Yeti hat geschrieben:Wenn es ihm so wichtig gewesen wäre, Vater für dieses Kind zu sein, hätte er versuchen sollen, die Ehe zu retten.
Volle Zustimmung.
Yeti hat geschrieben:Falls es gar keine Ehe gab, stellt sich mir die Frage, wie er dann überhaupt die Chuzpe haben kann, plötzlich Vater für dieses Kind sein zu wollen.
Mir stellt sich die Frage, wie die Mutter diese Chuzpe haben kann.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
iustus hat geschrieben:Aber dass es für ein Kind besser ist, den Vater gar nicht zu kennen, das glaube ich nicht. Zum Glück hat sich hier auch bei Adoptivkindern eine ganz andere Praxis durchgesetzt.
Ich möchte meinen leiblichen Vater gar nicht kennenlernen. Für mich ist es besser, ich lerne ihn nicht kennen. Das ist meine mich persönlich betreffende Meinung und mein Wille als Adoptivkind und da ist es mir echt vollkommen wurscht, was ein anderer glaubt. Und das hast du gefälligst zu akzeptieren.
Und Du hast nicht ständig Deine Einzelfälle zum allgemeinen Recht zu erheben.
Auch hier:
Yeti hat geschrieben:Der leibliche Vater, der noch nicht mal den Mumm zur Ehe hatte, soll sich trollen. So sollte es sein.
Es soll auch Fälle geben, in denen die Frau "nicht den Mumm zu Ehe" hatte.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das Urteil dieses „europäischen“ Blutsauger-„Gerichts“hofs hat einen
einzigen Zweck: Ehe und Familie weiter zu zerstören.
Nicht der EGMR hat die Ehe zerstört, sondern der Ehebrecher bzw. die Ehebrecherin.
Wenn dann die Fassade rechtlich genehmigt Einschußlöcher kriegt oder in sich zusammenfällt, dann bitte beim Verursacher nachhaken. Das Böse agiert nicht nur über Institutionen, und auch die Gerichte sind noch Teil der societas mixta; daß Straßburg ausschließlich ein willfähriges Werzeug des Teufels ist, kann ich in der Form nicht erkennen.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
taddeo hat geschrieben:Bis vor einigen Jahren war es noch nicht mal möglich, in so einem Fall die "Wahrheit" rauszufinden.
Jetzt ist es aber möglich.
taddeo hat geschrieben:
Wem nützt denn die Ermittlung der biologischen Vaterschaft in diesem Fall hier? Dem Kind - das dann womöglich erfährt, daß es ungewollte Folge eines Seitensprungs ist und einen Knacks in Bezug auf seinen "sozialen" Vater kriegt? Diesem "sozialen" Vater, der seiner Frau den Seitensprung verziehen zu haben scheint und das Kind als sein eigenes angenommen hat - und gar nicht genau wissen wollte, ob es biologisch auch so ist? Oder dem biologischen Vater, der damals skrupellos genug war, eine verheiratete Frau ins Bett abzuschleppen und jetzt in der Midlifecrisis auf einmal emotional wird und Ansprüche stellen will?
Du redest wirres Zeug.
taddeo hat geschrieben:
Die bisherige Regelung ist völlig in Ordnung und die einzige, die dem Kindeswohl tatsächlich dient. Wenn das Kind mal volljährig ist und Interesse an seiner biologischen Abstammung haben sollte, kann es den Test immer noch machen lassen und Kontakt mit dem potentiellen Erzeuger aufnehmen.
Wenn es keine Ahnung hat? Na, du bist mir ein Scherzkeks, mein Lieber!
Der mutmaßliche Vater handelt, wenn er diesen Weg in Kauf nimmt und er nicht nur an sich denkt (was ich voraussetze), verantwortungsvoll gegenüber seinem Kind.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
taddeo hat geschrieben:Oder dem biologischen Vater, der damals skrupellos genug war, eine verheiratete Frau ins Bett abzuschleppen und jetzt in der Midlifecrisis auf einmal emotional wird und Ansprüche stellen will?
Wieso hast Du als Mann so eine schlechte Meinung von Deinen Geschlechtsgenossen? Kann es nicht genausogut sein, dass derjenige gar nicht wusste, dass er eine verheiratete Frau vor sich hatte?! Als ob Frauen immer nur lieb und brav wären und die Männer die Bösen...
Genau, vom Apfel haben beide gekostet.
Melody hat geschrieben:
Ganz schlimm finde ich übrigens in dem Zusammenhang die Fälle, wo eine nichtverheiratete Frau ein Kind abtreiben lässt... gegen den Willen des Kindsvaters... und der hat null Möglichkeiten, das zu verhindern...
Nur nebenbei: Die meisten Abbrüche erfolgen bei verheirateten Frauen.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
iustus hat geschrieben:
Es kann sehr wohl dem Kindeswohl dienen, wenn es dieses Umgang mit seinem biologischen Vater hat.
Finde ich nicht. Die Vaterrolle ist eine soziale - es dient dem Kindeswohl, wenn es da Kontinuität gibt.
Oh Gott! Oha! Aua, aua!
Da bist du aber auf einem ganz üblen, altliberalen Holzweg.
Auch die von dir aufgezählen Ausnahmen stimmen so nicht: tatsächlich suchen viele Adoptivkinder später Informationen über ihre biologischen Eltern. Das Thema bleibt unterschwellig bestimmend, auch wenn es nicht im Vordergrund steht.
"Plötzlich auftauchen" dürfen die biologischen Eltern übrigens nach einer Adoption gar nicht. Das ist rechtlich klar untersagt.
Eines ist jedenfalls völlig klar: Vater - Mutter - Kind; - biologisch und sozial, wenn auch letzteres nicht immer gegeben ist (Adoptiveltern, Pflegeltern, Stiefkindapostion etc.).
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Leiblichen Vätern kann der Umgang mit ihren Kindern nicht mehr ohne weiteres mit der Begründung verweigert werden, dass zwischen ihnen und ihrem Kind keine sozial-familiäre Beziehung bestanden habe. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Deutsche Familiengerichte müssten demnach immer untersuchen, ob ein Umgangsrecht im Interesse des Kindeswohls sei.
Sehr vernünftig!
Das überhaupt nur in die Nähe von PID zu rücken, die zum Mord an Kindern führt, ist schäbig.
Nein, das ist gar nicht schäbig. Es kann sehr wohl auch im Interesse des Kindeswohles sein, wenn das Kind den Vater lieber gar nicht kennenlernt - als Kind. Wie gesagt: kann. Und ein unbedingt und auf jeden Fall einzuklagendes Recht darin zu sehen, das entspricht genau dem Gedanken, der auch bei der PID im Hintergrund steht. "Das Recht auf ein Kind" - geboren oder ungeboren. Mitunter gebietet es auch die angebliche Liebe zum Kind, es in Ruhe zu lassen, wenn es glücklich in einer Familie lebt. Das ist damit gemeint, wenn die deutschen Gerichte von Kindeswohl sprechen.
Du verdrehst die Perspektive: das Recht des Kindes auf seinen Vater (den Kindsvater), samt seiner rechtlichen Ansprüche (Unterhalt, Erbrecht etc.).
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
ad-fontes hat geschrieben:
Der mutmaßliche Vater handelt, wenn er diesen Weg in Kauf nimmt und er nicht nur an sich denkt (was ich voraussetze), verantwortungsvoll gegenüber seinem Kind.
Und warum meinst Du das voraussetzen zu können?
Ausserdem bedeutet Deine Aussage im Umkehrschluss, dass - sofern der mutmaßliche Vater doch nur an sich denkt - er nicht verantwortungsvoll gegenüber seinem Kind handelt. Sorry, aber das Verhalten ist dasselbe und nur von der Intention soll abhängen, ob es verantwortungsvoll ist oder nicht - während die Intention des mutmaßlichen Vaters für das Kind nichts ändert. Damit kann dann das Kindeswohl nicht an erster Stelle stehen.
Ob ein Kind später einmal (z.B. wenn es adoptiert ist) seine biologischen Wurzeln sucht - hat nichts damit zu tun, dass es als kleines Kind sicherlich nicht gut für ein Kind ist, wenn es zwischen verschiedenen Welten hin- und hergerissen wird.
Es gibt drei Arten von Menschen: Haie, Haifischfutter und Menschen, die es gelernt haben mit den Haien zu schwimmen ohne gefressen zu werden.
ad-fontes hat geschrieben:
Du verdrehst die Perspektive: das Recht des Kindes auf seinen Vater (den Kindsvater), samt seiner rechtlichen Ansprüche (Unterhalt, Erbrecht etc.).
Ähm - sind wir jetzt beim Kindeswohl oder bei materiellen Aspekten? Oder hältst Du beides für dasselbe?
Es gibt drei Arten von Menschen: Haie, Haifischfutter und Menschen, die es gelernt haben mit den Haien zu schwimmen ohne gefressen zu werden.
Yeti hat geschrieben:übt der leibliche Vater zuviel Druck oder gar Zwang auf das Kind aus (was er rechtlich gar nicht darf, aber beweis das mal vor Gericht) oder versucht es durch Überredung (oder durch Geschenke) dazu zu bringen, z.B. am Wochenende zu ihm zu fahren, bringt er das Kind in eine innere Gewissensnotlage und es wird sich letztlich gegen den Umgang mit ihm entscheiden. Ein völlig entkrampfter Umgang aber ist sehr selten
Dann handelt der Vater nicht verantwortlich.
P.S. Schon auffällig, wie man a) in Stereotypen denkt und b) von worst-case Szenarien ausgeht.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
ad-fontes hat geschrieben:
Der mutmaßliche Vater handelt, wenn er diesen Weg in Kauf nimmt und er nicht nur an sich denkt (was ich voraussetze), verantwortungsvoll gegenüber seinem Kind.
Und warum meinst Du das voraussetzen zu können?
Weil das Kindswohl der Bezugspunkt ist.
Die Prüfung (und ggf. Entscheidung) obliegt den zuständigen Stellen (Familiengericht etc.). Dann ist allerdings schon einiges schief gelaufen.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
ad-fontes hat geschrieben:
Du verdrehst die Perspektive: das Recht des Kindes auf seinen Vater (den Kindsvater), samt seiner rechtlichen Ansprüche (Unterhalt, Erbrecht etc.).
Ähm - sind wir jetzt beim Kindeswohl oder bei materiellen Aspekten? Oder hältst Du beides für dasselbe?
Wir (ich) rede(n) von Beziehung. Beziehungen sind immer (von) Geben und Nehmen/Empfangen (geprägt).
Geben ist seliger als Nehmen: das meine ich mit verantwortungsvoll.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Ein Kind hat das Recht, seinen natürlichen Vater kennenzulernen. Ein Vater das Recht, sein Kind kennenzulernen. In jedem ist das verankert, es ist ein zum Naturrecht zu zählender Grundsatz.
Maurus hat geschrieben:Ein Kind hat das Recht, seinen natürlichen Vater kennenzulernen. Ein Vater das Recht, sein Kind kennenzulernen. In jedem ist das verankert, es ist ein zum Naturrecht zu zählender Grundsatz.
Yeti hat geschrieben:
Richtig, aber die Eltern sollten dem Kind auch ein Umfeld bieten können, welches einer positiven Entwicklung des Kindes auch förderlich ist. Das ist definitiv nicht der Fall, wenn das Kind bereits in einer intakten Familie lebt und z.B. alle zwei Wochen wider seinen eigenen Willen aus dieser Umgebung herausgerissen wird. Dann steht das Wohl des Kindes höher als das "Recht" des leiblichen Vaters und genauso haben deutsche Gerichte dankenswerterweise bisher entschieden.
Sie haben nur so entschieden, weil es anscheinend überhaupt nicht geprüft wurde, ob es wirklich für das Kind förderlich ist, dass es keinen Kontakt hat. Das muss nun geprüft werden und deshalb ist das Urteil sehr zu begrüßen.
Ich kenne die tausend Einzelfälle gar nicht und ich kann auch nichts darüber sagen, ob die Einzelfälle geprüft wurden oder nicht. Dass sie es nicht wurden, kann ich mir aber nicht vorstellen.
iustus hat geschrieben:Und Du hast nicht ständig Deine Einzelfälle zum allgemeinen Recht zu erheben.
Sorry, das sagst gerade du... Du scheinst schon sehr emotional in dem Thema drinzuhängen, zu sehr, um Außenstehender zu sein. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass es mir speziell um meinen Fall geht.
iustus hat geschrieben:Es soll auch Fälle geben, in denen die Frau "nicht den Mumm zu Ehe" hatte.
Richtig, in dem Fall würde ich ebenso denken. Was allerdings diese Problematik angeht, steht eher der Mann in Generalverdacht. Sonst gäbe es nämlich nicht so viele alleinerziehende Mütter. Es ist ja nicht so, dass die Väter sich reihenweise darum schlagen würden, das Kind bei sich leben zu lassen. Es scheint darunter viele zu geben, die nur zeugen können, sonst gar nichts.
Yeti hat geschrieben:übt der leibliche Vater zuviel Druck oder gar Zwang auf das Kind aus (was er rechtlich gar nicht darf, aber beweis das mal vor Gericht) oder versucht es durch Überredung (oder durch Geschenke) dazu zu bringen, z.B. am Wochenende zu ihm zu fahren, bringt er das Kind in eine innere Gewissensnotlage und es wird sich letztlich gegen den Umgang mit ihm entscheiden. Ein völlig entkrampfter Umgang aber ist sehr selten
Dann handelt der Vater nicht verantwortlich.
P.S. Schon auffällig, wie man a) in Stereotypen denkt und b) von worst-case Szenarien ausgeht.
Richtig, der Vater handelt unverantwortlich. Und das worst-case-Szenario betrifft genau mich und meine Familie.
iustus hat geschrieben:Und Du hast nicht ständig Deine Einzelfälle zum allgemeinen Recht zu erheben.
Sorry, das sagst gerade du... Du scheinst schon sehr emotional in dem Thema drinzuhängen, zu sehr, um Außenstehender zu sein. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass es mir speziell um meinen Fall geht.
Ich schrieb doch oben schon, dass ich einen Vater kenne, von dem sich die Mutter getrennt hat, die sich nun mit einem anderen vergnügt. Ich habe da echt großes Mitleid.
Letzteres habe ich nicht so verstanden.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)