen?Pelikan hat geschrieben:Obwohl die Formulierung von can. 1248 diese Möglichkeit nahezulegen scheint, sieht die Mehrheit der Kirchenrechtler zwei voneinander getrennte Pflichten gegeben, die sich nicht verbinden lassen.Jacinta hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass (bekam eben einen Anruf, mit der Bitte, einen kranken Kollegen zu vetreten - dabei wollte ich heute Abend ins Pontifikalamt zu Allerheiligen...![]()
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Gestern war ich in der Abendmesse, um meine Sonntagspflicht zu erfüllen. Das war die Vorabendmesse von Allerheiligen. Habe ich damit zugleich die Sonn- und Feiertagspflicht für Sonntag und Allerheiligen erfüllt?