Der Bundestag muss sich mit der Sache beschäftigen.

(Übrigens ist der Spiegelbericht sprachlich einmal mehr eine Zumutung.)
cantus planus hat geschrieben:Über 8. Unterschriften gegen die Abrechnungspraxis der GEMA: http://www.spiegel.de/kultur/musik/,15 ... 3,.html
Der Bundestag muss sich mit der Sache beschäftigen.![]()
Allerdings.cantus planus hat geschrieben: (Übrigens ist der Spiegelbericht sprachlich einmal mehr eine Zumutung.)
Golem.de hat geschrieben:"Die Mafia agiert aus Italien, die Gema aus München"
Der IT-Rechtsprofessor Thomas Hoeren hat in der Urheberrechtsdebatte einen Vergleich zwischen der Gema und der Mafia angestellt und hergeleitet. Die Verwertungsgesellschaft reagierte mit einer Abmahnung. Hoeren berichtigte: "Die Mafia agiert aus Italien, die Gema aus München." [...]
Gema hoam....die GEMA aus München
Nein.Nassos hat geschrieben:(ich liebe diesen Smiley, habe ich das schon mal erwähnt?)
Genial!HeGe hat geschrieben:Golem.de hat geschrieben:"Die Mafia agiert aus Italien, die Gema aus München"
Der IT-Rechtsprofessor Thomas Hoeren hat in der Urheberrechtsdebatte einen Vergleich zwischen der Gema und der Mafia angestellt und hergeleitet. Die Verwertungsgesellschaft reagierte mit einer Abmahnung. Hoeren berichtigte: "Die Mafia agiert aus Italien, die Gema aus München." [...]
GEMA erhebt Gebühren auf PRISM- und Tempora-Telefonmitschnitte
Berlin, Karlsruhe (dpo) - Sind wir bald alle reich? Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Gebührenansprüche Deutscher Bürger gegenüber ausländischen Geheimdiensten, die deren Telefongespräche abhören, geltend machen…
…weiterlesen…
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/b ... 8877.htmlWohneigentümer müssen für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen von einer Gemeinschaftsantenne per Kabel in die Wohnungen keine Gema-Gebühr zahlen. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Den Richtern lag eine Klage der Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte Gema gegen eine Münchner Eigentümergemeinschaft mit 343 Wohneinheiten vor.
Die Gema vertritt Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Die sah sie durch die Weiterleitung der Sendesignale verletzt; sie hatte deshalb Schadensersatz in Höhe von rund 75 Euro verlangt. Bei einer „Kabelweitersendung“ hätten die Eigentümer zahlen müssen. Dies setzt aber eine öffentliche Wiedergabe voraus, die aus Sicht des Bundesgerichtshofs und der Vorinstanzen - Landgericht und Oberlandesgericht München - nicht gegeben war.
br.de hat geschrieben:Katholische Kirche steigt aus GEMA-Vertrag aus
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Der Grund: Die GEMA hatte die Gebühren erhöht: Laut eigener Aussage von 45 auf 75 Euro Jahrespauschale pro Kirchengemeinde.
[...]
Die Folge: extreme Verunsicherung in den Gemeinden.
Da gibt es eine sehr einfache Lösung: Gregorianik. Wer das Graduale benutzt, braucht sich um die Gema nicht zu sorgen.ziphen hat geschrieben: ↑Sonntag 25. März 2018, 15:55br.de hat geschrieben:Katholische Kirche steigt aus GEMA-Vertrag aus
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Der Grund: Die GEMA hatte die Gebühren erhöht: Laut eigener Aussage von 45 auf 75 Euro Jahrespauschale pro Kirchengemeinde.
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Die Folge: extreme Verunsicherung in den Gemeinden.
Es gibt so viel schöne Musik, die hinreichend alt ist, daß man sich über Verwertungsrechte keine Gedanken machen muß. Da muß man sich nicht auf Gregorianik und altklassische Vokalpolyphonie beschränken; auch Bach ist schon lange gemeinfrei, und gerade der deutsche Sprachraum verfügt über einen reichen Schatz an Kirchenliedern (ältestes noch in aktivem Gebrauch befindliches Beispiel: Christ ist erstanden, 12.–13. Jh.)HeGe hat geschrieben: ↑Dienstag 27. März 2018, 11:37Da gibt es eine sehr einfache Lösung: Gregorianik. Wer das Graduale benutzt, braucht sich um die Gema nicht zu sorgen.ziphen hat geschrieben: ↑Sonntag 25. März 2018, 15:55br.de hat geschrieben:Katholische Kirche steigt aus GEMA-Vertrag aus
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Der Grund: Die GEMA hatte die Gebühren erhöht: Laut eigener Aussage von 45 auf 75 Euro Jahrespauschale pro Kirchengemeinde.
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Die Folge: extreme Verunsicherung in den Gemeinden.![]()
Wenn man drüber nachdenkt, so ist auch einzig die Kündigung durch die GEMA logisch, denn sie ist der Vertragspartner, der andere Konditionen will. Der Vertrag dürfte hinsichtlich der Laufzeit/Kündigung eine Klausel haben wie: Der Vertrag gilt für die Dauer von zehn Jahren und verlängert sich jedoch jeweils um ein Jahr, falls er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.HeGe hat geschrieben: ↑Dienstag 27. März 2018, 12:56Meine Bemerkung war nicht ganz ernst gemeint, obgleich ich mir tatsächlich mehr Gregorianik wünschen würde.
Die DBK hat übrigens zwischenzeitlich dementiert, dass die Kündigung kirchlicherseits erfolgt ist. Angeblich sei es die GEMA gewesen, die den Vertrag gekündigt habe:
http://www.kath.net/news/63249
Ganz richtig - aber der Arsch ist in diesem Fall eindeutig der VDD.
Da werde ich dir nicht widersprechen.
Im Hinblick auf die Strukturreformen mit ihren Zentralisierungstendenzen - ich denke da an etwa Trier, aus 900 mach 30 - ist das sogar ein ganz schön schlechter Deal für die GEMA.Die Forderung der GEMA, nach 30 (!) Jahren die Tarifhöhe substantiell anzupassen, ist mehr als gerechtfertigt, zumal die Kirchensteuer derzeit Höchststände erreicht.
Das kommt noch dazu, das habe ich gar nicht berücksichtigt.ziphen hat geschrieben: ↑Dienstag 27. März 2018, 17:21Da werde ich dir nicht widersprechen.Im Hinblick auf die Strukturreformen mit ihren Zentralisierungstendenzen - ich denke da an etwa Trier, aus 900 mach 30 - ist das sogar ein ganz schön schlechter Deal für die GEMA.Die Forderung der GEMA, nach 30 (!) Jahren die Tarifhöhe substantiell anzupassen, ist mehr als gerechtfertigt, zumal die Kirchensteuer derzeit Höchststände erreicht.
taddeo hat geschrieben: ↑Dienstag 27. März 2018, 17:33Aber wenn man nur die allgemeine Preisentwicklung anschaut - alter Tarif 1986 90 Mark (!), neues Angebot 2018 75 Euro - dann sieht man, daß die Erhöhung nicht einmal den Kaufkraftverlust ausgleicht. An Kirchensteuer wird heute ohne Zögern ein Vielfaches von 1986 kassiert, die Musikurheber will man mit Peanuts abspeisen. Man lasse mal die Musik aus unseren Gottesdiensten weg, dann bleibt nichts - NICHTS! - mehr, weshalb man noch da hingehen sollte.
Nein, es geht bei dem jetzt gekündigten Vertrag ausdrücklich NICHT um Musik im Gottesdienst, sondern ausschließlich um Konzerte u. ä. Aber gerade in solchen Veranstaltungen wird - zumindest meiner Erfahrung nach - viel geistliche Musik von zeitgenössischen Komponisten aufgeführt, die ansonsten kaum Chancen hätte, den Weg an die Öffentlichkeit zu finden. Und natürlich erklingt da auch liturgische Musik, zB Messen oder Motetten, die die Chöre für das liturgische Repertoire einstudiert haben und dann auch mal konzertant aufführen. Oder das Beispiel Orgelkonzerte: man spielt ja nicht nur Bach. Gerade in der Orgelmusik sind "jüngere" Komponisten fester Bestandteil des Repertoires, deren Werke auch noch urheberrechtlich geschützt sind.ziphen hat geschrieben: ↑Dienstag 27. März 2018, 17:40taddeo hat geschrieben: ↑Dienstag 27. März 2018, 17:33Aber wenn man nur die allgemeine Preisentwicklung anschaut - alter Tarif 1986 90 Mark (!), neues Angebot 2018 75 Euro - dann sieht man, daß die Erhöhung nicht einmal den Kaufkraftverlust ausgleicht. An Kirchensteuer wird heute ohne Zögern ein Vielfaches von 1986 kassiert, die Musikurheber will man mit Peanuts abspeisen. Man lasse mal die Musik aus unseren Gottesdiensten weg, dann bleibt nichts - NICHTS! - mehr, weshalb man noch da hingehen sollte.![]()
Wird bei euch viel Musik dieses und des letzten Jahrhunderts gespielt/gemacht, also urheberrechtlich geschützte? Für mich ist es eher ein Qualitätsmerkmal, wenn die es nicht wird.![]()
(Ich weiß jetzt auch gar nicht, ob die Musik im Gottesdienst hier konkret betroffen ist. Mir scheint eher nicht.)