Dies betraf auch die Körperhaltungen während der Hl. Messe. Zunächst waren diese jedoch nicht verbindlich vorgeschrieben:Sacrosanctum Consilium hat geschrieben:Bei der Revision der liturgischen Bücher soll sorgfältig darauf geachtet werden, daß die Rubriken auch den Anteil der Gläubigen vorsehen.
Nun wird die Formulierung deutlicher; die Gebetshaltungen werden verbindlich festgeschrieben:Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch 1975 hat geschrieben:Eine einheitliche Körperhaltung aller Versammelten ist ein Zeichen ihrer Gemeinschaft und Einheit; sie drückt die geistige Haltung und Einstellung der Teilnehmer aus und fördert sie.
Um eine einheitliche Körperhaltung zu erreichen, sollen die Gläubigen auf die Hinweise achten, die der Diakon, der Priester oder ein anderer Mitwirkender ihnen während der Feier gibt.
Somit ist die Gebetshaltung nach den neuen Rubriken nicht mehr nur empfohlen, sondern verbindlich vorgeschrieben. Ein Verstoß gegen diese Rubriken durch einen Messbesucher stellt demnach wohl ein (schweres?) Vergehen gegen die "Einheit der zur heiligen Liturgie versammelten Glieder der christlichen Gemeinschaft" dar.GRUNDORDNUNG DES RÖMISCHEN MESSBUCHS, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage) hat geschrieben:Die gemeinsame Körperhaltung, die von allen Teilnehmern zu beachten ist, ist Zeichen der Einheit der zur heiligen Liturgie versammelten Glieder der christlichen Gemeinschaft, denn sie bringt die geistige Haltung und Einstellung der Anwesenden zum Ausdruck und fördert sie.
(...)
Um Einheitlichkeit bei den Gebärden und Körperhaltungen in ein und derselben Feier zu erreichen, haben die Gläubigen den Hinweisen zu folgen, die der Diakon, ein mit einem liturgischen Dienst beauftragter Laie oder der Priester geben, entsprechend dem, was im Messbuch festgelegt ist.
Dies ist besonders problematisch, wenn man ließt, was bezüglich des Niederkniens vorgeschrieben wird:
Man darf also nicht mehr zum Hochgebet niederknien, wenn dies in der Gemeinde nicht üblich ist, ohne gegen die Rubriken zu verstoßen, und somit eine Sünde zu begehen. Ebenso darf niemand zu Schuldbekenntnis, Offertorium oder Segen niederknien.GRUNDORDNUNG DES RÖMISCHEN MESSBUCHS, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage) hat geschrieben: Sie haben zu knien während der Konsekration, sofern sie nicht aus gesundheitlichen Gründen, wegen des beengten Raumes, einer größeren Anzahl von Anwesenden oder aus anderen vernünftigen Gründen daran gehindert sind.
(...)
Wo der Brauch besteht, dass das Volk nach dem Sanctus bis zum Ende des Eucharistischen Hochgebets und vor der Kommunion, wenn der Priester das "Seht das Lamm Gottes" spricht, knien bleibt, ist er lobenswerterweise beizubehalten.
Wohin die Reise im Novus Ordo gehen soll, ist damit wohl klar: das Knien während des ganzen Hochgebetes wird als "frommes Auslaufmodell" akzeptiert, jedoch soll den Gläubigen über kurz oder lang das Knien abgewöhnt werden. Es soll dann wirklich nur noch zur Wandlung gekniet werden.