Den Pfarrer möchte ich in unser beider Erzbistum sehen, der das wagt. (Und anschliessend würde er vermutlich noch von oben gerüffelt)Juergen hat geschrieben:Dann sollteVir Probatus hat geschrieben:Dass die Praxis sich nicht um die Lehre schert.Juergen hat geschrieben:Und was willst du damit audrücken?Vir Probatus hat geschrieben:Ich meinte den Unterschied zwischen dem, was gelehrt wird und dem, was praktiziert wird.Juergen hat geschrieben:Also gibt es praktische und theoretische Glaubenssätze?Vir Probatus hat geschrieben:Der gute Herr Müller kann ja mal ein vierwöchiges Praktikum in einer Deutschen Pfarrei absolvieren, dannn lernt er den Unterschied zwischen Theorie und Praxis kennen.
Sind die einen praktisch zu glauben und die anderen theoretisch zu glauben;
oder praktisch zu leben und theoretisch zu glauben
oder praktisch zu glauben und theoretisch zu leben
oder praktisch zu leben und theoretisch zu leben.
Oder kurz: Mach doch wasse wills
Daß die Lehre falsch ist oder daß die Praxis falsch ist?
1. das geändert werden.
2. diejenigen, die sich nicht an die Lehre halten, disziplinarisch zurechtgewiesen werden und notfalls achtkantig rausgeschmissen werden
Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
In 99% der Fälle sind die Übeltäter die Pfarrer selbst.Vir Probatus hat geschrieben:Den Pfarrer möchte ich in unser beider Erzbistum sehen, der das wagt. (Und anschliessend würde er vermutlich noch von oben gerüffelt)
In wie weit die Diözesanleitung richtig reagiert natürlich auch so eine Frage…
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
@ Juergen
Ich höre von älteren,"liberalen" und "offenen" bzw. "zeitgemässen" katholiken (jene, die mit 70 + an der VHS "Kirchengeschichte" studieren und den "Geist des Konzils" hochhalten) recht häufi auf meinen Hinweis,dass dieser oder jener liturgische "Brauch" zu Recht verboten sei:
"Wieso verboten,in unserer Gemeinde machen wir das schon seit Jahren so."
Das ist ein "Virus",den sich die (noch) katholische Kirche in der Bundesrepublik im Laufe der "nachkonziliaren" Kirchengeschichte eingehandelt hat.
Ich höre von älteren,"liberalen" und "offenen" bzw. "zeitgemässen" katholiken (jene, die mit 70 + an der VHS "Kirchengeschichte" studieren und den "Geist des Konzils" hochhalten) recht häufi auf meinen Hinweis,dass dieser oder jener liturgische "Brauch" zu Recht verboten sei:
"Wieso verboten,in unserer Gemeinde machen wir das schon seit Jahren so."
Das ist ein "Virus",den sich die (noch) katholische Kirche in der Bundesrepublik im Laufe der "nachkonziliaren" Kirchengeschichte eingehandelt hat.
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ich kannte einen, der hat sich unseren Ex-Bürgermeister in der Sakristei richtig vorgenommen, weil der zur Kommunion gegangen war. (Der ist evangelisch)Juergen hat geschrieben:In 99% der Fälle sind die Übeltäter die Pfarrer selbst.Vir Probatus hat geschrieben:Den Pfarrer möchte ich in unser beider Erzbistum sehen, der das wagt. (Und anschliessend würde er vermutlich noch von oben gerüffelt)
In wie weit die Diözesanleitung richtig reagiert natürlich auch so eine Frage…
Der Priester hat aber jetzt 2 Kinder, hat also bestimmte Dinge für sich selbst auch nicht so eng gesehen.
Die sind doch selber schuld, daß sie niemand ernst nimmt.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Diese Äußerungen - so sie denn tatsächlich in dieser Form gefallen sind - sind mal wieder ein "typischer Müller". Nicht ganz falsch, aber durch Auslassungen auch nicht ganz richtig.Vir Probatus hat geschrieben:Der gute Herr Müller kann ja mal ein vierwöchiges Praktikum in einer Deutschen Pfarrei absolvieren, dannn lernt er den Unterschied zwischen Theorie und Praxis kennen.
Wer eine sakramentale und unauflösliche Ehe eingegangen ist, ist daran gebunden bis zum Tod eines der beiden Partner, und daran kann die Kirche nix ändern, selbst wenn sie wollte. Soweit stimmt alles.
ABER. Wer nach einer zivilrechtlichen Scheidung standesamtlich wieder heiratet, tut dies zunächst nur vor dem weltlichen Recht, das die Kirche nicht unmittelbar interessiert. Die reine Ziviltrauung als solche ist ausdrücklich KEIN Grund, jemandem die Kommunion zu verweigern! Wer nämlich mit seinem standesamtlich angetrauten Partner "wie Bruder und Schwester" zusammenlebt, erfüllt keinen Tatbestand, der einen Ausschluß vom Kommunionempfang erfordern würde.
Nun ist allerdings die Erfahrung so, daß diese Bedingung unter normalen Umständen so gut wie nie eingehalten werden dürfte. Deshalb gibt es sowas wie eine "Rechtsvermutung", daß ein Männlein und ein Weiblein, die durch die Ziviltrauung den Anschein einer Ehe erwecken, auch im stillen Kämmerlein sich wie Eheleute verhalten. Wenn aber ein Priester von einem Paar mit moralischer Gewißheit weiß, daß dem nicht so ist, dann dürfte er diesem Paar auch die Kommunion geben - wegen des äußeren Anscheins jedoch nicht unbedingt "coram publico", sondern in geeigneter Form, um kein Ärgernis bei denen zu erregen, die nur den Trauschein sehen.
Man möge mich korrigieren, wenn ich irre, aber soviel hab ich, glaub ich, aus dem Eherecht noch im Kopf.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Gott sei Dank gibts eine Scheidung auf katholisch. Der Pfarrer braucht nur eine schwere Bratpfanne dazu.taddeo hat geschrieben:Wer eine sakramentale und unauflösliche Ehe eingegangen ist, ist daran gebunden bis zum Tod eines der beiden Partner, und daran kann die Kirche nix ändern, selbst wenn sie wollte. Soweit stimmt alles.

"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
War das der Witz, wo der Pfarrer so lange auf die Scheidungswilligen einprügelt, bis die sich wieder vertragen?Linus hat geschrieben:Gott sei Dank gibts eine Scheidung auf katholisch. Der Pfarrer braucht nur eine schwere Bratpfanne dazu.taddeo hat geschrieben:Wer eine sakramentale und unauflösliche Ehe eingegangen ist, ist daran gebunden bis zum Tod eines der beiden Partner, und daran kann die Kirche nix ändern, selbst wenn sie wollte. Soweit stimmt alles.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ja.
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- Lord Mouton
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Ehe
in diesen Zypfel verschoben
Guten Tag, hätte da mal 'ne rechtliche Frage zur Ehe.
Angenommen, ein Mann und eine Frau sind nur standesamtlich verheiratet. Diese Ehe wird nun geschieden und die Frau heiratet einen anderen Mann, zunächst auch nur Standesamtlich. Aus dieser zweiten Ehe geht dann ein Kind hervor.
Kann die zweite Ehe kirchlich geschlossen werden, da ja davor keine kirchliche Ehe geschlossen wurde? Oder muss auch eine rein standesamtliche Ehe annuliert werden, bevor eine kirchliche Hochzeit erfolgt?
Und wird das Kind durch die nachträgliche kirchliche Ehe legitim, oder bleibt es illigitim?
Guten Tag, hätte da mal 'ne rechtliche Frage zur Ehe.
Angenommen, ein Mann und eine Frau sind nur standesamtlich verheiratet. Diese Ehe wird nun geschieden und die Frau heiratet einen anderen Mann, zunächst auch nur Standesamtlich. Aus dieser zweiten Ehe geht dann ein Kind hervor.
Kann die zweite Ehe kirchlich geschlossen werden, da ja davor keine kirchliche Ehe geschlossen wurde? Oder muss auch eine rein standesamtliche Ehe annuliert werden, bevor eine kirchliche Hochzeit erfolgt?
Und wird das Kind durch die nachträgliche kirchliche Ehe legitim, oder bleibt es illigitim?
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Was für ein Mann/eine Frau? Heiden, Protestanten, Katholiken,...Lord Mouton hat geschrieben:Angenommen, ein Mann und eine Frau sind nur standesamtlich verheiratet.

- Lord Mouton
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Frau katholisch, erster Mann atheistischer Moslem [es gab aber keine muslimische Trauzeremonie] , zweiter Mann ex-katholisch (ausgetreten)
das Kind ist katholisch erzogen worden
[edit: Ergänzung]
das Kind ist katholisch erzogen worden
[edit: Ergänzung]
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Re: Ehe
Lord Mouton hat geschrieben:Und wird das Kind durch die nachträgliche kirchliche Ehe legitim, oder bleibt es illigitim?
CIC/1983 hat geschrieben:Can. 1139 — Nichteheliche Kinder werden legitimiert durch nachfolgende Eheschließung der Eltern...
Re: Ehe
Es kommt in dieser Frage darauf an, welcher Konfession bzw. Kirche die Ehepartner angehört haben. Wenn einer der Partner katholisch war, ist die Eheschließung auf dem Standesamt wegen Nichteinhalten der Formpflicht unbeachtlich, da ungültig. Wenn die Partner nicht katholisch sind, aber getauft, dann haben sie auf dem Standesamt eine gültige Ehe geschlossen. Waren beiden Ehepartner ungetauft, dann kann die Ehe aufgrund des Paulinischen Privilegs aufgelöst werden, wenn ein Partner katholisch wird und eine neue Ehe eingehen will, wenn sich der andere von dem Neugetauften trennt.Lord Mouton hat geschrieben:in diesen Zypfel verschoben
Guten Tag, hätte da mal 'ne rechtliche Frage zur Ehe.
Angenommen, ein Mann und eine Frau sind nur standesamtlich verheiratet. Diese Ehe wird nun geschieden und die Frau heiratet einen anderen Mann, zunächst auch nur Standesamtlich. Aus dieser zweiten Ehe geht dann ein Kind hervor.
Kann die zweite Ehe kirchlich geschlossen werden, da ja davor keine kirchliche Ehe geschlossen wurde? Oder muss auch eine rein standesamtliche Ehe annuliert werden, bevor eine kirchliche Hochzeit erfolgt?
Und wird das Kind durch die nachträgliche kirchliche Ehe legitim, oder bleibt es illigitim?
- Lord Mouton
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Also muss die erste Ehe in diesem Fall nicht annuliert werden?
Mensch ist das kompliziert^^
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
So wie Du es schilderst, war die Ehe mangels Erfüllung der Formpflicht ungültig.
Dies muss aber trotzdem meines Wissens offiziell festgestellt werden. Ist allerdings wohl eine reine Formsache.
Nachtrag: Hier guck mal da: http://offizialat.bistum-eichstaett.de/ ... ormmangel/
Dies muss aber trotzdem meines Wissens offiziell festgestellt werden. Ist allerdings wohl eine reine Formsache.
Nachtrag: Hier guck mal da: http://offizialat.bistum-eichstaett.de/ ... ormmangel/
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Stimmt. In dieser Konstellation sogar extrem einfach. Macht das Offizialat.Melody hat geschrieben:So wie Du es schilderst, war die Ehe mangels Erfüllung der Formpflicht ungültig.
Dies muss aber trotzdem meines Wissens offiziell festgestellt werden. Ist allerdings wohl eine reine Formsache.
- Lord Mouton
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Müsste der Ehemann dafür wieder in die Kirche eintreten (also für die Möglichkeit der Eheschließung und für die Legitimität des Kindes; das er es eigentlich sowieso sollte ist klar
)
Schonmal einen herzlichsten Dank an unsere ganzen Rechtsspezialisten hier

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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Nein, muss er nicht. Er wird so oder so als Katholik behandelt. Semel catholicus, semper catholicus.Lord Mouton hat geschrieben:Müsste der Ehemann dafür wieder in die Kirche eintreten (also für die Möglichkeit der Eheschließung und für die Legitimität des Kindes; das er es eigentlich sowieso sollte ist klar)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Müssen tut er nicht, aber eine gute Gelegenheit wäre es schon.Lord Mouton hat geschrieben:Müsste der Ehemann dafür wieder in die Kirche eintreten (also für die Möglichkeit der Eheschließung und für die Legitimität des Kindes; das er es eigentlich sowieso sollte ist klar)
Schonmal einen herzlichsten Dank an unsere ganzen Rechtsspezialisten hier
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Aus dem aktuellen Flugzeuginterview des Papstes (Quelle: NCR):
Divorced and remarried Catholics
"This theme always comes up ... I believe this is a time of mercy, a change of epoch. It's a kairos moment for mercy ... In terms of Communion for those who have divorced and remarried, it has to be seen within the larger pastoral context of marriage. When the council of eight cardinals meets Oct. 1-3, one of the things they'll consider is how to move forward with the pastoral care of marriage. Also, just 15 days ago or so, I met the secretary of the Synod of Bishops, and maybe it will also focus on the pastoral care of marriage. It's complicated."
Divorced and remarried Catholics
"This theme always comes up ... I believe this is a time of mercy, a change of epoch. It's a kairos moment for mercy ... In terms of Communion for those who have divorced and remarried, it has to be seen within the larger pastoral context of marriage. When the council of eight cardinals meets Oct. 1-3, one of the things they'll consider is how to move forward with the pastoral care of marriage. Also, just 15 days ago or so, I met the secretary of the Synod of Bishops, and maybe it will also focus on the pastoral care of marriage. It's complicated."
"We have feminized the Church so much that it is not attractive to men."
(Eric Sammons)
(Eric Sammons)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Es gibt keinen pastoralen Handlungsbedarf für alle Christen, die sich vor dem Eucharistieempfang geprüft haben. Wer beichtet und die Absolution hat, braucht keine pastorale Sonderlösung. Die Bischöfe bleiben der Schrift und der Tradition verpflichtet.
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Es ist aber den Wiederverheirateten in der Regel nicht möglich, ihre zweite Beziehung, insbesondere wenn daraus Kinder erwachsen sind, zu bereuen. Damit kann dann nicht sinnvoll gebeichtet werden, genauso wenig ist es in den meisten Fällen realistisch, zum Ehepartner zurückzukehren, der das ja auch noch wollen müßte. Die Sünde der Wiederverheiratung ist schon ein Spezialfall mit langfristigen Folgen, mehreren Betroffenen, von denen zumindest die Kinder daran völlig unschuldig sind.
Wie man da einen pastoralen Weg findet, der an der Unauflöslichkeit der Ehe festhält, und ohne Unauflöslichkeit halte ich die Ehe nicht nur für sinnlos, sondern auch nicht für lebbar, ich kann es mir nicht vorstellen. Schön wäre es schon.
Wie man da einen pastoralen Weg findet, der an der Unauflöslichkeit der Ehe festhält, und ohne Unauflöslichkeit halte ich die Ehe nicht nur für sinnlos, sondern auch nicht für lebbar, ich kann es mir nicht vorstellen. Schön wäre es schon.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Alleine der Ausdruck Wiederverheiratete entspricht in der Regel nicht katholischer Lehre. Denn es gibt kirchlich gesehen keine andere Ehe als die sakramental gültige. Alle anderen Beziehungen und ihr ziviler Status sind für die Kirche nur insoweit relevant, soweit sie das Zivilrecht respektiert.
Was nun die Kinder aus sakramental nicht abgesegneten Beziehungen anbelangt, ist von ihnen durch die Taufe ohnehin jede Erbschuld abgewaschen.
Bei der Eucharistie gilt gemäß der Schrift und der Tradition, was ich oben geschrieben habe. Und es gibt keinen Gläubigen, der damit nicht ewig leben könnte.
Was nun die Kinder aus sakramental nicht abgesegneten Beziehungen anbelangt, ist von ihnen durch die Taufe ohnehin jede Erbschuld abgewaschen.
Bei der Eucharistie gilt gemäß der Schrift und der Tradition, was ich oben geschrieben habe. Und es gibt keinen Gläubigen, der damit nicht ewig leben könnte.
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
In der Praxis finde ich (als sogenannter "Wiederverheirateter") es inzwischen oft ziemlich schwierig, die Kommunion nicht zu empfangen.
Folgende Situation kommt bei mir relativ häufig vor:
Ich befinde mich während der Messe (als Chorsänger und gelegentlich auch als Dirigent) auf der Empore irgendeiner Kirche in der Umgebung. Während der Kommunionsausteilung -- der Chor bewegt sich nicht vom Fleck, da andernfalls das Gepolter auf teilweise überlaut knarrenden Dielen durch die ganze Kirche zu hören ist -- kommt ein Kommunionshelfer die Treppe hoch, baut sich direkt auch vor mir auf und bietet mir den Leib Christi an. Es ist für mich jedesmal die Frage, was genau ich in dieser Situation tun soll. Sage ich besser laut "nein danke" oder versuche ich dem Kommunionshelfer mit einer "abweisenden" Handbewegung klarzumachen, dass ich nicht bereit bin? (Das sieht aus, als wenn ich ihn mitsamt dem Leib Christi verscheuchen wollte ...) Egal was ich tue, es erscheint mir immer unpassend und missverständlich.
(Abgesehen davon bekomme ich fast regelmäßig Predigten und väterliche Ratschläge von meinen altgedienten Kirchenchor-Mitsängern, dass man das "heute nicht mehr so eng sieht" und dass ich mich doch um Gottes Willen nicht "so anstellen" soll ...)
Folgende Situation kommt bei mir relativ häufig vor:
Ich befinde mich während der Messe (als Chorsänger und gelegentlich auch als Dirigent) auf der Empore irgendeiner Kirche in der Umgebung. Während der Kommunionsausteilung -- der Chor bewegt sich nicht vom Fleck, da andernfalls das Gepolter auf teilweise überlaut knarrenden Dielen durch die ganze Kirche zu hören ist -- kommt ein Kommunionshelfer die Treppe hoch, baut sich direkt auch vor mir auf und bietet mir den Leib Christi an. Es ist für mich jedesmal die Frage, was genau ich in dieser Situation tun soll. Sage ich besser laut "nein danke" oder versuche ich dem Kommunionshelfer mit einer "abweisenden" Handbewegung klarzumachen, dass ich nicht bereit bin? (Das sieht aus, als wenn ich ihn mitsamt dem Leib Christi verscheuchen wollte ...) Egal was ich tue, es erscheint mir immer unpassend und missverständlich.
(Abgesehen davon bekomme ich fast regelmäßig Predigten und väterliche Ratschläge von meinen altgedienten Kirchenchor-Mitsängern, dass man das "heute nicht mehr so eng sieht" und dass ich mich doch um Gottes Willen nicht "so anstellen" soll ...)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Wenn ich als Ministrant aus irgendwelchen Gründen die Kommunion nicht empfangen kann (bei einer Werktagsmesse macht sich mangelnde Nüchternheit sogar bei der geforderten einen Stunde bemerkbar), schüttele ich kurz den Kopf, wenn der Priester auf mich zu kommt, oder teile ihm ggf. vorher mit, daß ich nicht die Kommunion empfangen werde. In deinem Falle könnte man ja vllt. den Kommunionhelfer vor der Messe in der Sakristei darauf aufmerksam machen.Tritonus hat geschrieben:In der Praxis finde ich (als sogenannter "Wiederverheirateter") es inzwischen oft ziemlich schwierig, die Kommunion nicht zu empfangen.
Folgende Situation kommt bei mir relativ häufig vor:
Ich befinde mich während der Messe (als Chorsänger und gelegentlich auch als Dirigent) auf der Empore irgendeiner Kirche in der Umgebung. Während der Kommunionsausteilung -- der Chor bewegt sich nicht vom Fleck, da andernfalls das Gepolter auf teilweise überlaut knarrenden Dielen durch die ganze Kirche zu hören ist -- kommt ein Kommunionshelfer die Treppe hoch, baut sich direkt auch vor mir auf und bietet mir den Leib Christi an. Es ist für mich jedesmal die Frage, was genau ich in dieser Situation tun soll. Sage ich besser laut "nein danke" oder versuche ich dem Kommunionshelfer mit einer "abweisenden" Handbewegung klarzumachen, dass ich nicht bereit bin? (Das sieht aus, als wenn ich ihn mitsamt dem Leib Christi verscheuchen wollte ...) Egal was ich tue, es erscheint mir immer unpassend und missverständlich.
(Abgesehen davon bekomme ich fast regelmäßig Predigten und väterliche Ratschläge von meinen altgedienten Kirchenchor-Mitsängern, dass man das "heute nicht mehr so eng sieht" und dass ich mich doch um Gottes Willen nicht "so anstellen" soll ...)
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Ist die Wiederverheiratung überhaupt gültig, wenn sie bloß zivilrechtlich vollzogen wurde? Handelt es sich dabei evtl. kirchenrechtlich eher um eine wilde Ehe?Lilaimmerdieselbe hat geschrieben:Es ist aber den Wiederverheirateten in der Regel nicht möglich, ihre zweite Beziehung, insbesondere wenn daraus Kinder erwachsen sind, zu bereuen. Damit kann dann nicht sinnvoll gebeichtet werden, genauso wenig ist es in den meisten Fällen realistisch, zum Ehepartner zurückzukehren, der das ja auch noch wollen müßte. Die Sünde der Wiederverheiratung ist schon ein Spezialfall mit langfristigen Folgen, mehreren Betroffenen, von denen zumindest die Kinder daran völlig unschuldig sind.
Wie man da einen pastoralen Weg findet, der an der Unauflöslichkeit der Ehe festhält, und ohne Unauflöslichkeit halte ich die Ehe nicht nur für sinnlos, sondern auch nicht für lebbar, ich kann es mir nicht vorstellen. Schön wäre es schon.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Die Kirchenrechtler können das bestimmt besser erklären, aber meines Wissens ist eine zweite Ehe - falls der erste Ehepartner nicht verstorben ist - ein Ehebruch, weil das Eheband zwischen den ersten Ehepartner nicht zerrissen werden kann. Der Wiederverheiratete ist also immer noch mit dem ersten Ehepartner verheiratet, solange ein Kirchengericht nicht feststellt, daß die erste Ehe (z.B. wg. Formfehler) ungültig und nichtig war.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Die Kirche hat in ihren besten Tagen zwischen Sünde und Sünder unterschieden. Sie hat die Sünde beim Namen genannt, ohne die Sünder zu richten. Jesus hat nicht die Sünde in der Theorie abgeschafft, sondern am Kreuz genug getan, damit die Sünder aus Wasser und Geist durch Buße und Umkehr zu einem neuen Leben aufstehen und in die himmlische Stadt einziehen dürfen .
- Athanasius0570
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Der Tatbestand der standesamtlichen Wiederheirat ist kirchenrechtlich, wenn ich es noch richtig im Kopf habe, ein "hartnäckiges Festhalten am Konkubinat", während das "einfache" Zusammenleben in "wilder Ehe", eben "nur" ein Konkubinat darstellt.Pilgerer hat geschrieben:Ist die Wiederverheiratung überhaupt gültig, wenn sie bloß zivilrechtlich vollzogen wurde? Handelt es sich dabei evtl. kirchenrechtlich eher um eine wilde Ehe?
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Wann soll das denn gewesen sein ?overkott hat geschrieben:Die Kirche hat in ihren besten Tagen zwischen Sünde und Sünder unterschieden. Sie hat die Sünde beim Namen genannt, ohne die Sünder zu richten.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Schon mal das Augustinuszitat Interficite errores, diligite homines gehört (etwa: Die Fehler töten, die Menschen lieben)?Vir Probatus hat geschrieben:Wann soll das denn gewesen sein ?overkott hat geschrieben:Die Kirche hat in ihren besten Tagen zwischen Sünde und Sünder unterschieden. Sie hat die Sünde beim Namen genannt, ohne die Sünder zu richten.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis
Sünde ist die Entfremdung und Entfernung von Gott (und der Wahrheit). Der Sünder lebt eigentlich als Gefangener der Illusion, dass Sünde, Böses etc. möglich wäre. Trotzdem ist aus der Sicht der Wahrheit eigentlich keine Sünde möglich - und daher auch kein Grund, jemandem die Liebe zu verweigern, die ihm als Geschöpf Gottes gebührt.overkott hat geschrieben:Die Kirche hat in ihren besten Tagen zwischen Sünde und Sünder unterschieden.
Was ist die Ursache dafür, dass Katholiken das Kirchenrecht ignorieren? Könnte diese Ursache vielleicht sogar noch schwerwiegender sein als die bloße Wiederheirat (oder das Konkubinat)?Athanasius0570 hat geschrieben:Der Tatbestand der standesamtlichen Wiederheirat ist kirchenrechtlich, wenn ich es noch richtig im Kopf habe, ein "hartnäckiges Festhalten am Konkubinat", während das "einfache" Zusammenleben in "wilder Ehe", eben "nur" ein Konkubinat darstellt.Pilgerer hat geschrieben:Ist die Wiederverheiratung überhaupt gültig, wenn sie bloß zivilrechtlich vollzogen wurde? Handelt es sich dabei evtl. kirchenrechtlich eher um eine wilde Ehe?
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)