Welche Volksschichten sollen in Deutschland studieren?
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Welche Volksschichten sollen in Deutschland studieren?
Nach der Einführung der 650€ pro 1 Semester länger studieren als festgeschrieben, wird jetzt drüber gerichtlich entschieden, ob nicht von Beginn an gezahlt werden soll.
Ich spekuliere, dass ohne hin, Kinder von Lehren und anderen Beamten überproportional an Unis vertreten sind. Sollen die Unis demnächst, Arbeiterkinder befreite Zonen werden?
Ich spekuliere, dass ohne hin, Kinder von Lehren und anderen Beamten überproportional an Unis vertreten sind. Sollen die Unis demnächst, Arbeiterkinder befreite Zonen werden?
Informiere dich erst einmal, ab wann diese 650€ anfallen.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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- Fichtel-Wichtel
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650€ pro Semester ,also für 6 Monate ist recht wenig.An berufsbildenden Schulen kostet 1 Monat schon oft genug fast soviel.Semestergebühren von 3000,-€ sind keine Seltenheit, oftgenug bezahlt vom Arbeitsamt oder vom Rehaträger.Dazu dann noch die Kosten von Unterbringung,Verpflegung, usw.
Also studieren für 650€ ist fast schon billig zu nennen,jedensfalls nen Spuckegünstigerpreis.Dann noch die sonstigen Kosten wie Unterbringung,Verpflegung usw.
Kann man das studieren nur jedem empfehlen,billiger ist ne Ausbildung wohl kum zu bekommen,es sei denn man ist normaler Lerhrling und bekommt die Azubivergütung.
Gruß,
Elisabeth
Also studieren für 650€ ist fast schon billig zu nennen,jedensfalls nen Spuckegünstigerpreis.Dann noch die sonstigen Kosten wie Unterbringung,Verpflegung usw.
Kann man das studieren nur jedem empfehlen,billiger ist ne Ausbildung wohl kum zu bekommen,es sei denn man ist normaler Lerhrling und bekommt die Azubivergütung.
Gruß,
Elisabeth
Man möge bitte beachten, daß diese Studiengebühren in der Regel erst nach 14 - 16 Semestern anfallen (in NRW).
Gruß Jürgen
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Ich weiß nicht wovon du redest. Sprichst du von irgendwelchen Cisco Zertifizierungen, die jeder selbst bezahlen muss und die weit über 10 000 € kosten? Ich ging davon aus, dass ein Studium eine weiterführende Ausbildung ist, so wie die Grundschul- und die spätere Sekundarstufen I oder II -ausbildung eine ist. Somit ist es mir fremd, dass ein Mensch in der Grundschule für sein Schülersein bezahlen muss. Auch wenn jemand in der Sekundarstufe I oder II ist, wird nicht zur Kasse gebeten. Bisher, war so etwas auch an deutschen Unis nicht üblich. Von daher, kann ich deinen Aussaagen nicht folgen.Fichtel-Wichtel hat geschrieben:650€ pro Semester ,also für 6 Monate ist recht wenig.An berufsbildenden Schulen kostet 1 Monat schon oft genug fast soviel.Semestergebühren von 3000,-€ sind keine Seltenheit, oftgenug bezahlt vom Arbeitsamt oder vom Rehaträger.Dazu dann noch die Kosten von Unterbringung,Verpflegung, usw.
Also studieren für 650€ ist fast schon billig zu nennen,jedensfalls nen Spuckegünstigerpreis.Dann noch die sonstigen Kosten wie Unterbringung,Verpflegung usw.
Kann man das studieren nur jedem empfehlen,billiger ist ne Ausbildung wohl kum zu bekommen,es sei denn man ist normaler Lerhrling und bekommt die Azubivergütung.
Gruß,
Elisabeth
Zuletzt geändert von Knecht Ruprecht am Mittwoch 13. Oktober 2004, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Juergen hat geschrieben:Man möge bitte beachten, daß diese Studiengebühren in der Regel erst nach 14 - 16 Semestern anfallen (in NRW).
Dann ist die bisherige Regelung doch eigentlich eine Benachteiligung aller anderen ,die für ihre Berufsausbildung so etliches an Moneten ausgeben müssen?
Der zukünftige Nichtakdemiker dar löhnen,an Schulgeld,und die zukünftigen Akademiker kriegen ihre Ausbildung für lau.Und das wurde jahrzehntelang so hingenommen,und dann auch noch von den Sozen.Wie lautet deren Lieblingswort, welches bekanntlich mit G anfängt.
Gruß,
Elisabeth
[Punkt]Kordian hat geschrieben:Mir ist kein Studiengang bekannt, der eine festgelegte Studiundauer von 13-15 Semester hat.Juergen hat geschrieben:Man möge bitte beachten, daß diese Studiengebühren in der Regel erst nach 14 - 16 Semestern anfallen (in NRW).
Die Studiengebühren fallen erst dann an, wenn die Regelstudienzeit um das 1,5fache überschritten wird.
Also:
Regelstudienzeit 8 Semester
Gebühren ab dem 13. Semester
Regelstudienzeit 10 Semester
Gebühren ab dem 16. Semester
Verstanden??
Aber wenn Du demnächst Politik studierst, dann wirst Du das unter Umständen eventuell vielleicht möglicherweise begreifen.....
Gruß Jürgen
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So wie ich das verstanden habe, muss man 650€ bezahlen, wenn man im 10. Semester ist und 9 Semster zum fertig werden schriftlich festgelegt sind.Juergen hat geschrieben:[Punkt]Kordian hat geschrieben:Mir ist kein Studiengang bekannt, der eine festgelegte Studiundauer von 13-15 Semester hat.Juergen hat geschrieben:Man möge bitte beachten, daß diese Studiengebühren in der Regel erst nach 14 - 16 Semestern anfallen (in NRW).
Die Studiengebühren fallen erst dann an, wenn die Regelstudienzeit um das 1,5fache überschritten wird.
Also:
Regelstudienzeit 8 Semester
Gebühren ab dem 13. Semester
Regelstudienzeit 10 Semester
Gebühren ab dem 16. Semester
Verstanden??
Kordian hat geschrieben:So wie ich das verstanden habe, muss man 650€ bezahlen, wenn man im 10. Semester ist und 9 Semster zum fertig werden schriftlich festgelegt sind.
ein Gesetz hat geschrieben:§ 6 - Verbrauch des Studienguthabens
(1) Für jedes Semester, in dem die oder der Studierende an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in einem Studiengang eingeschrieben ist, werden von dem nach § 4 eingerichteten Studienkonto Abbuchungen vorgenommen, die in der 1,5fachen Regelstudienzeit zum vollständigen Verbrauch des Studienguthabens führen (Regelabbuchungen). Eine Regelabbuchung erfolgt auch für jedes Semester vor dem Sommersemester 2004, in dem die oder der Studierende an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in einem Studiengang eingeschrieben war. Satz 2 gilt auch für Semester vor Inkrafttreten dieses Gesetzes. Auf Antrag der Studierenden werden solche Semester nicht berücksichtigt, für die Studiengebühren erhoben wurden. Für Semester als eingeschriebene Teilzeitstudierende oder eingeschriebener Teilzeitstudierender erfolgt eine entsprechend reduzierte Abbuchung, soweit das Teilzeitstudium nicht bereits bei der Festsetzung der Regelstudienzeit berücksichtigt wurde. Beurlaubungssemester sind von der Regelabbuchung ausgenommen.
(2) Die Höhe einer Regelabbuchung ergibt sich aus der Division des Studienguthabens nach § 4 Abs. 2 Satz 1 durch das 1,5fache der Regelstudienzeit. Ist ein Studienguthaben geringer als eine Regelabbuchung, wird es im Falle eines Studiums nach § 1 einmalig bis zu einer Regelabbuchung erhöht.
(3) Die Regelstudienzeit bestimmt sich nach der Prüfungsordnung des gewählten Studiengangs. Für das Bachelor- oder Bakkalaureusstudium und das Masterstudium im Sinne des § 1 Abs. 2 wird eine Regelstudienzeit von insgesamt 10 Semestern zugrunde gelegt.
Gruß Jürgen
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Ja gut. dann ist da ja noch Luft. Doch wenn diese Woche das Gericht entscheidet, dass von Anfang an 650 € gezahlt werden müssen, dann spielt das Theme von eben, keine Rolle mehr...Juergen hat geschrieben:Kordian hat geschrieben:So wie ich das verstanden habe, muss man 650€ bezahlen, wenn man im 10. Semester ist und 9 Semster zum fertig werden schriftlich festgelegt sind.ein Gesetz hat geschrieben:§ 6 - Verbrauch des Studienguthabens
(1) Für jedes Semester, in dem die oder der Studierende an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in einem Studiengang eingeschrieben ist, werden von dem nach § 4 eingerichteten Studienkonto Abbuchungen vorgenommen, die in der 1,5fachen Regelstudienzeit zum vollständigen Verbrauch des Studienguthabens führen (Regelabbuchungen). Eine Regelabbuchung erfolgt auch für jedes Semester vor dem Sommersemester 2004, in dem die oder der Studierende an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in einem Studiengang eingeschrieben war. Satz 2 gilt auch für Semester vor Inkrafttreten dieses Gesetzes. Auf Antrag der Studierenden werden solche Semester nicht berücksichtigt, für die Studiengebühren erhoben wurden. Für Semester als eingeschriebene Teilzeitstudierende oder eingeschriebener Teilzeitstudierender erfolgt eine entsprechend reduzierte Abbuchung, soweit das Teilzeitstudium nicht bereits bei der Festsetzung der Regelstudienzeit berücksichtigt wurde. Beurlaubungssemester sind von der Regelabbuchung ausgenommen.
(2) Die Höhe einer Regelabbuchung ergibt sich aus der Division des Studienguthabens nach § 4 Abs. 2 Satz 1 durch das 1,5fache der Regelstudienzeit. Ist ein Studienguthaben geringer als eine Regelabbuchung, wird es im Falle eines Studiums nach § 1 einmalig bis zu einer Regelabbuchung erhöht.
(3) Die Regelstudienzeit bestimmt sich nach der Prüfungsordnung des gewählten Studiengangs. Für das Bachelor- oder Bakkalaureusstudium und das Masterstudium im Sinne des § 1 Abs. 2 wird eine Regelstudienzeit von insgesamt 10 Semestern zugrunde gelegt.
Genossen! (oder?)Fichtel-Wichtel hat geschrieben:und dann auch noch von den Sozen.Wie lautet deren Lieblingswort, welches bekanntlich mit G anfängt.
Gruß,
Elisabeth
oder Garl Marks

"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Re: Welche Volksschichten sollen in Deutschland studieren?
Möchte sich dazu niemand äußern?Kordian hat geschrieben:
Ich spekuliere, dass ohnehin, Kinder von Lehren und anderen Beamten überproportional an Unis vertreten sind. Sollen die Unis demnächst, Arbeiterkinder befreite Zonen werden?

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Natürlich spielt das Geld keine Rolle. Der Reiche braucht schließlich auch kein Geld um glücklich zu sein und der Gesättigte braucht auch kein Essen um satt zu sein, etc.Dirk hat geschrieben:Die Unis sind schon heute weitgehend "arbeiterkinderbefreiete Zone". In meinem Umkreis im Studium und auch heute kenne ich niemanden aus einer Abeiterfamilie. Ob da das Geld die Hauptursache ist, wage ich zu bezweifeln.
...und die Dummen brauchen keine Unis um dumm zu sein/werden/bleiben.Kordian hat geschrieben:Natürlich spielt das Geld keine Rolle. Der Reiche braucht schließlich auch kein Geld um glücklich zu sein und der Gesättigte braucht auch kein Essen um satt zu sein, etc.
Gruß Jürgen
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Allerdings, Jürgen, das solltest du beachten: die Studienkonten gibt es nur für Studenten, die noch keinen akademischen Abschluss bei der Einführung der Neuregelung hatten (SS 2004). Für meine Kommilitonen und mich beim Lizentiatsstudiengang war das ganz schön heftig, denn man wollte weder anerkennen, dass das Lizentiat schon ein Form der Promotion (und damit gebührenfrei) ist noch dass dieser Studiengang den theologischen bzw. juristischen Abschluss notwendig voraussetzt. Ein Kanonist MUSS nun mal zwei Studiengänge absolvieren. Schließlich haben wir doch Erfolg gehabt, aus dem dritten "Dispensgrund": der Studiengang ist ausschließlich drittmittelfinanziert und damit nicht zu "besteuern".
Ach ja, man sollte vielleicht erwähnen, dass gewissen Politikern u.a. Studiengebühren von 1000€ pro Semester ab Studienanfang vorschweben. Damit würde Studieren zu einem Privileg der Kinder betuchter Eltern... denn für das zugleich genannte Stipendiensystem fehlt andersherum das Geld.
Ich kann nur meine Theorie wiederholen... Deutschland soll offensichtlich bildungsmäßig wieder in die Steinzeit zurückkatapultiert werden.
Ach ja, man sollte vielleicht erwähnen, dass gewissen Politikern u.a. Studiengebühren von 1000€ pro Semester ab Studienanfang vorschweben. Damit würde Studieren zu einem Privileg der Kinder betuchter Eltern... denn für das zugleich genannte Stipendiensystem fehlt andersherum das Geld.
Ich kann nur meine Theorie wiederholen... Deutschland soll offensichtlich bildungsmäßig wieder in die Steinzeit zurückkatapultiert werden.
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Kordian hat geschrieben:Studienunterstützung gibt es in Deutschland auch.
Du meinst die Förderung nach dem BAföG!?
Kordian hat geschrieben:Allerdings nur für die Kinder, deren Eltern vom Arbeitslosengeld II leben.
?????????????? Quelle??

Wo hast Du denn das her????Kordian hat geschrieben:Ab Arbeiterstatus werden Kinder von Arbeitern mit Kindern von Lehrern bzw. Beamten gleichgestellt.
Dieser Link macht dich ggf. ein wenig wissender.
Kordian, ist das wirklich so schwierig erst mal ein paar Infos über Google. Wikipedia, etc. einzuholen, damit Du weniger Unsinn verbreitest?
So läufst Du Gefahr, von niemandem mehr ernst genommen zu werden.
Bernd Heinrich
Wurde er das je?Bernd Heinrich Stein hat geschrieben:So läufst Du Gefahr, von niemandem mehr ernst genommen zu werden.

Gruß Jürgen
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@Bernd Heinrich Stein
Jetzt extra für Bernd. Natürlich werden auch Arbeiterkinder vom Staat unterstützt, wenn die Eltern nicht mehr verdienen, als Eltern die von Arbeitslosengeld II leben. Somit hat auch Bernd Recht, dass auch Arbeiterkinder vom Staat unterstützt werden.
Doch mir geht es um die Gleichstellung und die daraus folgende Nichtunterstützung für Arbeiterkinder, Lehrer- und sonstige Beamtenbkinder, die mehr Geld verdienen, als die Eltern die Arbeitslosegeld II bekomme. Denn Lehrer und sonstige Beamte verdienen min. das Doppelte was Arbeiter verdienen, nur haben im Gegenzug Arbeiter nicht die halben Kosten gegenüber von Lehrern und anderen Beamten, die doppelt so viel verdienen.
Jetzt extra für Bernd. Natürlich werden auch Arbeiterkinder vom Staat unterstützt, wenn die Eltern nicht mehr verdienen, als Eltern die von Arbeitslosengeld II leben. Somit hat auch Bernd Recht, dass auch Arbeiterkinder vom Staat unterstützt werden.
Doch mir geht es um die Gleichstellung und die daraus folgende Nichtunterstützung für Arbeiterkinder, Lehrer- und sonstige Beamtenbkinder, die mehr Geld verdienen, als die Eltern die Arbeitslosegeld II bekomme. Denn Lehrer und sonstige Beamte verdienen min. das Doppelte was Arbeiter verdienen, nur haben im Gegenzug Arbeiter nicht die halben Kosten gegenüber von Lehrern und anderen Beamten, die doppelt so viel verdienen.
Oh danke.Kordian hat geschrieben:@Bernd Heinrich Stein
Jetzt extra für Bernd.
Kordian, Blödsinn wird auch durch Wiederholung nicht richtiger.Kordian hat geschrieben:Natürlich werden auch Arbeiterkinder vom Staat unterstützt, wenn die Eltern nicht mehr verdienen, als Eltern die von Arbeitslosengeld II leben.
Schau Dir einfach diesen Link an: http://www.bafoeg.bmbf.de
.... äh, nein nicht nur ansehen, sondern anklicken


und natürlich auch lesen!!
Kordian hat geschrieben:Doch mir geht es um die Gleichstellung und die daraus folgende Nichtunterstützung für Arbeiterkinder, Lehrer- und sonstige Beamtenbkinder, die mehr Geld verdienen, als die Eltern die Arbeitslosegeld II bekomme. Denn Lehrer und sonstige Beamte verdienen min. das Doppelte was Arbeiter verdienen, nur haben im Gegenzug Arbeiter nicht die halben Kosten gegenüber von Lehrern und anderen Beamten, die doppelt so viel verdienen.
Ich glaubs einfach [Punkt]


wir überlegen, extra für Kordian... eine Spielecke einzurichten.Cicero hat geschrieben:Das ging uns allen mal so.Bernd Heinrich Stein hat geschrieben: Ich glaubs einfach [Punkt]
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"Achtung - die Postings dieses Users sind nicht repräsentativ für Katholiken". oder so....

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„Horizontal“ kannst du ein Volk in Stämme o. ä. gliedern. So gehörst beispielshalber du zum Stamm der Baiern, die wiederum zum großen Volk der Deutschen zählen. Hadschi Halef Omar wurde Scheik des Stamms der Haddedihn vom großen Volk der Schammar.
Etwas anderes sind die vom Eröffner dieses Strangs angesprochenen „Schichten“ eines Volks. Dabei geht es gleichsam um die „vertikale“ Gliederung des Volks. Die einfachste Gliederung ist jene in Ober-, Mittel- und Unterschicht. Das kann man noch weiter differenzieren. Auch die Unterscheidung von Ständen – von den Schichten zu unterscheiden – gehört hierher.
Wem freilich all diese Schichtentheorie an der eigenen Hinterschicht vorübergeht, dem empfiehlt der kundige Wirtschaftsfachmann einen kräftigen Schluck Klosterfrau Melissengeist, oder aber den Gang in die Wirtschaft.
Etwas anderes sind die vom Eröffner dieses Strangs angesprochenen „Schichten“ eines Volks. Dabei geht es gleichsam um die „vertikale“ Gliederung des Volks. Die einfachste Gliederung ist jene in Ober-, Mittel- und Unterschicht. Das kann man noch weiter differenzieren. Auch die Unterscheidung von Ständen – von den Schichten zu unterscheiden – gehört hierher.
Wem freilich all diese Schichtentheorie an der eigenen Hinterschicht vorübergeht, dem empfiehlt der kundige Wirtschaftsfachmann einen kräftigen Schluck Klosterfrau Melissengeist, oder aber den Gang in die Wirtschaft.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.