Das ist Unsinn, stern. Die römisch-katholischen Vorgaben sehen durchaus vor, dass bei einer katholischen Trauung ein evangelischer Pastor teilnimmt oder bei einer evangelischen Trauung ein katholischer Priester (wobei für letzteres, falls ein Ehepartner katholisch ist, Dispens erforderlich, aber die wird üblicherweise gewährt). Dass das "im gemeinen Volk" dann als "ökumenische Trauung" oder - noch schlimmer - als "Mischhochzeit" bezeichnet wird, ist zwar so, aber trotzdem nicht sachgerecht. Und darauf bezog sich der Beitrag von Ralf.stern hat geschrieben:Das ist nicht wahr.Ralf hat geschrieben:Es gibt keine "Mischhochzeit", entweder kath. Ritus oder nicht, dann aber nur mit Dispens.
Bei uns gibt es alles: gemischte Trauung mit Pastor+Priester, Trauung nur mit Priester, Trauung nur mit ev. Pastor – das ist die Realität, die mit röm-kath. Vorgaben aus Rom nichts zu tun hat.
Frage zum kath. Eherecht
Das Christentum nimmt den Menschen, wie er ist, und macht ihn zu dem, was er sein soll.
(Adolph Kolping, Patron des XX. Weltjugendtags 2005)
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Da stimme ich Dir voll zu, die Realität der Eheschließungen in unser Kirche ist Unsinn. Etwas anderes wollte ich mit meinem Beitrag nicht zeigen.Biggi hat geschrieben:Das ist Unsinn, stern.stern hat geschrieben:Das ist nicht wahr.Ralf hat geschrieben:Es gibt keine "Mischhochzeit", entweder kath. Ritus oder nicht, dann aber nur mit Dispens.
Bei uns gibt es alles: gemischte Trauung mit Pastor+Priester, Trauung nur mit Priester, Trauung nur mit ev. Pastor – das ist die Realität, die mit röm-kath. Vorgaben aus Rom nichts zu tun hat.
Womit du ein wunderschönes Beispiel geliefert hast, wie eine Äußerung eines anderen Users (in dem Fall von mir), wenn sie aus dem Zusammenhang gerissen wird, völlig verfälscht wird. Danke!stern hat geschrieben:Da stimme ich Dir voll zu, die Realität der Eheschließungen in unser Kirche ist Unsinn. Etwas anderes wollte ich mit meinem Beitrag nicht zeigen.Biggi hat geschrieben:Das ist Unsinn, stern.stern hat geschrieben:Das ist nicht wahr.Ralf hat geschrieben:Es gibt keine "Mischhochzeit", entweder kath. Ritus oder nicht, dann aber nur mit Dispens.
Bei uns gibt es alles: gemischte Trauung mit Pastor+Priester, Trauung nur mit Priester, Trauung nur mit ev. Pastor – das ist die Realität, die mit röm-kath. Vorgaben aus Rom nichts zu tun hat.
Das Christentum nimmt den Menschen, wie er ist, und macht ihn zu dem, was er sein soll.
(Adolph Kolping, Patron des XX. Weltjugendtags 2005)
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Liebe Biggi, dagegen hast Du, mit Deiner ersten Antwort an mich, gezeigt, dass Du sehr schnell die Beiträge der Anderen, ohne den Sinn derer zu verstehen, als Unsinn abstempelst. Sicherlich war Deine Antwort eine schnelle Reaktion auf Ralfs Appelle um gepflegten Umgang miteinander. Dafür danke ich Dir, liebe Biggi.Biggi hat geschrieben:Womit du ein wunderschönes Beispiel geliefert hast, wie eine Äußerung eines anderen Users (in dem Fall von mir), wenn sie aus dem Zusammenhang gerissen wird, völlig verfälscht wird. Danke!
Hab ich dich missverstanden? Das tut mir leid! Aber ich wäre dir dankbar, wenn du mir erklären könntest, worin das Missverständnis bestand.stern hat geschrieben: ohne den Sinn derer zu verstehen,
Verstanden habe ich
1.) dass du Ralfs Aussage, es gebe keine "Mischhochzeit", als "nicht wahr" bezeichnet hast. Und diese deine Aussage widerspricht klar dem katholischen Eherecht.
2. ) das es bei euch "gemischte Trauung mit Pastor + Priester" gibt - und dies mit "den römisch-katholischen Vorgaben aus Rom nichts zu tun" habe. - Dem habe ich insofern widersprochen, als es "gemischte Trauung" tatsächlich nicht gibt, aber evangelische oder katholische Trauung unter Teilnahme eines Geistlichen der jeweils anderen Konfession durchaus den "römisch-katholischen Vorgaben aus Rom"

Wo lag das Missverständnis? Für Aufklärung bin ich immer dankbar!
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(Adolph Kolping, Patron des XX. Weltjugendtags 2005)
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Inwiefern widerspricht meine Aussage dem katholischen Eherecht, wenn sie nur die Realität unser Kirche zeigt?Biggi hat geschrieben:Hab ich dich missverstanden? Das tut mir leid! Aber ich wäre dir dankbar, wenn du mir erklären könntest, worin das Missverständnis bestand.stern hat geschrieben: ohne den Sinn derer zu verstehen,
Verstanden habe ich
1.) dass du Ralfs Aussage, es gebe keine "Mischhochzeit", als "nicht wahr" bezeichnet hast.
Gibt es also Mischhochzeiten, oder nicht?
Wenn Ralf schreibt: es gibt keine Mischhochzeiten dann bezieht sich (gramatisch) solch eine Aussage auf die Realität der Gegenwart. Leider ist die Realität anders, als das kanonische Recht es vorgibt und als Ralf vermutlich annimmt. Mischehen werden geschlossen und die Dispens wird, ohne die Umstände zu prüfen, gedankenlos erteilt (frage mich nicht, woher ich das weiß, ich weiß es einfach - aus sicherer Quelle

Biggi, wenn ich, in meiner Aussage, die Wirklichkeit unser Kirche nur artikuliere, dann widerspricht nicht meine Aussage dem katholischen Eherecht, sondern die Realität der Eheschließungen. Wenn Du also eine Anklage erheben willst, dann schließe ich mich gerne an und wir verklagen den Klerus unser Kirche, der diesen Stand der Dinge ermöglicht.Biggi hat geschrieben:Und diese deine Aussage widerspricht klar dem katholischen Eherecht.
Hast Du jetzt mich und die Absicht meiner Antwort an Ralf verstanden?
Ich geb's auf.... Wenn für dich "Mischehen" dasselbe sind wie "Mischhochzeiten", dann kann ich natürlich lange reden... - muss ich aber nicht...stern hat geschrieben:Inwiefern widerspricht meine Aussage dem katholischen Eherecht, wenn sie nur die Realität unser Kirche zeigt?Biggi hat geschrieben:Hab ich dich missverstanden? Das tut mir leid! Aber ich wäre dir dankbar, wenn du mir erklären könntest, worin das Missverständnis bestand.stern hat geschrieben: ohne den Sinn derer zu verstehen,
Verstanden habe ich
1.) dass du Ralfs Aussage, es gebe keine "Mischhochzeit", als "nicht wahr" bezeichnet hast.
Gibt es also Mischhochzeiten, oder nicht?
Wenn Ralf schreibt: es gibt keine Mischhochzeiten dann bezieht sich (gramatisch) solch eine Aussage auf die Realität der Gegenwart. Leider ist die Realität anders, als das kanonische Recht es vorgibt und als Ralf vermutlich annimmt. Mischehen werden geschlossen und die Dispens wird, ohne die Umstände zu prüfen, gedankenlos erteilt (frage mich nicht, woher ich das weiß, ich weiß es einfach - aus sicherer Quelle).
Biggi, wenn ich, in meiner Aussage, die Wirklichkeit unser Kirche nur artikuliere, dann widerspricht nicht meine Aussage dem katholischen Eherecht, sondern die Realität der Eheschließungen. Wenn Du also eine Anklage erheben willst, dann schließe ich mich gerne an und wir verklagen den Klerus unser Kirche, der diesen Stand der Dinge ermöglicht.Biggi hat geschrieben:Und diese deine Aussage widerspricht klar dem katholischen Eherecht.
Hast Du jetzt mich und die Absicht meiner Antwort an Ralf verstanden?
Aber es könnte helfen, wenn du dir einfach mal den CIC anschaust. Vielleicht gehen dir dann ein paar Stall-Laternen auf. Ich hab aber keine Lust, mir weiter den Mund fusslig zu reden bzw. die Finger wund zu tippen.
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- Robert Ketelhohn
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Es ist zwar nicht recht klar, ob oben von Mischehen oder von gemischten Trauungsriten die Rede war. Mischmasch bei der Trauung ist in jedem Fall verboten. Mischehen sind prinzipiell ebenfalls aus gutem Grund verboten. Dispens ist möglich, aber ohne Dispens keine Mischehe. Allerdings werfen sie dir heute die Dispens hinterher. Ich rate Gläubigen von Mischehen mit Nicht-Christen in jedem Fall dringend ab oder würde sie untersagen, wo mir die Verantwortung zukommt (etwa bei meinen Kindern).
Auch von Ehen mit Protestanten ist grundsätzlich klar abzuraten. Zwar sind die zu gewärtigenden Schwierigkeiten im allgemeinen nicht ganz so schwerwiegend, doch sollte man auch dies Risiko nur aus gewichtigen Gründen – zu denen Verliebtheit ganz gewiß nicht zählt – in Kauf nehmen. Ehen mit Orthodoxen würde ich nicht als Mischehen qualifizieren, doch gibt es auch bei ihnen reichlich Probleme, die den Alltag belasten und derer man sich im vorhinein bewußt sein sollte.
Auch von Ehen mit Protestanten ist grundsätzlich klar abzuraten. Zwar sind die zu gewärtigenden Schwierigkeiten im allgemeinen nicht ganz so schwerwiegend, doch sollte man auch dies Risiko nur aus gewichtigen Gründen – zu denen Verliebtheit ganz gewiß nicht zählt – in Kauf nehmen. Ehen mit Orthodoxen würde ich nicht als Mischehen qualifizieren, doch gibt es auch bei ihnen reichlich Probleme, die den Alltag belasten und derer man sich im vorhinein bewußt sein sollte.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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also das interessiert mich, wo es da (ausser den zwei drei uneinigkeiten, von wegen filioque, papstamt) im Glaubensvollzug zu problemen kommen kann. (gut der orthodoxe hat nicht die Sonntagspflicht im kath. Sinn und darf sich mal ausschlafen, aber sonst?)Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Auch von Ehen mit Protestanten ist grundsätzlich klar abzuraten. Zwar sind die zu gewärtigenden Schwierigkeiten im allgemeinen nicht ganz so schwerwiegend, doch sollte man auch dies Risiko nur aus gewichtigen Gründen – zu denen Verliebtheit ganz gewiß nicht zählt – in Kauf nehmen. Ehen mit Orthodoxen würde ich nicht als Mischehen qualifizieren, doch gibt es auch bei ihnen reichlich Probleme, die den Alltag belasten und derer man sich im vorhinein bewußt sein sollte.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Fehlende Sakramentengemeinschaft? ich dachte immer, dass orthodoxe in katholischen liturgien uneingeschränkt die sakramente wegen des gleichen sakramentsverständnisses empfangen dürfen, und katholens umgekehrt, unter der bedingung, dass ein kath priester unzumutbar weit weg ist.
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Jo. Das beruht aber, woweit ich weiß, durchaus nicht auf Gegenseitigkeit.Linus hat geschrieben:Fehlende Sakramentengemeinschaft? ich dachte immer, dass orthodoxe in katholischen liturgien uneingeschränkt die sakramente wegen des gleichen sakramentsverständnisses empfangen dürfen, und katholens umgekehrt, unter der bedingung, dass ein kath priester unzumutbar weit weg ist.
Reinhard
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Wir werden nie herausfinden, warum einer, der schnarcht,
sich selbst nicht schnarchen hören kann. (Mark Twain)
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Da Verliebtheit generell ein schlechter Grund für eine Ehe ist, ist es auch kein "gewichtiger Grund" für eine Ehe von zwei Katholiken.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Es ist zwar nicht recht klar, ob oben von Mischehen oder von gemischten Trauungsriten die Rede war. Mischmasch bei der Trauung ist in jedem Fall verboten. Mischehen sind prinzipiell ebenfalls aus gutem Grund verboten. Dispens ist möglich, aber ohne Dispens keine Mischehe. Allerdings werfen sie dir heute die Dispens hinterher. Ich rate Gläubigen von Mischehen mit Nicht-Christen in jedem Fall dringend ab oder würde sie untersagen, wo mir die Verantwortung zukommt (etwa bei meinen Kindern).
Auch von Ehen mit Protestanten ist grundsätzlich klar abzuraten. Zwar sind die zu gewärtigenden Schwierigkeiten im allgemeinen nicht ganz so schwerwiegend, doch sollte man auch dies Risiko nur aus gewichtigen Gründen – zu denen Verliebtheit ganz gewiß nicht zählt – in Kauf nehmen. Ehen mit Orthodoxen würde ich nicht als Mischehen qualifizieren, doch gibt es auch bei ihnen reichlich Probleme, die den Alltag belasten und derer man sich im vorhinein bewußt sein sollte.
Liebe auf der anderen Seite ist eine gute Basis für eine Ehe, und dann ist es auch egal wenn der andere evangelisch oder sonst was ist.
Oder gibt es noch andere Gründe warum man jemanden heiratet?
Mit anderen Worten, jemand der sagt "ich liebe ihn/sie, aber er/sie hat die falsche Konfession zum Heiraten" der liebt nicht wirklich, und wer wirklich liebt, dem ist die Konfession des anderen egal.
Wie willst du denn deinen Kindern untersagen, jemanden zu heiraten den sie lieben?
Werner
wie meine großeltern bei meiner tante anno 1964: eheunmündigkeitsverfahren, weil er moslemisch-animistischer nigerianer, sie aus streng katholischem altösterreichischem haus.
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Ääääh..... Roberts Kinder sind derzeit 2 und 4 Jahre alt.... Zu überlegen wäre demnach, ob das in 20 oder 25 Jahren funktioniert.Werner001 hat geschrieben:Aha, und du glaubst dass das 2004 funktioniert?Linus hat geschrieben:wie meine großeltern bei meiner tante anno 1964: eheunmündigkeitsverfahren, weil er moslemisch-animistischer nigerianer, sie aus streng katholischem altösterreichischem haus.
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Werner
Aber egal, ob heute oder in 20 Jahren: ich habe da doch erhebliche Zweifel!
Und ich hoffe sogar, dass die Sprösslinge von Robert stark genug sein werden, sowohl hinsichtlich des Ehepartners als auch sonst eigene Entscheidungen zu fällen - natürlich wohlberaten durch Mama und Papa, aber notfalls auch gegen deren Rat....
*duckundwegrenn*
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Linus hat geschrieben:»Fehlende Sakramentengemeinschaft? Ich dachte immer, daß Orthodoxe in katholischen Liturgien uneingeschränkt die Sakramente wegen des gleichen Sakramentsverständnisses empfangen dürfen, und Katholens umgekehrt, unter der Bedingung, dass ein kath. Priester unzumutbar weit weg ist.«
Reinhard Gonaus hat geschrieben:»Jo. Das beruht aber, woweit ich weiß, durchaus nicht auf Gegenseitigkeit.«
Falsch. Grundsätzlich verbieten Katholiken ebenso wie Orthodoxe „ihren“ Gläubigen, die Sakramente bei der jeweils „andern Seite“ zu empfangen. Echte Notfälle oder individuelle Erlaubnisse, die wohl gelegentlich vorkommen mögen, einmal außen vor.
Umgekehrt lassen die Orthodoxen die Katholiken ebensowenig zu den Sakramenten zu. In diesem Punkt sind die Katholiken „großzügiger“: Von »uneingeschränktem« Sakramentenempfang kann zwar keine Rede sein, aber die Zulassung kann unter gewissen Voraussetzungen – die in der Regel vorliegen, wenn ein Orthodoxer darum bittet – gewährt werden, und zwar unmittelbar durch den beteiligten Priester.
Umgekehrt lassen die Orthodoxen die Katholiken ebensowenig zu den Sakramenten zu. In diesem Punkt sind die Katholiken „großzügiger“: Von »uneingeschränktem« Sakramentenempfang kann zwar keine Rede sein, aber die Zulassung kann unter gewissen Voraussetzungen – die in der Regel vorliegen, wenn ein Orthodoxer darum bittet – gewährt werden, und zwar unmittelbar durch den beteiligten Priester.
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rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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