Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

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Protasius
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Protasius »

cantus planus hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:
Tipheret hat geschrieben:Soll der Wissensstand nur von VOR V II oder auch NACH V II vermittelt werden - und wer kontrolliert das?

Tipheret
Ist es so schwer zu akzeptieren, daß das Zweite Vatikanum keine neue Kirche geschaffen hat? Die Lehre der Kirche ist dieselbe, vielleicht ab und an auf ungewohnte Weise formuliert, aber die Lehre ist dieselbe.
Nun, das wäre ja durchaus in einigen Punkten noch zu beweisen. Aber ist das hier eigentlich das Thema?
Nur marginal. Die Punkte, die du da ansprichst, sind aber von dem, was man in der Schule vermitteln sollte, doch recht weit entfernt (Reli LK vllt. nicht mehr, aber es ist ziemlich unwahrscheinlich, daß der angeboten wird), sodaß es wenigstens auf diesem Niveau keinen Unterschied gibt.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Seraphina
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

cantus planus hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:
Tipheret hat geschrieben:Soll der Wissensstand nur von VOR V II oder auch NACH V II vermittelt werden - und wer kontrolliert das?

Tipheret
Ist es so schwer zu akzeptieren, daß das Zweite Vatikanum keine neue Kirche geschaffen hat? Die Lehre der Kirche ist dieselbe, vielleicht ab und an auf ungewohnte Weise formuliert, aber die Lehre ist dieselbe.
Nun, das wäre ja durchaus in einigen Punkten noch zu beweisen. Aber ist das hier eigentlich das Thema?
Und ich dachte es gäbe eine ungeschriebene Forumsregel, dass Vatikanum II in jeden Thread Thema sein muss... :pfeif:
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Tipheret
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Tipheret »

Verstehe ich Dich richtig Seraphina, dass demnach im Religionsunterricht einer staatlichen Schule ausschließlich das religiöse Wissen nach der Lehre der römisch katholischen Kirche vermittelt werden darf/soll ?

Ist das der Auftrag des GG ???

Tipheret
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Clemens
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Clemens »

Seraphina hat geschrieben:Meiner Meinung nach sollten Schüler in den unteren Klassenstufen erstmal ganz grundlegende Sachen lernen:
in der Grundschule zum Beispiel Begebenheiten aus der Bibel, das Leben Jesu, die großen christlichen Feste, die zehn Gebote...
in der weiterführenden Schule so bis zur achten Klasse: den eigenen Glauben richtig kennenlernen und was uns von anderen christlichen Konfessionen unterscheidet, sodass man auch eine Antwort parat hat, wenn man gefragt wird, was denn Fronleichnam ist, oder warum Interkommunion aus katholischer Sicht nicht möglich ist.
In den höheren Jahrgangsstufen kann man sich dann mit Kirchengeschichte, Kirchenspaltungen, philosophischen Fragen zum Glauben, etc beschäftigen.
Und danach kann man dann etwas über fremde Religionen lernen. Dann hat man nämlich eine Grundlage, auf der man auch etwas davon versteht. Weil so wie es zur Zeit in den Schulen läuft haben die meisten Oberstufenschüler weder von ihrer eigenen Religion noch von fremden Religionen einen Plan, obwohl sie über zehn Jahre bereits Religionsunterricht hatten. Und das bringt dann gar nichts mehr.

Natürlich kann man sagen, das müssten Kinder ja auch zu Hause von ihren Eltern lernen, aber man kann ja auch nicht so tun, als wüsste man nicht, dass man heutzutage lange darauf warten kann, dass Kinder von ihren Eltern was über den Glauben erfahren. Wenn man mal einen unter tausend Reli-Kursen finden sollte, der schon alle Grundlagen weiß, ja dann kann man mit denen auch früher höhergreifende Themen besprechen.
Der Lehrplan ist nun mal festgelegt von den dazu beauftragten Kommissionen.
In der Grundschule sind die (evang. - bei Kathos wird es nicht so arg anders sein) Lernziele grob vereinfacht: Lieder, wichtige Bibelgeschichten, erstes Verständnis für den Islam(! - schließich muss man in den meisten Grundschulen bereits mit einem erheblichen Anteil von Muslimen klarkommen können).
In Sekundarstufe I und II werden diese Themen altersentsprechend erweitert und vertieft. Es kommen schrittweise die üblichen Standards der Bibel- und Ideologiekritik dazu und viele Themen, in denen die praktische Bedeutung christlicher Lebenshaltung deutlich werden soll (Umgang mit Pubertät, Liebe, Tod, Krankheit, Schuld, ...). Außerdem werden alle wesentlichen Religionen und Sekten religionskundlich behandelt mti dem Ziel, dass die Schüler ungefähr wissen sollen, was diese Leutchen glauben.

Wenn sich die Lehrer an diesen Lehrplan halten, dann haben ihre Schüler am Ende der Schulzeit auch einiges Sinnvolles gelernt. Ideologischer Missbrauch, theologische Flachbrüstigkeit, Therapie der eigenen religiösen Komplexe auf dem Rücken der Kinder usw. heben den rechten Gebrauch nicht auf.

Absolut notwendiger Standard ist heute im Reli, dass ein glaubensloser oder andersglaubender Jugendlicher nicht durch schlechtere Noten bestraft oder sonstwie benachteiligt werden darf! Wenn wir das dennoch tun, verspielen wir den letzten Rest an gesellschaftlicher Akzeptanz.

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Seraphina
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

Tipheret hat geschrieben:Verstehe ich Dich richtig Seraphina, dass demnach im Religionsunterricht einer staatlichen Schule ausschließlich das religiöse Wissen nach der Lehre der römisch katholischen Kirche vermittelt werden darf/soll ?

Ist das der Auftrag des GG ???

Tipheret
:neinfreu:
Seraphina hat geschrieben:Meiner Meinung nach sollten Schüler in den unteren Klassenstufen erstmal ganz grundlegende Sachen lernen:
in der Grundschule zum Beispiel Begebenheiten aus der Bibel, das Leben Jesu, die großen christlichen Feste, die zehn Gebote...
in der weiterführenden Schule so bis zur achten Klasse: den eigenen Glauben richtig kennenlernen und was uns von anderen christlichen Konfessionen unterscheidet, sodass man auch eine Antwort parat hat, wenn man gefragt wird, was denn Fronleichnam ist, oder warum Interkommunion aus katholischer Sicht nicht möglich ist.
In den höheren Jahrgangsstufen kann man sich dann mit Kirchengeschichte, Kirchenspaltungen, philosophischen Fragen zum Glauben, etc beschäftigen.
Und danach kann man dann etwas über fremde Religionen lernen. Dann hat man nämlich eine Grundlage, auf der man auch etwas davon versteht. Weil so wie es zur Zeit in den Schulen läuft haben die meisten Oberstufenschüler weder von ihrer eigenen Religion noch von fremden Religionen einen Plan, obwohl sie über zehn Jahre bereits Religionsunterricht hatten. Und das bringt dann gar nichts mehr.
Man sollte meiner Meinung nach im katholischen Religionunsterricht zuerst die Lehre der römisch-katholischen Kirche vermitteln und danach über andere Religionen sprechen. Ich sehe den Nutzen nicht, warum man alles über Hinduismus und Buddhismus wissen soll, bevor man überhaupt nen Plan von der eigenen Religion hat. Was das angeht sollte man echt Prioritäten setzen.
Clemens hat geschrieben:Absolut notwendiger Standard ist heute im Reli, dass ein glaubensloser oder andersglaubender Jugendlicher nicht durch schlechtere Noten bestraft oder sonstwie benachteiligt werden darf!
Leider ist sowas dennoch an einigen Schulen hier in der Umgebung Praxis. Finde ich absolut daneben, solche Aktionen von manchen Lehrern. Man gehört in der Schule nach seinem Wissen und seiner Beteiligung im Unterricht beurteilt und nicht nach seiner Konfession/Überzeugung/Meinung!

...dass es für den Religionsunterricht wie für jedes andere Fach auch nen Lehrplan gibt, weiß ich...der wird aber auch nicht dadurch besser gemacht, dass sich die meisten Lehrer nicht dran halten.
Ich hab halt nur aufgeschrieben, wie ich mir guten Religionsunterricht vorstellen würde...
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Juergen
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Juergen »

Clemens hat geschrieben:Der Lehrplan ist nun mal festgelegt von den dazu beauftragten Kommissionen.

Wenn sich die Lehrer an diesen Lehrplan halten, dann haben ihre Schüler am Ende der Schulzeit auch einiges Sinnvolles gelernt. …
Ich habe hier einen alten Lehrplan für Sekundarstufe I an Gymnasien aus den 90ern. Inwieweit der noch aktuell ist, weiß ich nicht.
Prinzipiell ist der Aufbau und sind die Inhalte schon sinnvoll gestaltet.
Zwei Jahrgangsstufen werden in einem Plan zusammengefasst und dieser umfasst für die 2 Jahrgänge jeweils 9 Bereiche.
- Sprache der Religion
- AT
- NT
- Kirchengeschichte
- Kirche und Glaube
- Liturgie und Spiritualität
- Christen in der Nachfolge
- Ethik/Anthropologie
- Religion und Konfession

Diese 9 Bereiche müssen also innerhalb von 2 Schuljahren durchlaufen werden.
In den nächsten 2 Jahren fängt es dann wieder von vorne an usw.

Wenn man das so liest, könnte man meinen, daß damit alles gut abzudecken wäre. Wäre es auch, wenn der Lehrer freie Hand hätte. Aber durch verschiedene Erlasse, die im Bereich des fächerübergreifenden Lernens "hineinfunken" wird das Korsett eng.
Da gibt es dann so Themen, wie "Die Bedeutung des Waldes", die vorkommen müssen. Also rein damit in die Schöpfungslehre;
oder "Friedenserziehung", also rein damit in die Ethik und ins NT und und in die Christliche Nachfolge…
etc.
etc.
Am Ende hat dann der Schüler den Eindruck, daß Religion nur ein Laberfach für gesellschaftliche Themen ist. – Für anderen Stoff bleibt dann oft keine Zeit mehr und er fällt – obwohl obligat – unter den Tisch.
Gruß Jürgen

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Seraphina
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

Also so hört sich das ja wirklich erst mal ganz gut an :ja:
Aber das mit der "Bedeutung des Waldes" triffts echt :roll:
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ar26
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von ar26 »

Mich erinnern die Art. 1 bis 19 GG an das 1. Semester Jura. Bei mir ist möglicherweise nicht viel davon hängen geblieben. Sicher bin ich mir jedoch noch, daß die Grundrechte keinen Gesinnungs-TÜV darstellen und auch keine auf alle alltäglichen Angelegenheiten anwendbaren Tatbestände. Viel eher handelt es sich um Grundregeln im Verhältnis von Bürgern und Staat sowie den Bürgern untereinander, die zum Teil erst durch einfaches Gesetzesrecht konkretisiert werden müssen.

Was den Art. 7 Abs. 3 GG angeht. Den gab es auch schon, als man im Religionsunterricht keinerlei Beschäftigung mit anderen Religionen pflegte. Genannter Artikel stellt also keinen "Auftrag" (wessen? der Gründerväter?) dar, sondern ein Schutzrecht der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihren Angehörigen die eigenen Inhalte zu vermitteln.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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Pit
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pit »

Ein Jurist und gläubiger Katholik sagte mir einmal, das Grundgesetz sei für den Deutschen, was die Zehn Gebote für den Christen seien - eine Grundlage, auf der weitere Weisungen/Gesetze aufbauen.
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Protasius
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Protasius »

Juergen hat geschrieben:Ich habe hier einen alten Lehrplan für Sekundarstufe I an Gymnasien aus den 90ern. Inwieweit der noch aktuell ist, weiß ich nicht.
Die aktuellen Lehrpläne findest du beim Schulministerium zum Runterladen: http://www.standardsicherung.nrw.de/leh ... aene-sek-i, da einfach beim Lehrplannavigator Schulform und Fach auswählen.
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Juergen
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Juergen »

Protasius hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Ich habe hier einen alten Lehrplan für Sekundarstufe I an Gymnasien aus den 9ern. Inwieweit der noch aktuell ist, weiß ich nicht.
Die aktuellen Lehrpläne findest du beim Schulministerium zum Runterladen: http://www.standardsicherung.nrw.de/leh ... aene-sek-i, da einfach beim Lehrplannavigator Schulform und Fach auswählen.
Bitte beachten Sie: Die rechtsverbindlichen Fassungen der Kernlehrpläne sind die offiziellen Druckausgaben, die Sie im Fachhandel (z. B. beim Ritterbach Verlag GmbH) beziehen können. Sie wurden den Schulen in Heftform zur Verfügung gestellt.
Die Sachen die man herunterladen kann sind sehr schwammig
http://www.standardsicherung.schulminis ... nasium-g8/
Gruß Jürgen

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Seraphina
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

Also ich hab jetzt mal in den Reli-Lehrplan reingeschaut (nur so ein wenig überflogen)...abgesehenvon dem üblichen blabla, was natürlich teilweise drinsteht, denke ich dennoch, dass ein guter Lehrer, wenn er will, auch damit guten Unterricht machen kann.
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Linus
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Linus »

Tipheret hat geschrieben: Das wäre dann ja "Wissenvermittlung"! Soll der Wissensstand nur von VOR V II oder auch NACH V II vermittelt werden - und wer kontrolliert das?
Zusatzfragen: Welche islamische Interpretation soll vermittelt werden? Sunnitisch, Schiitisch oder Salafitisch oder welche auch immer?

Tipheret

Sicher wär das Wissensvermittlung. Bloß was hat das mit Vergeltungswaffen zu tun?

Zur Interpretation des Islam reicht eigentlich zu sagen, daß es ursprünglich eine christliche Sekte war, die sich später gesplittet hat.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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Clemens
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Clemens »

Seraphina hat geschrieben:Also ich hab jetzt mal in den Reli-Lehrplan reingeschaut (nur so ein wenig überflogen)...abgesehenvon dem üblichen blabla, was natürlich teilweise drinsteht, denke ich dennoch, dass ein guter Lehrer, wenn er will, auch damit guten Unterricht machen kann.
So ist es.

Und ob du einen hast, der das, was er unterrichten soll, auch wirklich unterrichtet, kannst du ja nun nachschauen und ihn gegebenenfalls daran erinnern, dass dich bestimmte bisher ausgelassene Themen auch noch interessieren würden... :pfeif:

Pilgerer
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pilgerer »

Das Grundgesetz erfüllt gut die Aufgabe des Staates nach Römer 13, darüber hinaus enthält es in der Form von nicht änderbaren Artikeln Elemente des christlich/liberalen Naturrechts.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)

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Juergen
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Juergen »

Clemens hat geschrieben:Und ob du einen hast, der das, was er unterrichten soll, auch wirklich unterrichtet…
Ich habe Studenten kennengelernt, die auf Lehramt Religion studierten und selbst keine Bibel besaßen; ein Student erzählte (stolz), daß er zuletzt bei seiner eigenen Firmung in der Kirche gewesen sei. … …

Da stellt sich die Frage, mit welchen Überzeugungen da jemand Religion unterrichtet.

Seit wenigen Jahren versucht man solchen Sachen etwas entgegenzusteuern und hat außerhalb des universitären Betriebs seitens des Bistums für Lehramtsstudenten, die Religion studieren, ein sog. Mentorat eingerichtet. Da sind bestimmte Dinge verpflichtend. Werden die nicht nachgewiesen, so gibt es keine Missio.
Während Ihres gesamten Studiums sind wir Mentoren für Sie da, um Sie auf dem Weg
zur Missio canonica zu begleiten.

Das Mentoratsprogramm umfasst vier verbindliche Elemente:
Informationsveranstaltung zur Missio Canonica
Orientierungsgespräch (Mentoratsgespräch)
Erfahrung im Bereich Spiritualität (Spirituelles Wochenende)
Erfahrung in einem kirchlichen Praxisfeld (Kirchenpraktikum)

http://www.schuleunderziehung.de/87-Re ... logie.html
Gruß Jürgen

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cantus planus
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von cantus planus »

Juergen hat geschrieben:[...] und selbst keine Bibel besaßen
Das gleiche habe ich einmal in einem Kloster erlebt. Ich sage jetzt nicht, wo und bei welchem Karmelitenorden... :pfeif:
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

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Juergen
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Juergen »

Ordensleute brauchen keine Bibel,… die kennen die doch auswendig - oder? :hmm:
Gruß Jürgen

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Tipheret
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Tipheret »

@Linus
Du bist ein Schelm, weil Du ja genau weißt, dass mit VII keine Vergeltungswaffe gemeint ist.

Dass der Islam eine Sekte ist, habe ich so noch nicht verstanden, ich werde darüber nachlesen.
Was aber die Frage nach welcher Faccon = schiitisch, sunnitisch oder gar salafitisch oder was weißichisch der islamische Religionsunterricht geführt wird, auch wenn ich die diversen Lehrpläne ansehe, ungeklärt lässt.

Tipheret
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Fridericus
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Fridericus »

Pilgerer hat geschrieben:Das Grundgesetz erfüllt gut die Aufgabe des Staates nach Römer 13, darüber hinaus enthält es in der Form von nicht änderbaren Artikeln Elemente des christlich/liberalen Naturrechts.
Das bezweifle ich.

Fridericus
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Fridericus »

Tipheret hat geschrieben:@Linus
Du bist ein Schelm, weil Du ja genau weißt, dass mit VII keine Vergeltungswaffe gemeint ist.

Dass der Islam eine Sekte ist, habe ich so noch nicht verstanden, ich werde darüber nachlesen.
Was aber die Frage nach welcher Faccon = schiitisch, sunnitisch oder gar salafitisch oder was weißichisch der islamische Religionsunterricht geführt wird, auch wenn ich die diversen Lehrpläne ansehe, ungeklärt lässt.

Tipheret
Es reicht die grundlegenden Verirrungen, denen die Mohammedaner anhangen, zu erklären.

Caviteño
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Caviteño »

Fridericus hat geschrieben:
Pilgerer hat geschrieben:Das Grundgesetz erfüllt gut die Aufgabe des Staates nach Römer 13, darüber hinaus enthält es in der Form von nicht änderbaren Artikeln Elemente des christlich/liberalen Naturrechts.
Das bezweifle ich.
Ich auch.
Nichtänderbar sind im Grunde nur Art. 1 und Art. 20, zur Gliederung und Verfassung eines Bundesstaates enthält Römer 13 keine Aussage:
Grundgesetz Art. 79 Abs. 3 hat geschrieben: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Diese Artikel lauten:
Grundgesetz hat geschrieben: Artikel :
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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Seraphina
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

Juergen hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:Und ob du einen hast, der das, was er unterrichten soll, auch wirklich unterrichtet…
Ich habe Studenten kennengelernt, die auf Lehramt Religion studierten und selbst keine Bibel besaßen; ein Student erzählte (stolz), daß er zuletzt bei seiner eigenen Firmung in der Kirche gewesen sei. … …
Das ist gar nicht so selten, hab ich auch schon oft gehört... :/
(Mein jetziger Reli-Lehrer macht übrigens sehr guten Unterricht, ist aber bei uns an der Schule damit ziemlich alleine, zu den anderen katholischen Reli-Lehrern unserer Schule äußere ich mich jetzt mal besser nicht ;-))
Juergen hat geschrieben:Da stellt sich die Frage, mit welchen Überzeugungen da jemand Religion unterrichtet.
Das hab ich mich auch schon so manches Mal gefragt. Und sowas wird dann auf uns Schüler losgelassen...
Ist ja im Übrigen auch sehr produktiv, wenn jemand etwas unterrichten will, wovon er selbst nicht überzeugt ist. :roll:
Juergen hat geschrieben:Seit wenigen Jahren versucht man solchen Sachen etwas entgegenzusteuern und hat außerhalb des universitären Betriebs seitens des Bistums für Lehramtsstudenten, die Religion studieren, ein sog. Mentorat eingerichtet. Da sind bestimmte Dinge verpflichtend. Werden die nicht nachgewiesen, so gibt es keine Missio.
Ich dachte um die Missio zu bekommen gäbe es schon immer bestimmte Bedingungen. Ich habe mal gehört, die persönliche Lebensführung müsse dazu den Grundsätzen der katholischen Lehre entsprechen... :pfeif:
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Edi
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Edi »

Seraphina hat geschrieben: Ist ja im Übrigen auch sehr produktiv, wenn jemand etwas unterrichten will, wovon er selbst nicht überzeugt ist. :roll:
Das gibt es seit Jahrzehnten. Ich erinnere mich an einen ev. Pfarrer, der im Reliunterricht immer sein Hobby, die Kunst besprach und Bilder von grossen Künstlern zeigte.
Reliuntericht wurde meist nie so ernst genommen weder von den Lehrkräften und erst recht nicht von den Schülern.
Selten hatte man als Schüler den Eindruck, dass der Relilehrer selber hinter seiner Sache stand. Das ist also gar nichts Neues. Die Kirchenleitungen haben sich auch nicht sehr für das Thema interessiert in dem Sinne, dass sie Wert auf guten Unterricht legten.

Heute könnte ich mir vorstellen, dass Leute das Fach als Lehrer nehmen, die sich nicht so sehr engagieren wollen, wie es oft in andern Fächern nötig ist.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.

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Juergen
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Juergen »

Seraphina hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Da stellt sich die Frage, mit welchen Überzeugungen da jemand Religion unterrichtet.
Das hab ich mich auch schon so manches Mal gefragt. Und sowas wird dann auf uns Schüler losgelassen...
Ist ja im Übrigen auch sehr produktiv, wenn jemand etwas unterrichten will, wovon er selbst nicht überzeugt ist. :roll:
Manche studieren Religion auf Lehramt, weil ihnen die Studienberatung gesagt hat, daß sich damit die Einstellungschancen erhöhen…
Seraphina hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Seit wenigen Jahren versucht man solchen Sachen etwas entgegenzusteuern und hat außerhalb des universitären Betriebs seitens des Bistums für Lehramtsstudenten, die Religion studieren, ein sog. Mentorat eingerichtet. Da sind bestimmte Dinge verpflichtend. Werden die nicht nachgewiesen, so gibt es keine Missio.
Ich dachte um die Missio zu bekommen gäbe es schon immer bestimmte Bedingungen. Ich habe mal gehört, die persönliche Lebensführung müsse dazu den Grundsätzen der katholischen Lehre entsprechen... :pfeif:
Schon richtig, allerdings ist jetzt z.B. ein "Kirchenpraktikum" hinzu gekommen, bei dem die Studenten aktiv in einer Gemeinde mitarbeiten müssen.
Gruß Jürgen

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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

Aber wenn man vorher so durchgekommen ist und die Missio bekommen hat, heißt das doch, dass es irgendwie keiner ernst genug genommen oder sich einfach keiner drum gekümmert hat... :hmm:
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Juergen
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Juergen »

Seraphina hat geschrieben:Aber wenn man vorher so durchgekommen ist und die Missio bekommen hat, heißt das doch, dass es irgendwie keiner ernst genug genommen oder sich einfach keiner drum gekümmert hat... :hmm:
Du stellst einen Antrag auf Erteilung der Missio.
Die Angaben, die Du dort machst, prüft keiner (ohne Grund) nach, sondern es wird Dir geglaubt.

http://www.schuleunderziehung.de/87-Re ... ubnis.html

Daraus:
Im Personalbogen benennen Sie zwei Persönlichkeiten, darunter einen Priester, die mit Referenzen ihren Antrag unterstützen können…
Zu gut deutsch: Du mußt irgendeinen Priester finden, der den Antrag unterstützt;
als zweite Person benennst Du einen Studienkollegen und ihr unterstützt euch so gegenseitig. – Das ist kein schlechter Scherz von mir, sondern wurde tatsächlich von einem Lehrenden an der Uni Paderborn den Studenten so geraten. Ich war selbst dabei, als er dies sagte.
:roll:
Gruß Jürgen

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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

Juergen hat geschrieben:Zu gut deutsch: Du mußt irgendeinen Priester finden, der den Antrag unterstützt;
Definitiv nicht schwer, irgendeinen findet man immer...
Juergen hat geschrieben:als zweite Person benennst Du einen Studienkollegen und ihr unterstützt euch so gegenseitig. – Das ist kein schlechter Scherz von mir, sondern wurde tatsächlich von einem Lehrenden an der Uni Paderborn den Studenten so geraten. Ich war selbst dabei, als er dies sagte.
:roll:
Deutsche Universitäten... :patsch:
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

Aber jetzt weiß ich immerhin, woher die ganzen schlechten Reli-Lehrer kommen, ich hab mich früher immer gefragt, wie die es geschafft haben, an die Missio zu kommen. Aber jetzt wird einiges klar :roll:
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taddeo
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von taddeo »

Edi hat geschrieben:Heute könnte ich mir vorstellen, dass Leute das Fach als Lehrer nehmen, die sich nicht so sehr engagieren wollen, wie es oft in andern Fächern nötig ist.
http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=65285#p65285

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Seraphina
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Seraphina »

Stimmt, man muss ja ein Kernfach haben. Und da Reli, im Gegensatz zu zum Beispiel Philosophie, ein solches ist...
Si Deus nobiscum, quis contra nos?

Pilgerer
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Re: Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?

Beitrag von Pilgerer »

Fridericus hat geschrieben:
Pilgerer hat geschrieben:Das Grundgesetz erfüllt gut die Aufgabe des Staates nach Römer 13, darüber hinaus enthält es in der Form von nicht änderbaren Artikeln Elemente des christlich/liberalen Naturrechts.
Das bezweifle ich.
Die unveränderlichen Artikel des Grundgesetzes stehen in der Tradition von John Locke, der aus Vernunft und Bibel ein unveränderliches Naturrecht herleitet. Das zeigt, dass sich aus einem christlichen Kontext allgemeingültige bürgerliche Freiheitsrechte ableiten lassen.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)

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