Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob man, wenn eine Katholikin einen Protestanten katholisch heiraten möchte, eine Dispens braucht?
Und wenn ja, wie lange das etwa dauert?
Danke für eure Antworten!
Marlene
Dispens
Ja ist nötig CIC can. 1124
Dispens kommt vom Ortsordinarius (Bischof oder Vertreter) wenn folgende Bedingungen in can. 1125 erfüllt sind
LG
Fiore
Dispens kommt vom Ortsordinarius (Bischof oder Vertreter) wenn folgende Bedingungen in can. 1125 erfüllt sind
Die Form wie das Versprechen aussieht hat die Bischofskonferenz festzulegen/festgelegt und das ganze dürfte sehr schnell gehen.1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;
2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;
3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen.
LG
Fiore
- Robert Ketelhohn
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Das ist nach can. 1125 CJC nicht möglich. Möglich, vielfach sogar wahrscheinlich, ist hingegen, daß die Brautleute gar nicht erfahren, daß der Pfarrer ihnen die Dispens besorgt. Meine Frau und ich haben es seinerzeit allerdings mitbekommen, wenn auch bloß beiläufig.Anastasis hat geschrieben:So viel ich weiß, gilt das in Deutschland als so "normaler" Fall (in Österreich mag das anders aussehen, da gibt's weniger Protestanten...), daß die Bischofskonferenz Dispenserteilung durch den Pfarrer vorgesehen hat.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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- Robert Ketelhohn
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FioreGraz hat geschrieben:@Robert
Sorry wollte niemanden beleidigen.
LG
Fiore
Hoppla, wovon hätte ich vielleicht beleidigt sein können? (Entweder hast du mich falsch verstanden oder ich dich – jedenfalls bin ich nicht beleidigt.)
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vielleicht im konkreten Fall schon nicht mehr aktuell, aber die Lizenz zur gemischtkonfessionellen Eheschließung erteilt heute im Auftrag des Bischofs der Ortsgeistliche, der die Eheschließung vorbereitet. Wer nach katholischem Ritus heiratet benötigt keine Dispens, da er/sie der kanonischen Formpflicht genügt, da muss man sich gar nicht ans Ordinariat wenden, es sei denn es ist die Teilnahme eines evangelischen Geistlichen an der Trauung geünscht. Das wäre dann vom Generalvikar (oder jedenfalls vom BO) zu erlauben. Das klärt sich aber im Traugespräch, denke ich.
Nikodemus
Nikodemus
Veritas liberabit vos - Die Wahrheit wird euch frei machen (Joh 8,32)