Exekutive = ausführende Gewalt
Judikative = rechtsprechende Gewalt
Demnach scheint ja auch unser Staat trotz Gewaltenteilung ein diktatorisch geprägter zu sein.

Wollen wir nun „spintisieren“, oder was soll dieses Aussage?Protasius hat geschrieben:Re: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Jeder Erziehungsberechtigte und -beauftragte übt Gewalt aus. Dir als Vertreter des säkularen Staates sollte die Gewaltenteilung nach Montesquieu doch vertraut sein. Und eine Erziehung ohne Ausübung von Zwang ist totaler Unfug ("nein, will nich baden, will dreckig bleiben", selbst von einem Kleinkind gehört; da zwingen verantwortliche Eltern ihr Kind gegen seinen Willen zum Baden).
Mir steht es nicht an dich zu belehren, aber dein Einwand ist m.E. noch nicht einmal als Satire zu gebrauchen, weil du wesentliche Bestandteile einer Demokratie als Teil eines diktatorischen Staastes abzuqualifizieren suchst.Marcus hat geschrieben:R e: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Legislative =gesetzgebende Gewalt
Exekutive = ausführende Gewalt
Judikative = rechtsprechende Gewalt
Demnach scheint ja auch unser Staat trotz Gewaltenteilung ein diktatorisch geprägter zu sein.
Tipheret hat geschrieben:Aber die friedlichen, und manchmal auch nichtfriedlichen Revolutionen, oder die derzeitigen Proteste die für oder gegen Beschneidung sprechen eine eindeutige Sprache dafür dass die Menschen sich eben nicht mehr von irgendwelchen Obrigkeiten, ob weltlich oder religiös diktatorisch, steuern und eine bestimmte Denkart aufzwingen lassen wollen.
Nein. Aus der Gewaltenteilung ist heute ja eine Sorgenteilung geworden.Marcus hat geschrieben:Legislative =gesetzgebende Gewalt
Exekutive = ausführende Gewalt
Judikative = rechtsprechende Gewalt
Demnach scheint ja auch unser Staat trotz Gewaltenteilung ein diktatorisch geprägter zu sein.
Selbstverständlich ist das Zwang. Ein Kind lernt nicht freiwillig in der Schule, sondern wenn überhaupt, am liebsten antiautoritär das, was gerade Spaß macht.Tipheret hat geschrieben:Wenn ich so argumentiere ist jeder Lehrer ein Diktator, ist jeder Versuch einem Menschen Wissen zu vermitteln ein Akt der Gewalteinwirkung?!?
Ich fürchte, dass Du derjenige bist, der hier etwas nicht verstanden hat.Tipheret hat geschrieben:Mir steht es nicht an dich zu belehren, aber dein Einwand ist m.E. noch nicht einmal als Satire zu gebrauchen, weil du wesentliche Bestandteile einer Demokratie als Teil eines diktatorischen Staastes abzuqualifizieren suchst.Marcus hat geschrieben:R e: Gerichtsurteil zur Beschneidung
Legislative =gesetzgebende Gewalt
Exekutive = ausführende Gewalt
Judikative = rechtsprechende Gewalt
Demnach scheint ja auch unser Staat trotz Gewaltenteilung ein diktatorisch geprägter zu sein.
Darauf hast Du u.a. geantwortet:Robert Ketelhohn hat geschrieben:Jede Erziehung ist Ausübung von Gewalt, hier: elterlicher Gewalt, wie es
ebenso obrigkeitliche, hoheitliche, staatliche Gewalt gibt.
Deine Logik konsequent zu Ende gedacht, müsste also ein Staat, der seine Institutionen ebenso im Zusammenhang mit dem Begriff der „Gewalt“ bringt (gesetzgebende/ausführende/rechtsprechende Gewalt), diktatorisch geprägt sein, da er es sich das Recht nimmt, gegenüber der Bevölkerung Gewalt auszuüben.Tipheret hat geschrieben:Erziehung als Gewalt zu bezeichnen spricht für eine diktatorisch geprägte Lebenshaltung eines Menschen, dem intellektuelle Freiheit ein Fremdwort ist.
Wer steckt hinter der von dir nebulös beschriebenen „Propaganda“?
Protasius hat geschrieben:Jeder Erziehungsberechtigte und -beauftragte übt Gewalt aus. Dir als Vertreter des säkularen Staates sollte die Gewaltenteilung nach Montesquieu doch vertraut sein. Und eine Erziehung ohne Ausübung von Zwang ist totaler Unfug ("nein, will nich baden, will dreckig bleiben", selbst von einem Kleinkind gehört; da zwingen verantwortliche Eltern ihr Kind gegen seinen Willen zum Baden).
Eine konsequente Gewaltenteilung hat es noch nie auf Bundesebene gegeben. Wenn ein Mitglied der Bundesregierung zugleich Mitglied des Bundestags sein kann, so gehört er bereits selbst zwei Gewalten an. Dass er als Abgeordnete ungeachtet des Fraktionszwanges natürlich darauf bedacht sein wird, die Gesetzesentwürfe, welche durch die Bundesregierung eingebracht worden sind, auch zu unterstützen, ist letztlich nur konsequent, schließlich möchte er ja auch weiterhin im Bundeskabinett bleiben können.Haiduk hat geschrieben:Nein. Aus der Gewaltenteilung ist heute ja eine Sorgenteilung geworden.Marcus hat geschrieben:Legislative =gesetzgebende Gewalt
Exekutive = ausführende Gewalt
Judikative = rechtsprechende Gewalt
Demnach scheint ja auch unser Staat trotz Gewaltenteilung ein diktatorisch geprägter zu sein.
Hast du jemals ein Kind im Einschulalter erlebt? Hast du jemals mit Schülern gesprochen?Pilgerer hat geschrieben:Selbstverständlich ist das Zwang. Ein Kind lernt nicht freiwillig in der Schule, sondern wenn überhaupt, am liebsten antiautoritär das, was gerade Spaß macht.
Tipheret hat geschrieben: Wenn ich so argumentiere ist jeder Lehrer ein Diktator, ist jeder Versuch einem Menschen Wissen zu vermitteln ein Akt der Gewalteinwirkung?!?
Ich denke, dass jeder, der halbwegs logisch denken kann, diese sophistische Vedrehung sofort durchschaut und dieses „Argument“ als Störmanöver bei einer ernsthaften Diskussion nicht zulässt.
[i]Zedlers Großes Universallexicon aller Wissenschaften und Künste[/i], Väterliche Gewalt hat geschrieben:Die väterliche Gewalt sey die diejenige Herrschaft, welche die Eltern über die Handlungen der Kinder haben, daß sie solche nach ihrem Gutbefinden einrichten, und im Fall die Kinder ungehorsam sind, selbige bestrafen können.
Sorry Marcus,Marcus hat geschrieben: Eine konsequente Gewaltenteilung hat es noch nie auf Bundesebene gegeben. Wenn ein Mitglied der Bundesregierung zugleich Mitglied des Bundestags sein kann, so gehört er bereits selbst zwei Gewalten an. Dass er als Abgeordnete ungeachtet des Fraktionszwanges natürlich darauf bedacht sein wird, die Gesetzesentwürfe, welche durch die Bundesregierung eingebracht worden sind, auch zu unterstützen, ist letztlich nur konsequent, schließlich möchte er ja auch weiterhin im Bundeskabinett bleiben können.
Und da hinter dem, was von der Bundesregierung kommt, in vielen Fällen EU-Richtlinien stecken, die ins innerstaatliche Recht umgesetzt werden müssen, braucht man ohnehin nicht davon auszugehen, dass es bei uns so etwas wie drei unabhängige, souveräne Gewalten gäbe. Auch sind unsere Gesetze von den Gerichten im Zweifelsfalle EU-konform auszulegen.
Hä??? Die dritte Gewalt im Staat, die Judikative, vertreten durch die Rechtssprechung mit ihren entsprechenden Organen, Justiz, Polizei,Staatsanwaltschaft etc. dient dazu die Durchführung der beschlossenen Regeln(GESETZE) im Staat zu überwachen, ggf. zu ahnden.Marcus hat geschrieben:Deine Logik konsequent zu Ende gedacht, müsste also ein Staat, der seine Institutionen ebenso im Zusammenhang mit dem Begriff der „Gewalt“ bringt (gesetzgebende/ausführende/rechtsprechende Gewalt), diktatorisch geprägt sein, da er es sich das Recht nimmt, gegenüber der Bevölkerung Gewalt auszuüben.
Doch, natürlich. In anderen Staaten ist so etwas nicht möglich.Tipheret hat geschrieben:Den von dir aufgezeigten Konflikt der "konsequenten Gewaltenteilung" in Bezug auf die Mitgliedschaft in Regierung und Bundestag gibt es [Punkt]
Das ist heute nicht anders.In einer Diktatur - z. B. dem Nazi-Reich oder der ehem. DDR, haben dieMachthaber bestimmt was das Recht ist und die auf dem Papier vorhandene Judikative dazu missbraucht die Menschen nach den Regeln der MACHTHABER zu "behandeln" und zu verurteilen (Freisler bei den Nazis und Republikfluchtgerichtsbarkeit in der DDR).
Quelle: http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htmUdo Hochschild hat geschrieben:In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.
„Kinder“? Damit sind jetzt wohl hoffentlich nicht alle gemeint, oder? Das wäre nämlich gröbster Unfug …Tipheret hat geschrieben:Kinder die eingeschult werden freuen sich "wie verrückt" auf den Tag der Einschulung [...]
Nicht er, sondern Ihre Position konsequent zu Ende gedacht, steht bei @Marcus.Tipheret hat geschrieben:Wenn du das als "diktatorische Prägung" ansiehst, dann hast du die Funktion von Demokratie anders begriffen als das Demokraten tun.
Fridericus hat geschrieben:Abgesehen davon ist die dreifache Gewaltenteilung an sich schon ungenügend [...]
[/size]H.-H. Hoppe, [i]Demokratie. Der Gott der keiner ist[/i], Manuscriptum Verlagsbuchhandlung, S. 431 hat geschrieben:Die vorherige anstößige Trennung und Ungleichheit des höheren Rechts des Königs im Gegensatz zum untergeordneten Recht der gemeinen Untertanen [in der absoluten Monarchie] bleibt in der Demokratie als Trennung von öffentlichem und privatem Recht und der Vorherrschaft des ersteren über das letztere erhalten. In einer Demokratie ist insofern jeder gleich, als der Zutritt zur Regierung allen unter gleichen Bedingungen offen steht. Es existieren jedoch funktionale Privilegien und privilegierte Funktionen. Solange sie in ihrer offiziellen Eigenschaft handeln, werden öffentliche Bedienstete vom öffentlichen Recht regiert und geschützt und nehmen damit eine privilegierte Stellung gegenüber Personen ein, die lediglich unter der Autorität des Privatrechts handeln […]. Privilegien und rechtliche Diskriminierung verschwinden nicht. Im Gegenteil.
Habe ich etwas anderes behauptet?Tipherat hat geschrieben:Sorry Marcus,
Legislative= gesetzgebende Gewalt
Letzterer Absatz ist Blödsinn. Ein Abgeordneter ist nach dem Grundgesetz ein Vertreter des ganzen Volkes, der an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist. Ein Bundesminister untersteht hingegen der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und der Kabinettsdisziplin und hat auch ebenso die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag entsprechend zu vertreten. Wie soll sich also eine Mitgliedschaft im Bundestag mit der Zugehörigkeit zur Bundesregierung konfliktfrei vertragen? In Bremen und Hamburg schreiben die jeweiligen Landesverfassungen nicht umsonst eine entsprechende personelle Gewaltenteilung vor. Wer das Amt eines Bürgermeisters oder Senators annimmt, muss während seiner Amtszeit aus der Bürgerschaft ausscheiden. Aber vielleicht hältst Du es ja wenigstens für möglich, dass sich die Damen und Herren, welche die Verfassungen entworfen und beschlossen haben, etwas dabei gedacht haben könnten. An meiner Verständnisfähigkeit scheinst Du ja zu zweifeln.Die Bundesregierung ist diejenige, die , wie z. B. es auch Parteien tun, Gesetzesvorschläge einbringt und versucht über den vorgeschriebenen Weg zum Gesetz zu machen.
Den von dir aufgezeigten Konflikt der "konsequenten Gewaltenteilung" in Bezug auf die Mitgliedschaft in Regierung und Bundestag gibt es [Punkt]
Falsch. Es geht nicht um das „Ob“, sondern um das „Wie“. Dass unsere Gesetze im Zweifel EU-konform auszulegen sind, lernt man an jeder deutschen Hochschule während eines rechtswissenschaftlichen Studiums – Auslegbarkeit vorausgesetzt.Die Frage ob unsere Gesetze ( der Legislative) im Zweifelsfall EU-konform auszulegen sind, wird, das Verfahren ist bereits im Gange von der anderen Gewalt ( der Judikative = BGH ) geprüft.
Inwieweit ein Bundesgericht, in dem Vertreter der politischen Parteien sitzen und von politischen Gremien letztlich gewählt werden, auch in der Tat politisch unabhängig ist, wäre bereits eine eigenständige Diskussion.Hä??? Die dritte Gewalt im Staat, die Judikative, vertreten durch die Rechtssprechung mit ihren entsprechenden Organen, Justiz, Polizei,Staatsanwaltschaft etc. dient dazu die Durchführung der beschlossenen Regeln(GESETZE) im Staat zu überwachen, ggf. zu ahnden.
Du hast von Diktatur im Zusammenhang mit der elterlichen Erziehungsgewalt gesprochen. Ich habe Dir daraufhin dargelegt, wie absurd dieser Gedankengang ist und wie sich dessen Absurdität verdeutlicht, wenn man die drei staatlichen Gewalten als Beispiele heranführt, für die ebenfalls die Bezeichnung „Gewalt“ Verwendung findet. Offenbar fehlt es Dir am Verständnis darüber, was „Gewalt“ eigentlich bedeutet.Tipheret hat geschrieben:Wenn du das als "diktatorische Prägung" ansiehst, dann hast du die Funktion von Demokratie anders begriffen als das Demokraten tun.
Genauso ist das heute ja auch. Nur heißt der „Diktator“ heute Brüssel, von dort aus die nationalen „Gewalten“ entsprechend gelenkt werden.In einer Diktatur - z. B. dem Nazi-Reich oder der ehem. DDR, haben dieMachthaber bestimmt was das Recht ist und die auf dem Papier vorhandene Judikative dazu missbraucht die Menschen nach den Regeln der MACHTHABER zu "behandeln" und zu verurteilen (Freisler bei den Nazis und Republikfluchtgerichtsbarkeit in der DDR).
Parteien bringen keine Gesetzesvorschläge ein.Tipheret hat geschrieben:Die Bundesregierung ist diejenige, die, wie z. B. es auch Parteien tun, Gesetzesvorschläge einbringt und versucht über den vorgeschriebenen Weg zum Gesetz zu machen.
Nach meiner Erfahrung freuen sich Kinder durchaus darauf, endlich zu den "großen Kindern" zu gehören, die auf die Schule gehen. Sie haben auch einen natürlichen Drang zur Nestflucht, der schon Tieren angeboren ist. Kinder wollen die Welt entdecken, forschen, etc. Doch ihre natürliche Art zu lernen passt nicht mit dem schulischen System zusammen, wo Disziplin, Gehorsam, Auswendiglernen, Prüfungen etc. gefragt sind. Dazu haben die Kinder unterschiedliche Neigungen. Sie interessieren sich vielleicht für Deutsch, aber nicht für Kunst, oder ein Kind macht gerne Sachunterricht aber nicht Mathematik etc. Würde die Schule den Kindern ihren Willen lassen und das tun, was die Kinder freiwillig lernen wollen, dann wäre die Schule das reinste Kinderparadies, aber keine Vorbereitung auf das Leben in unserer Gesellschaft.Tipheret hat geschrieben:Hast du jemals ein Kind im Einschulalter erlebt? Hast du jemals mit Schülern gesprochen?
Kinder die eingeschult werden freuen sich "wie verrückt" auf den Tag der Einschulung um spätestens nach einem Jahr zu erleben wie der Frust des Schulssystems die Freude an der Schule raubt - glaub' einem mehrfachen Vater, der das hautnah erlebt hat.
Ohne Zwang käme ein Kind nicht auf die Idee in eine Anstalt namens "Schule" zu gehen. Es ist doch viel spannender, im Sandkasten zu bleiben und unbeschwert in ständigen Ferien zu leben. Und wenn wir beim Thema Zwang sind: Woher nehmen überhaupt die Eltern das Recht, den Kindern Befehle zu erteilen, ihnen etwas zu verbieten oder zu gebieten? Das ist alles Zwang gegenüber den Kindern, und eine Ohrfeige läuft auch schon unter Körperverletzung. Oder um das Thema an die Religion anzubinden: welches Kind geht Sonntagmorgens freiwillig in die Kirche? Welches Kind kann im Alter von wenigen Wochen frei entscheiden, ob es getauft wird? Hier geschieht überall Zwang. Das Kind wird nicht gefragt.Tipheret hat geschrieben:Das was Kinder beim Lernen motiviert sind Lehrer, die den Lehrstoff auf altersgerechte Art vermitteln können und nicht wie "Sozialarbeiter" arbeiten müssen, weil mehr als die Hälfte der Klasse den Lehrer aus sprachlichen Gründen nicht versteht oder die Probleme derFamilie mit in die Schule bringen und die "Einhaltung der Lehrpläne" oberstes Ziel der Lehrer ist.
Bei uns ist die Trennung zwischen Exekutive und Legislative nicht komplett. Erstens gibt es personelle Überschneidungen: Viele Minister sind Abgeordnete, hinzu kommen die parlamentarischen Staatssekretäre (Abgeordnete die in Ministerien dienen und dafür doppelt kassieren). Zweitens dominiert die Bundesregierung die Gesetzesinitiative, denn 80% aller Gesetze gehen auf die Bundesregierung zurück. Der Bundestag und der Bundesrat (=Legislative) machen nur relativ selten vom Recht auf Gesetzesinitiative Gebrauch. Drittens ist der Kanzler (+ Regierung) vom Vertrauen des Parlamentes abhängig und damit an die Legislative gebunden. Deutschland ist eine "parlamentarische Demokratie", wo Regierung und Parlament zusammen hängen.Tipheret hat geschrieben:Die Bundesregierung ist diejenige, die , wie z. B. es auch Parteien tun, Gesetzesvorschläge einbringt und versucht über den vorgeschriebenen Weg zum Gesetz zu machen.
Den von dir aufgezeigten Konflikt der "konsequenten Gewaltenteilung" in Bezug auf die Mitgliedschaft in Regierung und Bundestag gibt es [Punkt]
Stimmt. Das wäre noch zu ergänzen gewesen. Auf Bundesebene sind hierzu neben Bundesregierung und Bundestat noch die Fraktionen im Bundestag sowie mindestens 5 vom Hundert der Bundestagsabgeordneten berechtigt, die den Vorschlag unterstützen müssten.lifestylekatholik hat geschrieben:Parteien bringen keine Gesetzesvorschläge ein.Tipheret hat geschrieben:Die Bundesregierung ist diejenige, die, wie z. B. es auch Parteien tun, Gesetzesvorschläge einbringt und versucht über den vorgeschriebenen Weg zum Gesetz zu machen.
Du meinst in dem Zusammenhang sicherlich Legislative und Exekutive.Pilgerer hat geschrieben:[Bis 1918 gab es in Deutschland eine klare Trennung von Legislative und Judikative. Der Kaiser ernannte die Regierung (Exekutive), die ausschließlich dem Monarchen gegenüber verantwortlich war. Der Reichstag wurde vom Volk gewählt. Dadurch waren beide Gewalten klar getrennt. Damals war eine größere Gewaltenteilung als heute.
Um zu einem gerechten Urteil in Sachen Beschneidung als religiöser Ritus zu kommen, braucht in einem Staat nicht die Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative vorhanden zu sein.Tipheret hat geschrieben:Wir sprechen über das Gerichtsurteil zur Beschneidung, seine Notwendigkeit, seine Berechtigung und über die künftige Behandlung von Beschneidungen.
Dazu ist es notwendig, dass wir einen funktionierenden Staat haben, bei dem die Gewaltenteilung gegeben ist.
Unsinn.Tipheret hat geschrieben:Wir sprechen über das Gerichtsurteil zur Beschneidung, seine Notwendigkeit, seine Berechtigung und über die künftige Behandlung von Beschneidungen.
Dazu ist es notwendig, dass wir einen funktionierenden Staat haben, bei dem die Gewaltenteilung gegeben ist.
Und woher -wenn nicht aus der Präambel- weiss man dann vom Geltungsbereich des Grundgesetzes (Niedersachsen, Thüringen, sogar BayernSamson83 hat geschrieben:Das ist auch falsch, die Präambel hat keine Rechtsaussage und bedeutet - das steht in jedem GG-Kommentar - keine Rechtsaussagen, rechtspflichten und rechtliche Wertaussagen.christian12 hat geschrieben:Die Präambel des Grundgesetzes (und noch andere Stellen) widerlegt Dich! Wenn Du das bestreiten willst, liefere Belege!
Dazu empfehle ich den Wikipedia-Artikel zur Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.christian12 hat geschrieben:Und woher -wenn nicht aus der Präambel- weiss man dann vom Geltungsbereich des Grundgesetzes (Niedersachsen, Thüringen, sogar BayernSamson83 hat geschrieben:Das ist auch falsch, die Präambel hat keine Rechtsaussage und bedeutet - das steht in jedem GG-Kommentar - keine Rechtsaussagen, rechtspflichten und rechtliche Wertaussagen.christian12 hat geschrieben:Die Präambel des Grundgesetzes (und noch andere Stellen) widerlegt Dich! Wenn Du das bestreiten willst, liefere Belege!)? Ich behaupte: die Präambel ist notwendig, um das Grundgesetz zu verstehen!
Danke für den Hinweis. Interessant ist der SatzMarcus hat geschrieben:Dazu empfehle ich den Wikipedia-Artikel zur Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.christian12 hat geschrieben:Und woher -wenn nicht aus der Präambel- weiss man dann vom Geltungsbereich des Grundgesetzes (Niedersachsen, Thüringen, sogar BayernSamson83 hat geschrieben:Das ist auch falsch, die Präambel hat keine Rechtsaussage und bedeutet - das steht in jedem GG-Kommentar - keine Rechtsaussagen, rechtspflichten und rechtliche Wertaussagen.christian12 hat geschrieben:Die Präambel des Grundgesetzes (und noch andere Stellen) widerlegt Dich! Wenn Du das bestreiten willst, liefere Belege!)? Ich behaupte: die Präambel ist notwendig, um das Grundgesetz zu verstehen!
In diesem werden auch ablehnende Auffassungen u.a. zum Gottesbezug dargestellt, vor allem im Hinblick auf seine möglichen Konsequenzen für den säkularen Staat.
Angesichts dessen, dass im GG mit keinem Wort Deutschland ein säkularer Staat genannt wird und dass der (allerdings sehr deutungsoffene) Gottesbezug in der Präambel ist, finde ich es absurd, Deutschland einen säkularen Staat zu nennen.Wikipedia-Artikel zur Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland hat geschrieben:Den Materialien des Parlamentarischen Rates ist einzig zu entnehmen, dass übereinstimmend davon ausgegangen wurde, dass die Präambel ersichtlich machen solle, was das Grundgesetz bezwecke, diesem seine politische und juristische Qualifikation verleihe und „rechtlich erhebliche Feststellungen, Bewertungen, Rechtsverwahrungen und Ansprüche zugleich“ enthalte. (Meine Hervorhebungen)
Tipheret hat geschrieben:Gegen Aussagen, die in diesem Thread gemacht wurden, dass die Voraussetzungen für einen Rechtsstaat NICHT gegeben wären , verwahre ich mich intensiv, weil solche Aussagen definitiv falsch sind und unseren Staat nicht beschreiben.
Ja. Eigenartig finde ich es ja, dass sie diese Überheblichkeit und den totalitären Anspruch, den sie erheben, nicht im Mindesten wahrnehmen. Tife ist ja ein hervorragendes Beispiel dafür.Thomas_de_Austria hat geschrieben:Ganz abgesehen davon, dass die Juden und Mohammedaner wohl selber wissen, was für sie das Wesentliche ihrer religiösen Riten ist, das müssen ihnen keine dt. Staatsangestellten mit akademischer Bildung im säkularen Recht oder gar die dt. Journaille erklären.
Das hab ich auch nicht behauptet, sondern,...Tipheret hat geschrieben:Es besteht keine Staatskirche.
Folgender Schluss ist daher zwingend:christian12 hat geschrieben:...die Präambel ist notwendig, um das Grundgesetz zu verstehen!
Leider nimmst Du zu meinem Argument gar nicht Stellung.christian12 hat geschrieben:Angesichts dessen, dass im GG mit keinem Wort Deutschland ein säkularer Staat genannt wird und dass der (allerdings sehr deutungsoffene) Gottesbezug in der Präambel ist, finde ich es absurd, Deutschland einen säkularen Staat zu nennen.
Doch, das hat viel mit dem Thema Beschneidung zun tun. Denn, weil die Leute meinen, die Bundesrepublik sei ein säkularer Staat, meinen sie auch, Religionen und der Respekt vor ihren Traditionen wären zweitrangig.Tipheret hat geschrieben:Das ist allen politischen Parteien bekannt, und hat bisher zu keinerlei Bewegung in Richtung konsequenter Trennung von Kirche und Staat geführt, was mit der Beschneidung aber nichts zu tun hat.
Tipheret hat geschrieben:Du merkst wohl "Thomas_de_Austria", dass du einen "abgestorbenen Standpunkt" vertrittst.
Warum sonst solltest du eine der bekanntesten Sterbeforscherinnen zitieren?
Nichts für ungut, mit der Beschneidungsdebatte hat dein Kommentar, reichlich wenig zu tun. .
lifestyle hat geschrieben: Eigenartig finde ich es ja, dass sie diese Überheblichkeit und den totalitären Anspruch, den sie erheben, nicht im Mindesten wahrnehmen. Tife ist ja ein hervorragendes Beispiel dafür.
Doch Christian12,christian12 hat geschrieben:
Angesichts dessen, dass im GG mit keinem Wort Deutschland ein säkularer Staat genannt wird und dass der (allerdings sehr deutungsoffene) Gottesbezug in der Präambel ist, finde ich es absurd, Deutschland einen säkularen Staat zu nennen.
Leider nimmst Du zu meinem Argument gar nicht Stellung.
Prof.Dr.Frh.v.Campenhausen hat geschrieben:Nächst der Religionsfreiheit ist die organisatorische Trennung von Staat und Kirche und die Garantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art. 14 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV) wesentlich. Der Begriff der Trennung kommt im GG nicht vor. Der Sachverhalt aber, die Sachverselbständigung nämlich des Staates von konfessioneller Bindung, die Freiheit der Kirche von staatlicher Aufsicht und Bevormundung, ist in Art. 14 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 1 WRV mit dem Satz geregelt: Es besteht keine Staatskirche.
Da widerspreche ich dir, und zwar heftig.christian12 hat geschrieben:Doch, das hat viel mit dem Thema Beschneidung zun tun. Denn, weil die Leute meinen, die Bundesrepublik sei ein säkularer Staat, meinen sie auch, Religionen und der Respekt vor ihren Traditionen wären zweitrangig.
Rousseau sah in seiner Abhandlung schon den Konflikt zwischen Religion und Staatsrecht. Weil die meisten Religionen rechtliche Inhalte haben, droht stets eine Rivalität zum Staat. Rosseau versuchte darum die Lösung durch eine "Bürgerreligion", die im Staat herrscht und intolerant alle Strömungen verfolgt, die andere Regeln anstreben. Diese Art von "säkularer Religion" haben wir in den modernen laizistischen Staaten und dementsprechend Gesetze, die den Rechtsvorstellungen der klassischen Religionen widersprechen. In islamischen Ländern herrscht für gewöhnlich das islamische Recht und prägt die staatlichen Gesetze wie etwa zur Ehe zwischen Muslimen und Christen.Tipheret hat geschrieben:Das Recht des Staates, in unserem Fall das der Bundesrepublik Deutschland, steht klar über Kirchenrechten