Sempre hat geschrieben:Dem Mathematiker mag egal sein, wie herum man die Sache sieht, ich plädiere dennoch dafür, dass man den Zaun um die Wölfe zieht.
Also die Mörder einsperren, nicht sie aufhängen. Na also, du hast es eingesehen!
Sempre hat geschrieben:Die Kosten einer lebenslangen Hochsicherheitsverwahrung sind natürlich auch zu bedenken.
Klar, und dann die Haftentschädigung, wenn er unschuldig war. Richtig, Sempre, Kopf abhacken ist billiger.
Nein, sondern Sempre meint, dass Friedricus irrt, der glaubt, man könne jeden Schaden mit Geld wiedergutmachen, nur ein ungerechtes Todesurteil nicht.
Wie kann man ein ungerechtes (falsches Adjektiv, sollte heißen irrtümliches) Todesurteil, wenn es vollstreckt wurde, mit Geld wiedergutmachen? Es ist unwiderruflich.
Haftentschädigung wie auch Schmerzensgelder können niemals "Wiedergutmachung" sein. Erlittenes Leid läßt sich nicht rückgängig machen. Man könnte sie eher als "Tröstung" oder "Trostpflaster" bezeichnen.
Sempre hat geschrieben:Das Hauptargument von tmansor lautet: Der Staat darf die Todesstrafe nicht verhängen, da er nicht irrtumsfrei ist und im Fall eines Irrtums nicht wieder gutmachen kann, was er angerichtet hat.
Das ist auch mein Hauptargument.
Sempre hat geschrieben:Dieses Argument zieht aber nicht, denn wenn schon, dann dürfte der Staat überhaupt nichts tun, bei dem er einen nicht wiedergutzumachenden Schaden riskiert. Das tut er aber in vielerlei Hinsicht und andauernd.
Das gilt aber auch für dich. Du darfst niemals mehr ein Auto, ja nicht mal Fahrrad fahren, denn da tust du etwas, bei dem du einen nicht wiedergutzumachenden Schaden riskierst.
Da muß wohl doch ein Unterschied sein zwischen Todesstrafe und Soldaten oder Polizisten im gefährlichen Einsatz.
Und du verlangst, ich soll das erklären? Etwas offensichtliches erklären? Muß man dir auch erklären, warum es tagsüber hell ist und nachts dunkel?