Oha! Wie siehst Du denn Deine üblicherweise geäußerten "moralischen" Anschauungen???Kordian hat geschrieben:
Dass Christen in Bezug zu moralischen Fragen unterschiedlicher Meinung sind, stimmt auch nicht.

Bernd Heinrich
Oha! Wie siehst Du denn Deine üblicherweise geäußerten "moralischen" Anschauungen???Kordian hat geschrieben:
Dass Christen in Bezug zu moralischen Fragen unterschiedlicher Meinung sind, stimmt auch nicht.
Selbst eine nicht mehr Registrierung von Homosexuellen Partnerschaften ist meiner einer nicht möglich ich erinnere da nur an den Fall "Kramer v Austria" vor dem ERMGH, der feststellt das homosexuelle Partnerschaften die auf Dauer(Leben) ausgelegt sind vor dem Recht und im Gesetzt gleich zu behandeln sind wie heterosexuelle Partnerschaften. Ergo nachdem die Zivilehe ja keine Ehe im kirchlichen Sinne ist (logo sie gilt ja gleich für alle, auch bei anderem Eheverständnis im religiösen Sinn) sondern eigentlich nur ein Verwaltungsakt bei dem man einen (Riesen-)Partnerschaftsvertrag unterzeichnet wird man um solch einen Verwaltungsakt nicht umhinkommen. Also wird sich auch eine Schwarze Regierung schwer tun ein Gesetz zu totem Recht zu erklären wo sich der VfgH an übernationales Recht halten muß.Nun kann eine neue schwarz(/braune?)-gelbe Regierung nicht einfach das Gesetz aufheben und den Betroffenen die Rechte aberkennen da dieser Schritt die Rechte der Betroffenen, die auch ihr Leben dementsprechend ausgerichtet haben berührt. Das einzige was sie zun könnten wäre zu beschließen das von nun an keine ELP mehr eingegangen werden könnten. Dies berührt aber die Rechte der Betroffenen nicht, da eine nachträgliche Veränderung dieser Rechte Vertragsbruch gleichkäme.
Da hast Du wohl recht.anselm hat geschrieben:Wenn du diese Ansicht konsequent durchhalten willst wirst du entweder Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommen oder auswandern müssen. Oder, dritte Möglichkeit, du musst Politiker werden und versuchen, die Mehrheit auf deine Seite zu ziehen.Robert Ketelhohn hat geschrieben:....
Dies ist vom Naturrecht – in der Schöpfungsordnung gründend – vorgegeben. Auch staatliche Gesetze, die darüber hinwegzugehen sich unterstehen, sind also von vornherein null und nichtig und bar jeder Rechtsfolge, und jeder Gläubige ist verpflichtet, sie als null und nichtig anzusehen.
Bernd Heinrich Stein hat geschrieben:
?? Und das aus Deiner Feder! Ich habe da von Dir schon mal genau das Gegenteil gelesen. Nämlich, dass gleichgeschlechtliche Sexualität nicht das "Gleiche" sei, wie die Sexualität zwischen Mann und Frau.
Bernd Heinrich
Bernd Heinrich Stein hat geschrieben:"Vollbeschäftigung" ist lediglich ein Teilaspekt von "sozial".Kordian hat geschrieben:beide wollen sozial sein (Vollbeschäftigung),
Das will jedes Staatsgebilde! Daher ist das Kriterium untauglich.Kordian hat geschrieben:wollen eine gesetzestreue Bevölkerung,
Auch dies ist nicht von vornherein ein Kriterium für Sozialismus. Allenfalls für den Kommunismus und auch da nur als praktischer Aspekt. Ideologische Grundlage der Herrschaft ist die "Diktatur des Proletariates". Der Sozialismus kennt übrigens den Begriff der "Räterepuplik".Kordian hat geschrieben: eine starke Partei,
Deine Extremen Vereinfachungen werden Dir nicht helfen, etwas besser zu verstehen.
Bernd Heinrich
Ich wollte es vermeiden zu erwähnen, doch die Ideologie, wonach nur Mann und Frau zusammen leben sollten, wenn sie die gleiche Herkunft haben, mir natürlich näher ist, als als zwei gleiche Geschlechter zusammen wohnen, egal welche Herkunft sie haben, mit zusammen wohnen mein ich natürlich auch zusammen Sex haben, um Nachfragen vorzubeugen. Doch da beide Ideologien Volkszerstörend sind, muss ich ja nicht sagen, welche die weniger schlechte etc. Beide sind Gotteswiedrig und rufen zum Kampf gegen das Volk Gottes.
Hihi, Ansichten eines Klassikers. Sol lucet omnibus!Scheint die Sonne auch für Nazis?
Es gibt noch eine vierte Möglichkeit: Man kann "Bürger zweier Welten" werden!anselm hat geschrieben:Wenn du diese Ansicht konsequent durchhalten willst wirst du entweder Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommen oder auswandern müssen. Oder, dritte Möglichkeit, du musst Politiker werden und versuchen, die Mehrheit auf deine Seite zu ziehen.Robert Ketelhohn hat geschrieben:....
Dies ist vom Naturrecht – in der Schöpfungsordnung gründend – vorgegeben. Auch staatliche Gesetze, die darüber hinwegzugehen sich unterstehen, sind also von vornherein null und nichtig und bar jeder Rechtsfolge, und jeder Gläubige ist verpflichtet, sie als null und nichtig anzusehen.
Ich hoffe doch sehr, dass ich das, was ich da lese falsch [Punkt]Kordian hat geschrieben:Bernd Heinrich Stein hat geschrieben:
?? Und das aus Deiner Feder! Ich habe da von Dir schon mal genau das Gegenteil gelesen. Nämlich, dass gleichgeschlechtliche Sexualität nicht das "Gleiche" sei, wie die Sexualität zwischen Mann und Frau.
Bernd Heinrich
Ich wollte es vermeiden zu erwähnen, doch die Ideologie, wonach nur Mann und Frau zusammen leben sollten, wenn sie die gleiche Herkunft haben, mir natürlich näher ist, als als zwei gleiche Geschlechter zusammen wohnen, egal welche Herkunft sie haben, mit zusammen wohnen mein ich natürlich auch zusammen Sex haben, um Nachfragen vorzubeugen. Doch da beide Ideologien Volkszerstörend sind, muss ich ja nicht sagen, welche die weniger schlechte etc. Beide sind Gotteswiedrig und rufen zum Kampf gegen das Volk Gottes.
Kordian meinte mit "Herkunft" die geistige Heimat. So ist es für ihn m.E., so mal als Beispiel, viel erfolgsversprechender für eine glückliche christliche Ehe, wenn sich ein katholischer Bayer mit einer ebenso katholischen Südamerikanerin (Karamba!) vermählt, als mit einer ungläubigen oder protestantischen Augsburgerin. So habe ich ihn zumindest verstanden.- Kordian, sag mal, dass ich recht habeBernd Heinrich Stein hat geschrieben:Ich hoffe doch sehr, dass ich das, was ich da lese falsch [Punkt]Kordian hat geschrieben:Bernd Heinrich Stein hat geschrieben:
?? Und das aus Deiner Feder! Ich habe da von Dir schon mal genau das Gegenteil gelesen. Nämlich, dass gleichgeschlechtliche Sexualität nicht das "Gleiche" sei, wie die Sexualität zwischen Mann und Frau.
Bernd Heinrich
Ich wollte es vermeiden zu erwähnen, doch die Ideologie, wonach nur Mann und Frau zusammen leben sollten, wenn sie die gleiche Herkunft haben, mir natürlich näher ist, als als zwei gleiche Geschlechter zusammen wohnen, egal welche Herkunft sie haben, mit zusammen wohnen mein ich natürlich auch zusammen Sex haben, um Nachfragen vorzubeugen. Doch da beide Ideologien Volkszerstörend sind, muss ich ja nicht sagen, welche die weniger schlechte etc. Beide sind Gotteswiedrig und rufen zum Kampf gegen das Volk Gottes.![]()
Allerdings befürchte ich, dass das, was Du da schreibst wirklich in die Richtung einer "völkisch/arische" Denkweise geht. Ich hoffe Kordian, Du kannst und willst das auch korregieren. Falls nicht, hast Du Dich in meinen Augen endgültig disqualifiziert!
Petra hat geschrieben:Kordian meinte mit "Herkunft" die geistige Heimat. So ist es für ihn m.E., so mal als Beispiel, viel erfolgsversprechender für eine glückliche christliche Ehe, wenn sich ein katholischer Bayer mit einer ebenso katholischen Südamerikanerin (Karamba!) vermählt, als mit einer ungläubigen oder protestantischen Augsburgerin. So habe ich ihn zumindest verstanden.- Kordian, sag mal, dass ich recht habe
Soweit ich das aus meiner Vergangenheit in Deutschland noch weiss, ist es legitim. Als Pflichtverteidiger erhaelt der Anwalt nur ein kleines Honorar. Als Wahlverteidiger natuerlich - von den Angehoergen- mehr Honorar. Es gibt ja auch umgekehrt den Fall, dass ein Wahlverteidiger vom Gericht zum Pflichtverteidiger erklaert wird.Raphaela hat geschrieben:Das ist zwar schon ein uralter Thread, aber hier geht es doch um Recht insgesamt, oder:
Dann eine Frage für einen Juristen, der sich hoffentlich auskennt:
Von einer Freundin von mir hat der Sohn (Drogenmissbrauch...) einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommen. Wenn sie und ich es richtig wissen, wird dieser vom Gericht gestellt und bezahlt. Nun hat sich der Pflichtverteidiger noch vor Beginn der Einsicht von Akten... an meine Freundin -also die Mutter des Straftäters gewandt und gemeint, dass sie ihn auch freiwillig bezahlen könne. - Sie hat dabei kein gutes Gefühl, findet dies etwas komisch. Und: Es geht ja gar nicht um sie...
Darf ein Pflichtverteidiger so etwas von den Angehörigen verlangen? Ist das normal?
Bei mir kommt es so an, als ob dieser Pflichtverteidiger korrupt ist. - Und bei meiner Freundin auch.
Bitte um eine schnelle Antwort - Danke
Ja, er erhält ein kleineres Honorar als ein Wahlverteidiger. Wenn man aber liest, was solche Pflichtverteidiger in Strafsachen erhalten sollen wie z.B. im Fall Tschäpe, dann ist das auch nicht gerade sehr wenig. Klar, daß ein Wahlverteidiger und erst recht ein sog. Staranwalt weit mehr bekommt.guatuso hat geschrieben: Als Pflichtverteidiger erhaelt der Anwalt nur ein kleines Honorar.
Ja, das hat mir meine Verwandte auch erzählt, und das habe ich auch weitergegeben. Der Sohn von Doro ist 20 Jahre alt und im Zusammenhang mit den Verhaftungen der Gruppe "Black Jackets" festgenommen worden. - Er selbst sagt - zumindest seiner Mutter gegenüber - er gehört nicht dazu ist nur Sympathisant und hat Kurierdienste gemacht. Aber ich frage mich, ob er wirklich alles seiner Mutter sagt, denn Drogen nimmt er z. B. schon länger und hatte damals seiner Mutter gesagt, er braucht es nur wegen der anstrengenden Arbeit und würde auch nur zweimal in der Woche Mariuhana zu sich nehmen. Doro glaubte ihm dies. Aber er hat natürlich auch nach Beendigung dieser Arbeit weiterhin Drogen konsumiert....ar26 hat geschrieben:Ich mache zwar kein Strafrecht, aber vielleicht kann ich ein wenig zur Aufklärung beitragen.
Ein Rechtsanwalt (auch ein Pflichtverteidiger) ist in Deutschland zumindest nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu vergüten. Darüber hinaus sind aber auch höhere Vergütungen zulässig, etwa ein bestimmtes Stundenhonorar. Letzteres bekommt der gesetzliche Verteidiger natürlich nicht, der bekommt nur was das Gesetz zulässt. Die Folge hiervon ist, daß er - je nach eigener Auftragslage - nur soviel Zeit in die Angelegenheit stecken wird, wie er übrig hat. Grund hierfür ist, daß das RVG eben in der Regel nicht den Gegenwert einer zeitintensiven anwaltlichen Tätigkeit abdeckt, weil der Gesetzgeber "vorausgesehen hat", daß diese Vergütung nach dem RVG häufig zu Lasten der Staatskasse geht. Daher muss sie "gering" sein.