Dottore Cusamano hat geschrieben:Gibt es eigentlich belastbare Zahlen, wieviele Migranten insgesamt 214 und 215 ins Bundesgebiet gekommen sind und aus welchen Ländern sie stammen?
Natürlich gibt es die und sie sind auch ganz einfach zu finden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht monatliche Statistiken, die auch die 1 Hauptherkunftsländer ausweisen.
Die Zahlen für Juli 215, die Vergleichwerte für das Vorjahr usw. können hier abgerufen werden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/D ... cationFile
Da das Bundesamt für die Durchführung der Asylverfahren zuständig ist, sind die Zahlen auch "belastbar".
Dottore Cusamano hat geschrieben:
Mit sog. "Trittbrettfahrern" sind hier wahrscheinlich sog. "Wirtschaftsflüchtlinge" vom Balkan gemeint, die angeblich keine Asylrecht haben. Wie hoch ist eigentlich deren Anteil an der Migrantenzahl für 215 insgesamt?
Für 1-7/15 ca. 8. bei Gesamtanträgen von ca. 195. - die genauen Zahlen s. obiger link.
Insbesondere bei den Zahlen der Flüchtlingen aus Syrien ist inzwischen Vorsicht angebracht. Es gibt Presseberichte, daß viele "Flüchtlinge" sich inzwischen - auch unter Vorlage gefälschterr Dokumente - als Syrer ausgeben und so leichter eine Duldung zu erhalten. Ein entsprechender Pressebericht ist weiter oben verlinkt.
Dottore Cusamano hat geschrieben:
Da jetzt sehr bald weitere Balkanländer und die Türkei zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, könnte sich die Verfahrenszeit hinsichtlich illegal Eingewanderten aus Serbien, Albanien und dem Kosovo verkürzen. Indes soll in den zuständigen Behörden Personalmangel herrschen, da ein solcher Migrantenzustrom nicht absehbar gewesen sein soll.
Eine Diskussion, die Türkei zu einem sicheren Herkunftsland zu erklären, ist mir nicht bekannt. Nach meinem Wissen soll dies ausschl. für die Balkanstaaten gelten.
Die Auswirkungen sollten mE aber nicht überschätzt werden:
Seit dem Asylkompromiss Anfang der neunziger Jahre sind im Anhang des Asylverfahrensgesetzes einige Länder aufgezählt, die neben den EU-Staaten als sicher gelten. Anträge aus diesen Ländern werden nach Paragraph 29a des Gesetzes als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, es sei denn, der Betroffene kann belegen, dass ihm trotz der eigentlich sicheren Lage in seinem Heimatland Verfolgung droht. Fast alle europäischen Staaten nutzen ähnliche Regelungen, um Verfahren zu vereinfachen. In Frankreich waren nach der Aufnahme Albaniens in die Liste im vergangenen Jahr die Anträge aus dem Land deutlich zurückgegangen.
Dabei bedeutet die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat in der Praxis der Asylverfahren nur eine geringe Änderung. Weiterhin muss jeder Asylantrag vom Balkan geprüft und der Betroffene angehört werden. Die Grundsätze des deutschen Verwaltungsrechts schreiben vor, dass jeder Mensch gehört werden muss, bevor gegen ihn ein ablehnender Bescheid ergeht. In der Diskussion wird immer wieder die Zahl von zehn Minuten Zeitersparnis pro Antrag genannt – eine Schätzung, die das Bundesinnenministerium vor der Aufnahme der Balkanländer in die Liste der sicheren Staaten angestellt hatte. Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hält man sich mit solchen Zahlen zurück. Die Zeitersparnis sei schwer zu ermitteln, aber merkbar, heißt es. Vor allem die Begründung des Bescheides gehe nun schneller, da es reiche, auf den sicheren Herkunftsstaat hinzuweisen mit der Anmerkung, dass der Antragsteller keine Tatsachen vorgebracht habe, dass er entgegen der Regelvermutung in dem Staat politisch verfolgt werde.
Ähnliches gilt für die Verwaltungsgerichte. Für Klagen gegen „offensichtlich unbegründete“ Asylanträge gelten besonders kurze Fristen, auch sind grundsätzlich keine Rechtsmittel gegeben. „Nach einer Woche sind die Kläger dann eigentlich ausreisepflichtig“, sagt Nicola Haderlein, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Doch auch die Anträge aus den anderen Balkanstaaten werden in den meisten Fällen bereits als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, da die Voraussetzungen für die Anerkennung offensichtlich nicht vorliegen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/die- ... 7182.html
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, das es in einem einheitlichen (Schengen-)Reiseraum in den jeweiligen Nationalstaaten unterschiedliche Ansichten über die sicheren Herkunftsstaaten gibt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherer_Herkunftsstaat
Es ist doch klar, das kein "Flüchtling" aus dem Kosovo einen Asylantrag in der Schweiz oder Österreich stellt, wenn dieses Land dort als sicherer Herkungsstaat eingestuft wurde, D. dieser Einschätzung aber nicht folgt.
Sicherlich herrscht in den Behörden Personalmangel, aber andere Länder machen es vor: In Norwegen und in der Schweiz werden Asylverfahren für Staatsangehörige aus den sicheren Herkunftsstaaten innerhalb von 48 Stunden abgewickelt. Da muß man dann eben das deutsche Verfahrensrecht entsprechend anpassen.