Nochmal zu deinen Fragen:
1.) zum Weihrauch
-) bei der "Erstellung" (hier würden manchem Forenmitglied noch ganz andere Formulierungen einfallen) des neuen Messbuchs 1970 hat man wohl geglaubt, auf detaillierte Handlungsanweisungen weitgehend verzichten zu können. Daher ist dort nur geschildert, wann Weihrauch eingesetzt werden darf, aber nicht wie. Daher wurde in den allermeisten Gemeinden die vorher bestehende Regelung beibehalten.
Dies wurde dann erst mit dem neuen "Zeremoniale für die Bischöfe" (leider nicht online) geändert, wo die von mir und Hubertus geschilderte Regelung aufgestellt wurde. Da das Zeremoniale auch als Muster für feierliche Gottesdienste in den Gemeinden gelten soll, galt diese Regelung damit auch generell. In der Neuauflage des MR wurde sie folgerichtig dann auch übernommen. Diese ist in der deutschen Übersetzung zwar noch nicht eingeführt, dies ändert an der Sachlage aber nichts und daher sollte man sich an diese Vorgaben auch halten.
-) Außer bei der Inzensation des Altares (durch den Zelebranten!) werden immer Doppelzüge gemacht. Sprich: Das Fass wird zweimal
in Augenhöhe nach vorne geschwenkt. Dabei sollte es beim Zurückschwingen durchaus hörbar an den Ketten anschlagen.
Größere Gruppen (Konzelebranten + Klerus in Choro oder Volk) werden dabei immer nur einmal inzensiert. Es ist ja schließlich eine symbolische Handlung. Allerdings "verteilt" man dabei die Doppelzüge (1. DZ "Mitte", 2. DZ "Links", 3. DZ "Rechts"). Ansonsten wird immer nur "geradeaus" in Richtung des zu inzensierenden Objektes geschwenkt.
Ansonsten noch zwei Ratschläge: Zum einen sollte man das Weihrauchfass beim Stehen möglichst ruhig halten, um einen deutlichen Unterschied zum Schwenken (z. B. bei einer Prozession) zu machen. Höchstens während des Evangeliums kann man das Fass leicht schwenken. (Vorsicht: Der Diakon sollte außer Rauch auch noch Sauerstoff atmen können!). Zum anderen empfiehlt es sich, bei den Elevationen abwechselnd mit den Schellen zu inzensieren. Das sollte sich dann etwa so anhören: "Klingeling - Klock, Klock - Klingeling - Klock, Klock - Klingeling - Klock, Klock".
-) Was die Verbeugung anbelangt, so ist sie nur für den Thurifer vorgeschreiben. Es sollte allerdings eine "tiefe" Verneigung sein. Dabei werden Kopf und Oberkörper soweit geneigt, daß man mit den Fingern die Knie berühren könnte.
Für den oder die Inzensierten ist die Verneigung eine Sache der "liturgischen Höflichkeit".
Allerdings würde ich bei der Volksinzens stur solange warten, bis die Gemeinde zumindest aufgestanden ist (ggf. muß man durch eine entsprechendes Handzeichen nachhelfen).
-) Das Nachlegen von Weihrauch durch die Messdiener ist erlaubt, teilweise (Fronleichnamsprozession!) geradezu erforderlich, sollte aber möglichst diskret erfolgen. Das genannte Gebet ("Ab illo benedicaris,...") ist auch für den Zelebranten ausdrücklich untersagt.
2. Zur Leitung der Messdienerausbildung:
-) Grundsätzlich ist eine Gruppenleiterausbildung nicht zwingend vorgeschrieben.
-) Als Eherenamtlich Tätiger bist du auf jeden Fall (gesetzlich) unfallversichert.
-) Was eine Haftpflichtversicherung anbelangt, so mußt du die Regelung in deinem Bistum genau prüfen. Die entsprechende Fachstelle im Generalvikariat wird dir da weiter helfen können.
-) Probleme könnte es allerdings hinsichtlich der neuen Relegungen zur Missbrauchsprävention geben:
Im EB Köln (s.
Amtsblatt April 2011) mußt du als Ehrenamtlicher zwar kein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, aber du mußt eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben und sollst geschult werden. Diese Schulung wird i.d.R. im Rahemn der Gruppenleiterausbildung erfolgen. Wenn du also ohne diese Ausbildung mit Kindern und Jugendlichen arbeitest, setzt sich der zuständige Kirchenvorstand der Gefahr aus, eine ungeeignete Person beauftragt zu haben und somit ggf. mit haftbar gemacht zu werden. Inwieweit er dies riskiert, ist zumindest fraglich.