ar26 hat geschrieben:Ich will in die Diskussion nicht einsteigen, Pit, jedoch anmerken, daß die katholische Moral durchaus ein Recht auf Selbstverteidigung kennt. Sich gegen einen ungerecht handelnden Angreifer zu verteidigen, ist nicht nur geduldet, sondern selbst widerum erlaubt, zum Schutze Dritter u.U. sogar geboten. Die zielgerichtete Tötung eines Menschen, der kein ungerechter Angreifer ist, ist jedoch nicht zu dulden, sondern verboten. Da gibt es auch keine Güterabwägung. Leben ist nämlich nicht wegzuwägen.
Dann stelle ich das Beispiel zugespitzt noch mal rein, das beim ersten Versuch ja souverän ignoriert wurde:
Der aufgrund psychischer Erkrankung schuldlos handelende Angreifer darf also nicht gestoppt werden, falls dies nur mit seiner Tötung möglich ist?
Denken wir uns einen Schizophrenen, der sich gerade durch einen Kindergarten metzelt ...
Man kann das Ganze auch noch aus der Perspektive der Selbstverteidigung betrachten: Ich werde von einem (bekanntermaßen) nicht zurechnungsfähigen Menschen attackiert, der mir körperlich derart überlegen ist, daß ich mich nur durch Einsatz einer (mir gerade zur Verfügung stehenden) sehr wahrscheinlich letal wirkenden Waffe verteidigen kann. Ist es moralisch geboten, die eigenen Tötung in Kauf zu nehmen?