Zum Flughafenverfahren:Angesichts des großen Zustroms von Flüchtlingen bereitet die Bundesregierung nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung weitere Gesetze vor. So soll es ermöglicht werden, das sogenannte Flughafenverfahren zur schnellen Entscheidung über Asylanträge auch außerhalb von Flughäfen an den Landesgrenzen anzuwenden. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte dazu der F.A.Z.: „Derzeit laufen die politischen Gespräche zum Thema, in Kürze soll ein Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben werden.“
Besonders die CSU dringt darauf, das bisher nur an den deutschen Flughäfen praktizierte Verfahren auch außerhalb von diesen an den Landesgrenzen anzuwenden. Das 1993 als Reaktion auf die auch damals hohen Flüchtlingszahlen eingeführte Verfahren ermöglicht eine Entscheidung über einen Asylantrag innerhalb von 48 Stunden. Es wird vor allem bei Personen angewandt, die keine Ausweispapiere bei sich führen oder deren Asylbegehren „offensichtlich unbegründet“ ist, wie es im Paragraph 18a des Asylverfahrensgesetzes heißt. Im Falle einer Ablehnung darf der Antragsteller nicht nach Deutschland einreisen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/flue ... 3526.htmlDie CSU fordert, das sogenannte Flughafenverfahren auch an den Landesgrenzen einzuführen, um dort die illegale Einreise von Flüchtlingen verhindern zu können. Dieses 1993 eingeführte Schnellverfahren mit verkürzten Verfahrensrechten für die Betroffenen wird so genannt, weil Flüchtlinge, die per Flugzeug aus einem sicheren Herkunftsland oder ohne gültige Papiere einreisen, in einer geschlossene Flüchtlingsunterkunft auf dem Flughafen festgehalten werden, bis über ihre Einreise entschieden ist.
An den Flughäfen in Frankfurt am Main, München, Düsseldorf, Hamburg und Berlin-Schönefeld prüfen dazu Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die jeweilige Rechtslage und müssen binnen 48 Stunden entscheiden, ob Betroffene einreisen dürfen, bis endgültig über ihren Asylantrag entschieden wird. Lehnt das Bamf den Antrag als „offensichtlich unbegründet" ab, können Flüchtlinge dagegen innerhalb von weiteren drei Tagen vor einem Verwaltungsgericht klagen.
Für mittellose Asylsuchende ist dieses Angebot kostenlos. Das Verwaltungsgericht muss dann binnen vierzehn Tagen über den Eilantrag zu entscheiden. Sollte sich ergeben, dass Flüchtlinge aus einem anderen europäischen Staat eingereist sind, werden sie gemäß dem sogenannten Dublin-Abkommen in dieses Ankunftsland ausgewiesen. Dieses Prozedere dauert wegen Rücksprachen mit diesen Ländern meist mehrere Wochen. Die Betroffen müssen so lange in den geschlossenen Unterkünften bleiben. Fehlen allerdings Ausweispapiere für eine Zurückweisung und muss die Bundespolizei diese erst im Ausland besorgen, können Asylsuchende bis zu 18 Monate in der geschlossenen Unterkunft festgehalten werden.
Schnelle Verfahren, kurze Fristen und bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag Unterbringung in einer geschlossenen Unterkunft - ich bin sicher, die "Flüchtlingszahlen" werden implodieren.