Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Dieser Tage stolperte ich im Web über eine offizielle Spenderliste der indischen Regierung, aus welcher hervorging, dass deutsche Mönche, welche persönliche Armut gelobten und auch lt. Statuten/Regeln keinen Privatbesitz haben dürfen, Geldbeträge spendeten, wohlgemerkt dies als Privatperson und nicht als Institution.
Entsteht die Frage, wie geht das zusammen - auf der einen Seite persönliche Armut und dann wird doch ein Scheck ausgestellt . . .
Entsteht die Frage, wie geht das zusammen - auf der einen Seite persönliche Armut und dann wird doch ein Scheck ausgestellt . . .
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Sparen, mein Lieber, kann man auch mit Taschengeld.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
-
- Beiträge: 5480
- Registriert: Dienstag 11. September 2007, 17:53
- Wohnort: Erzbistum Freiburg;südlichster Südschwarzwald "Dreiland": CH-D-F
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Auf der einen Seite entsteht für mich die Frage, ob es sich wirklich um echte Mönche handelt (z. B. Benediktiner), oder um andere Ordensmänner (Franziskaner, Pallottiner....)Zerobabel hat geschrieben:Dieser Tage stolperte ich im Web über eine offizielle Spenderliste der indischen Regierung, aus welcher hervorging, dass deutsche Mönche, welche persönliche Armut gelobten und auch lt. Statuten/Regeln keinen Privatbesitz haben dürfen, Geldbeträge spendeten, wohlgemerkt dies als Privatperson und nicht als Institution.
Entsteht die Frage, wie geht das zusammen - auf der einen Seite persönliche Armut und dann wird doch ein Scheck ausgestellt . . .
Je nach Gemeinschaft ist dies ganz unterschiedlich, es gibt Gemeinschaften, die Privatbeitz haben dürfen.
Und es gibt auch Gemeinschaften die Verfügungsgeld- nicht Taschengeld! - bekommen, so zwischen 10 - 20 Euro im Monat. Auch hier verfahren die Gemeinschaften unterschiedlich: Es gibt welche, die das, was sie nicht ausgegeben haben am Monatsende wieder zurückgeben sollen und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass dies behalten werden darf. Und da kann dann einiges davon gespendet werden.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
ich kann ja soviel nachlegen - es handelt sich um Benediktiner.
- cantus planus
- Beiträge: 24273
- Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 16:35
- Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Mich würde eher interessieren, über Beträge in welcher Höhe wir hier überhaupt reden? Wenn's einmalig 100 oder 500 Euro sind, ist das ja wohl kaum der Diskussion wert. Das kann man vom Taschengeld absparen, das m. W. in vielen Klöstern zwischen 50 bis 200 Euro monatlich beträgt. 

Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
-
- Beiträge: 4050
- Registriert: Freitag 28. Januar 2011, 19:45
- Wohnort: EB PB
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Inwieweit der Schluss "Kein persönlicher Besitz von Geld = Erfüllung des Armutsgelübdes" zwingend ist, müsste vielleicht mal geklärt werden .
Ein Mönch, der nicht in ständiger Klausur lebt, benötigt doch selbstverständlich auch Bargeld.
Und ein ihm zur freien Verfügung stehendes Taschengeld in bestimmten Grenzen verletzt in meinen Augen auch das Gelübde der Armut nicht.
Und wenn er davon auch noch spendet, dann sowieso nicht. Im Gegenteil, er würde in meinen Augen damit das Gelübde erfüllen.
Ich habe da schon eher ein Problem mit den in einigen Klöstern fast industriemässig aufgezogenen Läden, Werkstätten, Versandhändeln etc.
Ein Mönch, der nicht in ständiger Klausur lebt, benötigt doch selbstverständlich auch Bargeld.
Und ein ihm zur freien Verfügung stehendes Taschengeld in bestimmten Grenzen verletzt in meinen Augen auch das Gelübde der Armut nicht.
Und wenn er davon auch noch spendet, dann sowieso nicht. Im Gegenteil, er würde in meinen Augen damit das Gelübde erfüllen.
Ich habe da schon eher ein Problem mit den in einigen Klöstern fast industriemässig aufgezogenen Läden, Werkstätten, Versandhändeln etc.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Das muß nicht per se ein Problem sein, schon Johannes Cassianus schreibt von den Manufakturen der ägyptischen Klöster im vierten Jahrhundert. Schon damals wurde in großem Maßstab produziert.Vir Probatus hat geschrieben:Ich habe da schon eher ein Problem mit den in einigen Klöstern fast industriemässig aufgezogenen Läden, Werkstätten, Versandhändeln etc.
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Das Armutsideal als rein materielle finanzielle Armut zu sehen ist aus meinen Augen zu kurzsichtig... Da ist mehr dahinter.
"Für den Konservativen ist die französische Revolution nicht der Sturm auf die Bastille, sondern die Zerstörung von Cluny."
Niklaus Pfluger
Niklaus Pfluger
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Man sollte auch den Wandel des Armutsideales über die Jahrhunderte sehen. Verkürzt gesagt: Das benediktinische Mönchtum versteht die Armut noch in erster Linie als Armut des Geistes. Ein materielles Armutsverständnis im engen Sinn kommt erst mit den Bettelorden auf.
et nos credidimus caritati
- cantus planus
- Beiträge: 24273
- Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 16:35
- Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Nein, natürlich muss ein Kloster auch von etwas leben. Aber wir hatten hier auch mal den Fall Münsterschwarzach diskutiert, nachdem Pater Anselm Grün OSB öffentlich über seine Fehlspekulationen in Millionenhöhe geplaudert hatte. Sowas finde ich schon einigermassen befremdlich.holzi hat geschrieben:Das muß nicht per se ein Problem sein, schon Johannes Cassianus schreibt von den Manufakturen der ägyptischen Klöster im vierten Jahrhundert. Schon damals wurde in großem Maßstab produziert.Vir Probatus hat geschrieben:Ich habe da schon eher ein Problem mit den in einigen Klöstern fast industriemässig aufgezogenen Läden, Werkstätten, Versandhändeln etc.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Es ist Armut als Freiheit von Privatbesitz und als Armut von einer Schlauheit, wie sie Raubtiere (Füchse) besitzen. Darin schlummert ein anderes Medium der Vermittlung und des Austausches, als es das Geld darstellt.Philos hat geschrieben:Das Armutsideal als rein materielle finanzielle Armut zu sehen ist aus meinen Augen zu kurzsichtig... Da ist mehr dahinter.
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Im Kreuzgang gibts doch für alles schon einen passenden Thread
:
http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... 9&start=
Auch die Vermögensfrage bei Ordensangehörigen wurde schon beleuchtet.

http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... 9&start=
Auch die Vermögensfrage bei Ordensangehörigen wurde schon beleuchtet.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche
Eine Möglichkeit ist z.B. die:Zerobabel hat geschrieben:Dieser Tage stolperte ich im Web über eine offizielle Spenderliste der indischen Regierung, aus welcher hervorging, dass deutsche Mönche, welche persönliche Armut gelobten und auch lt. Statuten/Regeln keinen Privatbesitz haben dürfen, Geldbeträge spendeten, wohlgemerkt dies als Privatperson und nicht als Institution.
Entsteht die Frage, wie geht das zusammen - auf der einen Seite persönliche Armut und dann wird doch ein Scheck ausgestellt . . .
iustus hat geschrieben: Die Angehörigen von Orden (Gemeinschaften, deren Angehörige feierliche Gelübde ablegen) und von Kongregationen, deren Eigenrecht die völlige Vermögenslosigkeit vorsehen, müssen - um die kirchenrechtlich vorgesehene Vermögenslosigkeit zu erfüllen - auch ihr bei der Gelübdeablegung vorhandenes Vermögen weggeben - und das, was ihnen nach der Gelübdeablegung bürgerlich-rechtlich zufällt (z.B. eine Erbschaft).
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)