Ja stimmt, man hilft nur, wenn man ihn von der Tat abhält, ohne ihn zu töten, oder wenn er ggf. hinreichend Zeit zu Umkehr und Reue hätte. Danke für die Korrektur.PascalBlaise hat geschrieben:Das ergibt keinen Sinn. Auch versuchte Vergewaltigung ist schwere Sünde. Du hilfst ihm, indem du ihm jegliche Möglichkeit zur Umkehr und Reue nimmst? Du bringst ihn in diesem Zustand zum Gericht und das soll Hilfe sein? Man kann annehmen, dass jemand, der so etwas tut, auch anderweitig schwer gesündigt hat. So etwas kommt ja nicht zufällig.Sempre hat geschrieben:Wenn nun ein Mitchrist meine Tochter vergewaltigen will, dann helfe ich ihm, indem ich ihn zur Not töte.
Ich sage nicht, dass Notwehr (im Extremfall auch mit tödlichem Ausgang für den Angreifer) hier nicht angebracht wäre.
Aber das Töten als "Hilfe" für den Täter zu bezeichnen, um ihn von der eigentlichen Tat abzuhalten, ist unsinnig.
Selbstverteidigung als Christ-was ist erlaubt und was nicht?
Re: Selbstverteidigung als Christ-was ist erlaubt und was nicht?
Re: Selbstverteidigung als Christ-was ist erlaubt und was nicht?
Es muß ja auch irgendwie eine Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Man kann jemanden aus Gründen der Verteidigung töten müssen, aber nur, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt. Wenn beispielsweise ein Beinschuß reicht und möglich ist, ist dieser vorzuziehen.
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Re: Selbstverteidigung als Christ-was ist erlaubt und was nicht?
Ein Aspekt scheint mir hier zu fehlen im Hinblick auf die Nothilfe.
Es gibt eine Sünde durch Unterlassen. Wenn jemand vergewaltigt/getötet wird und ich schaue tatenlos zu, obwohl ich die Mittel zur Gefahrenabwehr habe,
ab wann ist man Beihelfer der Sünde durch Unterlassen?
Wer aus Friedfertigkeit die Notwehr zum eigenen Schutz unterläßt, daß kann ich noch verstehen. Aber Dritte, und sei es die eigene Frau und Kinder, als
Kollateralschaden der eigenen Friedfertigkeit grausam umkommen zu lassen, daß halte ich für mindestens anmaßend, wenn nicht gar eine Pflichtverletzung
gegenüber den eigenen Schutzbefohlenen.
Radikalpazifismus scheitert meines Erachtens generell am Sprung von der eigenen Person zu Dritten als Opfer, als auch an der ideologischen Blindheit gemäß
dem Slogan "Stell Dir vor es ist Krieg und keiner geht hin", der in der üblichen Lesart völlig ignoriert, daß es nur eines willigen Aggressors bedarf und man hat Krieg.
Es gibt eine Sünde durch Unterlassen. Wenn jemand vergewaltigt/getötet wird und ich schaue tatenlos zu, obwohl ich die Mittel zur Gefahrenabwehr habe,
ab wann ist man Beihelfer der Sünde durch Unterlassen?
Wer aus Friedfertigkeit die Notwehr zum eigenen Schutz unterläßt, daß kann ich noch verstehen. Aber Dritte, und sei es die eigene Frau und Kinder, als
Kollateralschaden der eigenen Friedfertigkeit grausam umkommen zu lassen, daß halte ich für mindestens anmaßend, wenn nicht gar eine Pflichtverletzung
gegenüber den eigenen Schutzbefohlenen.
Radikalpazifismus scheitert meines Erachtens generell am Sprung von der eigenen Person zu Dritten als Opfer, als auch an der ideologischen Blindheit gemäß
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Re: Selbstverteidigung als Christ-was ist erlaubt und was nicht?
Nein, für einen Krieg ist das doch völlig unnötig. Um massenhaft Leute in Uniformen zu stecken und auf andere schießen zu lassen, bedarf es keines willigen Aggressors. In der Praxis genügte es den Kriegstreibern schon immer, den Leuten einfach weiszumachen, daß es einen solchen Aggressor gäbe, und schon hatten sie ihren Krieg.Marcus, der mit dem C hat geschrieben:Radikalpazifismus scheitert meines Erachtens ... auch an der ideologischen Blindheit gemäß dem Slogan "Stell Dir vor es ist Krieg und keiner geht hin", der in der üblichen Lesart völlig ignoriert, daß es nur eines willigen Aggressors bedarf und man hat Krieg.
"Seit 5 Uhr 45 wird jetzt zurückgeschossen" war einer der sprichwörtlich gewordenen Fälle, aber bei weitem nicht der erste und auch keineswegs der letzte. Woher kann ich wissen, ob es wirklich einen willigen Aggressor gibt, oder ob ich selbst als solcher (beziehungsweise als nützlicher Idiot für das Böse) benutzt werde?
(Was Nothilfe im privaten Bereich betrifft, stimme ich dir vollkommen zu.)
Re: Selbstverteidigung als Christ-was ist erlaubt und was nicht?
Ja und? Wenn's kracht - willst Du als Zielscheibe stehenbleiben, bis Du höchstpersönlich herausgefunden hast, ob die Luft bleihaltig ist oder es nur Platzpatronen sind? Das ist halt das Dumme. Man muß manchmal handeln, bevor man Genaues weiß.
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Re: Selbstverteidigung als Christ-was ist erlaubt und was nicht?
Glücklicherweise war ich erst einmal in so einer Situation (es war keine Platzpatrone, die mich da verfehlte), und seitdem weiß ich: Was ich will, wenn's kracht, oder was immer ich mir für so einen Fall vorher ausgedacht oder vorgenommen habe, ist vollkommen unmaßgeblich. Entscheidend war der reine Reflex, und das war (nach einer gewissen Schockstarre, von der ich im Nachhinein nicht sagen kann, wie lange sie gedauert hat): Deckung suchen, und später, als ich hoffte, daß sich der Schütze verzogen hat, Rückzug, zunächst auf allen Vieren. Bei anderen kann so ein Reflex selbstverständlich ganz anders aussehen.Senensis hat geschrieben:Ja und? Wenn's kracht - willst Du als Zielscheibe stehenbleiben, bis Du höchstpersönlich herausgefunden hast, ob die Luft bleihaltig ist oder es nur Platzpatronen sind?
Darf man erfahren, wie du in so einem Fall handeln würdest (oder besser: was du heute glaubstSenensis hat geschrieben:Das ist halt das Dumme. Man muß manchmal handeln, bevor man Genaues weiß.

Re: Selbstverteidigung als Christ-was ist erlaubt und was nicht?
Schnell. (Und wahrscheinlich ebenfalls reflexartig, wie Du richtig beschreibst, unter der Maxime möglichster Schadensbegrenzung.)
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Re: Selbstverteidigung als Christ-was ist erlaubt und was nicht?
Nota bene: Ich sprach davon, "wenns kracht", also in Fällen, wo die Situation langes Überlegen einfach nicht gestattet. Wenns ernsthaft so aussieht, als ob es brennt, kann man auch nicht lang überlegen - man muß die Feuerwehr holen und zusehen, daß gelöscht wird. Lieber Fehlalarm als Personenschaden durch Vollbrand.
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