Dafür bräuchte es keine Webseite mit Termin- und Ortsangabe. Das Anliegen für die Schausteller ist gut und berechtigt, wenn es aber zum Bewerben der Veranstaltung gegenüber Dritten, sowie zur Taufe eines Kindes mit dem Anliegen, dieses möge nun auf der Wiesn aufwachsen, wird, hat es noch eine andere Seite, die nicht ganz ausgeklammert werden sollte.Juergen hat geschrieben:Damit werden keine Menschen in die Umgebung gelockt, sondern Menschen, die aufgrund ihrer Tätigkeit als Schausteller dort sind, wird so eine Möglichkeit geschaffen, einen Gottesdienst vor Ort zu besuchen.
Natürlich fällt es in diesem Beispiel nicht so sehr auf, da die Wiesn ein Teil konservativer, bayerischer Volkskultur ist. Auch das Dirndl, das die weiblichen Reize betont, wirkt nicht so anstößig wie eine Latex Corsage. Man stelle sich das gleiche Szenario und einem Bordell vor, mit Bewerbung und Ortsangabe, inclusive der Taufe eines Mädchens mit den gleichen guten Wünschen. Das wäre drastischer.