
Ich hoffe mich halbwegs klar auszudrücken.
Protasius hat geschrieben:Wie wäre es mit der Formulierung "Ich habe mich verleiten lassen zu ...", "Ich habe der Versuchung zu ... nachgegeben"?
Abgesehen davon kannst du im Beichtstuhl auch ggf. ein wenig ausführlicher werden (der Andrang ist ja meistens nicht so groß, daß du andere Pönitenten ungebührlich aufhältst), der Priester wird dich schon bremsen, wenn du zu sehr ins Detail gehst.
Nachtrag: Die Formulierung von Sperling ist auch gut.
Auch wenn mans zwecketfremdet? Kondome?Senensis hat geschrieben:Übrigens ist bereits der bloße Einsatz empfängnisverhütender Mittel beichtpflichtig. Ich wollte das nur noch mal gesagt haben.
Für was sollte man die "zweckentfremden" ? Luftballons am Kindergeburtstag, Wasserbombe .. was stellst Du Dir so vor ?Linus hat geschrieben:Auch wenn mans zwecketfremdet? Kondome?Senensis hat geschrieben:Übrigens ist bereits der bloße Einsatz empfängnisverhütender Mittel beichtpflichtig. Ich wollte das nur noch mal gesagt haben.![]()
Und wenn die Indikation für die Pille nicht die Verhütung ist?
Dann nicht.
Das nenn ich "physischer Virenschutz"taddeo hat geschrieben:http://t1.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9 ... auNx7i8S6A
Wäre mrir neu. Quelle?Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
Ist das nicht trivial? Sünden werden vergeben oder eben nicht. Absolution ist das Vergeben einer Sünde durch Gott und dazu gibt es das Sakrament der Versöhnung mit Gott.Fridericus hat geschrieben:Wäre mrir neu. Quelle?Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
Das ist zwar richtig, aber die Beichte ist mathematisch gesprochen für die Vergebung von läßlichen Sünden eine hinreichende Bedingung, für schwere Sünden notwendig und hinreichend. Klar werden in der Beichte unter den üblichen Vorraussetzungen auch läßliche Sünden vergeben. Du bist aber nicht verpflichtet, läßliche Sünden zu beichten.Paul Heliosch hat geschrieben:Ist das nicht trivial? Sünden werden vergeben oder eben nicht. Absolution ist das Vergeben einer Sünde durch Gott und dazu gibt es das Sakrament der Versöhnung mit Gott.Fridericus hat geschrieben:Wäre mrir neu. Quelle?Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
KKK hat geschrieben:1458: „Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der läßlichen Sünden, ist genaugenommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich empfohlen [Vgl. K[onzil] v. Trient: DS 1680; CIC, can. 988, § 2]. Das regelmäßige Bekenntnis unserer läßlichen Sünden ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen. Wenn wir in diesem Sakrament öfter das Geschenk der Barmherzigkeit Gottes empfangen, wird es uns drängen, selbst barmherzig zu sein wie er“
Nein. Wieso.Paul Heliosch hat geschrieben:Ist das nicht trivial? Sünden werden vergeben oder eben nicht. Absolution ist das Vergeben einer Sünde durch Gott und dazu gibt es das Sakrament der Versöhnung mit Gott.Fridericus hat geschrieben:Wäre mrir neu. Quelle?Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
Du hast dem widersprochen. Ein Beleg für Deine Aussage wäre wichtig.4. Eine läßliche Sünde bedarf nicht der sakramentalen Absolution, da läßliche Sünden auch auf viele andere Weisen vergeben werden können.
Sicher, das ist die Sache mit der lästigen Pflicht. Aber Gott sagt "Seid heilig!" Er sagt nicht, daß wir profan oder nicht ganz so profan sein sollen!" Die Sache mit der Heiligsprechung obliegt zwar der Kirche, das schliesst aber nicht aus, dass wir den kategorischen Imperativ Gottes auf unser jeweils erbärmliches, weniger erbärmliches, höheres, sehr hohes Nivau herunterdividieren...Protasius hat geschrieben:Das ist zwar richtig, aber die Beichte ist mathematisch gesprochen für die Vergebung von läßlichen Sünden eine hinreichende Bedingung, für schwere Sünden notwendig und hinreichend. Klar werden in der Beichte unter den üblichen Vorraussetzungen auch läßliche Sünden vergeben. Du bist aber nicht verpflichtet, läßliche Sünden zu beichten.Paul Heliosch hat geschrieben:Ist das nicht trivial? Sünden werden vergeben oder eben nicht. Absolution ist das Vergeben einer Sünde durch Gott und dazu gibt es das Sakrament der Versöhnung mit Gott.Fridericus hat geschrieben:Wäre mrir neu. Quelle?Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.KKK hat geschrieben:1458
Ich habe dem nicht widersprochen, sondern ich sagte, dass bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich ist und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.Fridericus hat geschrieben:Nein. Wieso.Paul Heliosch hat geschrieben:Ist das nicht trivial? Sünden werden vergeben oder eben nicht. Absolution ist das Vergeben einer Sünde durch Gott und dazu gibt es das Sakrament der Versöhnung mit Gott.Fridericus hat geschrieben:Wäre mrir neu. Quelle?Paul Heliosch hat geschrieben:
Es ist bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
Gamaliel hat geschrieben
Du hast dem widersprochen. Ein Beleg für Deine Aussage wäre wichtig.4. Eine läßliche Sünde bedarf nicht der sakramentalen Absolution, da läßliche Sünden auch auf viele andere Weisen vergeben werden können.
ich sagte, dass bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich ist und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.Protasius hat geschrieben:Sie müssen aber nicht durch die Beichte absolviert werden, sondern können auch anderweitig vergeben werden, was deiner Aussage vom Anfang widerspricht; klar ist das sehr empfehlenswert, aber es ist nicht erforderlich.
Das ist aber falsch. Für lässliche Sünden ist keine sakramentale Absolution erforderlich. Auch wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, wird sie nicht selbstverständlich sakramental sein. Wie kommst Du darauf?Paul Heliosch hat geschrieben:ich sagte, dass bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich ist und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.Protasius hat geschrieben:Sie müssen aber nicht durch die Beichte absolviert werden, sondern können auch anderweitig vergeben werden, was deiner Aussage vom Anfang widerspricht; klar ist das sehr empfehlenswert, aber es ist nicht erforderlich.
Deutlicher:
Die "Absolution" (@gamaliel "andere Weisen") habe ich hier unterschieden zur "sakramentalen Absolution" (Sakrament der Beichte).
sonderndass bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich ist und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein.
Wenn also auch die vom Pönitenten bekannte, ungeordnete Tat - hier die Ausübung des ehelichen Geschlechtsaktes um seiner selbst willen - nicht eine Todsünde darstellt, so stellt sie doch eine Sünde geringerer Schwere dar, die, sofern sie der Pönitent bereut, der sakramentalen Absolution bedarf.
Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, ... wird ... von der Kirche nachdrücklich empfohlenKKK 1458 hat geschrieben:1458 Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der läßlichen Sünden, ist genaugenommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich empfohlen [Vgl. K. v. Trient: DS 1680; [link] CIC, can. 988, § 2]. Das regelmäßige Bekenntnis unserer läßlichen Sünden ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen. Wenn wir in diesem Sakrament öfter das Geschenk der Barmherzigkeit Gottes empfangen, wird es uns drängen, selbst barmherzig zu sein wie er [Vgl. Lk 6,36.].
Die vollkommene Liebesreue erlangt auch den Nachlass der läßlichen Sünden.KKK 1452 hat geschrieben:1452 Wenn die Reue aus der Liebe zu Gott, der über alles geliebt wird, hervorgeht, wird sie „vollkommene" oder „Liebesreue" [contritio] genannt. Eine solche Reue läßt die läßlichen Sünden nach; sie erlangt auch die Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem festen Entschluß verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen [Vgl. K. v. Trient: DS 1677]
Eine solche Erschütterung des Gewissens kann eine innere Entwicklung einleiten, die unter dem Wirken der Gnade durch die sakramentale Lossprechung vollendet wird.KKK 1453 hat geschrieben:1453 Die sogenannte „unvollkommene Reue" [attritio] ist ebenfalls ein Geschenk Gottes, ein Anstoß des Heiligen Geistes. Sie erwächst aus der Betrachtung der Abscheulichkeit der Sünde oder aus der Furcht vor der ewigen Verdammnis und weiteren Strafen, die dem Sünder drohen [Furchtreue]. Eine solche Erschütterung des Gewissens kann eine innere Entwicklung einleiten, die unter dem Wirken der Gnade durch die sakramentale Lossprechung vollendet wird. Die unvollkommene Reue allein erlangt noch nicht die Vergebung der schweren Sünden; sie disponiert jedoch dazu, sie im Bußsakrament zu erlangen [Vgl. K. v. Trient: DS 1678; 1705].
Schon rein menschlich gesehen befreit uns das Bekenntnis oder Geständnis der Sünden und erleichtert unsere Versöhnung mit den anderen.1455 hat geschrieben:1455 Schon rein menschlich gesehen befreit uns das Bekenntnis oder Geständnis der Sünden und erleichtert unsere Versöhnung mit den anderen. Durch das Geständnis stellt sich der Mensch den Sünden, die er sich zuschulden kommen ließ; er übernimmt die Verantwortung dafür und öffnet sich dadurch Gott und der Gemeinschaft der Kirche von neuem, um so eine neue Zukunft zu ermöglichen.
„Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die [ihnen] ins Gedächtnis kommen, zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit vor, damit sie verziehen werden. Wer aber anders handelt und wissentlich etwas zurückhält, legt der göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den Priester vor."KKK 1456 hat geschrieben:1456 Das Geständnis vor dem Priester bildet einen wesentlichen Teil des Bußsakramentes: „Von den Büßenden [müssen] alle Todsünden, derer sie sich nach gewissenhafter Selbsterforschung bewußt sind, im Bekenntnis aufgeführt werden ...‚ auch wenn sie ganz im Verborgenen und nur gegen die zwei letzten Vorschriften der Zehn Gebote begangen wurden [Vgl. Ex 20,17; Dtn 5,21; Mt 5,28.]; manchmal verwunden diese die Seele schwerer und sind gefährlicher als die, welche ganz offen begangen werden" (K. v. Trient: DS 1680). „Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die [ihnen] ins Gedächtnis kommen, zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit vor, damit sie verziehen werden. Wer aber anders handelt und wissentlich etwas zurückhält, legt der göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den Priester vor. ‚Wenn sich nämlich der Kranke schämt, dem Arzt seine Wunde zu entblößen, so heut die Arznei nicht, was sie nicht kennt‘ (Hieronymus, Eccl. 10,11)" (K. v. Trient: DS 1680).
Wenn du das, was du gemacht hast, zu verabscheuen beginnst, beginnen deine guten Werke, weil du deine schlechten Werke anklagst.KKK 1458 - 2. Absatz - Augustinus hat geschrieben:„Wer seine Sünden bekennt, wirkt schon mit Gott zusammen. Gott klagt deine Sünden an; wenn auch du sie anklagst, schließt du dich Gott an. Der Mensch und der Sünder sind gewissermaßen zwei Dinge: Wenn vom Menschen die Rede ist, so hat Gott ihn gemacht; wenn vom Sünder, so hat der Mensch ihn gemacht. Zerstöre das, was du gemacht hast, damit Gott rette, was er gemacht hat ... Wenn du das, was du gemacht hast, zu verabscheuen beginnst, beginnen deine guten Werke, weil du deine schlechten Werke anklagst. Das Bekenntnis der schlechten Werke ist der Beginn deiner guten Werke. Du tust die Wahrheit und kommst ans Licht" (Augustinus, ev. Jo. 12,13).
CIC - Can. 961 hat geschrieben:Can. 961 — § 1. Mehreren Pönitenten gleichzeitig kann ohne vorangegangenes persönliches Bekenntnis die Absolution in allgemeiner Weise nur erteilt werden:
1° wenn Todesgefahr besteht und für den oder die Priester die Zeit, die Bekenntnisse der einzelnen Pönitenten zu hören, nicht ausreicht;
2° wenn eine schwere Notlage besteht, das heißt, wenn unter Berücksichtigung der Zahl der Pönitenten nicht genügend Beichtväter vorhanden sind, um die Bekenntnisse der einzelnen innerhalb einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören, so daß die Pönitenten ohne eigene Schuld gezwungen wären, die sakramentale Gnade oder die heilige Kommunion längere Zeit zu entbehren; als ausreichend begründete Notlage gilt aber nicht, wenn allein aufgrund eines großen Andrangs von Pönitenten, wie er bei einem großen Fest oder einer Wallfahrt vorkommen kann, nicht genügend Beichtväter zur Verfügung stehen können.
CIC - Can. 988 hat geschrieben:Can. 988 — § 2. Den Gläubigen wird empfohlen, auch ihre läßlichen Sünden zu bekennen.
Ein guter geistlicher Begleiter kann unterscheiden, ob es sich bei einer angeblichen lässlichen Sünde um mehr handelt, oder ob etwas, was angeblich schlimm ist, nur eine lässliche Sünde, bzw. nicht einmal dieses ist. - Dazu muss der Priester einen aber sehr gut kennen.Fridericus hat geschrieben:Das ist aber falsch. Für lässliche Sünden ist keine sakramentale Absolution erforderlich. Auch wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, wird sie nicht selbstverständlich sakramental sein.Paul Heliosch hat geschrieben:ich sagte, dass bei lässlichen Sünden selbstverständlich eine Absolution erforderlich ist und wenn zu Lebzeiten ein Priester erreichbar ist, dann wird diese selbstverständlich sakramental sein..Protasius hat geschrieben:Sie müssen aber nicht durch die Beichte absolviert werden, sondern können auch anderweitig vergeben werden, was deiner Aussage vom Anfang widerspricht; klar ist das sehr empfehlenswert, aber es ist nicht erforderlich.
Im Beichtspiegel heißt es aber durchaus sinngemäß, dass man nicht minutiös alle seine lässlichen Sünden beichten soll, sondern sich lieber den Hauptfehler heraussuchen soll, um an diesem zu arbeiten.Raphaela hat geschrieben:Ein guter geistlicher Begleiter kann unterscheiden, ob es sich bei einer angeblichen lässlichen Sünde um mehr handelt, oder ob etwas, was angeblich schlimm ist, nur eine lässliche Sünde, bzw. nicht einmal dieses ist. - Dazu muss der Priester einen aber sehr gut kennen.
Also ist es gut, alles zu beichten.
Überhaupt nicht! Diese Unterscheidung kann jeder gründlich ausgebildete und mit Hausverstand ausgestattete Beichtvater treffen. Sollte der Pönitent entscheidende Elemente in seinem Bekenntnis auslassen, dann wird ein solcher Beichtvater die richtigen Fragen stellen, um ein sachgerechtes Urteil fällen zu können.Raphaela hat geschrieben:Ein guter geistlicher Begleiter kann unterscheiden, ob es sich bei einer angeblichen lässlichen Sünde um mehr handelt, oder ob etwas, was angeblich schlimm ist, nur eine lässliche Sünde, bzw. nicht einmal dieses ist. - Dazu muss der Priester einen aber sehr gut kennen.