Senensis hat geschrieben:Eine "fehlende" Firmung ist sicherlich kein grundsätzliches Hindernis für einen Klostereintritt, aber es ist doch anzunehmen, daß die Firmung wird erfolgen müssen, bevor ein Eintritt stattfinden kann. In diesem Sinne.. nur nicht entmutigen lassen! Widerstände sind normal und dazu da, überwunden zu werden!
Die Firmung kann natürlich auch im Kloster während der Kandidatur stattfinden – Zustimmung des Pfarrers vorausgesetzt.CIC hat geschrieben:Can. 645 — § 1. Bevor die Kandidaten zum Noviziat zugelassen werden, müssen sie ein Tauf- und Firmzeugnis sowie ein Zeugnis des Ledigenstandes beibringen.
Zusätzlich wird oft ein Gesundheitszeugnis erbeten.