Indem du diesen Passus aus "Familiaris Consortio" 84:Schedar hat geschrieben:zeige mir bitte, inwiefern habe ich den Papst korrigiert.
Johannes Paul II. hat geschrieben:Die Hirten mögen beherzigen, daß sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war.
so abgewertet hast:
Schedar hat geschrieben:Nachhinein kann man sich alles mögliche einreden, um in einer Art „Selbstrechtfertigung“ dem Beichtvater herzzerreißende Geschichten zu erzählen.
Weiter schreibt der Papst auch:
Johannes Paul II. hat geschrieben:Zusammen mit der Synode möchte ich die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorgender Liebe beizustehen, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, da sie als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen können, ja dazu verpflichtet sind. Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Meßopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Initiativen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen. Die Kirche soll für sie beten, ihnen Mut machen, sich ihnen als barmherzige Mutter erweisen und sie so im Glauben und in der Hoffnung stärken.
Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.
Schedar hat geschrieben:Alex hat geschrieben:Sag mal, was willst du eigentlich? Dieser freundlich gesinnte Kirchenvertreter, nämlich der Pfarrer, hat sogar die Pflicht, die Leute auf das Nichtigkeitsverfahren hinzuweisen - weil ein Gläubiger das Recht hat zu wissen - und nachprüfen zu lassen-, in welchem Stand er sich befindet: verheiratet oder nicht.na prima!
Was tut dann eine glückliche Ehe, wenn sie erfährt, dass sie nicht gültig ist? Heiraten die Eheleute noch mal in der Kirche?
Ich nehme an, dass die Ehe nicht erfährt, dass sie ungültig ist, sondern eher das Ehepaar.

Wenn die beiden diesen Verdacht haben - und das passiert tatsächlich öfter - gibt es zwei Formen der Gültigmachung: die Validation und die Sanation in radice. Das erste: die beiden tauschen das Jawort im Pfarrbüro vor dem Pfarrer und zwei Zeugen nochmal; das zweite: Gültigmachung auf Verwaltungsweg durch Dispens des Bischofs. Aber vom Willen zur Ehe kann noch nicht mal der Papst dipensieren, das ist schon göttliches Recht.
Schedar, es ist ja so schön leicht, über andere den Stab zu brechen, nicht wahr?Schedar hat geschrieben:wie ich schon schrieb: ausdenken, ausmalen kann man sich nachhinein immer wieder etwas.Alex hat geschrieben:Beispiel: Die Frau war vorehelich und vielleicht mitten in der Berufsausbildung schwanger geworden, und der Vater hat ihr im Beisein der Mutter massiv gedroht. Da sie keine andere Alternative sah, hat sie den Erzeuger geheiratet.
Die Ehe wäre nichtig wegen sog. Ehrfurchtszwanges. Wenn man so unter Druck gesetzt wird, kann man keinen freien Ehewillen haben - damit kommen weder Ehe noch Ehesakrament zustande.
Aber die sachliche Antwort lautet: Ausmalen kann man sich sonst was. Vor Gericht, auch vor einem kirchlichen Gericht, muss man es beweisen durch Zeugenaussagen, Dokumente... Und immerhin mindestens zwei Gerichtshöfe zu mindestens je drei Richtern überzeugen, denn in Ehesachen muss in zwei Instanzen dasselbe Urteil vorliegen.
Ja, das können sie, natürlich! Wenn ein (sakramentales) Eheband besteht, kann man den Leuten nichts anderes sagen als: Sorry, ihr könnt euch noch so sehr lieben und noch so edle Motive haben - ihr lebt dann - vielleicht mit sehr ruhigem Gewissen - in Sünde. Denn diese erste Ehe steht euch im Weg.Schedar hat geschrieben:Wozu? Damit die Eheleute noch mal heiraten, falls das Sakrament nie bestanden hat?Alex hat geschrieben:Mann, kannst du dir vielleicht von jemandem, der sich zu diesen bösen, bösen Kanonisten zählt, auch mal was erklären lassen???
Hier geht es nicht darum, ein Sakrament aus der Welt zu schaffen, sondern nach einer sorgfältigen Untersuchung festzustellen, dass ein Sakrament nie bestanden hat!
Wenn es kein Eheband gibt, sind die Leute nicht an die Pflichten der Eheleute gebunden, weil sie keine Eheleute sind - was durch das Verfahren erst amtlich untersucht und festgestellt worden ist.
Angenommen, eine Priesterweihe ist nicht gültig (z.B. weil die Handauflegung ausgelassen wurde). Dann ist der Mann nun mal kein Priester, egal wie rauschend die Primiz gefeiert wurde.
Ich muss dich also korrigieren: Die Leute heiraten dann nicht nochmals sondern erstmals.
Auf dein Beispiel antworte ich separat. Zumindest gehe ich davon aus, dass du auf eine Behauptung auch eine Entgegnung erwartest.
