Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Hallo,
kann mir jemand die Vorraussetzungen nennen ins Postulat einzutreten?
Allso Ehelosigkeit ist mir klar, eine Taufe (in dem Fall katholisch) auch. Aber sonst??
Vielen Dank.
Hexlein
kann mir jemand die Vorraussetzungen nennen ins Postulat einzutreten?
Allso Ehelosigkeit ist mir klar, eine Taufe (in dem Fall katholisch) auch. Aber sonst??
Vielen Dank.
Hexlein
lg,
Hexlein
Hexlein
Re: Vorraussetzungen Pastulat, Noviziat ?
Hallo Hexlein, willkommen im Kreuzgang
Hier stehen noch einige weitere Voraussetzungen: http://www.orden.de/index.php?rubrik=6& ... mg&e2id=45

Hier stehen noch einige weitere Voraussetzungen: http://www.orden.de/index.php?rubrik=6& ... mg&e2id=45
Re: Vorraussetzungen Pastulat, Noviziat ?
Aus dem Codex iuris canonici:
Der CIC spricht übrigens nur vom Noviziat. Das Postulat und dessen Voraussetzungen sind im Eigenrecht der jeweiligen Gemeinschaften normiert.Can. 641 — Das Recht, die Kandidaten zum Noviziat zuzulassen, steht den höheren Oberen nach Vorschrift des Eigenrechts zu.
Can. 642 — Die Oberen sollen mit aufmerksamer Sorge nur jene zulassen, die, außer dem geforderten Alter, Gesundheit, geeigneten Charakter und genügende Reife haben, um das dem Institut eigene Leben auf sich nehmen zu können; Gesundheit, Charakter und Reife sollen, soweit nötig, durch hinzugezogene Sachverständige bestätigt werden, unbeschadet der Vorschrift des can. 220 (Can. 220: Niemand darf den guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig schädigen und das persönliche Recht eines jeden auf den Schutz der eigenen Intimsphäre verletzen.).
Can. 643 — § 1. Nicht gültig wird zum Noviziat zugelassen:
1° wer das siebzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
2° ein Ehegatte, solange die Ehe besteht;
3° wer durch ein heiliges Band an ein Institut des geweihten Lebens noch gebunden oder in eine Gesellschaft des apostolischen Lebens eingegliedert ist, unbeschadet der Vorschrift des can. 684;
4° wer unter dem Einfluß von Gewalt, schwerer Furcht oder Arglist in ein Institut eintritt oder jener, den der Obere unter der gleichen Beeinflussung aufnimmt;
5° wer seine Eingliederung in ein Institut des geweihten Lebens oder in eine Gesellschaft des apostolischen Lebens verheimlicht hat.
§ 2. Das Eigenrecht kann weitere Hindernisse, auch zur Gültigkeit der Zulassung, aufstellen oder Bedingungen beifügen.
Can. 644 — Die Oberen dürfen keine Weltkleriker zum Noviziat zulassen, ohne deren eigenen Ordinarius befragt zu haben, und auch niemanden, der Schulden hat, die er nicht bezahlen kann.
Can. 645 — § 1. Bevor die Kandidaten zum Noviziat zugelassen werden, müssen sie ein Tauf- und Firmzeugnis sowie ein Zeugnis des Ledigenstandes beibringen.
§ 2. Handelt es sich um die Zulassung von Klerikern oder von solchen, die in ein anderes Institut des geweihten Lebens oder in eine Gesellschaft des apostolischen Lebens oder in ein Seminar zugelassen worden sind, ist außerdem ein Zeugnis des betreffenden Ortsordinarius bzw. des höheren Oberen des Instituts oder der Gesellschaft bzw. des Seminarrektors erforderlich.
§ 3. Das Eigenrecht kann weitere Zeugnisse über die geforderte Eignung der Kandidaten und die Freiheit von Hindernissen verlangen.
§ 4. Die Oberen können ferner andere Erkundigungen, auch im geheimen, einholen, wenn es ihnen notwendig erschienen ist.
Re: Vorraussetzungen Pastulat, Noviziat ?
Servus!Hexlein hat geschrieben:Hallo,
kann mir jemand die Vorraussetzungen nennen ins Postulat einzutreten?
Zunächst: Seit dem neuen Kirchenrecht (1983) gibt es kein Postulat mehr, sondern nur noch eine nicht näher bestimmte "Vorbereitung".
Diese "Vorbereitung" ist in ihrer Ausgestaltung ganz dem Eigenrecht des jeweiligen Ordens,... überlassen. Du müßtest also die konkret ins Auge gefaßte Gemeinschaft fragen, was bei ihnen erforderlich ist.
An diese Zeit der Vorbereitung schließt das Noviziat an. Dafür gibt es im Kirchenrecht genaue Bestimmungen, die du hier nachlesen kannst: ZULASSUNG ZUM NOVIZIAT
Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Hallo,
danke für die Antworten.
Ich denke es ist ein bisschen schwierig das Kloster anzuschreiben, für das ich mich interessiere. Bzw. Kontakt besteht ja. Aber sie selbst haben seit über 20 Jahren keine "Bewerber" mehr.
Außerdem habe ich etwas Angst, weil ich nicht gefirmt bin. Wenn ich mich jetzt als erwachsene firmen lasse, darf ich dann eine bestimmte Zeit nicht im Kloster aufegnommen werden?
Lg
Hexlein
danke für die Antworten.
Ich denke es ist ein bisschen schwierig das Kloster anzuschreiben, für das ich mich interessiere. Bzw. Kontakt besteht ja. Aber sie selbst haben seit über 20 Jahren keine "Bewerber" mehr.
Außerdem habe ich etwas Angst, weil ich nicht gefirmt bin. Wenn ich mich jetzt als erwachsene firmen lasse, darf ich dann eine bestimmte Zeit nicht im Kloster aufegnommen werden?
Lg
Hexlein
lg,
Hexlein
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Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Herzlich willkommen hier im Kreuzgang!Hexlein hat geschrieben:Hallo,
danke für die Antworten.
Ich denke es ist ein bisschen schwierig das Kloster anzuschreiben, für das ich mich interessiere. Bzw. Kontakt besteht ja. Aber sie selbst haben seit über 20 Jahren keine "Bewerber" mehr.
Außerdem habe ich etwas Angst, weil ich nicht gefirmt bin. Wenn ich mich jetzt als erwachsene firmen lasse, darf ich dann eine bestimmte Zeit nicht im Kloster aufegnommen werden?
Lg
Hexlein

Hey, schon mal mit Deinem Beichtvater oder geistlichen Begleiter gesprochen? Auch über Firmung etc.? Wenn für das Noviziat ein Firmzeugnis verlang wird, könnte das in jedem Fall mal ein erster Schritt sein...
Seit praktizierst Du denn den Glauben "richtig"? Vielleicht ist dann die Firmung mehr oder weniger Formsache und wird auch als solche betrachtet von der Gemeinschaft - dementsprechend der Eintritt nicht verzögert...

User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
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Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Da mach dir mal keine Gedanken.Hexlein hat geschrieben:Hallo,
danke für die Antworten.
Ich denke es ist ein bisschen schwierig das Kloster anzuschreiben, für das ich mich interessiere. Bzw. Kontakt besteht ja. Aber sie selbst haben seit über 20 Jahren keine "Bewerber" mehr.
Außerdem habe ich etwas Angst, weil ich nicht gefirmt bin. Wenn ich mich jetzt als erwachsene firmen lasse, darf ich dann eine bestimmte Zeit nicht im Kloster aufegnommen werden?
Lg
Hexlein
Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
@ Hexlein
Grundsätzlich: GOTT SORGT. Wenn er Dich als Braut Christi beruft, dann sorgt er auch dafür, dass es klappt...
Offen sein - und drüber reden mit den Beteiligten (Orden, BV, Ortspfarrer...)... und dann klappts auch mit dem Eintritt...
Grundsätzlich: GOTT SORGT. Wenn er Dich als Braut Christi beruft, dann sorgt er auch dafür, dass es klappt...
Offen sein - und drüber reden mit den Beteiligten (Orden, BV, Ortspfarrer...)... und dann klappts auch mit dem Eintritt...

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Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
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Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Ich würde noch Folgendes sagen: Besuchen, mitleben und schauen.
Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Hallo Hexlein!
Das allgemeine Kirchenrecht sieht da keine Beschränkung (Wartezeit nach der Firmung) vor, aber der Orden, bzw. das Haus, kann da etwas anderes vorsehen. (Siehe auch oben bei Ecce Homo)
Das allgemeine Kirchenrecht sieht da keine Beschränkung (Wartezeit nach der Firmung) vor, aber der Orden, bzw. das Haus, kann da etwas anderes vorsehen. (Siehe auch oben bei Ecce Homo)
Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Auch wenn das vielleicht nicht ausdrücklich im Kirchenrecht steht, wird kein Orden jemanden aufnehmen, der Schulden hat. Mir hat mal ein Benediktiner erzählt, dass sie einen Kandidaten rausgeschmissen haben, nachdem dieser immer wieder Post von seinen Gläubigern bekam.
Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Och Mensch, je größer die Sehnsucht wird zurück zu gehen (und ich bin erst seit 2 Tagen zurück) umso mehr Sorgen mache ich mir.
Ihr seid echt lieb, das ihr sagt ich soll mir keine Sorgen machen. Naja, mal schaun was die Generaloberin meint.
Hexlein
@ Galilei
Wieso Schulden. Eine verpasste Firmung ist Schulden gleichzusetzen??
Ihr seid echt lieb, das ihr sagt ich soll mir keine Sorgen machen. Naja, mal schaun was die Generaloberin meint.
Hexlein
@ Galilei
Wieso Schulden. Eine verpasste Firmung ist Schulden gleichzusetzen??
lg,
Hexlein
Hexlein
Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
@ Hexlein -
das von Galileo war wahrscheinlich einfach die Antwort auf die im Threadtitel gestellte Frage...
"Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?"
das von Galileo war wahrscheinlich einfach die Antwort auf die im Threadtitel gestellte Frage...

"Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?"

User inaktiv seit dem 05.06.2018.
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Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Genau, mit der fehlenden Firmung hatte das nichts zu tun.Ecce Homo hat geschrieben:@ Hexlein -
das von Galileo war wahrscheinlich einfach die Antwort auf die im Threadtitel gestellte Frage...![]()
"Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?"
Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Hexlein hat geschrieben:Och Mensch, je größer die Sehnsucht wird zurück zu gehen (und ich bin erst seit 2 Tagen zurück) umso mehr Sorgen mache ich mir.

Wohin zurückgehen? Von wo bist Du seit 2 Tagen zurück?
Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Ich glaube, das geht hier in Galileis Beispiel um Schulden im profanen, finanziellen Sinne. So ein Problem will sich natürlich kein Orden aufhalsen.
Was die Firmung angeht: Laut Kirchenrecht ist der Gläubige verpflichtet, das Sakrament rechtzeitig zu empfangen. Es ist aber nie, wirklich nie, zu spät. Ob man nun in einen Orden eintreten will oder nicht.
Was die Firmung angeht: Laut Kirchenrecht ist der Gläubige verpflichtet, das Sakrament rechtzeitig zu empfangen. Es ist aber nie, wirklich nie, zu spät. Ob man nun in einen Orden eintreten will oder nicht.
???
Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Puh, da hab ich aber Glück gehabt. 
Ich kam grad erst von meinem ersten Klosterbesuch zurück.

Ich kam grad erst von meinem ersten Klosterbesuch zurück.
lg,
Hexlein
Hexlein
Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Darf man fragen, wo in etwa (gerna auch via PN oder so... )Hexlein hat geschrieben:Puh, da hab ich aber Glück gehabt.
Ich kam grad erst von meinem ersten Klosterbesuch zurück.

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Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Vermutlich war der Grund, daß unter solchen Umständen anzunehmen war, daß der Kandidat seine Schulden eben nicht begleichen konnte. Dazu steht aber ausdrücklich im Kirchenrecht, daß ein solcher Kandidat nicht zum Noviziat zugelassen werden darf. Strengerer Regelungen im Eigenrecht können auch noch vorliegen. Außerdem müsste die Regulierung der Schulden entsprechend spätestens vor der (feierlichen) Profeß abgeschlossen sein, da sonst der Orden, bzw. das Haus zahlen muß.Galilei hat geschrieben:Auch wenn das vielleicht nicht ausdrücklich im Kirchenrecht steht, wird kein Orden jemanden aufnehmen, der Schulden hat. Mir hat mal ein Benediktiner erzählt, dass sie einen Kandidaten rausgeschmissen haben, nachdem dieser immer wieder Post von seinen Gläubigern bekam.
Can. 644 — Die Oberen dürfen keine Weltkleriker zum Noviziat zulassen, ohne deren eigenen Ordinarius befragt zu haben, und auch niemanden, der Schulden hat, die er nicht bezahlen kann.
- cantus planus
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Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Hallo und herzlich willkommen zunächst!Hexlein hat geschrieben:Hallo,
danke für die Antworten.
Ich denke es ist ein bisschen schwierig das Kloster anzuschreiben, für das ich mich interessiere.

Diese Schwierigkeiten sind doch bei einem solchen Schritt ganz normal. Vergiss aber nicht: alle, die längst im Kloster sind, haben das auch erlebt und gefühlt. Daher macht es nichts, wenn dein Brief nicht so glatt formuliert ist, oder du manche Dinge nicht so auf den Punkt bringen kannst.
Der erste Kontakt ist wichtig. Alles andere wird sich dann ohnehin beim persönlichen Kennenlernen ergeben.
Nur Mut! Die Aufgabe scheint riesig. Dabei ist sie eigentlich so klein. Möge der Herr dir deinen Weg zeigen.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Verzeihung, Hexlein! Auch ich möchte Dich im Forum begrüßen.cantus planus hat geschrieben:Hallo und herzlich willkommen zunächst!Hexlein hat geschrieben:Hallo,
danke für die Antworten.
Ich denke es ist ein bisschen schwierig das Kloster anzuschreiben, für das ich mich interessiere.
.

???
Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Nur Mut, Hexlein... bald firmen lassen! Ohne Firmung geht eh nichts und je bälder Du gefirmt bist, umso geringer ist dieses "Problem". Die Firmung ist ohnehin sehr wichtig. Ich würde mich an Deiner Stelle baldmöglichst um dieses Sakrament bemühen.
Mich würde auch interessieren, wo Du warst:)


Mich würde auch interessieren, wo Du warst:)
et nos credidimus caritati
Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Hier muss noch widersprochen werden. Der Orden bzw. das Haus ist nicht verpflichtet, die Schulden seiner Angehörigen zu zahlen.Siard hat geschrieben: Vermutlich war der Grund, daß unter solchen Umständen anzunehmen war, daß der Kandidat seine Schulden eben nicht begleichen konnte. Dazu steht aber ausdrücklich im Kirchenrecht, daß ein solcher Kandidat nicht zum Noviziat zugelassen werden darf. Strengerer Regelungen im Eigenrecht können auch noch vorliegen. Außerdem müsste die Regulierung der Schulden entsprechend spätestens vor der (feierlichen) Profeß abgeschlossen sein, da sonst der Orden, bzw. das Haus zahlen muß.
Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Stimmt, obwohl ich von einem Höheren Oberen was anderes gehört habe, aber es ist ja eigentlich auch egal, da jemand der seine Schulden nicht bezahlen kann gar nicht aufgenommen werden darf.iustus hat geschrieben:Hier muss noch widersprochen werden. Der Orden bzw. das Haus ist nicht verpflichtet, die Schulden seiner Angehörigen zu zahlen.
Wovon ein Ordensmitglied nach der feierlichen Profeß irgendwelche Verbindlichkeiten begleichen sollte, ist mir allerdings ein Rätsel, da auf alles Eigentum zur ewigen Profeß – möglichst auch nach weltlichem Recht – verzichtet werden soll.
Folgender Canon gibt Dir auch recht, obwohl er natürlich nicht ganz die angesprochene Situation trifft.
CIC hat geschrieben:Can. 639
§ 2. Wenn ein Mitglied mit Erlaubnis des Oberen bezüglich seines Vermögens Verbindlichkeiten eingegangen ist, muß es selbst haften; …
§ 3. Wenn ein Ordensangehöriger ohne irgendeine Erlaubnis der Oberen Verbindlichkeiten eingegangen ist, muß er selbst haften, nicht aber die juristische Person.
Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Ja, es kommt auf die genaue Fallkonstellation an.
Am einfachsten ist es wohl mit Schulden, die vor dem Ordenseintritt gemacht wurden. Hierfür haftet der Ordensangehörige nur mit seinem Privatvermögen (sofern er nach der Profess überhaupt noch solches hat, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist auch ein "Durchgriff" möglich auf diejenigen, die es erhalten haben - das kann, muss aber nicht der Orden sein).
Nach dem Ordenseintritt kommt es darauf an, ob der Ordensangehörige Verbindlichkeiten "für die Ordensgemeinschaft" begründet hat oder für sich als Privatperson. In vielen Fällen handeln Ordensangehörige als Stellvertreter für ihre Gemeinschaft (etwa die Ökonomen). Dann haftet natürlich die Gemeinschaft.
In Deutschland richtet sich das ausschließlich nach dem staatlichen Recht. Für die weltlichen Gerichte ist c. 639 unbeachtlich.
In Betracht kommt nach staatlichem Recht auch eine Haftung der Ordensgemeinschaft nach den Grundsätzen der Duldungs- und der Anscheinsvollmacht.
Am einfachsten ist es wohl mit Schulden, die vor dem Ordenseintritt gemacht wurden. Hierfür haftet der Ordensangehörige nur mit seinem Privatvermögen (sofern er nach der Profess überhaupt noch solches hat, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist auch ein "Durchgriff" möglich auf diejenigen, die es erhalten haben - das kann, muss aber nicht der Orden sein).
Nach dem Ordenseintritt kommt es darauf an, ob der Ordensangehörige Verbindlichkeiten "für die Ordensgemeinschaft" begründet hat oder für sich als Privatperson. In vielen Fällen handeln Ordensangehörige als Stellvertreter für ihre Gemeinschaft (etwa die Ökonomen). Dann haftet natürlich die Gemeinschaft.
In Deutschland richtet sich das ausschließlich nach dem staatlichen Recht. Für die weltlichen Gerichte ist c. 639 unbeachtlich.
In Betracht kommt nach staatlichem Recht auch eine Haftung der Ordensgemeinschaft nach den Grundsätzen der Duldungs- und der Anscheinsvollmacht.
Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Zu diesen vermögensrechtlichen Fragen bei Ordensangehörigen gibt es übrigens einen anderen Thread:
http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... 9&start=

http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... 9&start=

Re: Vorraussetzungen Postulat, Noviziat ?
Es steht drin und man wurde in früheren Zeiten zumindest in einigen Orden sogar rituell vor der Einkleidung dazu befragt.Galilei hat geschrieben:Auch wenn das vielleicht nicht ausdrücklich im Kirchenrecht steht, wird kein Orden jemanden aufnehmen, der Schulden hat. Mir hat mal ein Benediktiner erzählt, dass sie einen Kandidaten rausgeschmissen haben, nachdem dieser immer wieder Post von seinen Gläubigern bekam.
Das mit der Firmung würde ich mit der Oberin vorab besprechen.
Ein düsterer Seraph möchte wohl selbst den dreieinigen Gott erschrecken.
(Mother Mary Francis)
(Mother Mary Francis)
Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Hallo,
weitergekommen bin ich bis jetzt nicht. Die "Ordsansässige" Pfarrerei bei der ich damals auch die Firmung bekommen hätte ist nicht zu erreichen.
Ich lauf dem ganze nur hinterher aber komme keinen noch so kleinen Schritt weiter.
Hexlein
weitergekommen bin ich bis jetzt nicht. Die "Ordsansässige" Pfarrerei bei der ich damals auch die Firmung bekommen hätte ist nicht zu erreichen.
Ich lauf dem ganze nur hinterher aber komme keinen noch so kleinen Schritt weiter.

Hexlein
lg,
Hexlein
Hexlein
- cantus planus
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- Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 16:35
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Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Hallo Hexlein,Hexlein hat geschrieben:Hallo,
weitergekommen bin ich bis jetzt nicht. Die "Ordsansässige" Pfarrerei bei der ich damals auch die Firmung bekommen hätte ist nicht zu erreichen.
Ich lauf dem ganze nur hinterher aber komme keinen noch so kleinen Schritt weiter.![]()
Hexlein
wozu brauchst du denn die damalige Pfarrei? Hast du einen guten Priester als geistlichen Begleiter? Den würde ich dir auf diesem Weg ohnehin dringend empfehlen. Wenn nicht, such dir einen. Man wird dir im Kloster deines Interesses vielleicht jemanden empfehlen können. Darüber hinaus sollte es in der Diözese, in der du wohnst, einen Berufungsbeauftragten geben. Auch an den könntest du dich wenden.
Wenn du schon einen Begleiter hast, sprich ihn einfach auf die fehlende Firmung an. Es ist nicht notwendig, diese in der Heimat- oder Wohnsitzpfarrei zu empfangen.
Wenn Gott dich in diesem Kloster haben will, ist eine fehlende Firmung kein Hindernis, an dem deine Berufung scheitern wird!
Lass dich nicht entmutigen.

Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Nein, ich habe keinen geistlichen Begleiter. Woher bekomme ich so jemanden? Muss es jemand bestimmtes sein?
Naja, ich lebe noch immer in der gleichen Statdt und so wäre es ja rein theoretisch möglich, das ich gefirmt werde in meiner Ortkirche oder eben sogar in der Kirche in der ich getauft wurde (anderer Stadtteil). Aber egal wie ich evrsuche Kontakt aufzunehmen ich erreiche niemanden.
Naja, ich lebe noch immer in der gleichen Statdt und so wäre es ja rein theoretisch möglich, das ich gefirmt werde in meiner Ortkirche oder eben sogar in der Kirche in der ich getauft wurde (anderer Stadtteil). Aber egal wie ich evrsuche Kontakt aufzunehmen ich erreiche niemanden.
lg,
Hexlein
Hexlein
Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Geht es vielleicht, kurz nach oder vor der Messe mal in der Sakristei reinzuschneien und einfach zu fragen? 

User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
Re: Voraussetzungen für Postulat bzw. Noviziat?
Eine "fehlende" Firmung ist sicherlich kein grundsätzliches Hindernis für einen Klostereintritt, aber es ist doch anzunehmen, daß die Firmung wird erfolgen müssen, bevor ein Eintritt stattfinden kann. In diesem Sinne.. nur nicht entmutigen lassen! Widerstände sind normal und dazu da, überwunden zu werden! 

et nos credidimus caritati