taddeo hat geschrieben:Viele Bischöfe haben höchstens ne Clappa magna ...phylax hat geschrieben:Pontifikalamt am Thron...
dann aber mit Cappa magna

taddeo hat geschrieben:Viele Bischöfe haben höchstens ne Clappa magna ...phylax hat geschrieben:Pontifikalamt am Thron...
dann aber mit Cappa magna
Dasselbe, was es schon vor 500 Jahren war, eine Eucharistiefeier, der der Bischof vorsteht, ohne selbst zu zelebrieren (Zeremoniale der Bischöfe, 175-186). In der Grundordnung des Römischen Messbuches steht dazugc-148 hat geschrieben:Dein Interesse verstehe ich absolut nicht.Protasius hat geschrieben:Hochamt mit Pontifikalassistenz gibt es immer noch, aber ich habe es nur einmal bei der Amtseinführung eines Pfarrers erlebt.
Was soll bitte ein "Hochamt mit Pontifikalassistenz" sein im Jahre 2014?
Hervorhebung von mir.Kapitel III. Aufgaben und Dienste in der Messe
I. Die Ämter des Weihestandes
92. Jede rechtmäßige Feier der Eucharistie wird vom Bi-
schof geleitet, entweder von ihm selbst oder durch die Priester
als seine Helfer.
Ist der Bischof bei einer Messe anwesend, wo das Volk ver-
sammelt ist, ist es höchst angemessen, dass er selbst die Eucha-
ristie feiert und die Priester als Konzelebranten in der heiligen
Handlung um sich versammelt. Das geschieht nicht, um die äu-
ßere Feierlichkeit des Ritus zu erhöhen, sondern um das Myste-
rium der Kirche klarer herauszustellen, die das „Sakrament der
Einheit“ ist.
Feiert der Bischof jedoch die Eucharistie nicht, sondern be-
auftragt er jemand anderen dazu, ist es angemessen, dass er der
Liturgie des Wortes vorsteht, wobei er über der Albe Brust-
kreuz, Stola und Pluviale trägt. Am Schluss der Messe erteilt er
den Segen.
Da kann sein, aber es steht ja nirgendwo geschrieben, dass in diesem Forum nur diese Fragen behandelt werden dürfen.gc-148 hat geschrieben:nein, ich frage einfach nach dem ernsthaften Hintergrund solcher Fragen....Sarandanon hat geschrieben:Du wirfst gerne mal ne Provokationsgranate, oder?
Sie haben mit dem konkreten Leben der katholischen Gemeinden nichs zu tun.
taddeo hat geschrieben:Viele Bischöfe haben höchstens ne Clappa magna ...phylax hat geschrieben:Pontifikalamt am Thron...
dann aber mit Cappa magna
So ist es.Maurus hat geschrieben:Da kann sein, aber es steht ja nirgendwo geschrieben, dass in diesem Forum nur diese Fragen behandelt werden dürfen.gc-148 hat geschrieben:nein, ich frage einfach nach dem ernsthaften Hintergrund solcher Fragen....Sarandanon hat geschrieben:Du wirfst gerne mal ne Provokationsgranate, oder?
Sie haben mit dem konkreten Leben der katholischen Gemeinden nichs zu tun.
Na ja, das mag schon sein ...Maurus hat geschrieben:Da kann sein, aber es steht ja nirgendwo geschrieben, dass in diesem Forum nur diese Fragen behandelt werden dürfen.gc-148 hat geschrieben:nein, ich frage einfach nach dem ernsthaften Hintergrund solcher Fragen....Sarandanon hat geschrieben:Du wirfst gerne mal ne Provokationsgranate, oder?
Sie haben mit dem konkreten Leben der katholischen Gemeinden nichs zu tun.
Sicher keine Beschränkung auf ein Diskussionsthema. Zum Glück, was wäre sonst aus der paulinischen Christologie geworden?Niels hat geschrieben:Ein schönes Pauluszitat hast Du da aufgetan. Aber was heißt das konkret?
Sind Protestanten, die als Baby evangelisch zwangsgetauft wurden, nach dem kanonischen Recht und der Theologie der Katholischen Kirche Häretiker?taddeo hat geschrieben:Die Häresie halt ... das ist ja genau deren Markenzeichen.Raphael hat geschrieben:Und was macht Dich da so sicher?Tinius hat geschrieben:Na.....dann bin ich aber froh, dass ich kein Häretiker sein kann. Uff......
Nach kanonischem Recht und katholischer Dogmatik ja, was den äußeren Rechtsbereich (!!) der Kirche betrifft - weil sie öffentlich Lehren anhängen, die von der Kirche klar als glaubenswidrig verurteilt sind.Tinius hat geschrieben:Sind Protestanten, die als Baby evangelisch zwangsgetauft wurden, nach dem kanonischen Recht und der Theologie der Katholischen Kirche Häretiker?
Experten bitte an die Front. Bin gespannt.
Man erkennt auf dem Bild kaum Details. Daß die Füße irgendwie an der Bahre "angebunden" seien, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.Vir Probatus hat geschrieben:http://bestatterweblog.de/warum-werden- ... more-19449
Diese Frage habe ich heute im Netz gefunden.
Weiss das hier jemand ?
Danke sehr.taddeo hat geschrieben:Man erkennt auf dem Bild kaum Details. Daß die Füße irgendwie an der Bahre "angebunden" seien, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.Vir Probatus hat geschrieben:http://bestatterweblog.de/warum-werden- ... more-19449
Diese Frage habe ich heute im Netz gefunden.
Weiss das hier jemand ?
Aber so, wie es ausschaut, dürften die "Trotteln", die man sieht, einfach die Enden des Zingulums sein, mit dem die Albe geschürzt ist. Die hängen normalerweise bis auf die Knöchel herab.
Danke für die Antwort.taddeo hat geschrieben:Nach kanonischem Recht und katholischer Dogmatik ja, was den äußeren Rechtsbereich (!!) der Kirche betrifft - weil sie öffentlich Lehren anhängen, die von der Kirche klar als glaubenswidrig verurteilt sind.Tinius hat geschrieben:Sind Protestanten, die als Baby evangelisch zwangsgetauft wurden, nach dem kanonischen Recht und der Theologie der Katholischen Kirche Häretiker?
Experten bitte an die Front. Bin gespannt.
(Damit ist aber nicht zwingend ein Urteil über ihre moralische Verfehlung verbunden; es gibt Häretiker, die guten Glaubens irren, so wie vermutlich Du. Da liegt der Fall etwas komplizierter.)
So geht das 95% aller Katholiken auch ...... den meisten Radikalen hier auch!Tinius hat geschrieben: Bin also das Opfer meiner Vorfahren. Also mag ich guten Glaubens irren.....
Wer bewußt und gewollt falsche Lehren von katholischen Glaubensinhalten verbreitet, dabei jedoch vorgibt, diese Lehre sei in Übereinstimmung mit katholischen Glaubensinhalten, ist ein Häretiker!Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Auch Nichtkatholiken werden vom CIC erfaßt, insofern sie in den Rechtsbereich der Kirche gelangen, zB wenn sie versuchen, katholische Sakramente zu erhalten. Dann wird beurteilt, aus welchem Grund das nicht möglich ist. Einer dieser Gründe kann eben auch die Häresie sein, also die bewußte Ablehnung katholischer Glaubenslehren.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Von dieser Antwort bin ich etwas überrascht.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Weiss dein Arbeitgeber eigentlich was Du hier über deinen früheren Arbeitgeber und Partner in der Ökumene so von dir gibst?Clemens hat geschrieben:Von dieser Antwort bin ich etwas überrascht.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.
Ich hielt es bisher für selbstverständlich, dass Protestanten Häretiker sind.
Liegt die Lösung in folgender Argumentation?
Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist, und dann - falls er in einer häretischen Gemeinschaft erzogen wird - i.d.R. auch deren Häresie übernimmt, begeht er die Straftat(?) der Häresie auch im Sinne des Kirchenrechts.
Man muss wohl zwischen dem kirchenrechtlichen und dem "dogmatischen" Begriff unterscheiden. Nach CIC Häretiker zu sein hat bestimmte rechtliche Konsequenzen. Der Häretiker wird automatisch exkommuniziert, darf infolgedessen keine Sakramente spenden oder empfangen. Wären Protestanten Häretiker nach CIC, dürften sie also beispielsweise nicht heiraten.Clemens hat geschrieben:Von dieser Antwort bin ich etwas überrascht.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.
Ich hielt es bisher für selbstverständlich, dass Protestanten Häretiker sind.
Liegt die Lösung in folgender Argumentation?
Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist, und dann - falls er in einer häretischen Gemeinschaft erzogen wird - i.d.R. auch deren Häresie übernimmt, begeht er die Straftat(?) der Häresie auch im Sinne des Kirchenrechts.
Versteh ich nicht. Dann wären doch alle Getauften Katholiken?Maurus hat geschrieben:Man muss wohl zwischen dem kirchenrechtlichen und dem "dogmatischen" Begriff unterscheiden. Nach CIC Häretiker zu sein hat bestimmte rechtliche Konsequenzen. Der Häretiker wird automatisch exkommuniziert, darf infolgedessen keine Sakramente spenden oder empfangen. Wären Protestanten Häretiker nach CIC, dürften sie also beispielsweise nicht heiraten.Clemens hat geschrieben:Von dieser Antwort bin ich etwas überrascht.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.
Ich hielt es bisher für selbstverständlich, dass Protestanten Häretiker sind.
Liegt die Lösung in folgender Argumentation?
Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist, und dann - falls er in einer häretischen Gemeinschaft erzogen wird - i.d.R. auch deren Häresie übernimmt, begeht er die Straftat(?) der Häresie auch im Sinne des Kirchenrechts.
Des Weiteren macht eine die Häresie nicht zum Nicht-Katholiken. Semel catholicus, semper catholicus. Es ist nicht möglich "Nicht-Katholik" zu werden.
Das denke ich auch.Maurus hat geschrieben:Man muss wohl zwischen dem kirchenrechtlichen und dem "dogmatischen" Begriff unterscheiden.
Nein, nur einen vom Glauben abgefallenen Katholiken.Clemens hat geschrieben:Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.
Davon geht der CIC/1983 aber nicht mehr automatisch aus.Clemens hat geschrieben:Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist
So ähnlich, ja.Clemens hat geschrieben:Wo ist das Problem?
Wir diskutieren hier über Kirchenrecht. Und kirchenrechtlich ist es doch völlig klar, dass Protestantismus Häresie ist.
Du bezeichnest Katholiken hier im Forum auch als Anhänger von Irrlehren (=Häretiker).
Auch da bin ich jetzt überrascht. Aber ich habe den CIC ja auch noch nicht durchgelesen und die entsprechenden Vorlesungen noch nicht gehört.Hubertus hat geschrieben:Nein, nur einen vom Glauben abgefallenen Katholiken.Clemens hat geschrieben:Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.Davon geht der CIC/1983 aber nicht mehr automatisch aus.Clemens hat geschrieben:Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist
Schau Dir z.B. schon allein das Ehehindernis der Konfessionsverschiedenheit (c. 1124) an, das es ja sonst so gar nicht geben könnte:Clemens hat geschrieben:Auch da bin ich jetzt überrascht. Aber ich habe den CIC ja auch noch nicht durchgelesen und die entsprechenden Vorlesungen noch nicht gehört.Hubertus hat geschrieben:Nein, nur einen vom Glauben abgefallenen Katholiken.Clemens hat geschrieben:Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.Davon geht der CIC/1983 aber nicht mehr automatisch aus.Clemens hat geschrieben:Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist
Will jemand, der sich auskennt, Hubertus und Maurus widersprechen, oder darf ich das jetzt einfach als Fortbildungsinhalt verinnerlichen?
Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten.
Wer getauft ist, gehört der Kirche Christi an, die in der katholischen Kirch verwirklicht ist. Wer aber zur kirchlichen Gemeinschaft nicht gehört, auf den erstrecken sich weder Rechte noch Pflichten (c. 96 CIC). In welche Rituskirche man eingegliedert wird, richtet sich nach dem Ritus der Eltern bzw bei Ritusverschiedenheit nach dem erklärten Willen der Eltern.Clemens hat geschrieben:Versteh ich nicht. Dann wären doch alle Getauften Katholiken?Maurus hat geschrieben:Man muss wohl zwischen dem kirchenrechtlichen und dem "dogmatischen" Begriff unterscheiden. Nach CIC Häretiker zu sein hat bestimmte rechtliche Konsequenzen. Der Häretiker wird automatisch exkommuniziert, darf infolgedessen keine Sakramente spenden oder empfangen. Wären Protestanten Häretiker nach CIC, dürften sie also beispielsweise nicht heiraten.Clemens hat geschrieben:Von dieser Antwort bin ich etwas überrascht.Kilianus hat geschrieben:Einspruch. Nach geltendem katholischen Recht nein, da Häresie eine Straftat ist, die nur Katholiken begehen können. Nicht-Katholiken sind vom CIC 1983 nicht mehr erfaßt.
Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.
Ich hielt es bisher für selbstverständlich, dass Protestanten Häretiker sind.
Liegt die Lösung in folgender Argumentation?
Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist, und dann - falls er in einer häretischen Gemeinschaft erzogen wird - i.d.R. auch deren Häresie übernimmt, begeht er die Straftat(?) der Häresie auch im Sinne des Kirchenrechts.
Des Weiteren macht eine die Häresie nicht zum Nicht-Katholiken. Semel catholicus, semper catholicus. Es ist nicht möglich "Nicht-Katholik" zu werden.
1871 galt noch das Dekretalenrecht, da will ich jetzt keine Ausführung wagen. Heutzutage wäre das de jure meines Erachtens bei Konvertiten virulent. Diese sind strenggenommen wenigstens Schismatiker und von entsprechenden Sanktionen betroffen. In der Praxis scheint das allerdings keine Rolle zu spielen, mit der Ausnahme, dass diese Personen allesamt als Katholiken gelten und der Formpflicht unterfallen (aber erst seit den CIC-Änderungen im MP "Omnium in mentem"!).Clemens hat geschrieben:Und das mit der Heirat verstehe ich auch nicht. Dann hätten doch z. B. alle Katholiken, die sich nach 1870 den Altkatholiken anschlossen, ein Heiratsverbot bekommen müssen.
Nein, es berührt nur die Erlaubtheit. Das könnte aber ein Problem sein, wenn eine Eheschließung in der kath. Kirche erfolgen soll.Clemens hat geschrieben:Mit welcher Folge? Ungültigkeit der Ehen?? Kann doch nicht sein.
Es gibt kirchenrechtlich gesehen zwei Arten, Häretiker zu sein bzw. zu werden:Maurus hat geschrieben:Man muss wohl zwischen dem kirchenrechtlichen und dem "dogmatischen" Begriff unterscheiden. Nach CIC Häretiker zu sein hat bestimmte rechtliche Konsequenzen. Der Häretiker wird automatisch exkommuniziert, darf infolgedessen keine Sakramente spenden oder empfangen. Wären Protestanten Häretiker nach CIC, dürften sie also beispielsweise nicht heiraten.
Des Weiteren macht eine die Häresie nicht zum Nicht-Katholiken. Semel catholicus, semper catholicus. Es ist nicht möglich "Nicht-Katholik" zu werden.