Als gläubiger Sohn der Kirche (

Der Herr sagt dazu (Mt 5,33-37):
33 Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast.
34 Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht, weder beim Himmel, denn er ist Gottes Thron,
35 noch bei der Erde, denn sie ist der Schemel für seine Füße, noch bei Jerusalem, denn es ist die Stadt des großen Königs.
36 Auch bei deinem Haupt sollst du nicht schwören; denn du kannst kein einziges Haar weiß oder schwarz machen.
37 Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen.
Sankt Jakob schreibt dazu in seinem Brief (5,12):
12 Vor allem, meine Brüder, schwört nicht, weder beim Himmel noch bei der Erde noch irgendeinen anderen Eid. Euer Ja soll ein Ja sein und euer Nein ein Nein, damit ihr nicht dem Gericht verfallt.
Der Katechismus schreibt (KKK 2152-2155), der Tradition zufolge wäre das Schwören bei wichtigen Anlässen wie bspw. vor Gericht nicht verboten und beruft sich hier auf Aussagen des Paulus:
2 Kor 1,23:
23 Ich rufe aber Gott zum Zeugen an und schwöre bei meinem Leben, dass ich nur, um euch zu schonen, nicht mehr nach Korinth gekommen bin.
Gal 1,20:
20 Was ich euch hier schreibe - Gott weiß, dass ich nicht lüge.
Daher kommt der KKK zu dem Urteil:
2154 In Anlehnung an den hl. Paulus [Vgl. 2 Kor 1,23; Gal 1,20.] hat die Überlieferung der Kirche das Wort Jesu so verstanden, daß es den Eid dann, wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechte Sache (z. B. vor Gericht) bezieht, nicht verbietet. „Ein Eid, das ist die Anrufung des göttlichen Namens als Zeugen für die Wahrheit, darf nur geleistet werden in Wahrheit, Überlegung und Gerechtigkeit" (CIC, can. 1199, § 1).
Nun, soweit die Quellen, die der KKK selbst nennt. Ich würde darüber mit Euch gerne debattieren, da ich nun einige Einwände liefern möchte:
Positiv:
1. Das Schwören wird zwar nicht grundsätzlich abgelehnt, aber es gibt auch keinen Hinweis darauf, dass es gefordert werden darf. Daher gibt der Text nicht die Verpflichtung zum Schwören auf. Auch vor Gericht: da darf man es zwar, kann sich, dies lässt der KKK-Text zu, aber auch auf das Wort Jesu berufen und den Schwur verweigern.
Negativ:
1. Der KKK handelt dieses Thema in Bereich der Zehn Gebote ab, konkret beim Zweiten Gebot "Du sollst den Namen des Herrn, Deines Gottes, nicht missbrauchen." (Ex 20,7; Dtn 5,11). Daher wird diese Anweisung Jesu auch auf die missbräuchliche Anrufung Gottes beschränkt und davor gewarnt. Jesus aber und ebenso wohl die Alte Kirche, wie Jakobus' Zeugnis andeutet, haben dieses Gebot m.E. viel weiträumiger betrachtet.
2. Die Aussagen Pauli sind zwar ein Schwur bzw. eine Anrufung Gottes zum Zeugen, geben aber meines Erachtens keine hinreichende Basis für diese Lehre. Das gegensätzliche Zeugnis der Schrift wiegt m.E. eindeutig schwerer.
3. Obwohl der KKK keine Schwurpflicht kennt, der Herr und Jakobus noch viel weniger, verlangt die Kirche einen solchen Eid von ihrem Klerus. Das mag zwar rein pragmatisch begründbar sein, entbehrt jedoch einer Grundlage in Tradition und Schrift - es sei denn, die Ostkirche kennt so etwas auch. Ich vermute vielmehr, die kirchliche Akzeptanz des Schwures begann nach der "Konstantinischen Wende" - aus Opportunität, auch wenn ich dafür keine Belege habe. Ein bloße Vermutung. Später wurde dann das Schwören "verwaltungstechnisch" und zur Versicherung der Loyalität notwendig, da es auch ahnbar ist, ganz im Gegensatz zum bloßen Wort, obwohl das für den Herrn Jesus gleichwertig ist.
Was meint Ihr?