Kirchenjahr hat geschrieben:Maurus hat geschrieben:Kirchenjahr hat geschrieben:Ein Nachfolger aus Afrika, Amerika oder Indien dürfte für die Geldgier und Ineffizienz der Kirche hierzualnde weniger Verständnis aufbringen.
Aber die Kirchensteuermittel aus Deutschland hat er möglicherweise gern genommen.
Kirchensteuermittel? Mehr als der Peterspfennig in Form einer mickrigen Kollekte wird da von Deutschland nicht abgedrückt. Kirchensteuermittel werden für nichts sagende Bedürfnispastoral und Selbstverwirklichungsagenda vorbehalten. Luthers Zeiten sind vorbei, als Päpste wie Fürsten lebten.
Ich meine nicht ihn als Papst, sondern als vormaligen Gläubigen einer afrikanischen Diözese. Da landet eine Menge Geld aus der deutschen Kirche. Eine Diözese wie Mainz führt 9% der Erträge für weltkirchliche Aufgaben ab.
Kirchenjahr hat geschrieben:Und was das Bundesverwaltungsgericht angeht: Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Nur eines ist sicher: "Die Revision ist begründet.... Sie führt zur Wiederherstellung des die Klage abweisenden Urteils." So wurde das ganze in etwa verkündet. Eindeutiger geht nicht, lieber Maurus.
Lies doch die Presse-Erklärung, das genügt doch einstweilen. Für das BVerwG hat Zapp seinen "Austritt aus der römisch-katholischen Kirche" erklärt. Den von Zapp postulierten Unterschied zwischen Kirche und KdÖR macht sich das Gericht an keiner Stelle zu eigen, es verwirft ihn sogar.
Kirchenjahr hat geschrieben:Zapp wollte nie einen modifizierten Kirchenaustritt.
Doch, natürlich. Er hat einen Zusatz zur Austrittserklärung formuliert, das ist per se eine Modifikation. Daran kann man nicht rütteln.
Kirchenjahr hat geschrieben:Er wollte, gegenüber dem Staat seinen Austritt erkären, aber der Kirche gegenüber seine Treue bekunden.
Ja, das wissen wir. Nur wird dieses Prozedere von der Kirche, der er seine Treue bekunden will, nicht akzeptiert. Um diese Frage kümmert sich das weltliche Gericht auch nicht.
Kirchenjahr hat geschrieben:Die Kirchenrechtslage war sehr eindeutig: Wer nur vor einer staatlichen Stelle den Austritt erklärt, aber nicht vor dem Pfarrer seinen Abfall bekundigt, wird nicht exkommuniziert und hat nichts zu befürchten, und zwar umso weniger, als der vor dem Staat austretende auch noch öffentlich und den Behörden seine Zugehörigkeit zur Kirche weiter aufrecht erhalten will. Den Zusatz hat Zapp nur gemacht, um für den späteren Fall eines Kirchenrechtsweges ein weiteres, eindeutiges Indiz seiner Treue zur Kirche vorbringen zu können.
Ja, nach "Omnium in mentem" wäre das so gewesen. Nur hat die Kirche in Deutschland dieses Schreiben bislang nicht umgesetzt und wird das nach dem neuen Dekret auch nicht mehr tun. Sie hätte Zapp also zu jeder Zeit on den Sakramenten ausgeschlossen. Die Entscheidung des BVerwG ist da belanglos.
Kirchenjahr hat geschrieben:Das Bundesverwaltungsgericht kann urteilen was es will: Für den staatlichen Bereich (Kirchensteuer) ist das Urteil bindend. Wenn Papst Benedikt morgen das Dekret zum Kirchenaustritt in Deutschland kassiert und urteilt, dass jeder alle Sakramente empfangen darf, dann gilt das. Und darauf hat auch das BVerwG hingewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht ist kirchenrechtlich ohne jeden Belang.
Das bestreitet sicher niemand. Nur ist das ja nun rein hypothetisch. Es ist gerade erst ein anderslautendes Dekret ergangen.
Kirchenjahr hat geschrieben:Vor dem neuen Dekret (Rom): Aus der Kirche kann man nicht austreten, das geht überhaupt nicht. Erklärt jemand vor einer staatlichen Stelle den Austritt, dann ist das für die Kirche ohne Belang. Wo käme man hin, wenn Heiden über Apostasie entscheiden würden..
Wieso Heiden? Die Kirche in Deutschland machte an der Austrittserklärung die Exkommunikation fest. Den Staat brauchte das nicht zu interessieren. Die Kirche macht ja auch an einer Zweitheirat vor dem Standesamt Rechtsfolgen fest. Da behauptet ja auch keiner, dass Heiden nun über kirchliche Recht entscheiden. Und bei allem Respekt: Die römische Politik vor dem Dekret mag inhaltlich korrekt gewesen sein, aber praktisch nicht durchführbar. Wer die Kirche durch Austritt verlässt, weil er "nix mit ihr am Hut hat", der geht anschließend nicht noch zu irgendeinem Pfarrer (falls er den überhaupt kennt) und sagt ihm, dass er kein Katholik mehr sein will. Er tritt einfach aus und fertig. Die Fälle, dass jemand nur keine Lust hat, mit seinem Geld irgendwelche glaubenswidrigen Projekte zu unterstützen und deshalb austritt, dürften bei den 100.000 Kirchenaustritt pro Jahr eine verschwindende Größe sein. Die allermeisten treten aus, weil sie als Berufseinsteiger nun Geld verdienen und dann eine Kirche mitfinanzieren sollen, die sie zuletzt an ihrer Erstkommunion gesehen haben.
Ich hätte daher eine Regelung favorisiert, wonach jeder, der austritt, auch formal als abgefallen gilt, es sei enn, er geht zum Pfarrer und erklärt, dass dies nicht so ist. Für Ausgetretene à la Zapp wäre das die praktikabelste Lösung gewesen, und die Kirche hätte nicht Millionen Getauften, die sich längst abgewandt haben, wieder als Vollmitglieder führen müssen, die dann munter als Taufpaten, Trauzeugen etc auftauchen und den Priestern in der Liturgie irgendetwas vorlügen, sie würden auf die religiöse Erziehung des Kindes achten etc. pp.