Die Lufthoheit über den Kinderbetten
- Melody
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Und was ist mit den durchaus vorhandenen Ehepaaren, die keine Kinder bekommen können? Davon gibt es heutzutage immer mehr. Die würden dann auch noch ziemlich schmerzhaft doppelt bestraft. Das kann's ja wohl nicht sein.
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Gerade deshalb sollten vor allem Homosexuelle und Transsexuelle von dieser zusätzlichen Abgabenpflicht ausdrücklich ausgenommen werden. Diskriminierung darf schließlich hierzulande nicht sein.Melody hat geschrieben:Wenn die hier so eine Steuer einführen, dann wander ich aus. Das wäre eine bodenlose Unverschämtheit. Als ob man sich das unbedingt alles freiwillig so ausgesucht hätte.

Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Ich stimme Dir zu. Kinder sind keine Privatsache, sondern die Entscheidung, Kinder zu haben, hat Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Die Einführung einer "Kinderlosensteuer" würde zu einem zu einem gerechteren Beitrag der Kinderlosen für das Sozialsystem führen, zum anderen könnten dafür z.B. familienfeindliche Steuern wie die Mehrwertsteuer eventuell gesenkt werden.HeGe hat geschrieben:Ich halte das für eine absolut sinnvolle Maßnahme. Von der ich immerhin auch betroffen wäre. Aber unser umlagefinanziertes Sozialsystem ist anders nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Für die Frage der Besteuerung ist meiner Meinung nach die Frage nach der gewollten oder ungewollten Kinderlosigkeit relativ unerheblich, da die finanzielle Mehrbelastung durch das Aufziehen von Kindern in beiden Fällen nicht gegeben ist.
Consciousness of sin, certainty of faith, and the testimony of the Holy Spirit
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Was ist denn in diesem Zusammenhang "gerecht"? Wenn ein Jungakademiker ein Bruttogehalt von 3.000 € erhält und ihm netto davon 1.842 € (also gut 60%) verbleiben, ist das ungerecht - weil zu hoch? Soll er jetzt auch noch 100 € oder 200 € mehr zahlen, weil er gerade beruflich anfängt und noch keine Familie gründen kann? Er zahlt den gleichen Krankenversicherungsbeitrag wie jemand, der mit dem Beitrag seine vierköpfige Familie versichert. Seine Rente ist genauso hoch wie die des Familienvaters, nur das dessen überlebende Ehefrau auch noch Witwenrente bezieht, wenn der Ehemann vorher verstirbt. Ist das nicht genug Solidarfinanzierung?Jarom1 hat geschrieben:Ich stimme Dir zu. Kinder sind keine Privatsache, sondern die Entscheidung, Kinder zu haben, hat Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Die Einführung einer "Kinderlosensteuer" würde zu einem zu einem gerechteren Beitrag der Kinderlosen für das Sozialsystem führen, zum anderen könnten dafür z.B. familienfeindliche Steuern wie die Mehrwertsteuer eventuell gesenkt werden.HeGe hat geschrieben:Ich halte das für eine absolut sinnvolle Maßnahme. Von der ich immerhin auch betroffen wäre. Aber unser umlagefinanziertes Sozialsystem ist anders nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Hat der Staat Zugriff auf das gesamte Einkommen, um seinen Sozialstaat zu finanzieren und bestimmt dann, wieviel dem Einzelnen verbleibt, was "gerecht" ist?
Es handelt sich doch nur um eine durchsichtige Maßnahme, um zusätzliche Staatseinnahmen zu generieren. Es wird eine Gruppe ausgeguckt, die sich angeblich nicht gesellschaftskonform verhält und schon wird das Verhalten mit finanziellen Sanktionen (= zusätzlichen Steuern) belegt. Früher hieß es "Rauchen, Rasen oder Heizen für die Rente oder die Gesundheit", weil die Mehreinnahmen dann in den entsprechenden Töpfen verschwinden sollten. "Fliegen für die Banken oder Griechenland" war auch bei Einführung der Flugverkehrsabgabe ein beliebter Spruch. Für die gegenwärtige Aktion fiele mir auch ein Spruch ein - aber den poste ich mal lieber nicht, um kein Schreibverbot zu erhalten...
Die persönlichen Steuern und Abgaben sind doch schon hoch genug - oder nicht?

- Melody
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Caviteño hat geschrieben:Früher hieß es "Rauchen, Rasen oder Heizen für die Rente oder die Gesundheit", weil die Mehreinnahmen dann in den entsprechenden Töpfen verschwinden sollten. "Fliegen für die Banken oder Griechenland" war auch bei Einführung der Flugverkehrsabgabe ein beliebter Spruch. Für die gegenwärtige Aktion fiele mir auch ein Spruch ein - aber den poste ich mal lieber nicht, um kein Schreibverbot zu erhalten...

Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Unfug. Ob freiwillig oder nicht, ist völlig wurscht. Es ist dringend erforderlich, daßMelody hat geschrieben:Wenn die hier so eine Steuer einführen, dann wander ich aus. Das wäre eine bodenlose Unverschämtheit. Als ob man sich das unbedingt alles freiwillig so ausgesucht hätte.
diejenigen, denen die erheblichen wirtschaftlichen Lasten der Kinderaufzucht er-
spart bleiben oder die sie sich ersparen, in die Pflicht genommen werden und am
Tragen dieser Lasten beteiligt werden.
Eine bodenlose Unverschämtheit ist dagegen das sogenannte Elterngeld, das denen
nimmt, die nichts haben, und jenen gibt, die ohnehin schon viel haben.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Wiederum Unfug. Es geht nicht um Bestrafung, sondern um Verpflichtung zu einerMelody hat geschrieben:Und was ist mit den durchaus vorhandenen Ehepaaren, die keine Kinder bekommen können? Davon gibt es heutzutage immer mehr. Die würden dann auch noch ziemlich schmerzhaft doppelt bestraft. Das kann's ja wohl nicht sein.
solidarischen Leistung für die Gesellschaft oder kurz: ums Gemeinwohl.
Abgesehen davon sind wir mit zwei betroffenen Ehepaaren gut bekannt. Die haben
inzwischen beide jeweils zwei Adoptivkinder.
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Dem Forum wäre unheimlich geholfen, wenn nicht immer und überall irgendwelche Meinungsäußerungen mal eben mit "Unfug", "Humbug" und ähnlichen abwertenden Begriffen verunglimpft würden.
Dies widerspricht der vom Administrator erstellten Forenregel 1 bzw. 4.
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Es geht nicht um Bestrafung, sondern um Verpflichtung zu einer solidarischen Leistung für die Gesellschaft oder kurz: ums Gemeinwohl.

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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Melody hat geschrieben:Dem Forum wäre unheimlich geholfen, wenn nicht immer und überall irgendwelche Meinungsäußerungen mal eben mit "Unfug", "Humbug" und ähnlichen abwertenden Begriffen verunglimpft würden.
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- Robert Ketelhohn
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Wieso kann er nicht? Impotent? Oder bloß durchgefickt-bindungsunfähig? – Ich kenne eine ganze Reihe solcher „Jungakademiker“ mit vier bis sechs Kindern.Caviteño hat geschrieben:Was ist denn in diesem Zusammenhang "gerecht"? Wenn ein Jungakademiker ein Bruttogehalt von 3.000 € erhält und ihm netto davon 1.842 € (also gut 60%) verbleiben, ist das ungerecht - weil zu hoch? Soll er jetzt auch noch 100 € oder 200 € mehr zahlen, weil er gerade beruflich anfängt und noch keine Familie gründen kann?
Ach was. Hätte ich mich bei Eintritt in die Selbständigkeit privat versichert, hätte ich wahrscheinlich schlappe hundertfuffzig €ier abgedrückt, oder was in dem Dreh. So zahle ich jetzt über sechshundert jeden Monat. Gar nicht zu reden von den anderthalb- bis zweitausend, die ich jedes Jahr zusätzlich zahlen muß, obwohl ich eigentlich versichert bin. Darf ich mal lachen über dein Klein-Fritzchen-Weltbild. (Und heute gerade habe ich erfahren, daß die Kasse für mindestens 25.000 € Arzneimittelkosten für mich laut Beschluß dieses Ausschusses, der die Kassenzahlungen festsetzt, nicht mehr aufkommen muß. Zahlen kann ich das natürlich nicht, die Alternative heißt: Krüppel im Rollstuhl. Ich werde klagen müssen, mit zweifelhaftem Ausgang.)Er zahlt den gleichen Krankenversicherungsbeitrag wie jemand, der mit dem Beitrag seine vierköpfige Familie versichert.
Die Kinder des Familienvaters zahlen seine Rente mit, du Neese.Seine Rente ist genauso hoch wie die des Familienvaters, nur das dessen überlebende Ehefrau auch noch Witwenrente bezieht, wenn der Ehemann vorher verstirbt.
Das ist ein Scheißdreck.Ist das nicht genug Solidarfinanzierung?
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Dann redet halt keinen Unfug.Florianklaus hat geschrieben:Melody hat geschrieben:Dem Forum wäre unheimlich geholfen, wenn nicht immer und überall irgendwelche Meinungsäußerungen mal eben mit "Unfug", "Humbug" und ähnlichen abwertenden Begriffen verunglimpft würden.
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Weißt Du, was ich vor allem unsolidarisch und noch ungerecht dazu finde? Dass Einkommen, hinter dem eine Tätigkeit steht, bis zu 45% versteuert wird, während für Kapitaleinkünfte, hinter denen zwar ein ordentliches Vermögen, aber keine eigene Leistung steckt, eine Abgeltungspauschale von 25% gilt. D. h., dass Großaktionäre, die Millionen an Dividenden ausgeschüttet bekommen, dafür prozentual weniger Abgaben zu leisten haben als jene, die als gut bezahlte Angestellte in leitender Position eine vielleicht bis zu 80-h-Woche haben. Würde man die Abgeltungspauschale dem Spitzensteuersatz angleichen, wäre sicherlich genügend Geld vorhanden, um es unserem Sozialsystem und aus diesem auch kinderreichen Familien wie Deiner zuführen zu können, und zwar ohne Leute, die vielleicht sogar noch darunter leiden, keine Kinder bekommen oder Kinder adoptieren zu können, noch zusätzlich zu belasten.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Unfug. Ob freiwillig oder nicht, ist völlig wurscht. Es ist dringend erforderlich, daßMelody hat geschrieben:Wenn die hier so eine Steuer einführen, dann wander ich aus. Das wäre eine bodenlose Unverschämtheit. Als ob man sich das unbedingt alles freiwillig so ausgesucht hätte.
diejenigen, denen die erheblichen wirtschaftlichen Lasten der Kinderaufzucht er-
spart bleiben oder die sie sich ersparen, in die Pflicht genommen werden und am
Tragen dieser Lasten beteiligt werden.
Eine bodenlose Unverschämtheit ist dagegen das sogenannte Elterngeld, das denen
nimmt, die nichts haben, und jenen gibt, die ohnehin schon viel haben.
Nachtrag:
Es ist wirklich an der Zeit, dass die einmal ordentlich zur Kasse gebeten werden, die durch ihre Sucht nach Erträgen zwei ordentliche Finanzkrisen in den letzten Jahren verursacht haben. Und weil hierzulande schon vor ein paar Jahren damit begonnen wurde, unsere Sozialleistungen runterzufahren und staatliche Verwaltung abzubauen und wir daher besser als zum Beispiel die Griechen dastehen, müssen wir jetzt auch noch solidarisch für deren politisches Unvermögen aufkommen, so dass wir letztlich für unsere eigenen Bürger, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, immer weniger übrighaben. Immer sind wir es, die für andere bezahlen und dafür noch auf angemessene Sozialleistungen verzichten müssen. Und weil unsere Politiker offenbar nicht mehr wissen, wie sie die klammen Kassen auffüllen können, werden immer wieder neue Vorschläge gemacht, wer noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden kann, am besten so, dass es einen solidarischen Anschein erweckt. Und genau das kotzt mich tierisch an!
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Also die Charakterisierung von Cavitenio trifft ziemlich genau jenen Jungakademiker ar26, der vor etwa 3 Jahren berufstätig wurde. Da er erst vor anderthalb Jahren die Ehe antrat und ihm vor einem halben Jahr ein Töchterlein geschenkt wurde, hätte er 2,5 Jahre lang den vollen Kinderlosen-Beitrag zahlen müssen und jetzt einen ermäßigten. Das wäre natürlich auch gerechtfertigt gewesen, weil ar26 keineswegs schon als Verlobter in den ersten 1,5 Jahren seiner Berufstätigkeit alles Geld für die Familiengründung aufgespart hatte, wessen er habhaft wurde und dies jetzt immer noch nicht tut, sondern stattdessen alles auf'n Kopp haut.
Da ar26 den Initiator dieser Idee, RA Wanderwitz MdB, noch aus alten JU-Tagen kennt, man kommt ja aus der gleichen Gegend, weiß er sich zu erinnern, daß jener ein ziemlicher Volldepp ist. Jedoch kann der Volldepp seine Kinder problemlos mit seinen Diäten ernähren, während ar26 wirklich als Rechtsanwalt arbeiten muss.
@Robert, wie ernähren die die bekannten Jungakademiker mit T€2 netto ihre sechsköpfigen Familien? Ich wäre da für Anregungen bezüglich der eigenen Familienplanung durchaus dankbar. Nichts desto trotz wünsche ich Dir Gottes Segen für Dein Vorhaben.

Da ar26 den Initiator dieser Idee, RA Wanderwitz MdB, noch aus alten JU-Tagen kennt, man kommt ja aus der gleichen Gegend, weiß er sich zu erinnern, daß jener ein ziemlicher Volldepp ist. Jedoch kann der Volldepp seine Kinder problemlos mit seinen Diäten ernähren, während ar26 wirklich als Rechtsanwalt arbeiten muss.
@Robert, wie ernähren die die bekannten Jungakademiker mit T€2 netto ihre sechsköpfigen Familien? Ich wäre da für Anregungen bezüglich der eigenen Familienplanung durchaus dankbar. Nichts desto trotz wünsche ich Dir Gottes Segen für Dein Vorhaben.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Quatsch!Melody hat geschrieben:Dem Forum wäre unheimlich geholfen, wenn nicht immer und überall irgendwelche Meinungsäußerungen mal eben mit "Unfug", "Humbug" und ähnlichen abwertenden Begriffen verunglimpft würden.

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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Wann sollte er denn nach Deiner Meinung eine Familie gründen? Als Student? Ohne eigenes Einkommen?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Wieso kann er nicht? Impotent? Oder bloß durchgefickt-bindungsunfähig? – Ich kenne eine ganze Reihe solcher „Jungakademiker“ mit vier bis sechs Kindern.Caviteño hat geschrieben:Was ist denn in diesem Zusammenhang "gerecht"? Wenn ein Jungakademiker ein Bruttogehalt von 3. € erhält und ihm netto davon 1.842 € (also gut 6%) verbleiben, ist das ungerecht - weil zu hoch? Soll er jetzt auch noch 1 € oder 2 € mehr zahlen, weil er gerade beruflich anfängt und noch keine Familie gründen kann?
Soll das "verantwortungsvolle Elternschaft" sein"? Kinder bedeuten Verantwortung und die kann man normalerweise erst tragen, wenn man auf eigenen Beinen steht - oder man verläßt sich auf den Staat....

Im übrigen gibt es auch Berufe, bei denen nach dem Studium erst einige Jahre Berufstätigkeit vorweisen muß, um die entsprechenden Berufsexamina ablegen zu können (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer). Nach einer 5+ Stunden-Woche muß man sich dann nämlich noch am Abend und Wochenende auf die Prüfungen vorbereiten. Ähnliches gilt für einen jungen Polizeibeamten, der häufig versetzt wird, bis er nach einigen Jahren irgendwo eine Dauerstelle hat. Ein tolles Familienleben.....
Du vergleichst Äpfel mit Birnen, nämlich einen angenommenen Beitrag in der PKV vor - wieviel? - Jahren für eine Person mit dem tatsächlichen Beitrag zur GKV, der eine Familie absichert.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ach was. Hätte ich mich bei Eintritt in die Selbständigkeit privat versichert, hätte ich wahrscheinlich schlappe hundertfuffzig €ier abgedrückt, oder was in dem Dreh. So zahle ich jetzt über sechshundert jeden Monat. Gar nicht zu reden von den anderthalb- bis zweitausend, die ich jedes Jahr zusätzlich zahlen muß, obwohl ich eigentlich versichert bin. Darf ich mal lachen über dein Klein-Fritzchen-Weltbild. (Und heute gerade habe ich erfahren, daß die Kasse für mindestens 25. € Arzneimittelkosten für mich laut Beschluß dieses Ausschusses, der die Kassenzahlungen festsetzt, nicht mehr aufkommen muß. Zahlen kann ich das natürlich nicht, die Alternative heißt: Krüppel im Rollstuhl. Ich werde klagen müssen, mit zweifelhaftem Ausgang.)Er zahlt den gleichen Krankenversicherungsbeitrag wie jemand, der mit dem Beitrag seine vierköpfige Familie versichert.
Aus meinem "Klein-Fritzchen-Weltbild" bin ich in der Lage, Dir mitzuteilen, daß eine Versicherung in der GKV für mich und meine Ehefrau nur ca. 1/3 kosten würde, verglichen mit dem Basistarif der PKV - um gleich die Einwendungen bzgl. der besseren Leistungen der PKV zu entkräften.
Warum wollen denn viele in die GKV - weil sie teurer ist - doch wohl kaum, oder?
Hier gehst Du davon aus, daß die Kinder zwingend in die Rentenversicherung einzahlen werden.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Die Kinder des Familienvaters zahlen seine Rente mit, du Neese.Seine Rente ist genauso hoch wie die des Familienvaters, nur das dessen überlebende Ehefrau auch noch Witwenrente bezieht, wenn der Ehemann vorher verstirbt.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, daß sie sich durch Selbstständigkeit oder Auswanderung (letzteres mit steigender Tendenz) dem entziehen, von möglicher Arbeitslosigkeit oder harzen rede ich gar nicht, obwohl dies wohl auch in der Realität vorkommen soll - wie ich gehört habe.
Wie Du Zwangsabgaben in die Solidargemeinschaft iHv 4% des erarbeiteten Einkommens als "Sch..dreck" bezeichnen kannst, verstehe ich nicht.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das ist ein Scheißdreck.Ist das nicht genug Solidarfinanzierung?

Ist die Quote erst erfüllt, wenn sie 9% beträgt oder hat der Staat das Recht des vollkommenen Zugriffs auf jegliches Einkommen, um es dann nach Gutdünken umzuverteilen? Wer soll denn noch Interesse an Leistungen haben, wenn 2/3 oder mehr an den Staat gehen?
Die Abgeltungssteuer wurde doch eingeführt, weil vom Bundesfinanzhof und vom BVerfG festgestellt wurde, daß eine vollständige Erfassung der Kapitalerträge bei der Besteuerung nicht gewährleistet war. Der Vorschlag einer Abgeltungssteuer wurde in diesem Zusammenhang sogar vom BVerfG aufgegriffen und "angedacht".Marcus hat geschrieben: Weißt Du, was ich vor allem unsolidarisch und noch ungerecht dazu finde? Dass Einkommen, hinter dem eine Tätigkeit steht, bis zu 45% versteuert wird, während für Kapitaleinkünfte, hinter denen zwar ein ordentliches Vermögen, aber keine eigene Leistung steckt, eine Abgeltungspauschale von 25% gilt. D. h., dass Großaktionäre, die Millionen an Dividenden ausgeschüttet bekommen, dafür prozentual weniger Abgaben zu leisten haben als jene, die als gut bezahlte Angestellte in leitender Position eine vielleicht bis zu 8-h-Woche haben. Würde man die Abgeltungspauschale dem Spitzensteuersatz angleichen, wäre sicherlich genügend Geld vorhanden, um es unserem Sozialsystem und aus diesem auch kinderreichen Familien wie Deiner zuführen zu können, und zwar ohne Leute, die vielleicht sogar noch darunter leiden, keine Kinder bekommen oder Kinder adoptieren zu können, noch zusätzlich zu belasten.
Seit den damaligen Urteilen sind zwar viele Vereinbarungen mit europ. Ländern geschlossen worden (zuletzt sogar mit der Schweiz), aber die Entwicklung geht weiter. Durch das Internet ist es heute möglich, Konten in vielen Ländern der Welt zu führen, die nicht an einem Informationsaustausch interessiert sind. Versuche der EU, Singapur und die V.A.E. zu entsprechenden Abkommen zu bewegen, scheiterten - wer Kapitalertragsteuern vermeiden will, wird diese Nachrichten mit Interesse gelesen haben.
Online-Broker werben damit, daß keine Abgeltungssteuer anfällt, weil sie ihren Sitz im Ausland haben. Für Überweisungen in's Ausland ist man nicht mehr auf Banken angewiesen, Finanzdienstleister (MoneyGram, W.U.) machen das meist noch schneller und - da der "tatsächliche" Einzahler nicht anhand eines Kontos identifizierbar ist - anonymer.
Glaubst Du wirklich, daß Großaktionäre oder -verdiener bei einer "Abgeltungssteuer" in Höhe des Spitzensteuersatzes keine Ausweichmöglichkeiten hätten oder finden würden - sogar legale (sog. Steuerschlupflöcher)?
Kapital ist sehr beweglich und deswegen schwierig für eine Besteuerung zu erfassen. Natürlich vermitteln die Meldungen über Daten-CD's, Druck der USA gegen die Schweiz und engere europ. Zusammenarbeit den Eindruck, daß eine vollständige Erfassung gewährleistet oder allenfalls ein Frage der Zeit ist. Andererseits - Steuervermeider bzw. -hinterzieher brüsten sich auch nicht mit ihren Erfolgen - sie tauchen in keiner Meldung auf.
Ähnlich, wenn auch nicht so stark, wird künftig das Problem der Auswanderung sein, wenn nämlich immer mehr junge leistungsbereite und hervorragend ausgebildete Menschen D. verlassen. Natürlich nicht nur wegen der hohen fiskalischen Belastung, aber auch die spielt eine Rolle. Schon vor Jahren wurde auf diesen Effekt hingewiesen:
http://www.handelsblatt.com/meinung/kol ... 2488.htmlDas Durchschnittsalter unserer Auswanderer beträgt 32 Jahre, es sind junge Ärzte und Ingenieure, Wissenschaftler und Facharbeiter, Handwerker, Techniker und ehrgeizige Dienstleister. Nach Angaben der OECD verliert Deutschland besonders viele Akademiker. Als die Auswanderungswelle aufbrandete, dachte man zunächst an Steuerflüchtlinge oder einen gesunden Globalisierungseffekt beim Exportweltmeister.
(...)
Während unser Sozialstaat hunderttausende Unqualifizierter aus den Randzonen Europas anzieht, fühlen sich die jungen Vertreter des Leistungsmittelstands hierzulande immer fremder. Der Handwerksmeister, der in Australien nicht vom Bürokratenstaat bedrängt wird, der Arzt, der in Norwegen nicht zum Krankenhausbeamten degradiert wird, der Wissenschaftler, der in den USA bessere Forschungsbedingungen hat, die Hotelfachfrau, die in der Schweiz das Doppelte verdient aber weniger Steuern zahlt, der Bauingenieur, der in Arabien oder China sein Können vergoldet bekommt - die Motive wechseln. Aber eines eint sie alle: Anderswo geht es ihnen besser als daheim.
Ich kann das aus eigener Anschauung nur bestätigen und wundere mich immer, wieviel junge Leute aus D. hier auf den PH (nicht gerade als Auswanderungsland bekannt) ihren Lebensunterhalt verdienen. Das reicht von Tourismusdienstleistungen (Bäckern, Metzgern, Tauchlehrern) in den Tourismusregionen bis zu Tätigkeiten, bei denen nur ein Laptop und eine funktionierende Internetverbindung gebraucht werden.
Auch die Besteuerung der Arbeit und die Erhebung ausreichender Sozialabgaben wird künftig schwieriger werden. Beim Beschäftigten in einem Großunternehmen hat der Staat unbeschränkten Zugriff - beim free-lancer ist es schon erheblich schwieriger und wenn dann noch das Ausland mit in's Spiel kommt, kann man praktisch selbst bestimmen, welchen Anteil man zahlen will. Keine guten Aussichten für die Finanzierung des Sozialstaates - aber man kann sich ja immer wechselnde "Volksschädlinge" (Flieger, Autofahrer, Raucher, Zeugungsunwillige) ausgucken und zur Kasse bitten.

Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Über die Enteignung der Kindheit und die Verstaatlichung der Familie. Eine Streitschrift von Norbert Blüm.
Die Schule ist die Kirche der Modernität, die Lehrer sind ihre Priester. Die Liturgie der neuen Religion ist der Unterricht, ihr Ritus das Curriculum. Schule ist die allein selig machende Erlösung aus der Dummheit des Menschengeschlechts: extra scolam nulla salus, außerhalb der Schule gibt es kein Heil.
So predigen es uns die Kardinäle der Wissensgesellschaft.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Ja sach ma', wird der noch auf seine alten Tage klug?taddeo hat geschrieben:Über die Enteignung der Kindheit und die Verstaatlichung der Familie. Eine Streitschrift von Norbert Blüm.
Die Schule ist die Kirche der Modernität, die Lehrer sind ihre Priester. Die Liturgie der neuen Religion ist der Unterricht, ihr Ritus das Curriculum. Schule ist die allein selig machende Erlösung aus der Dummheit des Menschengeschlechts: extra scolam nulla salus, außerhalb der Schule gibt es kein Heil.
So predigen es uns die Kardinäle der Wissensgesellschaft.

Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Sieht ganz so aus - er wäre nicht der einzige.Raphael hat geschrieben:Ja sach ma', wird der noch auf seine alten Tage klug?
Zwei sehr einsichtsvolle Zitate:
Die Idealkonstellation der pädagogischen Expertokratie besteht darin, dass die 40-jährige Mutter sich von der 20-jährigen Erziehungsberaterin sagen lässt, wie sie ihr fünftes Kind erziehen soll.
Nun ja - der Text läßt sich für niemandes Wahlkampf nutzen. Er wird also nach gewohntem Muster in einem Meer des Beschweigens versinken.Das Unterhaltsrecht im Scheidungsfall ist die ungewollte Entlarvung des neuen staatlichen Imperialismus, der sich anschickt, die Familie plattzumachen. Die Abdankung der familiären Erziehung und die brutale Unverschämtheit der öffentlichen Gewalt offenbaren sich in den Regelungen des Konfliktfalles der Scheidung. Wie so oft ist die Ausnahmeregelung von heute die Antizipation der Normalität von morgen. Das Scheidungsrecht nimmt also das zukünftige Familienrecht vorweg.
In der Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht zeigt sich, wie weit der Staat bereits ins Familienregiment interveniert und Elternrechte minimiert hat. Nach dem Willen des Bundesgerichtshofes soll etwa eine geschiedene Mutter nach dem dritten Lebensjahr ihres Kindes dieses der »Fremdbetreuung« übergeben, damit sie voll erwerbstätig werden kann, um den geschiedenen Vater von seinen Unterhaltspflichten zu entlasten.
Dieses privilegierte Elternrecht endet nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes nach drei Jahren. Anscheinend sind die Kinder nach dieser Sichtweise vom Staat den Eltern nur befristet ausgeliehen worden, und zwar solange sie sich gut führen.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
s. hierzu, wurde erst heute veröffentlicht und deswegen nur zur Ergänzung:Caviteño hat geschrieben:Du vergleichst Äpfel mit Birnen, nämlich einen angenommenen Beitrag in der PKV vor - wieviel? - Jahren für eine Person mit dem tatsächlichen Beitrag zur GKV, der eine Familie absichert.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ach was. Hätte ich mich bei Eintritt in die Selbständigkeit privat versichert, hätte ich wahrscheinlich schlappe hundertfuffzig €ier abgedrückt, oder was in dem Dreh. So zahle ich jetzt über sechshundert jeden Monat. Gar nicht zu reden von den anderthalb- bis zweitausend, die ich jedes Jahr zusätzlich zahlen muß, obwohl ich eigentlich versichert bin. Darf ich mal lachen über dein Klein-Fritzchen-Weltbild. (Und heute gerade habe ich erfahren, daß die Kasse für mindestens 25. € Arzneimittelkosten für mich laut Beschluß dieses Ausschusses, der die Kassenzahlungen festsetzt, nicht mehr aufkommen muß. Zahlen kann ich das natürlich nicht, die Alternative heißt: Krüppel im Rollstuhl. Ich werde klagen müssen, mit zweifelhaftem Ausgang.)Er zahlt den gleichen Krankenversicherungsbeitrag wie jemand, der mit dem Beitrag seine vierköpfige Familie versichert.
Aus meinem "Klein-Fritzchen-Weltbild" bin ich in der Lage, Dir mitzuteilen, daß eine Versicherung in der GKV für mich und meine Ehefrau nur ca. 1/3 kosten würde, verglichen mit dem Basistarif der PKV - um gleich die Einwendungen bzgl. der besseren Leistungen der PKV zu entkräften.
Warum wollen denn viele in die GKV - weil sie teurer ist - doch wohl kaum, oder?
http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 5714.htmlDas Geld für Windeln, Strampler und ähnliche Accessoires macht dem werdenden Vater noch die geringsten Sorgen. Diese Ausgaben lassen sich von 8. Euro Jahresbrutto durchaus bestreiten. Seidl hat ein anderes Problem. Er ist privat krankenversichert. Und weil er zudem mehr verdient, als seine (gesetzlich versicherte) Frau, bedeutet das: Kind Nummer drei wird, ebenso wie seine Geschwister, als Privatpatient zur Welt kommen. Kostenpunkt: zwischen 12 und 14 Euro Monat. Für alle drei Sprösslinge macht das, wenn es gut läuft, gut 43 Euro im Jahr – mit jeder Menge Luft nach oben.
Zu gerne würde Seidl wieder in den Schoß der gesetzlichen Kassen zurückkehren. Dort könnte er seine Sprösslinge kostenlos versichern. Doch AOK und Co. nehmen reuige Privatpatienten nur dann wieder auf, wenn deren Bruttogehalt weniger als 5.85 Euro beträgt. Seidl müsste, um dorthin zu kommen, entweder seinen Job aufgeben (keine gute Idee) – oder Arbeitszeit und Gehalt reduzieren. In Anbetracht der Umstände auch nicht besonders attraktiv. Dennoch: Will Seidl nicht dauerhaft Geisel seiner Krankenversicherung sein, muss er handeln. Und das tut er jetzt auch. Er beantragt Teilzeit.
- Heinrich II
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Mir kommen fast die Tränen, wenn ich an diesen armen Mann denke. Nur 80000 Jahresbrutto. Und dann jeden Monat 120 Euro für die Kinder. Kann da nicht das Sozialamt helfen?
Im Ernst: Keiner wird in die PKV gezwungen und ebenso weiß jeder, dass es dort keine kostenlose Kindermitversicherung gibt. Man kann sich eben nicht immer die Rosinen picken!
Im Ernst: Keiner wird in die PKV gezwungen und ebenso weiß jeder, dass es dort keine kostenlose Kindermitversicherung gibt. Man kann sich eben nicht immer die Rosinen picken!
Wer euch ein anderes Evangelium verkündet, als ihr angenommen habt, der sei verflucht. Geht es mir denn um die Zustimmung der Menschen, oder geht es mir um Gott?
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Das kann auch ein Mißverständnis sein: Ich lese den Artikel so, daß die genannten 120 - 140 Euronen ausschließlich für die private KV-Prämie des dritten, jetzt hinzukommenden Kindes pro Monat d'raufgehen ........Heinrich II hat geschrieben:Mir kommen fast die Tränen, wenn ich an diesen armen Mann denke. Nur 80000 Jahresbrutto. Und dann jeden Monat 120 Euro für die Kinder. Kann da nicht das Sozialamt helfen?
Im Ernst: Keiner wird in die PKV gezwungen und ebenso weiß jeder, dass es dort keine kostenlose Kindermitversicherung gibt. Man kann sich eben nicht immer die Rosinen picken!
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Doch.Heinrich II hat geschrieben: Im Ernst: Keiner wird in die PKV gezwungen und ...
Und zwar müssen sich Beamte in der PKV versichern lassen.
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
So lese ich das auch. Also 3 x ca. 120,- Euro pro Monat... das ist ziemlich viel, wenn man wirklich 100 Prozent versichern muss... die zwangsweise privat versicherten Beamten müssen für ihre Kinder ja nur 20 Prozent versichern, weil der Beihilfebemessungssatz für Kinder 80 Prozent beträgt, aber im Beispiel ging es ja um einen Nicht-Beamten.
Bei den Kosten kann ich seine Sorgen nachvollziehen.
Bei den Kosten kann ich seine Sorgen nachvollziehen.
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Nein. Man kann sich als Beamter auch als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern lassen. Außerdem ist man als Beamter überhaupt nicht krankenversicherungspflichtig. Wer sich mit der Beihilfe zufriedengibt, braucht daher auch nicht Mitglied einer GKV zu werden, falls er auch keine private Krankenversicherung abschließen möchte. Mein Uropa hatte das früher so gehandhabt, wobei er laut meiner Oma noch einen Beihilfesatz von 80 % gehabt haben soll.civilisation hat geschrieben:Doch.Heinrich II hat geschrieben: Im Ernst: Keiner wird in die PKV gezwungen und ...
Und zwar müssen sich Beamte in der PKV versichern lassen.
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Das dürfte doch eine rein theoretische Möglichkeit sein, da in diesem Fall der Beamte den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zu zahlen hätte.Marcus hat geschrieben: Nein. Man kann sich als Beamter auch als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern lassen.
http://versicherungsvergleich-beamte.de ... sicherung/Im Gegensatz zum Angestellten erhalten Beamte in der GKV jedoch keinen Zuschuss durch den Arbeitgeber bzw. bei Beamten durch den Dienstherrn. Somit muss ein Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung den kompletten freiweilligen Beitrag eigenständig tragen.
Aktive Beamte haben eine Beihilfesatz von 5%, der sich ggfs. bei der Ehefrau auf 7% erhöht (gilt für NRW).Marcus hat geschrieben:
Außerdem ist man als Beamter überhaupt nicht krankenversicherungspflichtig. Wer sich mit der Beihilfe zufriedengibt, braucht daher auch nicht Mitglied einer GKV zu werden, falls er auch keine private Krankenversicherung abschließen möchte. Mein Uropa hatte das früher so gehandhabt, wobei er laut meiner Oma noch einen Beihilfesatz von 8 % gehabt haben soll.
Ich bin mir nicht sicher, ob es nach den neuesten Gesetzesänderungen (KV-Pflicht für alle) noch zulässig ist, ein unversichertes Restrisiko von 5% zu haben.

Um bei dem oa Beispiel zu bleiben:
Ein Bruttojahreseinkommen von 8. € bedeutet bei StKl. III/3 ein Nettoeinkommen von 4.646 €/Monat.
http://www.brutto-netto-rechner.info/
Davon ist noch die KV für die Kinder (lt. Artikel = 4.3 € p.a. oder ca. 35 €/Monat) sowie die eigene KV für die Eltern abzuziehen. Da sich die Beitragserhöhungen in der PKV auch nicht nach der Lohnentwicklung richten, sind die in dem Artikel beschriebenen Sorgen des Familienvaters durchaus nachvollziehbar.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Inzwischen (seit 2007 bzw. 2009) gibt es aber eine Versicherungspflicht in Deutschland, die auch für Beamte gilt. Aber daß ein Beamter sich auch gesetzlich versichern könnte, wäre mir völlig neu. Gibt es denn überhaupt beihilfekonforme Tarife bei der GKV?Marcus hat geschrieben:Nein. Man kann sich als Beamter auch als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern lassen. Außerdem ist man als Beamter überhaupt nicht krankenversicherungspflichtig. Wer sich mit der Beihilfe zufriedengibt, braucht daher auch nicht Mitglied einer GKV zu werden, falls er auch keine private Krankenversicherung abschließen möchte. Mein Uropa hatte das früher so gehandhabt, wobei er laut meiner Oma noch einen Beihilfesatz von 80 % gehabt haben soll.civilisation hat geschrieben:Doch.Heinrich II hat geschrieben: Im Ernst: Keiner wird in die PKV gezwungen und ...
Und zwar müssen sich Beamte in der PKV versichern lassen.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Die freiwillige gesetzliche KV wird von den Beamten in Anspruch genommen, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht oder nur zu sehr hohen Tarifen in die PKV aufgenommen würden. Beihilfekonforme Tarife sind mir nicht bekannt. Der Beamte muß dann AN- und AG-Beitrag zahlen und hat keinen Anspruch auf einen Zuschuß des AG. Die Beihilfe ist auf Leistungen beschränkt, die nicht von der GKV abgedeckt werden.taddeo hat geschrieben:
Inzwischen (seit 27 bzw. 29) gibt es aber eine Versicherungspflicht in Deutschland, die auch für Beamte gilt. Aber daß ein Beamter sich auch gesetzlich versichern könnte, wäre mir völlig neu. Gibt es denn überhaupt beihilfekonforme Tarife bei der GKV?
http://www.kvratgeber.net/Beamte/
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_inte ... index.html
Die Tarife richten sich wohl nach § 24 SGB V und "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)" des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Die Beitragsbemessungsgrundsätze sind in § 2 geregelt.
http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... 8_6932.pdf
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Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Zu dem Nettoeinkommen von 4650 Eoro pro Monat kommt ja noch dreimal Kindergeld hinzu. Plus Elterngeld bzw. in diesem Fall Einkommen der Frau. Selbst wenn das Kindergeld komplett für die PKV der Kinder drauf ginge, hat diese Familie nun wirklich ein üppiges Einkommen zur Verfügung. Das will ich gar nicht neiden. Aber es ist vor diesem Hintergrund unangebracht sich über die Kosten der Krankenversicherung zu beklagen.
GKV und PKV beruhen nunmal auf komplett unterschiedlichen Grundsätzen.
GKV und PKV beruhen nunmal auf komplett unterschiedlichen Grundsätzen.
Wer euch ein anderes Evangelium verkündet, als ihr angenommen habt, der sei verflucht. Geht es mir denn um die Zustimmung der Menschen, oder geht es mir um Gott?
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Gut, daß Du das Kindergeld ansprichst. Es liegt nicht erheblich über den in dem Beitrag aufgeführten KV-Beiträgen (Kindergeld 184 € bzw. 190 €, KV-Beitrag 130 €). Bei der Geburt des dritten Kindes würden ca. 2/3 des Kindergeldes direkt an die KV fließen - mit steigender Tendenz (des KV-Beitrages, nicht des Kindergeldes). Ob die Ehefrau ihr Einkommen bei der Betreuung von drei Kindern noch in gleicher Höhe erzielt, ist auch fraglich.Heinrich II hat geschrieben:Zu dem Nettoeinkommen von 4650 Eoro pro Monat kommt ja noch dreimal Kindergeld hinzu.
Ausgangspunkt war im übrigen mein Hinweis, daß kinderlose Alleinstehende oder Ehepaare in der GKV den gleichen Beitrag zahlen wie ein Familienvater mit beliebig vielen Kindern - im Gegensatz zur einer Mitgliedschaft in der PKV. Dieser Solidarbeitrag der Alleinstehenden bzw. der kinderlosen Doppelverdiener wird häufig als selbstverständlich vorausgesetzt. Wenn es - wie in der Diskussion - um die zusätzliche Belastung Kinderloser geht, muß schon darauf hingewiesen werden, auch wenn es "nicht korrekt" ist.
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
@ Caviteno
Dieser "Solidarbeitrag" ist auch selbstverständlich, weil Kinderlose ansonsten zur reproduktiven Wertschöpfung einer Volkswirtschaft nicht viel beitragen und (sofern sie gesetzlich rentenversichert sind) ihre Altersvorsorge auf dem Rücken der Kinder habenden aufbauen. Um konkreter zu werden, die Erziehung und Ausbildung eines Kindes bis zum 25. Lebensjahr kosten im Schnitt und bereinigt um Kindergeld rund T€ 150. Genau diese Kosten erspart sich der Kinderlose (nicht immer freiwillig weiß ich auch). Zum Ausgleich zahlt er eben ins Solidarsystem ein.
Dieser "Solidarbeitrag" ist auch selbstverständlich, weil Kinderlose ansonsten zur reproduktiven Wertschöpfung einer Volkswirtschaft nicht viel beitragen und (sofern sie gesetzlich rentenversichert sind) ihre Altersvorsorge auf dem Rücken der Kinder habenden aufbauen. Um konkreter zu werden, die Erziehung und Ausbildung eines Kindes bis zum 25. Lebensjahr kosten im Schnitt und bereinigt um Kindergeld rund T€ 150. Genau diese Kosten erspart sich der Kinderlose (nicht immer freiwillig weiß ich auch). Zum Ausgleich zahlt er eben ins Solidarsystem ein.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!
Re: Die Lufthoheit über den Kinderbetten
Aus einer Informationsbroschüre der Hamburger Justiz kann man zumindest den Eindruck gewinnen, dass die Beihilfe ausreichend sei und man nur eine Pflegeversicherung abschließen müsste.Caviteño hat geschrieben:Ich bin mir nicht sicher, ob es nach den neuesten Gesetzesänderungen (KV-Pflicht für alle) noch zulässig ist, ein unversichertes Restrisiko von 5% zu haben.![]()
Dort steht auf Seite 3:
Allerdings habe ich zu Taddeos Ausführungen auch noch etwas im Hinterkopf. Ich bin jetzt aber kein Versicherungsexperte und kann daher nur davon ausgehen, dass Einstellungsbehörden hoffentlich wissen, was sie schreiben, vor allem wenn es sich noch um Justizbehörden handelt.[...]Beamtinnen und Beamte leisten keinen Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Krankheitsfall übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg die Krankheitskosten in der Regel für 5%. Für die anderen 5% der Krankheitskosten empfehlen wir, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Ferner besteht eine Pflegeversicherungspflicht[...]
Quelle: http://www.hamburg.de/contentblob/19798 ... fleger.pdf
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)