ar26 hat geschrieben:@ taddeo
Zwei Dinge in Deiner Argumentation überzeugen mich nicht.
Zum einen sehe ich nicht, inwiefern ein Auxiliarbischof Anteil an der Leitungsgewalt des Ortsbischofs hat. Der hat als Weihbischof doch auch nur die Aufgabe Sakramente zu spenden. Ansonsten hat er faktisch den Status eines normalen Diözesanpriesters (die ja Ausnahmsweise auch firmen dürfen). Oder meinst Du mit Anteil an der Leitungsgewalt, daß es dem Weihbischof gestattet ist, stellvertretend für den eigentlich zuständigen Diözesanbischofs zu firmen und zu weihen? Das ließe sich noch hören. Was ist aber mit Weihbischöfen, die nicht für den Dienst in Diözesen geweiht werden; Kurienbischöfe wie Erzbischof Gänswein, oder Kardinäle wie Em. Brandmüller, die noch zusätzlich die Weihe erhalten?
Zum anderen müsstest Du bei Deiner Argumentation auch die Weihe von Williamson anzweifeln, denn die von Dir vorgebrachten Mängel galten auch schon bei dessen Weihe, Oder? Schließlich war Erzbischof Lefebvre 1988 längst kein Diözesanbischof mehr, der Auxiliarbischöfe, die Anteil an seiner Leitungsgewalt haben sollten, weihte. Es wurde explizit hervorgehoben, daß es sich nur um Weihbischöfe handelt, die selbst innerhalb der Bruderschaft nicht zwingend Leitungsgewalt haben sollen.
Ein Auxiliarbischof erhält heutzutage normalerweise auch bestimmte Leitungsaufgaben innerhalb einer Diözese, etwa als "Regionalbischof" oder Bischofsvikar oder ähnliches. Er ist jedenfalls in gewissem Umfang auch in die Leitung des Bistums mit einbezogen und nicht nur reiner Sakramentenheini.
Bei den Bischöfen, die Lefebvre weihte, konnte man zumindest mit gutem Willen noch davon ausgehen, daß sie irgendwie und irgendwann mal in eine reguläre kirchliche Hierarchie eingefügt werden sollten, wenn es zu einer Einigung mit Rom kommen würde. Ich denke daher, daß man die diesbezügliche Intention des Erzbischofs und der vier Kandidaten zumindest habituell voraussetzen darf. Ein Kurienbischof ist allein schon durch sein Amt unmittelbar an der Leitung der Kirche beteiligt, daher ist die Weihe fast zwingend. Ähnliches kann man bei einem Kardinal veranschlagen, der als Berater des Papstes ja ebenfalls in gewisser Weise an der Leitung der Kirche mitwirkt.