Das halte ich allerdings für eine ziemlich verquere Lösung. Die Sonn- und Feiertagspflicht kann ich ja noch akzeptieren. In einem gesunden katholischen Glaubensleben sollte diese Pflicht zwar überflüssig sein, da man ohnehin und selbstverständlich an Hochfesten in die heilige Messe geht, aber wir sind alle nur Menschen und brauchen im Alltag gelegentlich schon mal einen Tritt in den Allerwertesten. Soweit, so gut. Diese Pflicht, die ja nur im Hinblick auf das zu feiernde Festgeheimnis besteht, dann aber durch den Besuch einer x-beliebigen Messe zu erfüllen, die mit dem Fest überhaupt nichts zu tun hat, grenzt dann aber auch für mich an Formalismus. Soweit eine Messe zum Fest erreichbar ist, würde ich jedenfalls immer diese Messe besuchen.taddeo hat geschrieben:Neinneinneinneinnein.Libertas Ecclesiae hat geschrieben:... sie also verpflichtet sind, am nächsten Tag, dem Sonntag, noch einmal den Gottesdienst zu besuchen?![]()
Man sollte wirklich nicht päpstlicher sein als der Papst. Das verwendete Meßformular ist für die Erfüllung der Sonn- oder Feiertagspflicht sch***egal:Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Sonn- und Feiertagspflicht
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Dann stößt du aber spätestens bei Eigenfesten, die den Sonntag verdrängen, an Probleme, wenn du den Meßbesuch vom Meßformular abhängig machst: Kirchweih und der Kirchenpatron verdrängen auf jeden Fall den Sonntag, einige allgemeine Heiligenfeste können das auch (Peter und Paul, Allerheiligen, Mariä Himmelfahrt etc.).
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Und Gott?taddeo hat geschrieben: dann wird Dir niemand einen Strick draus drehen. Zumindest kein Kirchenrechtler, und vermutlich auch kein Beichtvater.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
»Amen dico vobis, quæcumque alligaveritis super terram, erunt ligata et in cælo : et quæcumque solveritis super terram, erunt soluta et in cælo.« (Mt. 18, 18)Mary hat geschrieben:Und Gott?taddeo hat geschrieben: dann wird Dir niemand einen Strick draus drehen. Zumindest kein Kirchenrechtler, und vermutlich auch kein Beichtvater.
(Aber das weißt du ja. Umso eigentümlicher ist deine Frage.)
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
lifestylekatholik hat geschrieben:Mussu lesn, was ich hab schon geschriem in dies Fred:Hubertus hat geschrieben:Gibt es diese Konstellation überhaupt?
Mir würde jetzt spontan kein kirchlich gebotener Feiertag einfallen, der nicht auch ein staatlicher Feiertag wäre.
Oder liegt das nur daran, daß ich in Bayern wohne?
lifestylekatholik hat geschrieben:Epiphanie, Fronleichnam und Allerheiligen sind bei uns gebotene Feiertage, aber keine staatlichen Feiertage.


Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Sieh es so: die Kirche will die Hürde für die Erfüllung der Sonntagsptlicht nicht zu hoch ansetzen. Man muss vom Durchschnittsgläubigen nicht verlangen, dass er in liturgischen Bestimmungen so bewandert ist, daß man die Frage der Gültigkeit davon abhängig macht.HeGe hat geschrieben:Das halte ich allerdings für eine ziemlich verquere Lösung. Die Sonn- und Feiertagspflicht kann ich ja noch akzeptieren. In einem gesunden katholischen Glaubensleben sollte diese Pflicht zwar überflüssig sein, da man ohnehin und selbstverständlich an Hochfesten in die heilige Messe geht, aber wir sind alle nur Menschen und brauchen im Alltag gelegentlich schon mal einen Tritt in den Allerwertesten. Soweit, so gut. Diese Pflicht, die ja nur im Hinblick auf das zu feiernde Festgeheimnis besteht, dann aber durch den Besuch einer x-beliebigen Messe zu erfüllen, die mit dem Fest überhaupt nichts zu tun hat, grenzt dann aber auch für mich an Formalismus. Soweit eine Messe zum Fest erreichbar ist, würde ich jedenfalls immer diese Messe besuchen.taddeo hat geschrieben:Neinneinneinneinnein.Libertas Ecclesiae hat geschrieben:... sie also verpflichtet sind, am nächsten Tag, dem Sonntag, noch einmal den Gottesdienst zu besuchen?![]()
Man sollte wirklich nicht päpstlicher sein als der Papst. Das verwendete Meßformular ist für die Erfüllung der Sonn- oder Feiertagspflicht sch***egal:Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Ok, das mag als Argument gelten. Natürlich macht sich der Durchschnittschrist darüber nicht die Gedanken, wie wir durch dieses Forum verdorbene Menschen.Hubertus hat geschrieben:Sieh es so: die Kirche will die Hürde für die Erfüllung der Sonntagsptlicht nicht zu hoch ansetzen. Man muss vom Durchschnittsgläubigen nicht verlangen, dass er in liturgischen Bestimmungen so bewandert ist, daß man die Frage der Gültigkeit davon abhängig macht.

Ich persönlich kann für mich jedenfalls nur sagen, dass ich ein Hochfest nicht als ausreichend gewürdigt ansehe, wenn ich die Vorabendmesse des nächsten Tages besuche und damit quasi zwei Pflichten mit einem Streich erledige. Aber ich bin auch ohnehin kein großer Freund von Vorabendmessen.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es dort nicht um Sonntagspflichten ging.lifestylekatholik hat geschrieben:»Amen dico vobis, quæcumque alligaveritis super terram, erunt ligata et in cælo : et quæcumque solveritis super terram, erunt soluta et in cælo.« (Mt. 18, 18)Mary hat geschrieben:Und Gott?taddeo hat geschrieben: dann wird Dir niemand einen Strick draus drehen. Zumindest kein Kirchenrechtler, und vermutlich auch kein Beichtvater.
(Aber das weißt du ja. Umso eigentümlicher ist deine Frage.)
Zusammenhang beachten

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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Mary hat geschrieben:Ich bin mir ziemlich sicher, dass es dort nicht um Sonntagspflichten ging.
Zusammenhang beachten


»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
In der zitierten Stelle geht es um den Ausschluss aus der Gemeinde aufgrund schwerer Sünde. Es entscheidet die ganze Kirche, nicht ein Einzelner. Die Entscheidung, einen renitenten Sünder aus der Versammlung auszustossen und von der Eucharistie auszuschliessen liegt bei der ganzen kirchlichen Versammlung - auch wenn sie nur aus zwei oder drei Gläubigen bestünde - und Gott wird einen solchen Ausschluss "mittragen". Lies mal nach.lifestylekatholik hat geschrieben:Mary hat geschrieben:Ich bin mir ziemlich sicher, dass es dort nicht um Sonntagspflichten ging.
Zusammenhang beachtenIch habe grad keine Ahnung, was du meinst.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Oh, äh, okay. Ich sehe, hier fehlen doch mehr Grundlagen für ein Gespräch, als ich annahm. Hier erstmal eine gemeinsame Basis für ein Gespräch zu schaffen, ist deutlich schwieriger, als ich dachte. So viel Zeit habe ich nicht. Bin raus.Mary hat geschrieben:In der zitierten Stelle geht es um den Ausschluss aus der Gemeinde aufgrund schwerer Sünde. Es entscheidet die ganze Kirche, nicht ein Einzelner. Die Entscheidung, einen renitenten Sünder aus der Versammlung auszustossen und von der Eucharistie auszuschliessen liegt bei der ganzen kirchlichen Versammlung - auch wenn sie nur aus zwei oder drei Gläubigen bestünde - und Gott wird einen solchen Ausschluss "mittragen". Lies mal nach.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Wie ist der Ausschluss Jesu aus der Synagoge zu werten? Was hat das mit der Feiertagspflicht zu tun? Könnte ein Ausgeschlossener doch im Recht sein?Mary hat geschrieben:In der zitierten Stelle geht es um den Ausschluss aus der Gemeinde aufgrund schwerer Sünde. Es entscheidet die ganze Kirche, nicht ein Einzelner. Die Entscheidung, einen renitenten Sünder aus der Versammlung auszustossen und von der Eucharistie auszuschliessen liegt bei der ganzen kirchlichen Versammlung - auch wenn sie nur aus zwei oder drei Gläubigen bestünde - und Gott wird einen solchen Ausschluss "mittragen". Lies mal nach.lifestylekatholik hat geschrieben:Mary hat geschrieben:Ich bin mir ziemlich sicher, dass es dort nicht um Sonntagspflichten ging.
Zusammenhang beachtenIch habe grad keine Ahnung, was du meinst.
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Mich over-kott immer ein seltsames Gefühl des Nichtverstehens, wenn unser Overkott eine Stellungnahme abgibt.
Nach Hebel: Kannitverstan!
+L.
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Er scheint die Wolke des Nichtwissens inhaliert zu haben und stösst sie nun portionsweise wieder aus. Vielleicht ein Weg der Kontemplation für ihn ... 

» Sic enim dilexit Deus mundum ... «
(Joh. 3,16)
[/color](Joh. 3,16)
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Ihr kämpft gegen Windmühlen.
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Die Debatte um das 3. Gebot hat in der Gesetzeslehre Jesu eine zentrale Stelle. Ihm geht es zum Beispiel um den Irrsinn, eine seit 18 Jahren kranke Frau nicht am Sabbat heilen zu dürfen. Er legt sich dabei mit dem Gemeindeleiter an. Während sich die Gemeinde in diesem Fall freut, ist sie weniger erbaut, als Jesus Heilungen verweigert ( vgl. Lk 4,29 ). Während also der Gemeindeleiter streng auf das Feiertagsgebot achtet, kommt es der Gemeinde mehr auf die Werke der Barmherzigkeit an.Lupus hat geschrieben:Mich over-kott immer ein seltsames Gefühl des Nichtverstehens, wenn unser Overkott eine Stellungnahme abgibt.
Nach Hebel: Kannitverstan!
+L.
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Die Weihnachtswoche beginnt mit dem vierten Advent. Wieviele Gottesdienstbesuche sind für Christen vorgeschrieben? Zählt die Christmette als Vorabendmesse? Kann der Gottesdienstbesuch am Ersten Weihnachtsfeiertag entfallen - etwa zugunsten der TV-Teilnahme an Urbi et Orbi? Ist der Gottesdienstbesuch am Zweiten Weihnachtstag obligatorisch?
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
In Deutschland: jaoverkott hat geschrieben:Ist der Gottesdienstbesuch am Zweiten Weihnachtstag obligatorisch?
In Österreich: nein
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Ja, wenn die Christmette besucht wurde.overkott hat geschrieben:Kann der Gottesdienstbesuch am Ersten Weihnachtsfeiertag entfallen - etwa zugunsten der TV-Teilnahme an Urbi et Orbi?
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Vor oder nach 18 Uhr?Hubertus hat geschrieben:Ja, wenn die Christmette besucht wurde.overkott hat geschrieben:Kann der Gottesdienstbesuch am Ersten Weihnachtsfeiertag entfallen - etwa zugunsten der TV-Teilnahme an Urbi et Orbi?
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Du wohnst doch in Bonn, oder? Da ist an Heiligabend Sonnenuntergang um 16:30 Uhr, und ab 17:09 Uhr ist bürgerliche Abenddämmerung; nach allgemeiner Auffassung ist damit um 18 Uhr das Kriterium des Vorabends sicher erfüllt.overkott hat geschrieben:Vor oder nach 18 Uhr?Hubertus hat geschrieben:Ja, wenn die Christmette besucht wurde.overkott hat geschrieben:Kann der Gottesdienstbesuch am Ersten Weihnachtsfeiertag entfallen - etwa zugunsten der TV-Teilnahme an Urbi et Orbi?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Ich glaube auch. Denn nach der Christmette gibt's Knusperente. Mit Böhnchen. Und Krokretten.Protasius hat geschrieben:Du wohnst doch in Bonn, oder? Da ist an Heiligabend Sonnenuntergang um 16:30 Uhr, und ab 17:09 Uhr ist bürgerliche Abenddämmerung; nach allgemeiner Auffassung ist damit um 18 Uhr das Kriterium des Vorabends sicher erfüllt.overkott hat geschrieben:Vor oder nach 18 Uhr?Hubertus hat geschrieben:Ja, wenn die Christmette besucht wurde.overkott hat geschrieben:Kann der Gottesdienstbesuch am Ersten Weihnachtsfeiertag entfallen - etwa zugunsten der TV-Teilnahme an Urbi et Orbi?
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Erstaunlich, welche Feiertagspflichten es gibt! 

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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Und leider gelten die hier nicht.Sapere aude hat geschrieben:Erstaunlich, welche Feiertagspflichten es gibt!


Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Siard hat geschrieben:Und leider gelten die hier nicht.Sapere aude hat geschrieben:Erstaunlich, welche Feiertagspflichten es gibt!Ich bekomme was ganz Langweiliges (jedenfalls ist so die Planung).

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Re: An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?
Ich würde sagen, die des Aufenthaltsortes. Wenn du z. B. gerade an den Hochfesten in islamischen Staaten unterwegs bist oder in China, vielleicht weit und breit keine Kirche findest.... - wie willst du dann an der Messe teilnehmen?Siard hat geschrieben: Welche Regelung gilt eigentlich, die der Pfarre bzw. Diözese zu der man gehört, oder die des Aufenthaltsortes?
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Da irrst du! Zum einen haben nicht alle Priester am Montag ihren freien Tag, zum anderen kenne ich mehr als genug Priester, denen es aus Liebe zu Gott mehr als wichtig ist, die Heilige Messe täglich zu feiern, auch am freien Tag.Rumkugel hat geschrieben:Nein,gc-148 hat geschrieben:Die Frage nach Gott muss in den Mittelpunkt ALLER Diskussionen gestellt werden .... die Frage der Liebe zu Gott ....
aller Formelkram ist tödlich ..............
die Frage ob der Feiertag ein Montag ist oder nicht, ist der Kern der Debatte.
Montags haben die Priester ihren freien Tag. Den lassen sie sich doch durch so was wie ein Hochfest nicht vermasseln. Da könnt' ja jeder kommen.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!
Re: An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?
Das betrifft dann schon wieder eine andere Frage.Raphaela hat geschrieben:Ich würde sagen, die des Aufenthaltsortes. Wenn du z. B. gerade an den Hochfesten in islamischen Staaten unterwegs bist oder in China, vielleicht weit und breit keine Kirche findest.... - wie willst du dann an der Messe teilnehmen?Siard hat geschrieben: Welche Regelung gilt eigentlich, die der Pfarre bzw. Diözese zu der man gehört, oder die des Aufenthaltsortes?

Re: An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?
Eine aufrechte Beichte deckt viele Fehler zu.Siard hat geschrieben:Das betrifft dann schon wieder eine andere Frage.Raphaela hat geschrieben:Ich würde sagen, die des Aufenthaltsortes. Wenn du z. B. gerade an den Hochfesten in islamischen Staaten unterwegs bist oder in China, vielleicht weit und breit keine Kirche findest.... - wie willst du dann an der Messe teilnehmen?Siard hat geschrieben: Welche Regelung gilt eigentlich, die der Pfarre bzw. Diözese zu der man gehört, oder die des Aufenthaltsortes?
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Ich kann den Satz nicht findenoverkott hat geschrieben:Eine aufrechte Beichte deckt viele Fehler zu.
es ist gar kein Zitat
so muss ich jetzt nachdenken
woher der kommen mag.
Falls aufrecht Du gebeichtet habest
wissend unvollständig,
die Beichte stets ungültig ist
Du bleibest schwarz innwändig.
KNIEND aber, plus vollständig
und dazu gereuet
DAS hat Dir komplett inwändig
zur Heiligkeit gereichet.
Fehler schwere Sünden sind,
wenn sie die Kirch' benannt!
Jedoch wenn keine Schwere ist,
Gott reicht die gute Tat.
Jetzt langsam komm ich drauf
was overkottens Lauf:
so heisst der Satz zur Seelens Ruh':
"Liebe deckt viele Fehler zu."*
*( 1 Petr 4,8 )
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Wie kann es, werter Troubadix, denn sein,
dass Du, getroffen vom schweren Hinkelstein,
noch immer munter bist und schreibst? O Graus...
Ich ahne Übles... Dein Account ist am End' gar eine pia fraus...

dass Du, getroffen vom schweren Hinkelstein,
noch immer munter bist und schreibst? O Graus...
Ich ahne Übles... Dein Account ist am End' gar eine pia fraus...




Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Sonn- und Feiertagspflicht
Was Täuschung und was nicht
das erweiset das Gericht.
Und kein geworfner Hinkelstein
wird dann eine Hülfe sein.

das erweiset das Gericht.
Und kein geworfner Hinkelstein
wird dann eine Hülfe sein.
