Linus hat geschrieben:Ich weiß ja nicht, aber bei uns gibts den Unterschied zwischen Religionsgemeinschaft (die "Klassischen") und eingetragene Religiöse Bekenntnisgemeinschaften, wie ist das bei euch im hohen Norden?

In Deutschland gibt es seit der Weimarer Reichsverfassung 1919 die Möglichkeit für alle Religionsgesellschaften, sich als Körperschaft des Öffentlichen Rechts eintragen zu lassen. Mit dem Niedergang des Kaiserreichs hörten die Staatskirchen auf zu existieren. Die katholische und die evangelischen Kirchen erhielten dadurch diesen neuen Status. Neu war allerdings, daß andere Kirchen oder Freikirchen ebenfalls den gleichen rechtlichen Status beantragen konnten, sofern sie "durch ihre Verfassung und Mitgliederzahl die Gewähr der Dauer bieten".
Ich kenne den genauen Wortlaut des Gesetzes heute nicht, aber grundsätzlich besteht diese Regelung noch immer so. Mit dem Status einer KdöR geht das Recht einher, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu erteilen, Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge zu betreiben und Kirchensteuer einzuziehen. Von anderen Steuern ist man hingegen befreit. Alle klassischen Kirchen und Freikirchen haben diesen Status, wobei die meisten Freikirchen auf das Privileg des Kirchensteuereinzugs verzichten.
Bei den ZJ war bisher das Problem, daß die Gerichte deren Lehre und Ziele als nicht vereinbar mit der Verfassung und der FDGO ansahen (sie verbieten etwa ihren Mitgliedern, an Wahlen teilzunehmen), und daher den Status der KdöR verweigert haben, obwohl sie nach Mitgliederzahl und Verbreitung den Kriterien sehr wohl entsprechen.
Religionsgemeinschaften, die nicht als KdöR eingetragen werden (etwa, weil sie zu klein sind), müssen sich als e.V. organisieren, können aber über die Gemeinnützigkeit ebenfalls Steuerfreiheit erlangen.
Gruß
Steve