Besondere "steuerliche Kreativität" im Sumpf der Handwerkerabrechnungen zeigte einen Kirchengemeinde:
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/r ... index.html
Kirchengemeinde und ein Fernsehkoch (Krumme Geschäfte)
Re: Kirchengemeinde und ein Fernsehkoch (Krumme Geschäfte)
Ui, sehr interessant. Das sollten sich mal alle, die ehrenamtlich in kirchlichen Gremien tätig sind, anschauen. Wer da wohl die Strafverfolgungsbehörden informiert hat? Oder ist das nur aufgefallen, weil man den Koch ohnehin schon am Wickel hatte?
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.
Paul Gerhardt: O Welt, sieh hier dein Leben
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.
Paul Gerhardt: O Welt, sieh hier dein Leben
Re: Kirchengemeinde und ein Fernsehkoch (Krumme Geschäfte)
Kann mal jemand genauer ausführen, was an dem Ganzen fragwürdig sein soll? Man kann doch einer Kirchengemeinde Geld spenden und die Spende von der Steuer absetzen und das auch selbst dann, wenn man die Spende nur für einen bestimmten Zweck macht. Vermutlich kann man das erst dann sagen, wnn man die näheren Einzelheiten der Geschichte kennt. Wahrscheinlich hat das damit zu tun, daß die Spender gleichzeitig auch Mieter waren.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
Re: Kirchengemeinde und ein Fernsehkoch (Krumme Geschäfte)
Die Verantwortlichen der Kirchengemeinde wurden wohl deshalb bestraft, weil sie eine falsche Spendenquittung ausgestellt hatten. Spenden können nur dann abgesetzt werden, wenn die Beträge gemeinnützigen oder z.B. kirchlichen Zwecken dienen. Die Spende wurde praktisch "zweckgebunden" gegeben, sie diente zur Finanzierung der Renovierungskosten des alten Hauses, das von Lafer privat genutzt wird.
Nicht alles, was Religionsgemeinschaften machen, dient gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken. Insbesondere die Vermietung von Liegenschaften ist nicht gemeinnützig, sondern wird als sog. "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eingestuft und die Erträge daraus unterliegen der (Körperschaft-)Steuerpflicht. Das hat zur Folge, daß man, wie im vorliegenden Fall, für die Renovierung der später angemieteten Hauses "spenden" kann, die Kirchengemeinde aber keine "formelle Spendenbescheinigung" ausstellen darf, in der sie bescheinigt, daß das Geld für kirchliche Zwecke verwandt wurde. Die Renovierung eines alten Pfarrhauses und dessen anschließende Vermietung ist nun einmal kein "kirchlicher" Zweck, obwohl es von den Kirchenvertretern vielleicht so gesehen wird. Im Extremfall könnte man ja sonst statt der Miete eine monatliche Spende in gleicher Höhe leisten und diese von der Steuer absetzen.
Lafer hätte seine Renovierungskosten nur in geringem Umfang (Arbeitslohn der Handwerkerrechnung mit Höchstgrenze) absetzen können. Durch die Spendenbescheinigung erfolgte ein weitaus höherer Steuerabzug. Insofern Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Nicht alles, was Religionsgemeinschaften machen, dient gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken. Insbesondere die Vermietung von Liegenschaften ist nicht gemeinnützig, sondern wird als sog. "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eingestuft und die Erträge daraus unterliegen der (Körperschaft-)Steuerpflicht. Das hat zur Folge, daß man, wie im vorliegenden Fall, für die Renovierung der später angemieteten Hauses "spenden" kann, die Kirchengemeinde aber keine "formelle Spendenbescheinigung" ausstellen darf, in der sie bescheinigt, daß das Geld für kirchliche Zwecke verwandt wurde. Die Renovierung eines alten Pfarrhauses und dessen anschließende Vermietung ist nun einmal kein "kirchlicher" Zweck, obwohl es von den Kirchenvertretern vielleicht so gesehen wird. Im Extremfall könnte man ja sonst statt der Miete eine monatliche Spende in gleicher Höhe leisten und diese von der Steuer absetzen.

Lafer hätte seine Renovierungskosten nur in geringem Umfang (Arbeitslohn der Handwerkerrechnung mit Höchstgrenze) absetzen können. Durch die Spendenbescheinigung erfolgte ein weitaus höherer Steuerabzug. Insofern Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.