Hintergrundbericht in der FAZ über die "Presseangriffe" auf den Bundespräsidenten:
Allerdings wusste Wulff, dass eine Veröffentlichung drohte. Am Montag, dem 12. Dezember, versuchte er vom Persischen Golf aus den „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann zu erreichen. Da das nicht gelang, sprach er ihm auf die Mobilbox seines Telefons. Er klagte, dass ein „Bild“-Journalist seit Monaten eine „unglaubliche“ Geschichte plane, die am nächsten Tag veröffentlicht werden solle. Wulff kündigte für diesen Fall den „endgültigen Bruch“ mit dem „Springer“-Verlag an. Der Präsident bat um eine Unterredung, in der man über alles sprechen könne. Er sprach aber auch vom „Kriegführen“. Für ihn und seine Frau sei der „Rubikon“ überschritten.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 86639.html
Eine "unglaubliche" Geschichte, die bisher vollumfänglich bestätigt wurde. Wenn es stimmt, muß man der Presse dankbar sein, daß sie nicht eingeknickt ist.
Der Bericht der FAZ kann auch als Antwort auf die Forderung unseres Bundestagspräsidenten verstanden werden. Er vertritt ja die Auffassung:
„Auch die Medien haben Anlass zu selbstkritischer Betrachtung ihrer offensichtlich nicht nur an Aufklärung interessierten Berichterstattung.“
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 9847.html
Wie steht Lammert, von dem man eh wenig hört, jetzt da, wenn eine seiner seltenen Äußerungen zeigen, daß er über den Sachverhalt nicht richtig unterrichtet ist/war?
In dem oa FAZ-Artikel wird auch von einem Gutachten des "Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags" berichtet, dem die Frage vorgelegt wurde, ob Wulff mit dem Darlehn gegen das Ministergesetz verstoßen habe. Wegen der nicht näher bekannten Umstände konnte der Dienst keine abschließende Stellungnahme abgeben.
Doch lieferte der Dienst keineswegs einen Freispruch für den ehemaligen Ministerpräsidenten. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Gesetz dann vorläge, wenn „die dienstliche Stellung des Empfängers“ (also Wulffs Amt als Ministerpräsident) „zumindest mitursächlich“ für die Gewährung des Darlehens gewesen sein sollte. Da die zur Klärung dieser Rechtsfrage erforderlichen „tatsächlichen Umstände“ ihm nicht bekannt seien, schlussfolgert der Verfasser: „Ob das in Ihrer Frage dargestellte Verhalten gegen §5 Abs. 4 MinG (Ministergesetz; d. Red.) verstößt, können wir daher nicht beurteilen.“ Auch ob ein Verstoß gegen sonstige Rechtsvorschriften vorliege, habe angesichts der Kürze der Zeit nicht geprüft werden können. Damit wird in der bisher einzigen institutionellen Stellungnahme nicht ausgeschlossen, dass Wulff gegen das Ministergesetz verstoßen hat.
Neueste Entwicklung:
Die LBBW (Mutter der Wulff-Darlehnsgeberin BW Bank) war die Hausbank von Porsche; die Gesellschaft wurde später von VW übernommen.
Wulff saß damals als niedersächsischer Ministerpräsident im Präsidium des VW-Aufsichtsrats. Dem Bericht zufolge entwickelte er mit VW-Patriarch Ferdinand Piëch und Konzernchef Martin Winterkorn eine "Grundlagenvereinbarung" für den Einstieg bei Porsche. Dadurch konnten auch die Geldgeber des Sportwagenbauers, die BW-Bank und die LBBW, aufatmen, wie es in dem Magazin heißt.
http://www.stern.de/politik/deutschland ... 68423.html
So unsäglich dumm kann man doch als leitender Politiker und oberster Dienstherr der Landesbeamten doch nicht gewesen sein, daß man sich dann einen günstigen Kredit von diesem Kreditinstitut holt.

Damit macht man sich angreifbar und ist auch erpreßbar.
Hat Niedersachsen nicht auch einmal Steuer-CD's gekauft? Dann müßte Wulff doch wissen, daß es in jeder Organsition Lücken (Menschen) gibt, die derartige Informationen zu Geld machen (können).
Noch angreifbarer wird man, wenn man tatsächliche derartige Äußerungen auf der Mobilbox eines Journalisten hinterläßt und damit "droht", eine Zusammenarbeit mit dem Verlagshaus einzustellen, wenn die "unglaubliche Geschichte" veröffentlicht würde.
